Vor Garantieablauf bemängelter Schaden ist nach Garantie aufgetreten!

Audi A3 8P

Guten Tag Zusammen,

ich habe folgende Probleme mit einem Audi Partner hier in Hamburg.

Ich habe während der Garantiezeit (Audi Plus Garantie bzw. PerfectCar) habe ich einen Mangel an der Kupplung bzw. ein lautes Brummen des Motors festgestellt und bemängelt. Die Werkstatt hat keinen Fehler gefunden und gesagt, ich soll erstmal damit weiterfahren.

Das war vor etwa 4 Wochen. Jetzt ist meine Garantie abgelaufen und genau derselbe Fehler ist aufgetreten, aber nun ist wohl klar, dass das Zweimassen Schwungrad bzw. auch die Kupplung defekt ist.

Jetzt weigert sich allerdings der Händler bzw. die Versicherungsgesellschaft, diesen Schaden als den damals deklarierten anzuerkennen und sagt, dass es ein neuer Schaden sei…

Ist dies rechtens? Ich habe genau den Fehler beschrieben und der Servicemitarbeiter hat es dokumentiert (wenn auch in Stichworten) aber jeder der vom Fach ist weiß, dass die Beschreibung genau auf diesen Fehler zutreffen kann…

Ich finde das ganze sehr unfair… leider habe ich keine Rechtschutzversicherung und muss mir daher gut überlegen ob ich damit zum Anwalt gehe…

Beste Grüße und danke im voraus!!

PS: Bin in der Zeit etwa 3000Km Gefahren!

Beste Antwort im Thema

Es ist immer wieder erstaunlich dass Fehler ausserhalb der Garantiezeit viel schneller diagnosdiziert werden
wie innerhalb der Garantiezeit.
Ausserhalb der Garantiezeit werden auch immer gleich Lösungen angeboten während innerhalb der Garantie
häufig das "Stand der Technik" Argument herhalten muss oder "da kann man nichts machen".

15 weitere Antworten
15 Antworten

Damit würde ich auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen. Die Reperatur wird mit Sicherheit nicht nur ein paar Cent kosten.
Wenn du was schriftliches in der Hand hast, das du den Fehler schon vor Ende der Garantiezeit bemängelt hast dürfte es doch gar nicht so schlecht aus sehen. Wenn allerdings nicht, sehe ich da schwarz. Der Händler wird in diesem Fall bestimmt unter Gedächtnisschwund leiden.
In welchem Bereich von Hamburg ist denn der Händler?? Grobe Himmelsrichtung reicht auch schon.

Viel Glück, Gruß Nico

Also mal eines Vorweg. Die Werkstatt wechseln! Den Scahden sollen sie Dir mal noch schön auf Kulanz Reparieren. Ich würde das so sehen, dass Du den Schaden noch während der Garantiezeit festgestellt und gemeldet hast. Somit müssen die in meinen Augen Tatog werden, und zwar nicht auf Deine Kosten.

So einen ähnlichen Fall hatte ich mit meinem ersten Astra. Da warauch ein Fehler während der Garantizeit aufgetreten und ich meldete den Fehler. Ich glaube es war da sogar nur ein oder zwei Wochen vor ablauf der Garantizeit. Der Schaden wurde aber nach der Gaarantizeit behoben, da der Händler erst da in der Werkstatt Zeit hatte. Da gabs keine Probleme oder sowas für mich. Andererseits, selbst wenn der Schaden erst jetzt aufgetreten wäre und Du würdest ihn erst jetzt melden, wärs ne anständige Werkstatt, würden die versuchen das dennoch auf Kulanz zu machen. So ein bisschen Spielraum gibts da glaub immer noch, wenn man will.

Ist das Fahrzeug scheckheftgepflegt durch Audi Partner? Audihotline anrufen und Problematik schildern! Erläutern welches Autohaus und welche Problmatik am Fahrzeug vorhanden ist. Wirkt manchmal echt Wunder. Kann ich Dir nur empfehlen einen eigenen Kulanzantrag zu stellen. Viele Grüße und viel Glück, RedEagle1977

Würde mal mit der Audi Kundenbetreuung Kontakt aufnehmen.
Die können dir dann sagen was Sache ist, wenn´s am Autohaus
liegt, da nehmen die Kontakt mit denen auf.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von chiconico


In welchem Bereich von Hamburg ist denn der Händler?? Grobe Himmelsrichtung reicht auch schon.

Viel Glück, Gruß Nico

Ohja, das würde mich auch sehr interessieren. Es würde mich nicht wundern, wenn's in Richtung Ahrensburg geht.

Da haben ja schon so einige ihre (schlechten) Erfahrungen gemacht... Ich leider auch...

Ansonsten würde ich mal gucken was mich der Anwalt und die Reparatur kosten würde und dann abwägen. So wie du's schilderst klingt es für dich erst mal nicht schlecht. Man muss den jetzigen Fehler nur aus deiner Stichwortartigen Niederschrift raus lesen können.

Würde mich aber sehr interessieren, wie's bei dir aus geht :-)

Gruß
DoH86

Danke euch so mache ich das auch!

Das war der größte Fehler nicht zum Audi Zentrum direkt hin zu gehen sondern zu diesem Partner… am Berliner Tor. Nie wieder!!

Jetzt kommt mal die ganze Geschichte… ich bin wirklich zu nett für diesen Betr***

Ich habe mein Audi mit dem ich vorher nie Probleme hatte für die 90.000KM LL Inspektion zu denen gefahren… Das volle Programm alles was man machen muss bei 90.000KM sollte durchgeführt werden.

Bei der Fahrzeug Übergabe ist mir noch vor Ort die Warnleuchte für die Elektronische Lenkhilfe aufgefallen, was ich bemängelt habe.

Die Werkstatt sagt, ein Zentraler Leitungssatz war Oxidiert und ist für den Fehler verantwortlich… somit soll kein Fehler bei deren Arbeiteten aufgetreten sein…
Die Leitung wurde ausgetauscht. Kurz danach war die Lampe aber wieder an… dann die Hiobsbotschaft: Das Elektronische Lenkgetriebe sei defekt, die arbeiten für den Leitungssatz würden mir erstattet werden, weil es nicht daran lag. Schon mal seltsam…

Nun aber wollte die Werkstatt den Fehler nicht auf sich nehmen und ich sollte inkl. Garantie Zuzahlung knapp 500€ zahlen… Als ich mich weigerte den Fehler als „Zufall“ anzuerkennen wollten die mich mit dem Defekt weiter fahren lassen ohne Kulanz… Nach langer Diskussion bekam ich 100€ Rabatt auf die Gesamtrechnung und da ich echt keine Nerven mehr hatte habe die Arbeit dann dort ausführen lassen (insg. knapp 2000€). Ich habe das aber noch nicht bezahlt, da ich das jetzt unter Vorbehalt mit zum Anwalt nehmen werde!

Montag gehe ich dort hin und verlange meine gesamte Akte inkl. aller Aussagen und Handlungen die nicht Schriftlich festgehalten wurden… ansonsten rufe ich noch vor Ort die Polizei und werde deren Masche mal Publik machen in aller Öffentlichkeit…

Es ist immer wieder erstaunlich dass Fehler ausserhalb der Garantiezeit viel schneller diagnosdiziert werden
wie innerhalb der Garantiezeit.
Ausserhalb der Garantiezeit werden auch immer gleich Lösungen angeboten während innerhalb der Garantie
häufig das "Stand der Technik" Argument herhalten muss oder "da kann man nichts machen".

Zitat:

Original geschrieben von RedEagle1977


... Audihotline anrufen und Problematik schildern! ...

NEIN! Bloss nicht! Das ist nur was für Leute mit viel zu viel Zeit und viel zu wenig Freunden. Die labern dir, wenn's sein muss, stundenlang einen Knopf an die Backe, aber haben (a) keine Ahnung und (b) wahrscheinlich den Auftrag selbst den offensichtlichsten Mangel zu leugnen. Das ist die pure Zeitverschwendung. Ganz ehrlich, Brot kann schimmeln, aber die können gar nix. Also, bloss nicht anrufen, denn die rufen sogar zurück, nur um dir nochmal zu sagen, dass sie nix für dich tun können.

darf ich mal ganz doof fragen, warum du die garantie nicht einfach verlängert hast? immerhin wusstest du von einem problem und wärst somit aus dem schneider gewesen und im falle einer panne sowieso versichert. das versteh ich nicht ganz.
wenn du das autohaus wechselst, wird dir sicherlich die garantie genauso sagen das es ein neuer schaden ist und da du nicht mehr bei ihnen bist werden die sowieso nichts zahlen. ich bin mir nicht wirklich sicher ob du chancen per anwalt haben wirst, es sei denn du hast den hinweis auf den defekt innerhalb der garantiezeit schriftlich.
ob audi selbst da tätig wird, bezweifle ich stark. immerhin handelt es sich hier um ein fahrzeug das schon ein paar jahre alt ist und einige km auf dem buckel. warum da kulanz gewährt werden soll ist mir da schleierhaft.
ich drücke dir auf jedenfall die daumen das du was schriftlich hast und mein tipp am rande, besorg dir ne rechtsschutzversicherung. ich habe auch schon daraus gelernt, zwar nicht mit auto aber mit wohngemeinschaft. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Mission Control


Es ist immer wieder erstaunlich dass Fehler ausserhalb der Garantiezeit viel schneller diagnosdiziert werden
wie innerhalb der Garantiezeit.
Ausserhalb der Garantiezeit werden auch immer gleich Lösungen angeboten während innerhalb der Garantie
häufig das "Stand der Technik" Argument herhalten muss oder "da kann man nichts machen".

Exzellente Formulierung!

Entscheidend bei der Problematik ist doch nur folgende Frage:
Hast du etwas schriftlich in der Hand, dass du den sich andeutenden Schaden VOR Ablauf der Garantiezeit beim Autohaus bemängelt hast und dass nun genau die gleiche Symptomatik im Nachhinein auf den aktuellen Schaden hingedeutet hat?

Allein schon wenn die Symptomatik eine andere ist als die zuvor bemängelte, ist es m. E. nach aussichtlos. Die Werkstatt wird sich sonst immer rausreden können, dass der aktuelle Schaden nichts mit den ursprünglich bemängelten Symptomen zu tun hat.
Und das ist wichtig! Bestand der Schaden schon vor dem Garantieablauf oder nicht? Auch ein "kleiner", allein an sich nicht problematischer Schaden, der im Nachhinein zu einem "richtigen" Schaden führt, ist dann, sofern er ursächlich für den aktuellen Schaden ist, ein Garantiefall.

Ja den Werkstatt Auftrag, wärend der Garantiezeit, indem ich den Schaden erläutert hatte ist vorhanden:
"Starke Geräuschentwicklung aus dem Motorraum, Starkes Vibrieren der Kupplung, Rattern und Unwucht im 1. und 2. Gang."

Sind die gleichen Symptome wie jetzt, nur dass es jetzt deutlich vorhanden ist und sich immer verschlimmert.

Ich verstehe auch gar nicht warum sich dieser Audi Partner so quer stellt... die bekommen das Geld doch sowieso von der Versicherung... Ich verstehe nicht was das denn für einen Sinn macht wenn die dauernd Ärger machen...

Ich werde mich morgen erstmal mit dem Audi Zentrum Hamburg in Verbindung setzen und danach meine Akte von denen beim BerlinerTor kopieren lassen...

Wenn das alles nicht klappt kommt der Anwalt ins Spiel...

Damit hast du doch was in der Hand. Wenn die sich nicht bewegen würde ich auf jeden Fall beim Anwalt vorsprechen.
Viel Glück. MFG Nico

Ich würde dem Autohaus den damaligen Auftrag mit dem Hinweis auf die aktuelle Symptomatik unter die Nase halten. Einfach das Schriftstück zeigen mit dem Hinweis "das sind die gleichen Symptome wie jetzt ... damals waren Sie nicht in der Lage das Problem zu finden, aber jetzt nach Ablauf der Garantie ..." (dezenzer Hinweis auf unlautere Methoden).

Wenn die sich querstellen hilft wohl nur der Anwalt. Wenn du Rechtsschutzversicherung hast, kein Problem.
Ansonsten nen Fachanwalt kontkatieren, damit der ein anwaltliches Schreiben aufsetzt. Das kostet dich dann bestimmt 150 Euro, dafür wirkt es aber oft Wunder.
Ein vernüftiger Gutachter sollte den kausalen Zusammenhang der Symptomatiken ohne Probleme bescheinigen können.
... und das weiß bestimmt auch die Werkstatt ;-)

Bei einer Klage, sofern es sich finanziell rechnet, hast du auf jeden Fall gute Karten auf der Hand (meiner Ansicht nach).

Und wichtig:
Nicht zu einer anderen Werkstatt gehen! Für eine andere Werkstatt ist das ein ganz neuer Fall.

Deine Antwort
Ähnliche Themen