Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer
Hello!
Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.
Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?
Beste Antwort im Thema
Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.
431 Antworten
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 16:26:48 Uhr:
Ich meinte Paragraph 5 Absatz 8.Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Ja, schrieb ich ja, aber hinter mir wartete ja kein weiteres Auto.
Und bitte, bitte, beim Grundsatz bleiben, das Thema scheint schwer zu sein.
Den Grundsatz hast Du mir bestätigt, ich hätte den Radler durchfahren lassen müssen.
Ob er eine reingewürgt bekommt weil er zu schnell war ist eine andere Baustelle.
Weil der Fall des § 9 III StVO dabei nicht vorliegt und der Radler von hinten in selber Spur keine Vorfahrt hat, weil er nachfolgender und kein Parallelverkehr ist. Geh das Beispiel mit der Bahn in selber Spur durch. Das muss zum Verständnis ausreichen. Steht schon alles in diesem thread.
Ich verstehe was Du meinst.
Ist alles eine Sache der Geschwindigkeit und des Zeitpunktes.
Kommt der Radfahrer erst wenn ich schon da bin gebe ich Dir recht,dann ist er nachfolgender Verkehr.
Und da ich schon im Abbiegevorgang wäre ,wie im angeführten Beispiel,müsste er warten.
Stehe ich aber dürfte er mit mäßiger Geschwindigkeit rechts vorbei fahren und ich müsste warten.
Bin ich kurz vor ihm da kann ich ihn nicht so betrachten weil ich ja vorher erkennen hätte müssen das es so kommten könnte.
Kommt also auf die einzelnen Vorraussetzungen an.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 16:32:58 Uhr:
Weil der Fall des § 9 III StVO dabei nicht vorliegt und der Radler von hinten in selber Sour keine Vorfahrt hat, weil er nachfolgender und kein Parallelverkehr ist. Geh das Beispiel mit der Bahn in selber Spur durch. Das muss zum Verständnis ausreichen. Steht schon alles in diesem thread.
Sorry, diese Schiene verstehe ich nicht, ich denke da stehe ich auch nicht alleine da.
Der §9 abs. 3 greift hier denke ich sehr gut.
Ich weiß nicht warum Du hier Parallelverkehr auf mehreren Spuren ins Spiel bringst, das ist eine andere Baustelle.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 13:46:25 Uhr:
Zitat:
@210AMG schrieb am 27. September 2020 um 13:41:07 Uhr:
Radfahrern, die sich rechts an Autos vorbeidrängeln sollte der FS abgenommen werden. Saudumm und saugefährlich. Da hilft es nur im eigenen Interesse möglichst weit rechts zu fahren.Warte einfach ab, es wird nicht mehr lange dauern da wird dir der Schein abgenommen wenn sie bei dir nicht vorbei kommen. Einstellungen wie Deine wird das noch beschleunigen.
#Post ist ohne Wertung zum Sachverhalt geschrieben
Träum weiter. Diesen Irrsinn auch noch verteidigen. Jeder kann so weit rechts fahren, wie er oder sie es für nötig hält. Ein Fahrrad ist kein Schein, um den Verstand auszuschalten. Radler wollen wie vollwertige Verkehrsteilnehmer behandelt werden, dann sollen sie sich auch entsprechend verhalten.
@Diedicke1300 Wenn du auf der rechten Seite 1,2 Meter Abstand zum Kantstein, also zu der Fahrbahnbegrenzung hast, hast du dich deutlich zum links Abbiegen und nicht zum rechts abbiegen eingeordnet. So viel Platz ist da normalerweise nicht mal bei einem 40 Tonner. Fahrstreifen sind 2,75m - 3,75m breit in Städten. Im altstadtbereich eher 2,75m. dein X1 ist 1,82 Meter breit, mit Spiegeln dann eher 2,05m. Dann stehst du zum rechts Abbiegen also 60cm auf der nächsten Spur oder im Gegenverkehr?
Weil das der relevante Punkt ist. Stell dir vor der Radler wäre eine von hinten in deiner Fahrspur herankommende Straßenbahn (z.B. Museumsinsel hinter der Humboldt parallel zum Bahn-Viadukt) und die fährt dir folgend beim Abbiegen ins Auto. Beides wäre gleich im Sinne von § 9 III StVO.
Zitat:
@Crash O. schrieb am 27. September 2020 um 16:46:09 Uhr:
@Diedicke1300 Wenn du auf der rechten Seite 1,2 Meter Abstand zum Kantstein, also zu der Fahrbahnbegrenzung hast, hast du dich deutlich zum links Abbiegen und nicht zum rechts abbiegen eingeordnet. So viel Platz ist da normalerweise nicht mal bei einem 40 Tonner. Fahrstreifen sind 2,75m - 3,75m breit in Städten. Im altstadtbereich eher 2,75m. dein X1 ist 1,82 Meter breit, mit Spiegeln dann eher 2,05m. Dann stehst du zum rechts Abbiegen also 60cm auf der nächsten Spur oder im Gegenverkehr?
Nein habe ich nicht, meine Fahrspur ist breit genug, bei 3,75 meter passt mein Beispiel sehr gut, innerhalb dieser stand ich, aber ok, fangen wir wieder an Erbsen zu zählen anstatt den Grundsatz zu klären.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 16:50:14 Uhr:
Weil das der relevante Punkt ist. Stell dir vor der Radler wäre eine von hinten in deiner Fahrspur herankommende Straßenbahn (z.B. Museumsinsel hinter der Humboldt parallel zum Bahn-Viadukt) und die fährt dir folgend beim Abbiegen ins Auto. Beides wäre gleich im Sinne von § 9 III StVO.
Ich stelle mir nix vor, in §9 Abs. 3 geht es eindeutig nicht um Schienenfahrzeuge, sondern um Fahrräder.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 16:50:14 Uhr:
Weil das der relevante Punkt ist. Stell dir vor der Radler wäre eine von hinten in deiner Fahrspur herankommende Straßenbahn (z.B. Museumsinsel hinter der Humboldt parallel zum Bahn-Viadukt) und die fährt dir folgend beim Abbiegen ins Auto. Beides wäre gleich im Sinne von § 9 III StVO.
Bezogen auf die Eingangsfrage
Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?
wäre das aber falsch.
Weil er ja steht hat der Radfahrer in diesem Augenblick das Recht rechts vorbei zu fahren,nehmen wir den Abstand als vorhanden an.
Da er ihn ja direkt beim Anfahren erwischt hat war der Radler ja schon da,somit ist es des Autofahrers Schuld.
Wie geschrieben kommt es immer auf die Einzelheiten an.
Zitat:
@210AMG schrieb am 27. September 2020 um 16:44:28 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 13:46:25 Uhr:
Warte einfach ab, es wird nicht mehr lange dauern da wird dir der Schein abgenommen wenn sie bei dir nicht vorbei kommen. Einstellungen wie Deine wird das noch beschleunigen.
#Post ist ohne Wertung zum Sachverhalt geschrieben
Träum weiter. Diesen Irrsinn auch noch verteidigen. Jeder kann so weit rechts fahren, wie er oder sie es für nötig hält. Ein Fahrrad ist kein Schein, um den Verstand auszuschalten. Radler wollen wie vollwertige Verkehrsteilnehmer behandelt werden, dann sollen sie sich auch entsprechend verhalten.
Ich habe nichts verteidigt, ich habe dir gesagt wie es kommen wird, ob es dir oder mir passt, das interessiert keinen.
Wenn ich dir sage das ich am Stoppschild anhalten muss ist das keine Wertung ob ich das gut finde, ich würde gerne über manche rüber fahren, weil sie überflüssig sind, darf ich aber nicht.
Genauso werden Fahrräder mehr und mehr Rechte bekommen, so sieht die Zukunft aus, kann ich nichts für, ich habe meine Vergangenheit gelebt, jetzt sind andere dran für ihre Zukunft zu kämpfen.
Und ich wollte Dir sagen, um so mehr Du jetzt schon versuchst ihre Rechte zu beschneiden, um so schneller werden sie mehr Rechte bekommen. Ein faires miteinander wäre sinnvoller, nicht Deine Blockierpraxis.
Lesen, verstehen, schreiben !
Der Grundsatz ist schon lange klar, als rechts Abbieger im Auto kreuzt man den Weg des Gerade Ausfahrenden Radfahrers, für diesen ist zu warten weil dieser Vorfahrt. Bloß einsehen will es keiner.
Stimmt nicht ganz.
Ist die Frage ob ich mich in Bewegung befinde oder nicht und ab wann der Radfahrer vorhanden war.
Mach es Dir nicht zu einfach,bin ich schon da und im Abbiegevorgang hat er zu warten.
Nur wenn ich stehe darf er vorbei,den Abstand bitte nicht vergessen.
Zitat:
@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 17:03:58 Uhr:
Der Grundsatz ist schon lange klar, als rechts Abbieger im Auto kreuzt man den Weg des Gerade Ausfahrenden Radfahrers, für diesen ist zu warten weil dieser Vorfahrt. Bloß einsehen will es keiner.
Das wäre OK, wenn der Radfahrer auf einem seitlich verlaufenden Radweg unterwegs ist. Nicht, wenn es auf der selben Spur ist. 🙂