Vorladung zum Gericht, Weil: Einspruch gegen Blitzer-Bugeld

Guten Morgen liebe Leute,

Meine Frage:
Ich habe eine Vorladung zum Gericht bekommen, weil ich Einspruch gegen ein Blitzerticket eingelegt habe.
Was passiert bei dieser Verhandlung? Können zusätzliche Kosten auf mich zukommen?

Genauer:
Ich wurde mit deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt (139 in 80km/h Baustellenbereich). 3 Tage vor Ablauf der Verjährung habe ich die Anhörung erhalten.
Soweit alles in Ordnung.
Aber: Mir wird ein Vorsatz unterstellt was das Bußgeld verdoppelt.
Vorsätzlich war es aber eben nicht! Ich kannte die Strecke nicht, es war dreispurig, am Ende eines langen Baustellenbereichs, Nachts um 1:00 und keine weiteren Fahrzeuge unterwegs.
Ich habe nicht genau auf die Geschwindigkeit geachtet.
Dies habe ich auch in den Widerspruch reingeschrieben. Also dass ich da gefahren bin aber es, aus den eben genannten Gründen, keine vorsätzliche "Tat" war.
Nun habe ich eine Vorladung beim Gericht zur Hauptverhandlung erhalten.

Wie gesagt es geht mir hierbei nur um den Vorsatz. Und ich würde gerne wissen was ich bei der Verhandlung zu erwarten habe oder was ihr mir empfehlen könnt.

-Bitte keine Mutmaßungen sondern nur fundiertes Wissen/Erfahrungen-

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Naja, am Ende eines Baustellenbereichs und es war 1Uhr Nachts. Bedeutet du hast absichtlich ein hoeheres Tempo gewaehlt weil es Nachts war. Das du in einer Baustelle gewesen bist, wusstest du auch. Den Einspruch haette mal lieber ein Anwalt machen sollen. Ich wuerde um Kosten zu vermeiden den Einspruch zurueck ziehen.

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zu den Kosten: das sind nur noch einmal 28,50 € mehr, das ist verkraftbar. Du brauchst keinen Anwalt. Was Du brauchst ist eine schlüssige Argumentation, warum Du das Tempolimit nur fahrlässig überschritten hast. Dein Problem ist, dass es am Ende der Baustelle war. Du müsstest also schon schlüssig darlegen, dass Du Grund zur Annahme hattest, die Baustelle mit Tempolimit könnte schon vorbei sein. "Ich habe nicht auf den Tacho geschaut" wird Dich nicht schützen.

Bist Du sicher, dass die Verdoppelung nicht wegen der Voreintragungen zu Stande kommt? Das allein reicht schon für ein doppeltes Bußgeld, selbst wenn Du den Vorsatz wegbekommst.

Nimm den Einspruch zurück, kostet ca. 15.- €.

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 12. März 2018 um 08:59:26 Uhr:


Das passiert wenn ein Laie Einspruche erhebt 😉

Beim nächsten mal einen Profi die Sache klären lassen, weil als Laie kann man fast alles falsch machen, obwohl man denkt, es sei richtig^^

Das ist das Problem. Du hättest erst gar nicht in textlicher Form ohne vorherige Absprache mit einem Fachanwalt antworten dürfen in dieser Situation.

Du schreibst, Du hast Widerspruch eingelegt, weil Vorsatz nicht gegeben sei, schreibst aber in den Widerspruch rein, dass es ja 1 Uhr nachts war, keine anderen Fahrzeuge unterwegs UND am Ende eine Baustellenbereichs?

Auch der Richter mutmaßt letztendlich nur.....auf Basis der vorliegenden Faktenlage....ob das nun Vorsatz war oder nicht.

Und bei Deiner Begründung, die ja letztendlich aussagt, dass Du wusstest, Du warst in einer Baustelle, Du warst ja allein, konnte Dich also keiner "erwischen" und überhaupt war es ja Nacht usw. + Wiederholung + 139 km/h (was ja sicher schon der Nettowert ist und voraussetzt, dass Du schon vorher kräftig beschleunigt haben musst oder aber mit hoher Geschwindigkeit unterwegs warst), was glaubst DU, was da der Richter mutmaßt?

Die Richtung, die Du da selbst vorgegeben hast, ist doch klar.

Nebenbei: Wir können hier alle nur mutmaßen, denn manche machen in so Fällen gute Erfahrungen vor Gericht, manche schlechte.....alles abhängig vom Richter, wie der das sieht und begründet.

Denn auch wenn Richter sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen müssen, haben die noch verdammt viel Ermessenspielraum bei der Beurteilung einer Lage. Richter sind darüber hinaus auch nur Menschen. Und wenn der Deine grad einen schlechten Tag hat und Dir nicht glaubt......

Zitat:

@pico24229 schrieb am 12. März 2018 um 09:7:00 Uhr:


Ich habe vergessen zu erwähnen, dass in dem Schreiben etwas Stande wie "Weil sie schon öfter geblitzt wurden, gehen wir von Vorsatz aus."

Dann müssten die Altvergehen aber im Punktebereich gelegen haben, niedrigere Tempolimitverstöße werden schließlich nicht namentlich gespeichert. Zumindest meine mit dem Firmenwagen eingefahrenen Tickets werden "anonym" bezahlt.

Von daher ist die Einschätzung der Behörde nachvollziehbar.

Die Frage ist auch: was erhoffst Du Dir für eine Einsparung? Ist das Bußgeld mit Vorsatz nicht billiger als Bußgeld ohne Vorsatz + Verfahrenskosten?

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 12. März 2018 um 10:53:12 Uhr:


der lappen ist so oder so erstmal einen Monat weg

Yep und mit 2km/h mehr sogar 2 Monate.

Das Bußgeld wäre hier auch meine geringste Sorge.

Gruß Metalhead

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Wenn er schon Voreintragungen wegen Geschwindigkeit hat, wird es aber schwer mit einen Monat.

Natürlich ist ein Bußgeld ohne Verfahren billiger.
Aber dem TE geht es ja nicht ums Geld.
Sonst hätte er ja keinen Einspruch erhoben.
Ihm geht es ja ums Prinziep.
Vielleicht nimmt er sich ja noch einen Anwalt, damit er die 1000€ erreicht.

Zitat:

@U2-Didi schrieb am 12. März 2018 um 11:56:17 Uhr:


Wenn er schon Voreintragungen wegen Geschwindigkeit hat, wird es aber schwer mit einen Monat.

das Fahrverbot wird bei Vorsatz oder Beharrlichkeit nicht verlängert

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. März 2018 um 12:10:05 Uhr:



das Fahrverbot wird bei Vorsatz oder Beharrlichkeit nicht verlängert

Stimmt. Aber das Bußgeld kann angemessen erhöht werden.

Zitat:

@Shameless Sheep schrieb am 12. März 2018 um 11:03:33 Uhr:



Zitat:

@NeoHazard schrieb am 12. März 2018 um 08:59:26 Uhr:


Das passiert wenn ein Laie Einspruche erhebt 😉

Beim nächsten mal einen Profi die Sache klären lassen, weil als Laie kann man fast alles falsch machen, obwohl man denkt, es sei richtig^^

Das ist das Problem. Du hättest erst gar nicht in textlicher Form ohne vorherige Absprache mit einem Fachanwalt antworten dürfen in dieser Situation.

Du schreibst, Du hast Widerspruch eingelegt, weil Vorsatz nicht gegeben sei, schreibst aber in den Widerspruch rein, dass es ja 1 Uhr nachts war, keine anderen Fahrzeuge unterwegs UND am Ende eine Baustellenbereichs?

Da hast du Recht, das wäre eine schlechte Argumentation, aber ich habe ja mitgeteilt bekommen wo ich geblitzt wurde etc.
Und so war es ja tatsächlich: ich wusste nicht wie schnell ich dort fahren darf und bin von 120kmh Limit ausgegangen und dann halt die üblichen +20kmH gefahren....

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. März 2018 um 10:57:19 Uhr:


zu den Kosten: das sind nur noch einmal 28,50 € mehr, das ist verkraftbar. Du brauchst keinen Anwalt. Was Du brauchst ist eine schlüssige Argumentation, warum Du das Tempolimit nur fahrlässig überschritten hast. Dein Problem ist, dass es am Ende der Baustelle war. Du müsstest also schon schlüssig darlegen, dass Du Grund zur Annahme hattest, die Baustelle mit Tempolimit könnte schon vorbei sein. "Ich habe nicht auf den Tacho geschaut" wird Dich nicht schützen.

Bist Du sicher, dass die Verdoppelung nicht wegen der Voreintragungen zu Stande kommt? Das allein reicht schon für ein doppeltes Bußgeld, selbst wenn Du den Vorsatz wegbekommst.

Nimm den Einspruch zurück, kostet ca. 15.- €.

Vielen Dank, das hilft mir schon einmal weiter 🙂

Das heisst also, dass ich durch die "Gerichtsverhandlung" 28,50€ extra zahlen muss?

Ja, leider steht in einem der Schreiben dass auf Grund meiner vorherigen OWis von VOrsatz ausgegangen wird. (Habe schonmal Punkte wegen Schnellfahrens bekommen)

Es geht mir halt nur darum nicht das, wegen Vorsatzes, doppelte Busssgeld zu zahlen.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 12. März 2018 um 12:12:33 Uhr:



[...]
und dann halt die üblichen +20kmH gefahren....

Und allein das ist schon Vorsatz. +20 km/h, weil es noch im erträglichen Strafrahmen ist, sollte man erwischt werden. Sag das so vor Gericht und du bekommst den Vorsatz dick und fett unterstrichen.

....Ich kannte die Strecke nicht, es war dreispurig, am Ende eines langen Baustellenbereichs, Nachts um 1:00 und keine weiteren Fahrzeuge unterwegs....

Anders formuliert:
Bin ja schon die ganze Baustelle über zu schnell gewesen.

Zumal ja im Einspruch einiges aufgeführt,
aber die Geschwindigkeitsübertretung als solche ja garnicht bestritten wird.
Ist das schon ein Geständnis?

Aber zum eigentlichen Anliegen:

Vorsatz behauptet Vater Staat auch gerne wenn man an mehreren Schildern vorbeifährt,
ohne sie zu beachten. Was ja am Ende einer Baustelle sehr wahrscheinlich ist,
aber vom Richter u.U. auch genauer ausgewertet wird.

Auch wenn man sich innerhalb einer gewissen Zeit mehrere punktebewehrte Dinge gleicher Art leistet,
die einzeln noch nicht zum Fahrverbot führen, zweifelt der Gesetzgeber aber trotzdem
daran das die jeweiligen Strafen einen Lerneffekt verursacht haben
und versucht gelegentlich den Verkehrsteilnehmer mit einem separaten Fahrverbot
die Lektion doch noch zu vermitteln.

Bei einem Einspruch und Verhandlung vor Gericht sollten,
im Falle eines Schuldspruches, ja noch die Verfahrenskosten dazukommen.

Warum EInspruch? Du warst zu schnell und nun musst du eben mit den Konsequenzen leben. Wer die STrecke nicht kennt (eigentlich auch egal) sollte doppelt aufpassen.

Zitat:

@SharonVinyard schrieb am 12. März 2018 um 12:36:37 Uhr:


Sag das so vor Gericht und du bekommst den Vorsatz dick und fett unterstrichen.

Ist doch gut, dann trifft es endlich mal den Richtigen.

Je nachdem wie lang die Baustelle war (mehrere KM) könntest Du sagen, dass du die 80km/h eine Weile gehalten hast, aber dann unkonzentriert wurdest und im 5. Gang die Geschwindigkeit eher langsam (der Fuß wurde schwerer) und von Dir nicht bemerkt, zunahm.
Über die Geschwindigkeit bist du selbst erschrocken aber der "Vorsatz" passt nicht zu dir.

Nach Bleikugel werden sich auch noch zwei andere hier melden :-)

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