Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer
Hello!
Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.
Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?
Beste Antwort im Thema
Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.
431 Antworten
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 17:06:19 Uhr:
Stimmt nicht ganz.
Ist die Frage ob ich mich in Bewegung befinde oder nicht und ab wann der Radfahrer vorhanden war.
Mach es Dir nicht zu einfach,bin ich schon da und im Abbiegevorgang hat er zu warten.
Die Bewegung spielt keine Rolle, auch wenn Du langsam in den Kreuzungsbereich einfährst musst Du einen nahen Radler erst durchlassen bevor Du abbiegst. Du musst ihn solange durch lassen bis Du ihn nicht behinderst, ist er weit genug weg, oder sehr langsam und du schätzt ein das ein Abbiegen möglich ist ohne ihn zu gefährden...darft Du auch vor ihm abbiegen.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 27. September 2020 um 17:08:35 Uhr:
Zitat:
@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 17:03:58 Uhr:
Der Grundsatz ist schon lange klar, als rechts Abbieger im Auto kreuzt man den Weg des Gerade Ausfahrenden Radfahrers, für diesen ist zu warten weil dieser Vorfahrt. Bloß einsehen will es keiner.Das wäre OK, wenn der Radfahrer auf einem seitlich verlaufenden Radweg unterwegs ist. Nicht, wenn es auf der selben Spur ist. 🙂
Lies mal von Anfang an, das wurde jetzt schon mehrfach untermauert.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 16:57:31 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 16:50:14 Uhr:
Weil das der relevante Punkt ist. Stell dir vor der Radler wäre eine von hinten in deiner Fahrspur herankommende Straßenbahn (z.B. Museumsinsel hinter der Humboldt parallel zum Bahn-Viadukt) und die fährt dir folgend beim Abbiegen ins Auto. Beides wäre gleich im Sinne von § 9 III StVO.Ich stelle mir nix vor, in §9 Abs. 3 geht es eindeutig nicht um Schienenfahrzeuge, sondern um Fahrräder.
Bitte stell wenigstens den Text der StVO als solchen nicht in Frage und geh das mit der Bahn (=Schienenfahrzeug) im Kopf mal durch:
§ 9 Abs.3 StVO
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Ähnliche Themen
So Kinders, ich verabschiede mich erstmal, werde das Thema aber weiter mit Interesse verfolgen, ich hoffe nur die jetzt etwas erfolgte Annäherung geht nicht wieder verloren und alle sülzen wieder im Urschleim rum und konstruieren einen bösen Radler der ja alles falsch macht und somit nie Vorrang haben kann.
Am Ende sieht man als Autofahrer immer schlecht aus,egal unter welchen Umständen.
Selbst wenn ich in Bewegung bin würde das Gericht in den meisten Fällen für den Radler entscheiden.
Da würde angeführt das man den rückwärtigen Verkehr mißachtet hätte,mein Kollege hatte nur Glück das er stand.
Zitat:
@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 17:12:24 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 27. September 2020 um 17:08:35 Uhr:
Das wäre OK, wenn der Radfahrer auf einem seitlich verlaufenden Radweg unterwegs ist. Nicht, wenn es auf der selben Spur ist. 🙂
Lies mal von Anfang an, das wurde jetzt schon mehrfach untermauert.
Ich komme aus einer Stadt, die wiederholt in ihrer Größenordnung, als fahrradfreundlichste Stadt ausgezeichnet wurde. Ich bin selber häufig genug mit dem Rad in der Stadt unterwegs. Leider bedeutet der genannte Titel scheinbar auch, dass sich einige Rad-Rambos alles herausnehmen wollen. Dazu gehört das im Eingangs-Thread genannte Fehlverhalten. Ich lasse daher schon seit langem keinen ausreichenden Raum mehr für andere, wenn ich rechts mit dem PKW abbiegen will 🙂
Zitat:
@NDLimit schrieb am 27. September 2020 um 17:17:43 Uhr:
Zitat:
@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 17:12:24 Uhr:
Lies mal von Anfang an, das wurde jetzt schon mehrfach untermauert.
Ich komme aus einer Stadt, die wiederholt in ihrer Größenordnung, als fahrradfreundlichste Stadt ausgezeichnet wurde. Ich bin selber häufig genug mit dem Rad in der Stadt unterwegs. Leider bedeutet der genannte Titel scheinbar auch, dass sich einige Rad-Rambos alles herausnehmen wollen. Dazu gehört das im Eingangs-Thread genannte Fehlverhalten. Ich lasse daher schon seit langem keinen ausreichenden Raum mehr für andere, wenn ich rechts mit dem PKW abbiegen will 🙂
Was du machst ist deine Sache, der hier vorliegende Fall jedoch ist klar.
Och, im Zweifel lasse ich das meine Rechtsschutzversicherung für mich klären, aber der Sinn dieser Vorschrift, solltest Du richtig liegen ist absurd. 🙂
Mal gut, dass ich mit meinem Suex so gut wie immer Vorfahrt habe 😁
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 16:02:44 Uhr:
.....
Ich stehe als erster an der Haltelinie, ca, 1,2 vom Bordstein entfernt,neben mir nix, ich blinke rechts. Es wird Grün, ich fahre an und in den Kreuzungsbereich ein, ich sehe das kein Fußgänger die Straße überquert, ich gebe Gas und beginne den Abbiegevorgang. Übersehen habe ich aber das von hinten in ca. 5 Meter Entfernung ein Radler mit ca. 20 Kmh naht der geradeaus möchte, und fahre in seine Bahn, der Radler muss stark bremsen, stürzt, oder knallt mir in die Seite oder schafft es noch anzuhalten, sucht Euch aus.So, habe ich mich korrekt verhalten ? Oder hätte ich den Radler erst durchfahren lassen müssen ?
....Mein Standpunkt:
Ich habe mich grob fahrlässig verhalten da ich mich nicht vergewissert habe das ein gefahrloses Abbiegen möglich ist,ich habe den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet ich hätte den Radler erst durchlassen müssen.Wie seht ihr das ?
Du hast dem Fahrradfahrer 1,2m Platz gelassen, also musst Du ihn auch vorbeilassen soweit passt es;
Warum stehst Du aber soweit links auf deiner Fahrspur, wenn Du rechts abbiegen willst?!
"der Radler muss stark bremsen, stürzt, oder knallt mir in die Seite" wieso fährt der noch so schnell ?!
wenn er einen Unfall nicht verhindern kann, obwohl er von hinten kommend das Geschehen überblicken kann, fuhr er eine nicht angepasste Geschwindigkeit;
könnte ja auch sein, Du hälst an - aber nicht weil Du den Radler passieren lassen willst (der denkt das aber...) sondern weil von links doch noch ein Nachzügler kommt (oder ein Radler....), den "dein Radler" rechts hinter dir nicht sieht; oder ein Fussgänger von gegenüber....
will sagen: auch, wenn er im Recht ist, muss er sich an der Kreuzung gem. §1 verhalten - 20 KM/h sind da schonmal falsch....
Du jedoch könntest diese Gefahrensituation vermeiden, indem Du dich rechts hälst, dem Radler keinen Raum rechts zu passieren gibst, sodass dieser links an dir vorbeizieht und auch freien Blick auf das Verkehrsgeschehen vor sich hat - geht dann auch mit 20KM/h....
es ist also kein Blockieren oder "breit" machen, sondern sogar sicherer so ;
....
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 17:06:19 Uhr:
Stimmt nicht ganz.
Ist die Frage ob ich mich in Bewegung befinde oder nicht und ab wann der Radfahrer vorhanden war.
Mach es Dir nicht zu einfach,bin ich schon da und im Abbiegevorgang hat er zu warten.
Nur wenn ich stehe darf er vorbei,den Abstand bitte nicht vergessen.
OMG.
Wenn du schon im Abbiegevorgang bist und von hinten kommt ein Rad, das wegen dir abbremsen muss, dann hast du ihm die Vorfahrt genommen.
Ist das wirklich so schwer zu verstehen?
Das ist wie wenn du links abbiegst und von vorne kommt Verkehr, der hat laut deiner Theorie zu warten, weil du ja schon im Abbiegevorgang bist. Dass du ihm die Vorfahrt genommen hast, auf diese Idee kommst du nicht??
Versuchen wir es mal anders, wenn ein Auto rechst abbiegt muss er auf den Fahrradweg fahrende Radfahrer die geradeaus wollen durchlassen. Ich hoffe da sind wir uns wenigstens einig! Was soll jetzt anders sein wenn der Radfahrer aufgrund eines nicht vorhandenen Fahrradweges auf der Straße fährt?
Zitat:
@augenauf schrieb am 27. September 2020 um 18:00:59 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 17:06:19 Uhr:
Stimmt nicht ganz.
Ist die Frage ob ich mich in Bewegung befinde oder nicht und ab wann der Radfahrer vorhanden war.
Mach es Dir nicht zu einfach,bin ich schon da und im Abbiegevorgang hat er zu warten.
Nur wenn ich stehe darf er vorbei,den Abstand bitte nicht vergessen.OMG.
Wenn du schon im Abbiegevorgang bist und von hinten kommt ein Rad, das wegen dir abbremsen muss, dann hast du ihm die Vorfahrt genommen.
Ist das wirklich so schwer zu verstehen?
Ob du es glaubst oder nicht, genau darum geht es hier. Viele verstehen es nicht.
Dann ist er nachfolgender Verkehr in der selben Spur und der muss wie alle anderen hinter dem Rechtsabbieger links vorbeifahren oder eben warten. Wie oft möchtest Du noch fragen? Bisher hast Du es ja nicht verstanden. Weshalb fragst Du also immer wieder das Selbe? Es gibt keine andere richtige Antwort. 🙂