Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer
Hello!
Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.
Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?
Beste Antwort im Thema
Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.
431 Antworten
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 14:04:52 Uhr:
Ich denke das meine Aussage doch konkret war.
Radfahrer sind besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer und werden in dem Fall einfach dem Fußgänger gleichgesetzt der die Strasse überqueren möchte solange der dafür nötige Platz vorhanden ist.
Ist dieser nicht vorhanden ist er halt wartepflichtig oder muss links überholen.
Das deckt sich problemlos mit allen Regeln die einzuhalten sind.
Alles andere ist für mich auch sinnloser Natur.
Ich denke das der Gestzgeber genau das damit ausdrücken wollte.
Ich denke du weist es nicht. Im Falle eines Unfalls mit einem Radler in dieser Situation gäbe es nicht viel zu diskutieren, der Fall wäre eindeutig, aber nicht zugunsten des KFZ Führers.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 14:04:51 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 13:58:48 Uhr:
Aber danke für die Antworten auf meine Frage, mir war klar das ihr keine konkrete Antwort geben könnt, das käme einem Geständnis gleich auf der falschen Fährte zu sein.Es tut mir leid, dass Du meine Antwort inhaltlich nicht verstehst.
Klar habe ich sie verstanden, wieder eine Falschaussage von dir.
Nur konntest du keine konkrete Antwort auf meine Frage geben.
Du hast lediglich den Paragraphen angezweifelt in Inhalt und Ausdruck.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 14:13:44 Uhr:
Das ist genau das was ich meine,für alles andere bleibt der hinter mir.Ein abbiegender Autofahrer muss also den Vorrang des geradeaus fahrenden Radfahrers beachten. "Das gilt zunächst für den Fall, dass beide etwa zur selben Zeit die Abbiegestelle erreichen", erläutert Roland Huhn, Rechtsreferent beim Bundesverband des ADFC, die Rechtslage. "Denn vor dem Abbiegen hat sich der Rechtsabbieger durch den Schulterblick zu vergewissern, dass er keinen nahe aufgerückten Radfahrer gefährdet."
Diese Vorfahrtsregel gilt laut Huhn auch dann, wenn der Autofahrer ihn zuvor überholt hat und etwas früher an der Einmündung ankommt. "Die Pflicht des Durchfahrenlassens schließt nämlich mit ein, dass der Radfahrer von hinten herankommt. Ein Übersehen des kurz zuvor eingeholten Radfahrers ist in dieser Situation eigentlich ausgeschlossen", sagt Huhn. "Wahrscheinlich ist es so, dass der überholende Autofahrer das Fahrradtempo falsch eingeschätzt und nicht einkalkuliert hat, dass er vor dem Abbiegen abbremsen muss."
Und dass passiert leider sehr oft, man wird überholt und dann biegt der PKW ab und man muss auf dem Rad auf die Bremse und manchmal nicht nur ganz leicht.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 14:13:44 Uhr:
Das ist genau das was ich meine,für alles andere bleibt der hinter mir.Ein abbiegender Autofahrer muss also den Vorrang des geradeaus fahrenden Radfahrers beachten. "Das gilt zunächst für den Fall, dass beide etwa zur selben Zeit die Abbiegestelle erreichen", erläutert Roland Huhn, Rechtsreferent beim Bundesverband des ADFC, die Rechtslage. "Denn vor dem Abbiegen hat sich der Rechtsabbieger durch den Schulterblick zu vergewissern, dass er keinen nahe aufgerückten Radfahrer gefährdet."
Diese Vorfahrtsregel gilt laut Huhn auch dann, wenn der Autofahrer ihn zuvor überholt hat und etwas früher an der Einmündung ankommt. "Die Pflicht des Durchfahrenlassens schließt nämlich mit ein, dass der Radfahrer von hinten herankommt. Ein Übersehen des kurz zuvor eingeholten Radfahrers ist in dieser Situation eigentlich ausgeschlossen", sagt Huhn. "Wahrscheinlich ist es so, dass der überholende Autofahrer das Fahrradtempo falsch eingeschätzt und nicht einkalkuliert hat, dass er vor dem Abbiegen abbremsen muss."
Wenn er soweit hinter dir ist das du abbiegen kannst ohne ihn zu behindern ist doch alles in Ordnung, ist er vor dir und du biegst nach ihm ab ist auch alles in Ordnung, ist er so nah dran das er wegen deines Abbiege Vorgangs bremsen muss hast du ihm die Vorfahrt genommen. Ganz Einfach.
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 13:49:13 Uhr:
Also auch keine Antwort parat nur eine persönliche Meinung.
....
nicht Meinung - Erklärung....
Dass es da widersprüchliche Aussagen in der STVO gibt hast Du aber dann schon mitbekommen ?!
welche Antwort erwartest Du ?! egal - sie heisst dann halt 42 ... 😁
Zitat:
@remix schrieb am 27. September 2020 um 14:21:56 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 13:49:13 Uhr:
Also auch keine Antwort parat nur eine persönliche Meinung.
....nicht Meinung - Erklärung....
Dass es da widersprüchliche Aussagen in der STVO gibt hast Du aber dann schon mitbekommen ?!
welche Antwort erwartest Du ?! egal - sie dann halt 42 ... 😁
Ich denke eher es gibt keine widersprüchlichen Aussagen es gibt widersprüchliche Auslegungen.
Auf diese falschen Auslegungen baut sich Eure Argumentation auf, , sprich man hat sich rechtzeitig rechts einzuordnen heißt bei Euch die Felgen müssen am Rechten Bordstein schleifen, oder zu überholen ist links, nur ist es kein überholen wenn der Radler vom Rechtsabbieger durchgelassen wird...
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 14:15:06 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 14:04:52 Uhr:
Ich denke das meine Aussage doch konkret war.
Radfahrer sind besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer und werden in dem Fall einfach dem Fußgänger gleichgesetzt der die Strasse überqueren möchte solange der dafür nötige Platz vorhanden ist.
Ist dieser nicht vorhanden ist er halt wartepflichtig oder muss links überholen.
Das deckt sich problemlos mit allen Regeln die einzuhalten sind.
Alles andere ist für mich auch sinnloser Natur.
Ich denke das der Gestzgeber genau das damit ausdrücken wollte.Ich denke du weist es nicht. Im Falle eines Unfalls mit einem Radler in dieser Situation gäbe es nicht viel zu diskutieren, der Fall wäre eindeutig, aber nicht zugunsten des KFZ Führers.
Das sah das Gericht bei meinem Kollegen anders,ein Radfahrer der sich trotz fehlemden Platzes mit Gewalt da durch drängelt ist zu 100% schuld.
Und mehr gibt es für mich auch nicht mehr zu diskutieren.
Das wird hier mittlerweile zum Kasperltheater.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 14:26:24 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 14:26:24 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 14:15:06 Uhr:
Ich denke du weist es nicht. Im Falle eines Unfalls mit einem Radler in dieser Situation gäbe es nicht viel zu diskutieren, der Fall wäre eindeutig, aber nicht zugunsten des KFZ Führers.
Das sah das Gericht bei meinem Kollegen anders,ein Radfahrer der sich trotz fehlemden Platzes mit Gewalt da durch drängelt ist zu 100% schuld.
Und mehr gibt es für mich auch nicht mehr zu diskutieren.
Das wird hier mittlerweile zum Kasperltheater.
Wo hat sich der Radler durchgedrängelt ?
Schildere doch mal bitte den Fall mit kurzen Worten !
Zitat:
@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 14:10:52 Uhr:
In dem hier genannten Beispiel hätte der Autofahrer stehen bleiben müssen und erst dann fahren wenn der Radfahrer durch ist.
stimmt
Zitat:
@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 14:10:52 Uhr:
.....
wenn es anders ist nenne mir einen Nachweis dafür, keine eigene Meinung sondern einen konkreten Nachweis, ich finde nichts derartiges im Netz.
die spezielle Situation, die wir unter mehreren Szenarien diskutiert hatten, hat mit den von Dir eingeführten (Video-) Beispielen nichts zu tun;
wieso sollte ich Dir jetzt deine fälschlich angewendeten Quellen mit anderen Nachweisen widerlegen oder belegen ?!
deine Radweg-Videos sind am Thema vorbei und die Schlussfolgerung daher auch, weil in dem Fall unzutreffend;
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 14:35:26 Uhr:
Geht es Dir langsam noch gut?
Wovon wird hier seit 14Seiten geschrieben.
Ja danke.
Der Unfall deines Kollegen würde mich interessieren.
Zitat:
@remix schrieb am 27. September 2020 um 14:36:11 Uhr:
Zitat:
@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 14:10:52 Uhr:
In dem hier genannten Beispiel hätte der Autofahrer stehen bleiben müssen und erst dann fahren wenn der Radfahrer durch ist.stimmt
Zitat:
@remix schrieb am 27. September 2020 um 14:36:11 Uhr:
Zitat:
@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 14:10:52 Uhr:
.....
wenn es anders ist nenne mir einen Nachweis dafür, keine eigene Meinung sondern einen konkreten Nachweis, ich finde nichts derartiges im Netz.die spezielle Situation, die wir unter mehreren Szenarien diskutiert hatten, hat mit den von Dir eingeführten (Video-) Beispielen nichts zu tun;
wieso sollte ich Dir jetzt deine fälschlich angewendeten Quellen mit anderen Nachweisen widerlegen oder belegen ?!
deine Radweg-Videos sind am Thema vorbei und die Schlussfolgerung daher auch, weil in dem Fall unzutreffend;
Da geht es nicht nur um die Videos, es wurden auch andere Quellen genannt, von euch kommt da allerdings nicht viel was das angeht.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 14:37:24 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 14:35:26 Uhr:
Geht es Dir langsam noch gut?
Wovon wird hier seit 14Seiten geschrieben.Ja danke.
Der Unfall deines Kollegen würde mich interessieren.
Falls ich ihn in diesem Leben noch mal sehen sollte sag ich ihm Bescheid das Du doch genaue Details dazu haben möchtest.
Vielleicht meldet er sich dann ja mal bei Dir.:-)
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 14:42:42 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 14:37:24 Uhr:
Ja danke.
Der Unfall deines Kollegen würde mich interessieren.
Falls ich ihn in diesem Leben noch mal sehen sollte sag ich ihm Bescheid das Du doch genaue Details dazu haben möchtest.
Vielleicht meldet er sich dann ja mal bei Dir.:-)
Ok, dachte ich mir, du wirfst einen Unfall als „Argument“ ein, willst oder kannst ihn aber nicht beschreiben.
Vermutlich gibt es gar keinen Kollegen mit einem Unfall der uns gerade interessieren könnte.