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Unfall zwischen Rechtsabbieger und Überholendem

Hallo,

wenn ich (A) rechts abbiege auf eine Vorfahrtsstraße und mir fährt jmd. (B) vorne ins Auto, der gerade auf der Gegenfahrbahn jemanden überholt, wer ist dann schuld? B ist danach noch dem parkenden D reingefahren. Siehe Bild:

 

 

Unfall
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Du durftest nicht in die vorfahrtberechtigte Straße einfahren, da sie nicht frei war.

Auch der Überholende befindet sich auf der vorfahrtberechtigten Straße.

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Du durftest nicht in die vorfahrtberechtigte Straße einfahren, da sie nicht frei war.

Auch der Überholende befindet sich auf der vorfahrtberechtigten Straße.

A

Dumm gelaufen - hast Du denn den Überholenden nicht gesehen?

Dir wird man anlasten, dass Du nicht mit der gebotenen Sorgfalt in die vorfahrtsberechtigte Straße eingebogen bist, sonst hättest Du den Überholer sehen müssen.

Genau das ist die Gefahr von Überholverbot und herabgesetzter Geschwindigkeit an Einmündungen - derjenige der von der Nebenstraße kommt, denkt "da kann ja sowieso nix kommen" und schaut womöglich gar nicht erst nach rechts.

A ist schuld, aber B kriegt für besagtes Überholen und wahrscheinlich auch noch für Geschwindigkeit ne Teilschuld + entsprechende Strafe aufgebrummt. Da haben sich mal wieder zwo gefunden würde ich sagen.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Genau das ist die Gefahr von Überholverbot und herabgesetzter Geschwindigkeit an Einmündungen - derjenige der von der Nebenstraße kommt, denkt "da kann ja sowieso nix kommen" und schaut womöglich gar nicht erst nach rechts.

Wo steht da was von Überholverbot?

mfg,

Robert

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

 

A ist schuld, aber B kriegt für besagtes Überholen und wahrscheinlich auch noch für Geschwindigkeit ne Teilschuld + entsprechende Strafe aufgebrummt. Da haben sich mal wieder zwo gefunden würde ich sagen.

Da gehe ich denn auch mal von aus, selbst wenn es kein Bußgeld gibt. Denn Bußgeld und Haftung sind zwei verschiedene Sachen. Das hat sogar schon der verrostete Römer erkannt :D .

Ist es aber nicht so, dass man nicht überholen sollte, wenn zB eine Querstraße auf der Überholweg folgt? Ich meine mal was so gelesen zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Ist es aber nicht so, dass man nicht überholen sollte, wenn zB eine Querstraße auf der Überholweg folgt? Ich meine mal was so gelesen zu haben.

Wäre mir neu.

am 24. Februar 2011 um 13:22

Moin:)

Hier pauschal eine Aussage zu machen ist aufgrund fehlender Angaben wie Fahrbahnmarkierungen, Geschwindigkeit und Meterangaben so gut wie unmöglich.

Gruss TAlFUN

am 24. Februar 2011 um 13:23

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Ist es aber nicht so, dass man nicht überholen sollte, wenn zB eine Querstraße auf der Überholweg folgt?

Öhm - nein.

 

am 24. Februar 2011 um 13:24

hallo und sorry !

100%ig A .

Der Überholende wird eine Teilschuld bekommen,je nach Richter, evtl. Auslegungssache.

Die gleiche Situation wie bei meiner Ex, 1997 .

Halbe,Halbe und auch der Gesamtschaden (13500,00€ ) wurde halbiert :-((

Sie stottert heute noch ab :-(( Geringverdienerin

mfg

trixi1262

Zitat:

Original geschrieben von trixi1262

hallo und sorry !

100%ig A .

Der Überholende wird eine Teilschuld bekommen,je nach Richter, evtl. Auslegungssache.

Die gleiche Situation wie bei meiner Ex, 1997 .

Halbe,Halbe und auch der Gesamtschaden (13500,00€ ) wurde halbiert :-((

Sie stottert heute noch ab :-(( Geringverdienerin

mfg

trixi1262

Warum zahlt die Haftplicht nicht ?

Ich weiß grad gar nicht wie's innerorts ist, hab mir da nie Gedanken drüber gemacht... ^^ Außerorts steht da ja immer ein Überholverbot oder ist ne durchgezogene Linie auf die Straße gemalt. In jedem Fall war's aber:

Zitat:

19 Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage - 100 €, 3 Pkt.

19.1.2 - mit Sachbeschädigung - 300 €, 4 Pkt., 1 Monat

Davon unbenommen bleibt natürlich, dass man nicht einfach auf ne Vorfahrtsstraße auffahren kann wenn da grade jemand überholt.

am 24. Februar 2011 um 13:34

Welcher Gegenverkehr? Und welche unklare Verkehrslage?

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