Vor Autobahnpolizei davon gefahren - was passiert?!

BMW 5er E60

Hallo zusammen,

ich weiß nicht ob ich gestern Nachmittag das "Richtige" oder das "Falsche" getan habe (zumindest aus meiner Sicht). War auf der A7 auf dem Weg von Hannover Richtung Kempten unterwegs. Muß irgendwo Höhe Würzburg (glaube deutlich vor Würzburg) gewesen sein als es passierte. Es war 120 und ich war ziemlich in Eile weil ich einen Termin in München hatte. Naja bin halt draufgelatscht und mit ca. 180 km/h gefahren. Auf einmal war ein schwarzer Omega hinter mir mit "STOP POLIZEI". Die hatten mich also gefilmt. Die AB war komplett leer und da hab ich mir überlegt "was tun??". Naja ich war im M-Modus und bin dann halt einfach voll draufgelatscht. Meiner ist Gott sei Dank offen (Training sei dank 🙂 ). Der Omega hatte natürlich keine Chance und war innerhalb von 10 sek. weg. Bin dann voll Stoff durchgepaced und hab ihn nie wieder gesehen 🙂

So nun die Frage: Was passiert mir? Auto ist auf eine größere Aktiengesellschaft zugelassen und ich habe hinten verdunkelte Scheiben.

Gruß aus München

PS: Falls jemand meinen Nick übersieht... Ich war mit meinem offenen M5 unterwegs (Gott sei Dank... sonst wäre ich nicht weggekommen)

237 Antworten

Hallo TS,
 
... vllt ist es besser mal ganz entspannt abzuwarten, bis Post oder doch Besuch kommt ! 🙂
Danach kannst Du immer noch zum RA gehen ...
... oder kennst Du keinen netten Kollegen der Rechtsabteilung in Deiner grossen AG ???
Ich würde hier nicht weiter so dramatisieren, denn den Kollegen von der Rennleitung ist gestern nicht der erste Wagen davongefahren ! 😛
 
Gruss  Micha

Ganz locker.... !!! Es gibt schlimmeres - du hast ja niemanden über den Haufen gefahren. Bin auch schonmal gelasert worden und hab nicht angehalten. Deshalb hat mich der Thread gleich an das Frühjahr 2006 erinnert 😁

Die haben ja kein Bild wer gefahren ist. Mein Cabrio ist auch auf meine Firma zugelassen aber wir haben noch 2 andere Autos. Als die Grünen vorbeikamen haben wir extra eine art "Schlüsselbrett" gebaut und meinten jeder fährt mit jedem Auto. Sie konnten nicht eindeutig beweisen, wer gefahren ist und wir konnten tragischerweise nicht ermitteln wer der Fahrer war 🙂

Naja... seitdem führe ich halt Fahrtenbuch aber immerhin besser als laufen.

Gruß aus Ulm

Lieber Münchner M5'er,

das kommt auf Dich zu:

"Wie kann man nur so bescheuert sein?" Diese Frage wird Dir gestellt von:

- Deiner kompletten Familie
- Deinen Kollegen, vorallem wird Dich das Dein Chef fragen
- Deinem Bekanntenkreis
- ... und der Richter/Staatsanwalt wird Dich das auch fragen

So ein Ding hab ich vor 15 Jahren auch mal gedreht - kam noch eher glimpflich davon, aber die
Zeiten haben sich definitiv geändert.

Just my 2 cent ...

Also -
1. wart erstmal ab
2. Wenn es denn soweit kommt (und davon gehe ich aus!):

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=4 (die Jungs sind echt gut)

3. danach zum Anwalt
4. Danach Deine Signature ändern auf "In der Garage hab ich einen M5 stehen ... der offen ist .... und das
Fahrertraining ... bringt mich nun auch nicht weiter.

Nevertheless - have a nice one

angeldust

also ich musste lachen als ich das gelesen hab 😁

Ähnliche Themen

Pack schon mal das nötigste ein, wenn es gleich schellt sind es die Grünen.

Hi,

ich bin jetzt kein Anwalt oder dergl. Also nur meine persönliche Vermutung:

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


wenn Sie Dich erwischen schlägt es richtig ein. Dann ist Dein Führerschein auf einige Zeit weg, MPU und andere Scherze kannst Du dann auch einplanen. Wer sich so verhält, dem wird die charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs gerne mal abgesprochen.

Die Betonung liegt auf

Wenn

.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Das Kennzeichen haben sie natürlich. Wenn das Auto auf eine AG zugelassen ist, bekommt jetzt irgend jemand dort Post. Dieser jemand ist verpflichtet, auszusagen, wer das Auto zum fraglichen Zeitpunkt bewegt hat.

Hier bleibt die Frage, woher die AG das wissen sollte. Sie kann nur den "Zugeordneten Fahrer" benennen. Dieser muss aber nicht der tatsächliche Fahrer gewesen sein. Das hängt von deren Regelung und vorgehensweisen ab.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Er kann die Aussage nur verweigern, wenn er ein Verwandter ersten Grades von Dir ist. Wenn Du also der einzige berechtigte Nutzer bist oder es ein Fahrtenbuch oder so gibt dann hast Du ein Problem.

Stimmt so nicht. Die Aussage kann man

erstmal

immer Verweigern (Aussageverweigerungsrecht) um das ganze an einen Anwalt zu übergeben (später greift obige Regelung). Wenn es ein Fahrtenbuch gibt, dann gibt es jetzt tatsächlich ein Problem. In allen anderen Fällen geht das ganze erst einmal an den Anwalt (alles andere wäre hier ins Blaue geraten).

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Ich würde vermuten, dass die Polizei bei so einer Sache ein gesteigertes Interesse entfaltet. Deine Firma muss also auch mit persönlichen Besuchen rechnen. Erinnerungslücken bei den Ansprechpartnern sind da etwas mühsam zu argumentieren.

Natürlich besteht hier ein besonderes Interesse. Aber was soll man bei der Firme fragen?

Polizei: "Wer ist gefahren?"

AG: "Herr X ist dem Wagen zugeordnet" --> Alles andere weiss die AG nicht!

Polizei zu Hr. X: "Ihnen wird zur Last gelegt...."

Hr. X: "Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch. Sie hören vom Anwalt"

Anwalt: "Ist nicht bekannt wer gefahren ist..." usw. usw. (das hängt von der AG Regelung, dem Stellungsverhältnis (M5 fährt vermutlich nicht jeder), usw. ab)

Vermutung: Letztendlich dürfte das aber auf jeden Fall auf ein Fahrtenbuch hinaus laufen, da der Fahrer nicht festgestellt werden kann (sofern keine Zeugen oder entsprechende Aufnahmen existieren).

Aber das allerwichtigste ist: KEIN Wort zur Polizei, auch nicht von Ehegatten usw. Wenn die Polizei kommt und fragt oder schreibt: Vom "Aussageverweigerungsrecht" gebrauch machen (das geht immer und darf dem Verdächtigen nicht negativ angelastet werden!) und an den Anwalt weiter geben.

Zum Vorfall selbst spare ich mir mal jeden Kommentar....

Gruss
Volkmar

Jungs, jungs, jungs. Jetzt mal ernst, der TS braucht hier einen Rat um sein Problem zu lösen, und nicht den ganzen quark.

Ich würde erst zum Anwalt gehen, danach zum Psychologen (mit ner Flasche guten Wein!). Der soll dir attestieren das du während deiner Jugend von einem schwarzen Opel Omega umgefahren bist, und seitdem panische Angst hast für schwarze Omega’s. Darum war dein “wegfahren” auch nur eine panische Reaktion, wobei du dich nicht mehr in der Hand hattest.

Oder eine Geschichte anfangen das du in der Zeitung gelesen hast das Ost-Europaïsche Banden mit Schwarzen Omega’s, getarnt als getarnte Polizei, Luxuswagen stoppen, den Fahrer erschießen und den Wagen klauen. Als du den Schwarzen Omega im Spiegel sahst hatte sich wiederum eine Panikreaktion ausgelöst wodurch du davon gefahren bist.

Ein guter Anwalt würde dich damit durchbringen.

Mal ganz naiv:
Wer sieht dieses "Stop Polizei" im Rückspiegel? Solange die nicht an dir vorbei gefahren sind, und mit der Kelle gewunken haben, würde ich darauf beharren, dass du die nicht gesehen hast, schliesslich ist man nicht dazu verpflichtet ständig in den Rückspiegel zu schauen (immer davon ausgehend, dass das eine relativ kurze Zeit ist)... Auch das bringt ein guter Anwalt wahrscheinlich durch! Somit bleiben dir die 60km/h, die du definitiv zahlen musst, und ein Fahrtenbuch könnte dir so evt. auch erspart bleiben!

Ob die da überhaupt weitere Schritte einleiten wage ich zu bezweifeln.

Die sind auch nicht dumm und wissen, dass wenn sie den Fahrer nicht erkannt haben, nichts beweisen können. Nummernschild hin oder her. Daher glaub ich wird garnichts passieren, die Kameraden im Omega haben sich einfach den nächst besten ausgesucht der nicht mit 507 PS unter der Haube davon fahren konnte und waren dann glücklich.

Die Nichtbeachtung des Polizeisignals ist nur eine Bagatelle (siehe Bussgeldkatalog). Aber die Geschwindigkeitsüberschreitung ist schon ein ziemlicher Kracher. Schliesslich hat der Omega bei 180 km/h zu ihm aufgeschlossen, bevor der TE das Weite gesucht hat. Nachdem die AB frei war und die Zivil-Omegas MV6 Modelle sind, hat der bestimmt auf weit über 200 beschleunigt und konnte nicht im Ansatz folgen. Dass bei 20km/h zu schnell keine grossen Anstrengungen gemacht werden den Fahrer ausfindig zu machen ist ja verständlich. Bei so einem "Schmankerl" allerdings werden sich die Ordnungshüter nicht so schnell zufrieden geben.

Wäre auf alle Fälle interessant wie der Fall ausgeht (falls sich der TE dann noch schreiben traut). Verkehrsportal ist auf alle Fälle auch eine gute Anlaufstelle. Da werden viele ähnliche Fälle diskutiert. Und die wollen auch mal was zum lachen haben 😁.

Zitat:

Original geschrieben von Softwarekiller


Ob die da überhaupt weitere Schritte einleiten wage ich zu bezweifeln.

Die sind auch nicht dumm und wissen, dass wenn sie den Fahrer nicht erkannt haben, nichts beweisen können. Nummernschild hin oder her. Daher glaub ich wird garnichts passieren, die Kameraden im Omega haben sich einfach den nächst besten ausgesucht der nicht mit 507 PS unter der Haube davon fahren konnte und waren dann glücklich.

Wieso sollten sie das nicht verfolgen. Sie haben doch alle Möglichkeiten. Im Übrigen gibt es ja genügend "Mitfahrt im Zivilstreifenwagen"-Reportagen. Da entwischt auch schon mal ein Motorrad, aber es wird laut Aussage der Polizisten immer verfolgt.

Die Firma, wo ein M5 als Firmenhure dient, wo jeder mal drauf darf, die möchte ich mal sehen. So etwas sind doch normalerweise die Geschäftsführerfahrzeuge, da fährt nur Einer damit. Und dieser Eine lässt sich totsicher finden. Wenn sich also nicht ein armer ausländischer Praktikant schuldig erklärt, dann wird es beim Fahrer einschlagen, und zwar kräftig.

Durch das Beschleunigen hat sich ja auch die Geschwindigkeitsüberschreitung noch einmal mächtig erhöht.

Ich würde tatsächlich auch gerne wissen, was die Kollegen im Verkehrsportal dazu sagen.

Grüße

Kai

Vielen vielen Dank für die teils dann doch noch konstruktiven Vorschläge. Habe heute Nachmittag das ganze hausintern schon durchgesprochen - wir versuchen es auf eine Fahrtenbuchauflage zu biegen.

Sitze eine Abteilung unterm Vorstand und habe nun Anweisung rausgegeben, dass keine Informationen rausgehen wenn die Polizei kommt. Unser Hausanwalt nimmt sich der Sache an sobald das Sekretariat Post erhält.

Tatsächlich musste ich mir recht viel Spott von der Belegschaft anhören 🙄

Zitat:

Original geschrieben von M5Munich


Vielen vielen Dank für die teils dann doch noch konstruktiven Vorschläge. Habe heute Nachmittag das ganze hausintern schon durchgesprochen - wir versuchen es auf eine Fahrtenbuchauflage zu biegen.

Sitze eine Abteilung unterm Vorstand und habe nun Anweisung rausgegeben, dass keine Informationen rausgehen wenn die Polizei kommt. Unser Hausanwalt nimmt sich der Sache an sobald das Sekretariat Post erhält.

Tatsächlich musste ich mir recht viel Spott von der Belegschaft anhören 🙄

nachzutragen bleibt ein: "Willkommen im Forum". Halt uns mal auf dem Laufenden, wie die Sache ausgeht.

Grüße

Kai

Zitat:

Original geschrieben von M5Munich


Tatsächlich musste ich mir recht viel Spott von der Belegschaft anhören 🙄

Ja als harz 4 empfänger hat mans nicht leicht.

Sobald was eingeht lass ich das mal einscannen, schwärzen und stelle es hier ein 🙂

Werde mich noch zusätzlich an das vielfach genannte "Verkehrsportal" wenden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen