Vorladung zum Gericht, Weil: Einspruch gegen Blitzer-Bugeld
Guten Morgen liebe Leute,
Meine Frage:
Ich habe eine Vorladung zum Gericht bekommen, weil ich Einspruch gegen ein Blitzerticket eingelegt habe.
Was passiert bei dieser Verhandlung? Können zusätzliche Kosten auf mich zukommen?
Genauer:
Ich wurde mit deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt (139 in 80km/h Baustellenbereich). 3 Tage vor Ablauf der Verjährung habe ich die Anhörung erhalten.
Soweit alles in Ordnung.
Aber: Mir wird ein Vorsatz unterstellt was das Bußgeld verdoppelt.
Vorsätzlich war es aber eben nicht! Ich kannte die Strecke nicht, es war dreispurig, am Ende eines langen Baustellenbereichs, Nachts um 1:00 und keine weiteren Fahrzeuge unterwegs.
Ich habe nicht genau auf die Geschwindigkeit geachtet.
Dies habe ich auch in den Widerspruch reingeschrieben. Also dass ich da gefahren bin aber es, aus den eben genannten Gründen, keine vorsätzliche "Tat" war.
Nun habe ich eine Vorladung beim Gericht zur Hauptverhandlung erhalten.
Wie gesagt es geht mir hierbei nur um den Vorsatz. Und ich würde gerne wissen was ich bei der Verhandlung zu erwarten habe oder was ihr mir empfehlen könnt.
-Bitte keine Mutmaßungen sondern nur fundiertes Wissen/Erfahrungen-
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Naja, am Ende eines Baustellenbereichs und es war 1Uhr Nachts. Bedeutet du hast absichtlich ein hoeheres Tempo gewaehlt weil es Nachts war. Das du in einer Baustelle gewesen bist, wusstest du auch. Den Einspruch haette mal lieber ein Anwalt machen sollen. Ich wuerde um Kosten zu vermeiden den Einspruch zurueck ziehen.
127 Antworten
Zitat:
@kudanek schrieb am 13. März 2018 um 09:52:18 Uhr:
Hallo, wenn so etwas passiert und kein eindeutiges Foto vorhanden ist und Fahrverbot droht. : Den Bußgeldbescheid beantworten mit der Aussage die betreffende Fahrt ist von einem aus der Verwandschaft passiert, diesen betreffenden braucht man nicht benennen aber man bekommt zur Auflage ein Fahrtenbuch zu führen. ( Der Schein ist gerettet )
Danke für den Hinweis. In diesem Fall war das Foto aber relativ gut und ich hatte ja bereits über geblitzt. de versucht was zu machen und im Nachhinein den Verstoss ja schon zugegeben.🙁
Zitat:
@kudanek schrieb am 13. März 2018 um 09:52:18 Uhr:
Hallo, wenn so etwas passiert und kein eindeutiges Foto vorhanden ist und Fahrverbot droht. : Den Bußgeldbescheid beantworten mit der Aussage die betreffende Fahrt ist von einem aus der Verwandschaft passiert, diesen betreffenden braucht man nicht benennen aber man bekommt zur Auflage ein Fahrtenbuch zu führen. ( Der Schein ist gerettet )
Genau diesen Rat habe ich schon vermisst. 🙄
Ich dachte schon man könnte dieses Mal darauf verzichten, aber nein, es findet sich doch jemand, der andere dazu animiert aus Fehlern nicht die Konsequenzen zu tragen.
Zitat:
@kudanek schrieb am 13. März 2018 um 09:52:18 Uhr:
Hallo, wenn so etwas passiert und kein eindeutiges Foto vorhanden ist und Fahrverbot droht. : Den Bußgeldbescheid beantworten mit der Aussage die betreffende Fahrt ist von einem aus der Verwandschaft passiert, diesen betreffenden braucht man nicht benennen aber man bekommt zur Auflage ein Fahrtenbuch zu führen. ( Der Schein ist gerettet )
Selbst das Führen eines Fahrtenbuches wird nicht imnmer zur Auflage gemacht. Ich schreibe bis heute keins.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 12. März 2018 um 14:30:27 Uhr:
Ich bin am WE auch durch ne Baustelle gefahren, wo das Tempolimit von 80 trotz Ende der Baustelle (also keine Fahrspurverengung mehr und keine sichtbaren Baumaschinen oder sonstiges) noch für rund 500m (warum auch immer) aufrecht erhalten wurde. Wenn ich nun bedenke, das mein Auto aus 80km/h keine 400m brauch um auf 200km/h zu kommen .... dann noch bei Nacht ne Stelle, wo man nicht kennt und übersieht das die 80 immer noch bestehen .....
Das Tempolimit wurde garantiert nur mit dem Schild Nr. 274 und ohne ein Zusatzschild Baustelle (Nr. 123) am gleichen Pfahl angeordnet. Somit bleibt dieses Limit solange bestehen, bis es entweder durch ein anderes Schild aufgehoben wird oder eine Auffahrt kommt und dort kein Limit gesetzt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Baustelle nun Zuende ist oder nicht.
Auf meinem Arbeitsweg gibt es dieses auch. Tempo wird durch Schild Nr. 274-58 (80km/h) angeordnet, danach Schild Nr. 123 (Baustelle). Die Baustelle ist Zuende, aber das Limit wird nicht aufgehoben, da noch eine Auffahrt kommt und dann erfolgt das neue Limit (meist 120km/h). 90% aller VT beschleunigen nach der Baustelle trotz des noch vorhandenen Limits. Was könnte die zuständige Region hier an Geld einnehmen, wenn die mal blitzen würden.
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Zitat:
@tomcat092004 [url=https://www.motor-talk.de/.../...egen-blitzer-bugeld-t6294642.html?...]schrieb am 13. März 2018 um 10:17:26
Das Tempolimit wurde garantiert nur mit dem Schild Nr. 274 und ohne ein Zusatzschild Baustelle (Nr. 123) am gleichen Pfahl angeordnet. Somit bleibt dieses Limit solange bestehen, bis es entweder durch ein anderes Schild aufgehoben wird oder eine Auffahrt kommt und dort kein Limit gesetzt wird.
Genaugenommen hebt eine Auffahrt kein Tempolimit auf. Praktiziere ich zwar auch so, im Blitzerfall mußt du aber dann auch sagen daß du dort erst aufgefahren bist.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. März 2018 um 10:56:17 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 [url=https://www.motor-talk.de/.../...egen-blitzer-bugeld-t6294642.html?...]schrieb am 13. März 2018 um 10:17:26
Das Tempolimit wurde garantiert nur mit dem Schild Nr. 274 und ohne ein Zusatzschild Baustelle (Nr. 123) am gleichen Pfahl angeordnet. Somit bleibt dieses Limit solange bestehen, bis es entweder durch ein anderes Schild aufgehoben wird oder eine Auffahrt kommt und dort kein Limit gesetzt wird.
Genaugenommen hebt eine Auffahrt kein Tempolimit auf. Praktiziere ich zwar auch so, im Blitzerfall mußt du aber dann auch sagen daß du dort erst aufgefahren bist.Gruß Metalhead
Stimmt. Mein Fehler 🙂
Zitat:
@ceinsler schrieb am 13. März 2018 um 12:39:57 Uhr:
Wenn ein TL besteht, wird nach jeder Auffahrt diese wiederholt.
Soweit die Theorie, die Praxis sieht (speziell bei temporär hingestellten Limits) oft anders au.
Zitat:
Nix mit bin erst aufgefahren.
Oh doch, der der am Schild vorbei ist darf nur limitiert, der, der erst aufgefahren ist darf frei fahren (es sei denn er ist ortskundig und kennt das Limit). Klingt komisch, ist aber so. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 13. März 2018 um 10:07:46 Uhr:
Zitat:
@kudanek schrieb am 13. März 2018 um 09:52:18 Uhr:
Hallo, wenn so etwas passiert und kein eindeutiges Foto vorhanden ist und Fahrverbot droht. : Den Bußgeldbescheid beantworten mit der Aussage die betreffende Fahrt ist von einem aus der Verwandschaft passiert, diesen betreffenden braucht man nicht benennen aber man bekommt zur Auflage ein Fahrtenbuch zu führen. ( Der Schein ist gerettet )Genau diesen Rat habe ich schon vermisst. 🙄
Ich dachte schon man könnte dieses Mal darauf verzichten, aber nein, es findet sich doch jemand, der andere dazu animiert aus Fehlern nicht die Konsequenzen zu tragen.
Oh wow, hört sich fast an wie: Hängt ihn höher....
Sicher hat er einen Fehler begangen, das ist ohne Frage.
Aber er bat einfach nur um Rat.
Es lässt sich aber nicht ändern dass es einfach viele ausnutzen, ihm am besten einen Spaten geben, mit dem er sich sein Loch buddeln kann. Noch schön daneben stehenbleiben um ja die richtige Tiefe zu kontrollieren....
Ich würde, ganz ehrlich, lieber in mich fressen bis ich platze, bevor ich so einen Fehler hier kundtue, um mir dann dieses ganze Geseiere mit erhobenen Zeigefinger zu ersparen....
@Mod, sorry für den OT.
Gruß Jörg.
Ein Foto kann jedem passieren aber dann sollte man dazu stehen und nicht jammern. DIe Krone der Peinlichkeit ist dabei noch der Stolz auf die dauerhafte Tempoüberschreitung.
@63er-joergZitat:
@63er-joerg schrieb am 13. März 2018 um 13:39:44 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 13. März 2018 um 10:07:46 Uhr:
Zitat:
@kudanek schrieb am 13. März 2018 um 09:52:18 Uhr:
Hallo, wenn so etwas passiert und kein eindeutiges Foto vorhanden ist und Fahrverbot droht. : Den Bußgeldbescheid beantworten mit der Aussage die betreffende Fahrt ist von einem aus der Verwandschaft passiert, diesen betreffenden braucht man nicht benennen aber man bekommt zur Auflage ein Fahrtenbuch zu führen. ( Der Schein ist gerettet )Genau diesen Rat habe ich schon vermisst. 🙄
Ich dachte schon man könnte dieses Mal darauf verzichten, aber nein, es findet sich doch jemand, der andere dazu animiert aus Fehlern nicht die Konsequenzen zu tragen.Oh wow, hört sich fast an wie: Hängt ihn höher....
Sicher hat er einen Fehler begangen, das ist ohne Frage.
Aber er bat einfach nur um Rat.Es lässt sich aber nicht ändern dass es einfach viele ausnutzen, ihm am besten einen Spaten geben, mit dem er sich sein Loch buddeln kann. Noch schön daneben stehenbleiben um ja die richtige Tiefe zu kontrollieren....
Ich würde, ganz ehrlich, lieber in mich fressen bis ich platze, bevor ich so einen Fehler hier kundtue, um mir dann dieses ganze Geseiere mit erhobenen Zeigefinger zu ersparen....
@Mod, sorry für den OT.
Gruß Jörg.
Höher hänger ja, aber nicht den TE, sondern denjenigen, der andere anstiftet Falschaussagen zu machen.
Fehler passieren im Leben (auch mir) und dass wird sich nicht ändern. Wird der Fehler nicht geahndet Glück gehabt und hoffentlich trotzdem was gelernt, ansonsten gelernt mit Schmerzen.
Jedoch sollte der Rat von Kudanek nicht die entsprechende Handlungsweise sein, die es dann zu lernen gilt. Dass der TE einfach nur seinen Namen in den Anhörungsbogen schreibt und sich sonst nicht weiter dazu äußert, wäre sein gutes Recht, denn er muss sich nicht selbst belasten. Aber zu lügen und andere beschuldigen, was Kudanek vorschlägt, indem der TE einen Verwandten als Schuldigen angeben soll, ist mehr als daneben.
Ich dachte, dass man erkennen kann, was ich als falsch betrachte und deshalb meinen Kommentar schrieb.
Tomcat,
natürlich sollte man andere nicht belasten oder beschuldigen, richtig.
Sicher ist der "Rat" von Kudanek nicht gerade die allerbeste Lösung, vor allem nicht in der Art.
Von daher OK.
Mein Beitrag sollte dich nicht direkt treffen, es war eher der Auslöser.
Was mich aufregt ist: Einige Leute holen hier die allerbeste saubere Weste aus dem Schrank. Und zwar nur um denjenigen zusammenzufalten, der den Fehler macht.
Dabei beziehe ich mich nicht auf Bleikugel, seine geistigen Ergüsse kann man nur noch überlesen, bzw ignorieren, bzw am besten garnicht registrieren. Sondern auf die, die dann mit erhobenen Zeigefinger auf den TE einschlagen, bis er blutend im Dreck liegt... ...ich weiß nicht was sowas soll ?? Gibt das geistige Befriedigung ??
Gruß Jörg.
Als Beschuldigter oder Betroffener darf man Lügen, bis sich die Balken biegen. Nur jemand Anderen fälschlich belasten darf man nicht. Abe das hat auch niemand vorgeschlagen.
Und wieso kann man nicht sagen: Ja, war doof, war zu schnell. Blöder Mist.
Oder wenn es unberechtigt war, kann man gerne dagegen vorgehen aber wer VORSÄTZLICH zu schnell unterwegs ist, sollte auch nicht heulen.
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 13. März 2018 um 14:11:53 Uhr:
Und wieso kann man nicht sagen: Ja, war doof, war zu schnell. Blöder Mist.Oder wenn es unberechtigt war, kann man gerne dagegen vorgehen aber wer VORSÄTZLICH zu schnell unterwegs ist, sollte auch nicht heulen.
Das ist ja das Ding. Ich habe nicht gelogen, was den Vorsatz betrifft.
zu dem Zeitpunkt des Blitzers wusste ich nicht wie schnell erlaubt ist. Gründe wurden auch genannt.
Ich habe ja bereits zugegeben gefahren zu sein. Mir geht's nur um den Vorsatz.
Aber das steht ja auch schon im Eingangspost.......