Vorladung zum Gericht, Weil: Einspruch gegen Blitzer-Bugeld
Guten Morgen liebe Leute,
Meine Frage:
Ich habe eine Vorladung zum Gericht bekommen, weil ich Einspruch gegen ein Blitzerticket eingelegt habe.
Was passiert bei dieser Verhandlung? Können zusätzliche Kosten auf mich zukommen?
Genauer:
Ich wurde mit deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt (139 in 80km/h Baustellenbereich). 3 Tage vor Ablauf der Verjährung habe ich die Anhörung erhalten.
Soweit alles in Ordnung.
Aber: Mir wird ein Vorsatz unterstellt was das Bußgeld verdoppelt.
Vorsätzlich war es aber eben nicht! Ich kannte die Strecke nicht, es war dreispurig, am Ende eines langen Baustellenbereichs, Nachts um 1:00 und keine weiteren Fahrzeuge unterwegs.
Ich habe nicht genau auf die Geschwindigkeit geachtet.
Dies habe ich auch in den Widerspruch reingeschrieben. Also dass ich da gefahren bin aber es, aus den eben genannten Gründen, keine vorsätzliche "Tat" war.
Nun habe ich eine Vorladung beim Gericht zur Hauptverhandlung erhalten.
Wie gesagt es geht mir hierbei nur um den Vorsatz. Und ich würde gerne wissen was ich bei der Verhandlung zu erwarten habe oder was ihr mir empfehlen könnt.
-Bitte keine Mutmaßungen sondern nur fundiertes Wissen/Erfahrungen-
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Naja, am Ende eines Baustellenbereichs und es war 1Uhr Nachts. Bedeutet du hast absichtlich ein hoeheres Tempo gewaehlt weil es Nachts war. Das du in einer Baustelle gewesen bist, wusstest du auch. Den Einspruch haette mal lieber ein Anwalt machen sollen. Ich wuerde um Kosten zu vermeiden den Einspruch zurueck ziehen.
127 Antworten
Ich bin am WE auch durch ne Baustelle gefahren, wo das Tempolimit von 80 trotz Ende der Baustelle (also keine Fahrspurverengung mehr und keine sichtbaren Baumaschinen oder sonstiges) noch für rund 500m (warum auch immer) aufrecht erhalten wurde. Wenn ich nun bedenke, das mein Auto aus 80km/h keine 400m brauch um auf 200km/h zu kommen .... dann noch bei Nacht ne Stelle, wo man nicht kennt und übersieht das die 80 immer noch bestehen .....
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 12. März 2018 um 13:38:51 Uhr:
Warum EInspruch? Du warst zu schnell und nun musst du eben mit den Konsequenzen leben. Wer die STrecke nicht kennt (eigentlich auch egal) sollte doppelt aufpassen.
Guten Morgen
Das Gericht "unterstellt" dem TE den Geschwindigkeitsverstoß "vorsätzlich" begangen zu haben.
Das der TE vorsätzlich gehandelt hat, muß erst einmal bewiesen werden.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 12. März 2018 um 16:10:07 Uhr:
Das Gericht "unterstellt" dem TE den Geschwindigkeitsverstoß "vorsätzlich" begangen zu haben.
Das der TE vorsätzlich gehandelt hat, muß erst einmal bewiesen werden.
Der "Beweis" kann in einer Schlussfolgerung und der Würdigung der Einlassung des Angeklagten bestehen.
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Zitat:
@cementario2 schrieb am 12. März 2018 um 14:19:23 Uhr:
Nach Bleikugel werden sich auch noch zwei andere hier melden :-)
Scheinen inzwischen drei zu sein.😁
Ich kann dem TE nur raten seinen Einspruch zurückzuziehen.
das wird sonst eine bittere Erfahrung die er sich so nicht erträumt hat.
und @Bleikugel +3 da gibt es andere Kaliber die erwischt gehören. Jedenfalls nicht einer der mal zu früh seine plus zwanzig nach Tacho gehabt hat.
Moorteufelchen
Es ist halt ein Anfang. Es wird ja laut den Aussagen
IMMER zu schnell gefahren. Nur so lernt man.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 12. März 2018 um 14:30:27 Uhr:
...
Wenn ich nun bedenke, das mein Auto aus 80km/h keine 400m brauch um auf 200km/h zu kommen ....
Der mit den lausigen 265 PS? Träum weiter...
Dann würde er die 1/4 Meile in ca. 12 Sekunden fahren.
Dürften gut und gerne 600 bis 800 m sein. Miss doch mal nach. 😉
Zum Thema ist eigentlich alles gesagt. Muss der TE eben selbst wissen, ob er sich noch weiter "reinreden" möchte (auch oder insbesondere mit den Tipps von hier), die Strafe (überhaupt schon genau bekannt?) einfach akzeptiert oder sich einen Anwalt nimmt (sind dann wohl mehr als "nur" die genannten 28,50 € zusätzlich).
Vielleicht habe ich auch eine Alternative übersehen... und wenn wir jetzt "Experten" fragen, dann war die allergrößte "Dummheit" ohnehin die Zugabe der Tat, die direkt mit dem Einspruch erfolgte.
Ich wäre wohl etwas (sehr) kleinlaut, würde Reue zeigen, meinen Fehler zugeben... aber ist sicherlich nicht jedermanns Art...
Auftreten wie ein Mann, cool, lässig mit überlegenem Grinsen und immer fleißig gegenreden, diskutieren... und überhaupt... dann noch Sprüche wie "Wegelagerer" und was das soll, da doch nachts um 1 ohnehin nicht gearbeitet wird...
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 12. März 2018 um 19:33:25 Uhr:
Zitat:
@cementario2 schrieb am 12. März 2018 um 14:19:23 Uhr:
Nach Bleikugel werden sich auch noch zwei andere hier melden :-)Scheinen inzwischen drei zu sein.😁
Ich kann dem TE nur raten seinen Einspruch zurückzuziehen.
das wird sonst eine bittere Erfahrung die er sich so nicht erträumt hat.und @Bleikugel +3 da gibt es andere Kaliber die erwischt gehören. Jedenfalls nicht einer der mal zu früh seine plus zwanzig nach Tacho gehabt hat.
Moorteufelchen
+4 🙂
Der TE schrieb, dass er mit 139 bei 80 erlaubt gemessen wurde. Da war die Tachonadel knapp unter 150 und nicht bei plus zwanzig. Wer sowas macht, sollte auch die Eier haben, zuzugeben dass er bewusst zu schnell gefahren ist und das erhöhte Bussgeld zahlen.
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 12. März 2018 um 20:03:29 Uhr:
Zitat:
+4 🙂
Der TE schrieb, dass er mit 139 bei 80 erlaubt gemessen wurde. Da war die Tachonadel knapp unter 150 und nicht bei plus zwanzig. (...)
Ja ist doch normal😮😮
😉
Evtl. kann man den Fall hier mal kostenlos überprüfen lassen
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 13. März 2018 um 08:27:04 Uhr:
Evtl. kann man den Fall hier mal kostenlos überprüfen lassen
Danke, aber bereits erledigt. Ohne Erfolg.
Sehr schön 😁
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 13. März 2018 um 08:27:04 Uhr:
Evtl. kann man den Fall hier mal kostenlos überprüfen lassen
Dort bekommt man Hoffnung gemacht und bekommt auch über die Werbelinks eine Anwaltsempfehlung.
Nach Akteneinsicht schreibt der dann - der Einspruch lohnt nicht und hat gleich seine Rechnung über 530 € dranhängt.
Nach einem Jahr lese ich in der Zeitung das der Blitzer dort doch illegal war und zwar aus gleich mehreren Gründen. (Fleher Brücke / Düsseldorf) und dort wieder 120 statt 80 erlaubt sind.
Genau das ist mir bei genau diesem Portal passiert.
..danke für den Hinweis!! 🙂
Hallo, wenn so etwas passiert und kein eindeutiges Foto vorhanden ist und Fahrverbot droht. : Den Bußgeldbescheid beantworten mit der Aussage die betreffende Fahrt ist von einem aus der Verwandschaft passiert, diesen betreffenden braucht man nicht benennen aber man bekommt zur Auflage ein Fahrtenbuch zu führen. ( Der Schein ist gerettet )