Vor Garantieablauf bemängelter Schaden ist nach Garantie aufgetreten!
Guten Tag Zusammen,
ich habe folgende Probleme mit einem Audi Partner hier in Hamburg.
Ich habe während der Garantiezeit (Audi Plus Garantie bzw. PerfectCar) habe ich einen Mangel an der Kupplung bzw. ein lautes Brummen des Motors festgestellt und bemängelt. Die Werkstatt hat keinen Fehler gefunden und gesagt, ich soll erstmal damit weiterfahren.
Das war vor etwa 4 Wochen. Jetzt ist meine Garantie abgelaufen und genau derselbe Fehler ist aufgetreten, aber nun ist wohl klar, dass das Zweimassen Schwungrad bzw. auch die Kupplung defekt ist.
Jetzt weigert sich allerdings der Händler bzw. die Versicherungsgesellschaft, diesen Schaden als den damals deklarierten anzuerkennen und sagt, dass es ein neuer Schaden sei…
Ist dies rechtens? Ich habe genau den Fehler beschrieben und der Servicemitarbeiter hat es dokumentiert (wenn auch in Stichworten) aber jeder der vom Fach ist weiß, dass die Beschreibung genau auf diesen Fehler zutreffen kann…
Ich finde das ganze sehr unfair… leider habe ich keine Rechtschutzversicherung und muss mir daher gut überlegen ob ich damit zum Anwalt gehe…
Beste Grüße und danke im voraus!!
PS: Bin in der Zeit etwa 3000Km Gefahren!
Beste Antwort im Thema
Es ist immer wieder erstaunlich dass Fehler ausserhalb der Garantiezeit viel schneller diagnosdiziert werden
wie innerhalb der Garantiezeit.
Ausserhalb der Garantiezeit werden auch immer gleich Lösungen angeboten während innerhalb der Garantie
häufig das "Stand der Technik" Argument herhalten muss oder "da kann man nichts machen".
15 Antworten
Da kann ich storki nur zustimmen. So würde ich es auch machen vor allem in anbetracht der Reperaturrechnung.