Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer
Hello!
Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.
Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?
Beste Antwort im Thema
Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.
431 Antworten
Es ging dabei genau um die hier diskutierte Situation.
Der Radfahrer hat versucht sich rechts an dem haltenden Fahrzeug meines Kollegen ,der rechts abbiegen wollte, vorbei zu drängeln und den Abstand wohl falsch eingeschätzt und ist am Spiegel hängen geblieben und auf die Haube geknallt.
Das Gericht kam also zu dem Schluß das er durch den mangelnden Platz keinen Vorrang hatte.
Ich sehe den Kollegen aber nicht mehr weil er jetzt dauerhaft auf einer anderen Baustelle arbeitet.
Natürlich hängt das Urteil immer vom Einzelfall ab.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 14:49:18 Uhr:
Es ging dabei genau um die hier diskutierte Situation.
Der Radfahrer hat versucht sicht rechts an dem haltenden Fahrzeug meines Kollegen ,der rechts abbiegen wollte, vorbei zu drängeln und den Abstand wohl falsch eingeschätzt und ist am Spiegel hängen geblieben und auf die Haube geknallt.
Das Gericht kam also zu dem Schluß das er durch den mangelnden Platz keinen Vorrang hatte.Ich sehe den Kolegen aber nicht mehr weil er jetzt dauerhaft auf einer anderen Baustelle arbeitet.
Wo genau hat er sich durchgedrängelt, schon auf der Kreuzung nachdem dein Kollege ihm den Weg angeschnitten hat, oder noch vor der Kreuzung ?
Ansonsten hört sich das für mich an das der Radler auf sein Recht bestanden hat welches ihm genommen wurde. Warum war eigentlich zu wenig Platz das der Radler am Spiegel hängen bleibt, hört sich für mich wie vor der Kreuzung an.
Es war also kein Unfall wo der Radler dem Auto in die Seite gekracht ist weil das Auto widerrechtlich abgebogen ist.
Also der Unfall ist anders einzuordnen als das Thema des TE.
Wenn er ihm den Weg abgeschnitten und er ihn vorher überholt hätte wäre er wohl kaum ohne Schuld vor dem Gericht weg gekommen.
Er stand blinkend vor der Einmündung und wartete auf querende Fußgänger.
Vielleicht hätte er genau das machen sollen was einige hier schreiben,einfach soweit wie möglich rechts fahren.
@Bloetschopf
Hier wird ohne etwas genau zu wissen etwas unterstellt zu lasten des Autofahrers.
Nämlich:
Wo genau hat er sich durchgedrängelt, schon auf der Kreuzung nachdem dein Kollege ihm den Weg angeschnitten hat, oder noch vor der Kreuzung ?
Ähnliche Themen
Zu Lasten des Autofahrers?
Ich wiederhole es gerne:
Er stand blinkend vor der Einmündung und wartete auf querende Fußgänger.
und
Wenn er ihm den Weg abgeschnitten und er ihn vorher überholt hätte wäre er wohl kaum ohne Schuld vor dem Gericht weg gekommen.
Hat er also nicht.
Wo liegt da die Last des Autofahrers?
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 15:13:02 Uhr:
Zu Lasten des Autofahrers?
Ich wiederhole es gerne:Er stand blinkend vor der Einmündung und wartete auf querende Fußgänger.
Ich meine die geschickte unterstellende Frage von dem User hier.
Er suggeriert, das der Fahrer vor oder während, etwas zu Lasten des Fahrradfahrer gemacht hat.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 15:08:30 Uhr:
Wenn er ihm den Weg abgeschnitten und er ihn vorher überholt hätte wäre er wohl kaum ohne Schuld vor dem Gericht weg gekommen.
Er stand blinkend vor der Einmündung und wartete auf querende Fußgänger.
Vielleicht hätte er genau das machen sollen was einige hier schreiben,einfach soweit wie möglich rechts fahren.
Ja und das ist ein andere Fall, da war kein Platz, Punkt.
Das war keine Vorfahrtsverletzung seitens des Autofahrers.
Zitat:
@flashrigo schrieb am 27. September 2020 um 15:15:01 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 15:13:02 Uhr:
Zu Lasten des Autofahrers?
Ich wiederhole es gerne:Er stand blinkend vor der Einmündung und wartete auf querende Fußgänger.
Ich meine die geschickte unterstellende Frage von dem User hier.
Er suggeriert das der Fahrer vor oder während etwas zu lasten des Fahrradfahrer gemacht hat.
Ich suggeriere gar nix, ich frage gezielt um ein Bild zu erhalten, meine Fragestellung war berechtigt, da wie sich herausgestellt hat, das es ein ganz anderes Thema ist als der TE angesprochen hat. Hier war es dann wohl ein Fehlverhalten des Radlers.
Du meinst also, das Kfz hat sich zum Rechtsabbiegen links einzuordnen, damit nach deiner Sichtweise rechts eine Vorfahrt für den Radler entsteht. Originell.
Nein, das ist genau die Situation vom TE beschrieben. Das Durchdrängeln wo kein ausreichender Platz vorhanden für einen Fahrradfahrer.
Wäre ohne Zeugen aber anders gelaufen,der Vorwurf war der gleiche wie hier.
Nämlich den Vorrangberechtigten Radfahrer mißachtet zu haben.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 15:19:58 Uhr:
Du meinst also, das Kfz hat sich zum Rechtsabbiegen links einzuordnen, damit nach deiner Sichtweise rechts eine Vorfahrt für den Radler entsteht. Originell.
Hä, was du meinen ?
Ich habe doch eindeutig geschrieben das es hier nach einem Fehlverhalten des Radlers aussieht, es war vor der Kreuzung kein Platz zwischen Auto und Bordstein und Radler hat versucht sich da durch zu drängeln.
Das hat nix mit §9 abs. 3 zu tun.
Zitat:
@flashrigo schrieb am 27. September 2020 um 15:24:43 Uhr:
Einige legen es sich hier so zurecht, füttern noch was bei, dann passt es wieder.^^
Kann es sein das du nix mehr zu sagen hast und sauer bist das deine Meinung auf wackligen Füßen steht ?