Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer
Hello!
Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.
Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?
Beste Antwort im Thema
Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.
431 Antworten
Wenn er nicht auf seinen Vorrang bestanden hätte,den er nicht hat, wäre er wohl nicht von Dir über den Haufen gefahren worden.
Und wenn Du den rückwärtigen Verkehr nicht vernachlässigt hättest läge er nicht auf der Strasse.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 15:51:51 Uhr:
Ach Kinders, ich will was lernen, nicht streiten, auch kein Recht haben.Ich schildere mal kurz mit wenigen Worten die Situation von der ich rede.
Ich stehe als erster an der Haltelinie, ca, 1,2 vom Bordstein entfernt,neben mir nix, ich blinke rechts. Es wird Grün, ich fahre an und in den Kreuzungsbereich ein, ich sehe das kein Fußgänger die Straße überquert, ich gebe Gas und beginne den Abbiegevorgang. Übersehen habe ich aber das von hinten in ca. 5 Meter Entfernung ein Radler mit ca. 20 Kmh naht der geradeaus möchte, und fahre in seine Bahn, der Radler muss stark bremsen, stürzt, oder knallt mir in die Seite oder schafft es noch anzuhalten, sucht Euch aus.
So, habe ich mich korrekt verhalten ? Oder hätte ich den Radler erst durchfahren lassen müssen ?
Mein Standpunkt:
Ich habe mich grob fahrlässig verhalten da ich mich nicht vergewissert habe das ein gefahrloses Abbiegen möglich ist,ich habe den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet ich hätte den Radler erst durchlassen müssen.
Wie seht ihr das ?
Das ist die Situation um die es nach meiner Meinung geht.
Theoretisch korrekt,aber nur wenn der Radfahrer der Situation entsprechendes Tempo drauf hat.
Auch der muss sich vorsichtig einer Kreuzung nähern und notfalls auf sein Vorrang verzichten.
Mit Tempo 20 wäre das sicher nicht angepasst gewesen.
Grob fahrlässig war das dann allerdings nicht,das setzt ja schon fast Vorsatz vorraus.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 16:04:57 Uhr:
Theoretisch korrekt,
Sehr gut das dies geklärt ist.
Zitat:
Auch der muss sich vorsichtig einer Kreuzung nähern und notfalls auf sein Vorrang verzichten.
Mit Tempo 20 wäre das sicher nicht angepasst gewesen.
Gestern im Rahmen meiner Recherchen habe ich eine deutlich höhere Geschwindigkeit gelesen mit der der Autofahrer rechnen muss. Ich weiß aber nicht mehr genau wie hoch.
Aber unabhängig von der Geschwindigkeit, auch wenn sie zu hoch ist hätte ich den Radler erst durchfahren lassen müssen.
Ich hoffe da sind wir uns nun einig.
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Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 16:09:41 Uhr:
Auf der Strasse geradeaus ist die sicher höher,aber auf die Anfahrt in eine Kreuzung sicher nicht.
Doch, da ging es genau um dieses Thema, um die Einschätzung der Geschwindigkeit des nahenden Radlers.
Wenn man so liest, wie manche meinen, mit dem Rad fahren zu dürfen, kann man nur empfehlen über den nötigen Versicherungsschutz (Unfall, BU, Pflege, Risiko-LV, PHV) nachzudenken und das Testament vorzeitig einzutüten. *kopfschüttel*
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 16:02:44 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 15:51:51 Uhr:
Ach Kinders, ich will was lernen, nicht streiten, auch kein Recht haben.Ich schildere mal kurz mit wenigen Worten die Situation von der ich rede.
Ich stehe als erster an der Haltelinie, ca, 1,2 vom Bordstein entfernt,neben mir nix, ich blinke rechts. Es wird Grün, ich fahre an und in den Kreuzungsbereich ein, ich sehe das kein Fußgänger die Straße überquert, ich gebe Gas und beginne den Abbiegevorgang. Übersehen habe ich aber das von hinten in ca. 5 Meter Entfernung ein Radler mit ca. 20 Kmh naht der geradeaus möchte, und fahre in seine Bahn, der Radler muss stark bremsen, stürzt, oder knallt mir in die Seite oder schafft es noch anzuhalten, sucht Euch aus.
So, habe ich mich korrekt verhalten ? Oder hätte ich den Radler erst durchfahren lassen müssen ?
Mein Standpunkt:
Ich habe mich grob fahrlässig verhalten da ich mich nicht vergewissert habe das ein gefahrloses Abbiegen möglich ist,ich habe den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet ich hätte den Radler erst durchlassen müssen.Wie seht ihr das ?
Das ist die Situation um die es nach meiner Meinung geht.
Paul, können wir uns hier annähern ?
Zitat:
@NDLimit schrieb am 27. September 2020 um 16:11:48 Uhr:
Wenn man so liest, wie manche meinen, mit dem Rad fahren zu dürfen, kann man nur empfehlen über den nötigen Versicherungsschutz (Unfall, BU, Pflege, Risiko-LV) nachzudenken und das Testament vorzeitig einzutüten. *kopfschüttel*
Welchen Beitrag meinst Du, welcher User ?
Ich erlebe die Diskussion aus der Sicht des Autofahrers.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 16:11:29 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 16:09:41 Uhr:
Auf der Strasse geradeaus ist die sicher höher,aber auf die Anfahrt in eine Kreuzung sicher nicht.Doch, da ging es genau um dieses Thema, um die Einschätzung der Geschwindigkeit des nahenden Radlers.
Das mag sein,aber der Paragraph sagt ja das ein Radfahrer nur mit mässiger Geschwindigkeit rechts vorbei darf.
Dann sind 20Km/h sicher im Kreuzungsbereich zuviel.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 16:15:24 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 16:11:29 Uhr:
Doch, da ging es genau um dieses Thema, um die Einschätzung der Geschwindigkeit des nahenden Radlers.
Das mag sein,aber der Paragraph sagt ja das ein Radfahrer nur mit mässiger Geschwindigkeit rechts vorbei darf.
Dann sind 20Km/h sicher im Kreuzungsbereich zuviel.
In dem Paragraphen den du meinst geht es um die Fahrzeuge im Wartebereich vor der Kreuzung. Hinter mir war in meinem Beispiel kein weiteres Auto.
Aber ich denke wir sollten jetzt nicht wieder in solche Nebensächlichkeiten verfallen, es ging mir um den Grundsatz.
Und der Grundsatz ist und bleibt das ich in dieser konstruierten Situation dem Radler die Vorfahrt gewähren muss. Zumind. Du hast mir da zugestimmt, bei Paul habe ich eine Anfrage gestellt, der Rest ist mir egal.
Formatierung im A.., aber Paul meinte der Radler ist alleine für den Unfall verantwortlich.
Warum Paul, bitte mit Fakten aus dem Netz, nicht mit Deinen Ansichten.
Ich meinte Paragraph 5 Absatz 8.
Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Ich sehe in dem Fall auch eine nicht geringe Teilschuld beim Radler,zumal er in Deinem Beispiel auf eine Kreuzung zufährt.
Auf einer geraden Strasse,auf der Du nur rechts abbiegen willst,sähe das sicher anders aus.
Da sprächen die 5m und 20Km/h sicher für den Radfahrer.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 16:26:48 Uhr:
Ich meinte Paragraph 5 Absatz 8.Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Da hilft: Räume einengen 🙂