Vorladung zum Gericht, Weil: Einspruch gegen Blitzer-Bugeld

Guten Morgen liebe Leute,

Meine Frage:
Ich habe eine Vorladung zum Gericht bekommen, weil ich Einspruch gegen ein Blitzerticket eingelegt habe.
Was passiert bei dieser Verhandlung? Können zusätzliche Kosten auf mich zukommen?

Genauer:
Ich wurde mit deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt (139 in 80km/h Baustellenbereich). 3 Tage vor Ablauf der Verjährung habe ich die Anhörung erhalten.
Soweit alles in Ordnung.
Aber: Mir wird ein Vorsatz unterstellt was das Bußgeld verdoppelt.
Vorsätzlich war es aber eben nicht! Ich kannte die Strecke nicht, es war dreispurig, am Ende eines langen Baustellenbereichs, Nachts um 1:00 und keine weiteren Fahrzeuge unterwegs.
Ich habe nicht genau auf die Geschwindigkeit geachtet.
Dies habe ich auch in den Widerspruch reingeschrieben. Also dass ich da gefahren bin aber es, aus den eben genannten Gründen, keine vorsätzliche "Tat" war.
Nun habe ich eine Vorladung beim Gericht zur Hauptverhandlung erhalten.

Wie gesagt es geht mir hierbei nur um den Vorsatz. Und ich würde gerne wissen was ich bei der Verhandlung zu erwarten habe oder was ihr mir empfehlen könnt.

-Bitte keine Mutmaßungen sondern nur fundiertes Wissen/Erfahrungen-

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Naja, am Ende eines Baustellenbereichs und es war 1Uhr Nachts. Bedeutet du hast absichtlich ein hoeheres Tempo gewaehlt weil es Nachts war. Das du in einer Baustelle gewesen bist, wusstest du auch. Den Einspruch haette mal lieber ein Anwalt machen sollen. Ich wuerde um Kosten zu vermeiden den Einspruch zurueck ziehen.

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Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 18. März 2018 um 14:53:15 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. März 2018 um 16:13:07 Uhr:


Gewerbliches Auftreten gehört sich im user-Bereich m.E. nicht. Dafür würde ein seriöses Unternehmen eine Werbefläche auf der Plattform nutzen, also außerhalb des user-Bereiches bleiben. Wen es interessiert, der kann auch hier was zum Thema finden.

Aber das Eine Firma das Recht hat, derartige Falschbehauptungen richtig zu stellen--was ja nun dank der neuerlichen Bestätigung des "Falschbehaupters @jojo1956 " geklärt ist, finde ich durchaus Okay!!

Nach den NUB hat sie das nicht. Aber das wird ein wenig OT. Wen es interessiert, der findet dazu was. Muss nicht hier sein. 😉

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 18. März 2018 um 16:59:51 Uhr:


Kann das hier mal langsam aufhören?
Ist das so üblich in diesem Forum?

Hier wird nur gemutmast und verdächdigt, alle wollen Fachleute für Irgendwas sein, grausam.

Der Thread ist eine der größten Erfindungen hier!

Der Themenstarter hat sich schon fast geoutet.

https://www.motor-talk.de/blogs/pico-der-sonntagsfahrer

Erst sich beschweren und dann selber mich bezichtigen sich das ausgedacht zu haben??? Albern

Oh, wie schlimm!
Hat dir der Onkel im Sandkasten einfach so das Schüppchen weggenommen?
Böse, böse, böse....

bitte darum vollständige OT Beiträge zu unterlassen.

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Zitat:

@pico24229 schrieb am 29. März 2018 um 10:05:05 Uhr:


bitte darum vollständige OT Beiträge zu unterlassen.

Ich habe jetzt nicht alle 9 Seiten gelesen, aber was ist denn nun mit der Verhandlung?

War die schon, oder soll die noch stattfinden?

I edit: sorry, auf Seite 5 habe ich gelesen das du den Einspruch zurück nehmen möchtest, damit hat sich die Verhandlung erledigt.

Du solltest vielleicht für die Zukunft besser Autos fahren, die nicht auf deinen Namen zugelassen sind, Und auch nicht auf Verwandtschaft und Freunde oder Freundin oder sonstige Personen, die zusammen in der gleichen Anschrift wohnen beziehungsweise gemeldet sind. Das könnte dir Zukunft einigen Ärger ersparen.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 14. März 2018 um 08:29:21 Uhr:


Ich habe mich vertan. Die geschilderte Tat hat nichts mit der Vorladung zu tun!
Für die OWi für die ich die Vorladung bekommen habe, wurde vergessen der Einspruch zurück zunehmen. Deswegen kommt es jetzt zur Verhandlung. Ich werde des versäumte Nachholen und den Einspruch zurücknehmen.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 29. März 2018 um 10:05:05 Uhr:


bitte darum vollständige OT Beiträge zu unterlassen.

"Ich überlege ob ich den Fahrer wegen Nötigung und unerlaubtes Hupens anzeigen soll. Kennzeichen habe ich notiert." -Alles klar 😁

Ich bitte darum, vollständige OT Beiträge in der Signatur zu unterlassen.

Zitat:

@Nuckelpinn schrieb am 29. März 2018 um 10:49:48 Uhr:



Zitat:

@pico24229 schrieb am 29. März 2018 um 10:05:05 Uhr:


bitte darum vollständige OT Beiträge zu unterlassen.

"Ich überlege ob ich den Fahrer wegen Nötigung und unerlaubtes Hupens anzeigen soll. Kennzeichen habe ich notiert." -Alles klar 😁

Ich bitte darum, vollständige OT Beiträge in der Signatur zu unterlassen.

Mein Gott was für ein armseeliger spätpubertärer Haufen...
Der hiesige Diskussionsstil ist ja mal wieder dermaßen niveaulos, mir fehlen die Worte.
*Kopfschüttel*

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