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Garantie / Gewährleistung

Themenstarteram 8. Januar 2007 um 20:08

Hallo Gemeinde,

ich plane den Kauf eines 8PA und wollte den Erwerb über einen Internetvermittler nicht direkt ausschließen. Wie ich verstanden habe, kaufe ich den Wagen dann normal bei einem Audi-Händler – irgendwo in Deutschland.

1) neben der Gewährleistung bietet eigentlich Audi eine Garantie oder dergleichen an – habe ich Katalog nix gefunden?

2) wichtiger: die Gewährleistung ist doch Verkäufer gebunden - d.h. wenn ich einen Gewährleistungsfall mit dem Wagen habe, muss ich doch zu dem Audi-Händler hin, der mir den Wagen verkauft hat – oder? Angemerkt: Ich hatte bisher zwei Neuwagen – und bei beiden musste ich in der Garantiezeit Zwecks Nachbesserungen zum Händler (allerdings Kleinigkeiten).

3) Hat jemand Erfahrung bzgl. der Durchsetzung der Gewährleistung/ Garantie bei einem anderen Audi-Händler als bei dem man den Wagen gekauft hat?

Würde mich über Antworten freuen :)

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10 Antworten
am 8. Januar 2007 um 20:54

Also soweit ich weiß, kannst du während der GArantie dein Auto zu jedem Audi-Vertragshändler bringen.

Zitat:

wichtiger: die Gewährleistung ist doch Verkäufer gebunden - d.h. wenn ich einen Gewährleistungsfall mit dem Wagen habe, muss ich doch zu dem Audi-Händler hin, der mir den Wagen verkauft hat – oder?

Nein.

Zitat:

1) neben der Gewährleistung bietet eigentlich Audi eine Garantie oder dergleichen an – habe ich Katalog nix gefunden?

Das nennt sich Car Life Plus und ist eine Garantieverlängerung, wobei es keine richtig Garantie ist, sondern eine Versicherung eines Drittanbieters, die Audi vertreibt.

Das Prinzip der Versicherungen kennst du ja sicherlich, zu verschenken hat da keine etwas. ;)

Gruß

am 8. Januar 2007 um 21:08

Du hast natürlich Recht, dass Ansprüche aus dem Kaufvertrag nur ggü. dem Händler gelten. In der Realität betrifft dies aber eigentlich nur die Wandlung.

Repariert werden muss das Auto in der Garantiezeit bei jedem Audi- bzw. Audi-Service-Betrieb in der ganzen EU. Im ersten halben Jahr darf da erst recht keiner zicken, da die Beweislastumkehr noch nicht gilt und Mängel erstmal in jedem Fall dem Hersteller angelastet werden können. D.h. sämtliche - und auch noch so kleine - Zipperlein im ersten Halbjahr dem Händler vorführen und schriftlich bestätigen lassen.

Ich habe bspw. meinen SB auch 600km entfernt "gekauft"; sämtliche Garantiereparaturen bislang (3 Stück) liefen aber anstandslos - und für mich kostenlos - über das lokales Audizentrum. Im Gegenteil, die haben sich dort immer sehr freundlich verhalten und gekümmert (wenn auch diverse Reparaturversuche erstmal daneben gingen).

Audi-Anschlussgarantie habe ich direkt mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag mitabgeschlossen (ist dann etwas billiger). Du musst da nur anrufen, dann schickt der Dir ein Formular mit.

Gruß

Pete

Zitat:

Original geschrieben von TDI-Pete

Du hast natürlich Recht, dass Ansprüche aus dem Kaufvertrag nur ggü. dem Händler gelten. In der Realität betrifft dies aber eigentlich nur die Wandlung.

Repariert werden muss das Auto in der Garantiezeit bei jedem Audi- bzw. Audi-Service-Betrieb in der ganzen EU. Im ersten halben Jahr darf da erst recht keiner zicken, da die Beweislastumkehr noch nicht gilt und Mängel erstmal in jedem Fall dem Hersteller angelastet werden können. D.h. sämtliche - und auch noch so kleine - Zipperlein im ersten Halbjahr dem Händler vorführen und schriftlich bestätigen lassen.

Audi hat seit letztem Jahr eine vollwertige Garantie, keine Gewährleistung. Da haben die 2 Jahre lang nicht zu meckern.

Zitat:

Audi hat seit letztem Jahr eine vollwertige Garantie

Ist schon seit Anfang 2005 so.

am 8. Januar 2007 um 21:17

Zitat:

Original geschrieben von Businessman

Audi hat seit letztem Jahr eine vollwertige Garantie, keine Gewährleistung. Da haben die 2 Jahre lang nicht zu meckern.

Der Unterschied aber ist, dass bei Garantie die Bedingungen durch Audi festgelegt werden. Im ersten Halbjahr wird aber nix durch Audi festgelegt, sondern durch "Law&Order" :p ...

Gruß

Pete

Mir sträuben sich die Haare, wenn ich Euren Unfug lese... (Nicht böse gemeint :) ;) )

@4balu! Wir machens einfach:

Kaufst Du einen A3 beim Audidandler XY, hast Du zwei Jahre lang Gewährleistung gegen Audidandler XY.

-> Gewährleistung hast Du nur gegenüber dem Veräußerer, dh dem Audihändler / Internethändler bei dem Du in concreto gekauft hast.

Die Haftung für Sachmängel im Rahmen der Gewährleistung erstreckt sich nur auf Mängel, die bereits bei Übergabe des A3 vorliegen.

-> Gewährleistung: Mängel, die bereits bei Übergabe vorliegen.

Wie bereits erwähnt wurde, gilt innerhalb der ersten 6 Mon eine Beweislastumkehr bezüglich des Zeitpunktes der Mangelhaftigkeit zugunsten des Übernehmers der Sache. MaW: Innerhalb der ersten 6 Mon nach Übergabe wird das Vorhandensein des Mangels bereits bei Übergabe vermutet.

-> Ergo ist die Durchsetzung eines Gewährleistungsanspruches in den ersten 6 Mon am einfachsten. Den Beweis, dass der vorliegende Mangel noch nicht bei Übergabe da war, müsste in diesem Fall Audidandler XY erbringen (schwierig bis unmöglich). Diese Regelung begünstigt den Übernehmer (Käufer) sehr.

Vorteilhafter als die gesetzliche Gewährleistung ist eine HerstellerGARANTIE:

-> Garantie erfasst Mängel, die innerhalb der gesamten Garantiezeit auftauchen (Meist wird erst im Laufe der Zeit etwas kapputt!!!)

-> Audi bietet 2 Jahre Herstellergarantie. Was von der Garantie umfasst ist, regeln die Garantiebestimmungen von Audi (Verschleißteile wie Glühbirnen sind vermutlich ausgenommen).

-> Bei manchen Herstellern gibt es zusätzlich noch spezielle, länger andauernde Garantien gegen Durchrostung, auf den Lack oÄ. Wie das bei Audi ist, weiß ich nicht.

-> Da die Audi AG die Garantie gibt, kann man Garantiearbeiten in JEDER Audiwerkstätte durchführen lassen. Dies ist sehr relevant, da man es sich ja meist nicht aussuchen kann, WO das eigene Auto kapputt wird.

Gesetzliche Gewährleistung und Herstellergarantie laufen parallel und haben (rechtlich gesehen) durchaus unterschiedliche Anwendungsbereiche. Die groben Unterschiede habe ich ja oben aufgezeigt.

IdPraxis sieht es meist so aus, dass Du das Auto dem Audidandler XY hinstellst und sagst, sie sollen die Kraxn "auf Garantie" herrichten. Ob nun Gewährleistung oder Garantie oder sonstwas ist Audidandler XY insofern egal, als er selber von solch juristischen Hirnw!chsereien eh keine Ahnung hat. :D

 

Meine Ausführungen beziehen sich auf das österr ABGB. Die Regelungen des dt BGB sind meines Wissens nach ident. Alle Angaben wie immer ohne Gewähr.

Themenstarteram 9. Januar 2007 um 17:28

vielen Dank für Eure zahlreichen und hilfreichen Antworten :). Ich war zunächst verunsichert, da ich im Katalog nichts bzgl. der Garantie gefunden hatte.

Meiner Erfahrung nach reissen sich die Händler förmlich um Garantiereparaturen da sie von Audi bzw. VW erstattet werden.

Ich hatte während einer Garantiereparatur einen Golf 5 als kostenlosen Leihwagen. Die Heckklappe liess sich kaum schliessen weil die Gummidichtung nicht richtig passend war.

Der Händler freute sich wie ein kleines Kind als ich ihn darauf hingewiesen hab.

Wörtlich: Super, das können wir ja als Garantiereparatur abrechnen.

Ich habe den Golf speziell auf die Gummidichtungen an Türen und Heckklappe untersucht, weil ich den Programmierer kenne der die in Tschechien stehenden Fertigungsanlagen der Dichtungen programmiert hat. Von dem wusste ich von großen Qualitätsproblemen. Er sagte von den Dichtungen die da rauskommen ist keine gleich den anderen. (Nein, es lag nicht an der programmierten Steuerung)

Viele Grüße

Mission Control

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