Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer
Hello!
Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.
Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?
Beste Antwort im Thema
Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.
431 Antworten
Zitat:
@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 14:37:35 Uhr:
Da geht es nicht nur um die Videos, es wurden auch andere Quellen genannt, von euch kommt da allerdings nicht viel was das angeht.
die beste Quelle ist die STVO selbst und berlin-paul hat diese genaustens zitiert ; gäbe es darin nicht entsprechende Widersprüchlichkeiten, gäbe es auch diese Diskussion nicht....
Zitat:
@flashrigo schrieb am 27. September 2020 um 15:22:05 Uhr:
Nein, das ist genau die Situation vom TE beschrieben. Das Durchdrängeln wo kein ausreichender Platz vorhanden für einen Fahrradfahrer.
Nein beim TE ist das KFZ bereits wieder angefahren, Kollege hat gestanden und gewartet. Kollege hätte nicht anfahren dürfen, dann hätte er die Brille auf.
Und TE bringt zum Vergleich auch abgesetzte Radwege, also neben der Straße an, da besteht ein Zusammenhang.
Zitat:
@remix schrieb am 27. September 2020 um 15:28:28 Uhr:
Zitat:
@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 14:37:35 Uhr:
Da geht es nicht nur um die Videos, es wurden auch andere Quellen genannt, von euch kommt da allerdings nicht viel was das angeht.die beste Quelle ist die STVO selbst und berlin-paul hat diese genaustens zitiert ; gäbe es darin nicht entsprechende Widersprüchlichkeiten, gäbe es auch diese Diskussion nicht....
In der STVO steht genau das was ihr abstreitet, §9 abs.3, also bitte.
Paul hat andere falsch interpretierte §§ mit ins Spiel gebracht. Nur dadurch haben sich Widersprüche entwickelt.
Egal zu welchem Schluß hier jeder für sich kommt,ich versuche soweit mir menschlich möglich Abstand zu Radfahrern zu halten.
Ich habe mal gesehen wie einer mit etwa 45Km/h in ein Auto geknallt und mit dem Kopf direkt auf den Holm geknallt ist.
Ich weiß nicht ob der überlebt hat.
Er war allerdings auch selbst schuld,hat gemeint nur alle 3 Sekunden den Kopf zum Schauen heben zu müssen.
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 14:17:44 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 14:04:51 Uhr:
Es tut mir leid, dass Du meine Antwort inhaltlich nicht verstehst.Klar habe ich sie verstanden, wieder eine Falschaussage von dir.
Nur konntest du keine konkrete Antwort auf meine Frage geben.
Du hast lediglich den Paragraphen angezweifelt in Inhalt und Ausdruck.
Nein. Wenn Du verstehen wolltest, dass der hintere Verkehr in der Fahrspur kein Paralellverkehr in gleicher Richtung auf und neben der Fahrbahn ist, kämst Du der Sache näher. Das wird allerdings nicht eintreten, weil es deiner Sicht und fehlerhaften Praxis als Radler nicht entspricht.
So könnte es in Berlin sogar eine Situation geben, wo die Gleise der Straßenbahn in der Fahrspur verlegt sind.Wäre ja die selbe Situation wie mit einem von hinten kommenden Radler. Wie soll der diese Spur vor der Bahn in gleicher Richtung fahrende Rechtsabbieger nun dieser Bahn die Vorfahrt vor seinem eigenen Rechtsabbiegen ermöglichen? Er müsste sich nach deiner Sichtweise entmaterialisieren, damit die Bahn erst "vorschriftsmäßig" durch ihn durchfahren und er damit der Bahn die Vorfahrt gewähren und danach rechts abbiegen kann. Knabber dich daran mal etwas ab. Ich mach derweil einen Kaffee.
Möchtest Du von mir hören, dass Radler nicht fähig zur korrekten Bewältigung der hier besprochenen Situation sind? Damit kann ich nicht dienen. Ich fahre doch auch mal mit dem Fahrrad und schon deshalb wäre eine solche Antwort unzutreffend. 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 15:34:45 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 14:17:44 Uhr:
Klar habe ich sie verstanden, wieder eine Falschaussage von dir.
Nur konntest du keine konkrete Antwort auf meine Frage geben.
Du hast lediglich den Paragraphen angezweifelt in Inhalt und Ausdruck.Nein. Wenn Du verstehen wolltest, dass der hintere Verkehr in der Fahrspur kein Paralellverkehr in gleicher Richtung auf und neben der Fahrbahn ist, kämst Du der Sache näher. Das wird allerdings nicht eintreten, weil es deiner Sicht und fehlerhaften Praxis als Radler nicht entspricht.
So könnte es in Berlin sogar eine Situation geben, wo die Gleise der Straßenbahn in der Fahrspur verlegt sind.Wäre ja die selbe Situation wie mit einem von hinten kommenden Radler. Wie soll der diese Spur vor der Bahn in gleicher Richtung fahrende Rechtsabbieger nun dieser Bahn die Vorfahrt vor seinem eigenen Rechtsabbiegen ermöglichen? Er müsste sich nach deiner Sichtweise entmaterialisieren, damit die Bahn erst "vorschriftsmäßig" durch ihn durchfahren und er damit der Bahn die Vorfahrt gewähren und danach rechts abbiegen kann. Knabber dich daran mal etwas ab. Ich mach derweil einen Kaffee.
Möchtest Du von mir hören, dass Radler nicht fähig zur korrekten Bewältigung der hier besprochenen Situation sind? Damit kann ich nicht dienen. Ich fahre doch auch mal mit dem Fahrrad und schon deshalb wäre eine solche Antwort unzutreffend. 🙂
Nur zur Info, ich argumentiere nicht als Radler, sonder als Autofahrer.
Und bitte lege doch mal zur Verdeutlichungen ein Zitat, ein Link.....vor, das würde mir helfen, deine Meinung in allen Ehren, aber da hast du schon im Thema echt falsche Interpretationen vorgelegt.
Ich habe einige Zitate vorgelegt die meine Meinung zu §9 abs. 3 wiederspiegeln, das vermisse ich von dir und deinen Meinungsbrüdern.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 15:30:30 Uhr:
In der STVO steht genau das was ihr abstreitet, §9 abs.3, also bitte.
Paul hat andere falsch interpretierte §§ mit ins Spiel gebracht. Nur dadurch haben sich Widersprüche entwickelt.
ist mir nicht entgangen - nur, wer denn jetzt falsch interpretiert, diskutieren wir ja auch schon seit 16 Seiten....
Hier ein link zu § 9 Abs.3 StVO
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html
Da ist im Satz 1 erster Halbsatz von der Schienenbahn die Rede.
Der Bezug zu § 5 StVO ist nun mal durch die Kreuzungssituation bedingt. Die §§ im Zusammenhang zu sehen, das sollte FS-Inhaber nicht überfordern.
Ich sehe auch keine Widersprüchlichkeiten in der STVO.
Unter normalen Bedingungen hat der Radfahrer keinen ausreichenden Platz um rechts vorbei zu kommen.
Fahre ich nach Rechtsfahrgebot passt es theoretisch nicht,fahre ich nach Abbiegevorschrift passt es sowieso nicht.
Und Schienfahrzeuge und seperate Bus oder Sonderspuren waren und sind hier ja nicht das Thema.
Ich gehe immer von eingehaltenen Regeln aus,also nichts mit kurz vorher vorbei geknallt oder dergleichen.
Ach Kinders, ich will was lernen, nicht streiten, auch kein Recht haben.
Ich schildere mal kurz mit wenigen Worten die Situation von der ich rede.
Ich stehe als erster an der Haltelinie, ca, 1,2 vom Bordstein entfernt,neben mir nix, ich blinke rechts. Es wird Grün, ich fahre an und in den Kreuzungsbereich ein, ich sehe das kein Fußgänger die Straße überquert, ich gebe Gas und beginne den Abbiegevorgang. Übersehen habe ich aber das von hinten in ca. 5 Meter Entfernung ein Radler mit ca. 20 Kmh naht der geradeaus möchte, und fahre in seine Bahn, der Radler muss stark bremsen, stürzt, oder knallt mir in die Seite oder schafft es noch anzuhalten, sucht Euch aus.
So, habe ich mich korrekt verhalten ? Oder hätte ich den Radler erst durchfahren lassen müssen ?
Zitat:
@remix schrieb am 27. September 2020 um 15:28:28 Uhr:
Zitat:
@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 14:37:35 Uhr:
Da geht es nicht nur um die Videos, es wurden auch andere Quellen genannt, von euch kommt da allerdings nicht viel was das angeht.die beste Quelle ist die STVO selbst und berlin-paul hat diese genaustens zitiert ; gäbe es darin nicht entsprechende Widersprüchlichkeiten, gäbe es auch diese Diskussion nicht....
Da gibt es keine Widersprüchlichkeiten, wenn es diese gebe wären nicht bei einem Großteil der in dieser genannten Konstellation passierten Unfälle der Autofahrer schuld, unabhängig von dem aus zweiter Hand stammenden Urteil das hier geschrieben wurde.
Es ist eine eindeutige Situation abgedeckt von der StVo bekräftigt von mehreren Fakten und Postings hier.
Übrigens, ich warte immer noch auf eure Fakten! Einen Link, ein Video, irgendwas das eure These untermauert. Ich finde bei Goggle oder sonst wo nichts...
Die Bahn in der selben Spur zum Abbiegenden dient nur der etwas plastischeren Verdeutlichung. Gegenüber der in gleicher Spur fahrenden Bahn gilt nach § 9 Abs. 3 StVO dasselbe wie gegenüber dem Radler.
Beide haben dann einen Fehler gemacht.
Du hast den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet und der Radfahrer hat auf Vorrang bestanden obwohl Du schon in Bewegung warst.
Ist immer eine Entfernungs-und Geschwindigkeitssache,der Radfahrer hätte bei der Konstellation nämlich schon keine 20Km/h mehr drauf haben dürfen und damit rechnen müssen das Du anfährst.
Ist also immer eine Einzelfallentscheidung.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 15:55:08 Uhr:
Beide haben dann einen Fehler gemacht.
Du hast den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet und der Radfahrer hat auf Vorrang bestanden obwohl Du schon in Bewegung warst.
Ist immer eine Entfernungs-und Geschwindigkeitssache.
Absicht oder Versehen ? Ich denke der Radler hat keinen Vorrang, und auf selbigen bestanden hat er auch nicht, 20 kmh und 5 Meter sind mit dem Fahrrad nicht zu schaffen. Angefahren ist er gekommen als ich ganz langsam in den Kreuzungsbereich eingefahren bin. Sein Vorrang erlischt übrigens nicht wenn ich in die Kreuzung einfahre.
Das wäre ein Alleinverschulden des Radlers, wenn er von hinten in selber Spur iin diese Situation reingefahren ist.