Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer

Hello!

Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.

Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?

Beste Antwort im Thema

Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.

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Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 28. September 2020 um 20:04:31 Uhr:


Stellen wir uns das ganze mal bildlich vor:

Ich stehe mit dem Auto irgendwo im Zentrum an einer Ampel und möchte rechts abbiegen. Es herrscht auch reger Fußgänger- und Fahrradverkehr. Die Ampel wird grün, ich kann aber noch nicht abbiegen, weil an der Ampel auf beiden Seiten der Straße, in die ich einbiegen möchte, recht viele Fußgänger stehen. Neben meinem Auto stehen auch 2 Radfahrer.

Die Radfahrer fahren und die Fußgänger gehen los, einige trödeln, die Seniorin mit dem Rollator ist auch nicht so schnell, im rechten Außenspiegel sehe ich weitere Radfahrer ankommen, wodurch ich immer noch nicht losfahren kann/darf, weil ich diese Radfahrer erst vorbei lassen muss.

Bis dahin habe ich einen Rückstau sowie ein Hupkonzert auf meiner Spur erzeugt und spätestens wenn die Ampel wieder auf rot springt, sollte ich meine Türen von innen verriegeln, wenn ich noch alle meine Zähne mit nach Hause nehmen möchte.

Am besten du gibst deine Fahrerlaubnis ab.
Deine Beiträge, auch im Aufregerthread, haben irgendetwas von überfordert sein.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 28. September 2020 um 20:10:09 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. September 2020 um 20:03:30 Uhr:


9 zählt nicht weil ich nicht abbiege sondern vor der Ampel stehe.

Abbiegen tue ich erst wenn ich wieder anfahre.

Da liegt euer Denkfehler.

Und beim Abbiegen zählt § 9. Kannst du drehen und wenden wie du willst.

Möchtest Du (d)ein letztes Wort haben? 🙂

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 28. September 2020 um 20:04:31 Uhr:


Stellen wir uns das ganze mal bildlich vor:

Ich stehe mit dem Auto irgendwo im Zentrum an einer Ampel und möchte rechts abbiegen. Es herrscht auch reger Fußgänger- und Fahrradverkehr. Die Ampel wird grün, ich kann aber noch nicht abbiegen, weil an der Ampel auf beiden Seiten der Straße, in die ich einbiegen möchte, recht viele Fußgänger stehen. Neben meinem Auto stehen auch 2 Radfahrer.

Die Radfahrer fahren und die Fußgänger gehen los, einige trödeln, die Seniorin mit dem Rollator ist auch nicht so schnell, im rechten Außenspiegel sehe ich weitere Radfahrer ankommen, wodurch ich immer noch nicht losfahren kann/darf, weil ich diese Radfahrer erst vorbei lassen muss.

Bis dahin habe ich einen Rückstau sowie ein Hupkonzert auf meiner Spur erzeugt und spätestens wenn die Ampel wieder auf rot springt, sollte ich meine Türen von innen verriegeln, wenn ich noch alle meine Zähne mit nach Hause nehmen möchte.

Ja, dann ist das eben so. Wenn in einer Stadt reger Fußgängerverkehr herrscht, kann es dir in der Tat passieren, dass du der einzige bist, der bei grün rechts abbiegen kann. Radfahrer hin oder her.

Man kann auch aus jeder Situation ein Riesenproblem machen. Als Linksabbieger fährst du auch nicht mutig in den gegenverkehr, nur um wegen des Rückstaus das Hupkonzert zu vermeiden. Nur bei Radfäahrern und Fußgängern ist das was anderes? Wie soll es denn laufen? Du drängelst dicvh mi dem Auto einfach durch? Nach dem Motto, wenn denen ihre Knochen lieb sind, warten sie?
Im Übrigen: sobald der Verkehr rollt, muss man zum Radfahrer 1,50 m Abstand halten halten un dkann dem neben einem stehenden und anfahrenden Radfahrer nicht einfach den Weg abschneiden.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. September 2020 um 20:12:27 Uhr:



Zitat:

@Tarnik schrieb am 28. September 2020 um 20:10:09 Uhr:


Und beim Abbiegen zählt § 9. Kannst du drehen und wenden wie du willst.

Ich rede von der Zeit vor dem Abbiegen, und da hat der Radfahrer kein Vorrecht wenn ich mich rechts vor ihm einordne

Auch das habe ich hier schon geschrieben, an der Ampel musst du den Radfahrern keinen Platz rechts lassen damit diese sich Vorschlängeln können. Wenn du bei grün rechst abbiegen willst und dies tust bevor der Radfahrer deine Spur kreuzt ist es ok. Wenn der Radfahrer wegen deinem Rechts abbiegen bremsen muss hast du ihm die Vorfahrt genommen.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. September 2020 um 20:12:58 Uhr:



Zitat:

@Tarnik schrieb am 28. September 2020 um 20:10:09 Uhr:


Und beim Abbiegen zählt § 9. Kannst du drehen und wenden wie du willst.

Möchtest Du (d)ein letztes Wort haben? 🙂

...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. September 2020 um 19:25:42 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. September 2020 um 19:21:42 Uhr:


Also Echt mal Kinders, Paul bezeichnet User die nicht seine Meinung haben als Trolle, dann sage ich Paul und Co. sind größenwahnsinnig. Hauen sich hier §§ um die Ohren nach denen seit Jahrzehnten geltendes Recht gesprochen wird und erklären in schlecht formulierten Sätzen deren Widersprüchlichkeit. Echt mal...

Ich schrobte, dass unsere Diskussion an Trollerei grenzt und dringlich beendet werden sollte. Deine Wortverdreherei lass bitte sein.

Für Trollerei bedarf es Trolle, dich selber wirst du bestimmt nicht als Troll bezeichnen.

Mich interessiert das Thema sehr, ich meine zwar das ich auf der richtigen Seite stehe, bin mir aber auf Grund der Diskussion nicht mehr wirklich sicher, Normal..aber Trollerei, ne, ein ungeklärtes Thema.

Ostelch, der Seitenabstand im Ampelbereich gilt wg. Satz4 nur, wenn der/die Radler vor dem Kfz schon vorne an der Ampel waren.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. September 2020 um 19:55:54 Uhr:



Zitat:

@Tarnik schrieb am 28. September 2020 um 19:51:30 Uhr:


Falsch, er hat Vorrang und du hinderst ihn daran indem du ihm keinen Platz lässt, seinen Vorrang wahrzunehmen.

"Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

Ist kein Raum vorhanden, dürfen sie nicht. Also kein Vorrecht.

Da könnt ihr euch auf den Kopf stellen.

Das gilt genau bis zur Haltelinie. Da kannst du dich auf den Kopf stellen.

Fahrradfahrern den Weg abschneiden.

Meiner Meinung geht es darum schon längst nicht mehr.
Diverse Beiträge haben beschrieben das derjenige Fahrzeugführer sich so weit wie möglich rechts einordent als Rechtsabbiegender ( zusätzlich durch Lichtsignal, hier Blinker erkenntlich) nun dicht am rechten Fahrbahnrand befindet.

Jetzt kommt von hinten ein Fahrradfahrer.
Die Meinung die hier besteht von einigen ist, man behindere oder sogar man blockiert diesen, beide nun auf gleicher einfacher Rechtsfahrspur, weil der Fahrradfahrer der nun von hinten angetrudelt kommt, nun nicht rechts vorbei kommt.

Im April 2020 ist eine erneute Verordnung in Kraft getreten , wurde hier ebenso gepostet, wieviel Platz der Radfahrer einzuhalten hat zb nun auch nach rechts. Ob nun zb ein Grünstreifen oder parkende PKW.

Im bleibt keine andere Möglichkeit als wie in der selben einfachen Fahrspur als nun folgender Verkehrsteilnehmer im Verkehrsfluss ein Fahrzeug links zu überholen wenn er es dann ungehindert könnte.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 28. September 2020 um 20:12:28 Uhr:



Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 28. September 2020 um 20:04:31 Uhr:


Stellen wir uns das ganze mal bildlich vor:

Ich stehe mit dem Auto irgendwo im Zentrum an einer Ampel und möchte rechts abbiegen. Es herrscht auch reger Fußgänger- und Fahrradverkehr. Die Ampel wird grün, ich kann aber noch nicht abbiegen, weil an der Ampel auf beiden Seiten der Straße, in die ich einbiegen möchte, recht viele Fußgänger stehen. Neben meinem Auto stehen auch 2 Radfahrer.

Die Radfahrer fahren und die Fußgänger gehen los, einige trödeln, die Seniorin mit dem Rollator ist auch nicht so schnell, im rechten Außenspiegel sehe ich weitere Radfahrer ankommen, wodurch ich immer noch nicht losfahren kann/darf, weil ich diese Radfahrer erst vorbei lassen muss.

Bis dahin habe ich einen Rückstau sowie ein Hupkonzert auf meiner Spur erzeugt und spätestens wenn die Ampel wieder auf rot springt, sollte ich meine Türen von innen verriegeln, wenn ich noch alle meine Zähne mit nach Hause nehmen möchte.

Am besten du gibst deine Fahrerlaubnis ab.
Deine Beiträge, auch im Aufregerthread, haben irgendetwas von überfordert sein.

Ich habe das Szenario bewusst etwas übertrieben dargestellt, aber wie auch Ostelch bestätigt hat, ist so eine Situation nicht unbedingt unrealistisch.
Übrigens bin ich der letzte, der in so einer Situation den Radfahrern oder Fußgängern den Weg abschneidet. Ich bin dennoch der Meinung, dass es dem Verkehrsfluss dienlicher wäre, wenn die Fahrzeuge an der Ampel der Reihe nach fahren würden. Also einer biegt ab, dann zwei oder drei geradeaus, dann biegen zwei ab...

Das ist aber nur meine persönliche Meinung und irgendwelche Verkehrsexperten werden sich was dabei gedacht haben, die Regeln so zu gestalten, wie sie sind. Da muss ich dann eben auch mit leben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. September 2020 um 20:21:23 Uhr:


Ostelch, der Seitenabstand im Ampelbereich gilt wg. Satz4 nur, wenn der/die Radler vor dem Kfz schon vorne an der Ampel waren.

Ja, klar. Ohne Radfahrer muss ich auch keinen Abstand einhalten. Ich habe den Eindruck, hier haben sich manche Scheuklappen aufgesetzt, um das "Problem" überhaupt zu einem solchen konstruieren zu können. Wenn man zum § 9 noch den § 1 StVO in den Blick nimmt, sollte man als abbiegender Verkehrsteilnehmer wohl zu einem praktikablen Umgang mit diesen Radfahrern und Fußgängern finden. Mit "Hoppla, jetzt komm´ich" wirds nichts.

Grüße vom Ostelch

Typisch wieder 😕
Ihr schlagt euch wegen Kleinigkeiten die Köppe ein (schämt euch) und ich bin wieder der Böse der alles durch ein Schloss abwürgt.
Ich schlage demnächst mal vor eine Kinderspielecke für euch einrichten zu lassen.
So mit Bällebad, kleiner Rutsche und Förmchen......

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