Von Xenon auf "normalen" Scheinwerfer umrüsten
Hallo zusammen,
mein Xenon Scheinwerfer ist defekt. Auf Grund einer Undichtigkeit ist Wasser eingedrungen, jetzt sind das Zündgerät und das Steuergerät defekt. Die beiden Teile liegen schon bei ~ 300 € und der Scheinwerfer liegt bei 600 €. Daher meine Frage: Kann ich von den Xenon Scheinwerfern auf die normalen Scheinwerfer umrüsten? Ich hab gesehen, die liegen bei rund 100 € pro Seite und wären somit immernoch um einiges günstiger, als die Reparatur des alten Scheinwerfers.
Hat jemand Erfahrung damit? Kommt die Bordelektronik damit klar oder zeigt dann der Bordcomputer die ganze Zeit einen Fehler an?
Vielen Dank im Voraus!
Sebastian
Beste Antwort im Thema
Sorry, habe falsch gelesen. Ich darf ja auch Fehler machen 🙂
BMW_Verrückter
49 Antworten
Waren das Halogen Scheinwerfer wo Angel Eyes Ringe schon mit verbaut waren ?
Gabs noch irgendwelche Probleme damit ?
Zitat:
@Wildhase86 schrieb am 19. Juli 2018 um 17:38:05 Uhr:
Hallo, Halogen hat KEINE automatische Leuchtweitenregulierung, die Niveausensoren an VA und HA (Beifahrerseite) entfallen (denn diese Regulierung wird nun über das Stellrad am neuen LSZ vorgenommen).Halogenlicht mit automatischer Leuchtweitenregulierung ist illegal (weil offiziell nie so vorgesehen war).
Um den Umbau korrekt durchzuführen ist folgendes zu machen:
Scheinwerfer tauschen
Demontage der Scheinwerferreinigungsanlage (inkl. Austausch der Zierblenden unter dem Scheinwerfer)
Demontage der Niveausensoren
Elektrik auf Halogen umbauen
Lichtschaltzentrum tauschen und codieren (lassen)Wer es unbedingt will soll es machen, das Fahrzeug muss dann noch zur TÜV Abnahme da es ursprünglich mit Xenon Anlage ausgerüstet war. Auch wenn original Teile verbaut werden ist der Umbau durch einen TÜV Prüfer abnehmen zu lassen.
Ob sich das alles lohnt muss jeder selbst wissen!
Die Rückrüstung an sich ist natürlich erlaubt
Das ist aber Schwachsinn! Halogen darf natürlich mit ALWR bewegt werden. Scheinwerferreinigung darf natürlich auch sein.
Die Xenon müssen die haben,Halogen darf sie natürlich auch haben.
Ob nachgerüstete aber eintragungspflichtig wären weiß ich so allerdings nicht,sie wird natürlich eingestellt und codiert werden müssen.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 24. April 2023 um 17:02:25 Uhr:
Die Xenon müssen die haben,Halogen darf sie natürlich auch haben.
Ob nachgerüstete aber eintragungspflichtig wären weiß ich so allerdings nicht,sie wird natürlich eingestellt und codiert werden müssen.
Hier wurde gesagt, das Halogen keine ALWR haben darf, was defacto falsch ist. Halogen müssen mindestens eine manuelle LWR haben. Eine ALWR ist die Kür der LWR! Die darfst du bei Halogen oder LED haben und musst sie bei XENON 35W haben. Bei Xenon 25W ist das auch nicht mehr. Dann brauchst du auch keine SWRA haben.
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Leichtweitenregulierung ist schon 23 Jahre Pflicht,die SWR nur bei einem Lichtstrom über 2000 Lumen.
Theoretisch könnte man auch 35W auf 2000 Lumen begrenzen,ist auch abhängig von der Linsen und Reflektortechnik.
Ich habe bei meinem 89ger E30 damals die LWR ausgebaut,die war bei den meisten defekt.
Die BJ 90 hatten halt Pech,da musste sie drin sein und funktionieren.