Vom Kaufvertrag zurück treten????
Hallo,
habe vor ein paar Tagen schonmal über die elektrischen Probleme meines BMW gepostet. (Tacho fällt aus, Blinker geht an, Fenster gehen auf)
Mein Chef meinte jetzt ich soll das DIng bei dem Händler wieder zurückgeben.
Eigentlich hat er ja auch recht. Wer Versichert mir den, das der Airbag nicht aufeinmal während der fahrt auslöst????
Als ich den gekauft habe hat mit der Verkäufer auch Versichert, das der Wagen einwandfrei ist. Und ein Tag später fingen die Probleme an.
Habe den Wagen jetzt seit 6 Tagen.
Kann ich den so einfach zurück geben?????
Mein Chef sagte, das ich einfach sagen soll, das ich kein Vertrauen mehr habe. Es wurde mir die technische Einwandfreiheit zugesichert und dann????
Also soll ich das zurückgeben, egal ob die das jetzt beheben oder nicht???
Was meint ihr???
Mfg
32 Antworten
@AngryAngel
Ich bin raus aus der Diskussion...
Ich habe mir wirklich viel Mühe gegeben, hier eine auch für den Laien verständliche rechtliche Einschätzung abzugeben. Aber da Du offensichtlich nun selbst versuchst, den Gesetzestext zu verstehen (aber falsche Folgerungen ziehst, s.u.), kannst Du ja ruhig alleine weiter werkeln.
Am Rande erlaube ich mir den Hinweis, dass hier für eine Unzumutbarkeit nichts zu ersehen ist.
Im übrigen wirst Du - falls ein Gericht bemüht werden muss - zu beweisen haben, dass trotz Nachbesserungsversuch noch weiterhin ein Fehler vorliegt bzw. der Fehler gar nicht beseitigt werden kann.
Die Argumentation,"Vertrauen ist wegen der elektrischen Probleme weg; es könnte schliesslich sein, dass nach wie vor nicht alles behoben ist und es bloß nicht auffällt (und plötzlich der Airbag aufgeht)", wird also nicht ziehen. Ein Sachverständiger wird eine solche These wohl nicht stützen...
MfG
so seh ich das auch.
Sei doch froh,daß du den Wagen nicht von Privat sondern vom Händler gekauft hast und er die Mängel beheben lassen will.Bei Privatkauf dürftest du alles selber zahlen.
Dein Kombiinstrument und die Fensterheber haben nichts mit sicherheitsrelevanten Teilen gemeinsam.Und das wird jeder Sachverständige,wenn nötig,vor Gericht auch bestätigen.
Die Wahrscheinlichkeit einer Fehlfunktion des Airbags ist bei dir nicht größer,als bei anderen Wagen
Von unzumutbar kann man hier noch lange nicht reden.
Hm. Ist ja gut.
Habe am Samstag nochmal 40 Minuten mit dem Händler gesprochen.
Also. Der Wagern ist wieder in Ordung. Händler hat mich heute angerufen. War auch nicht irgend ein Hinterhod Händler sondern ein Toyota Händler.
Das Steuerteil war defekt, wurde getauscht, dann noch der Stellmotor von dem Fensterheber, und dann noch so ein Teil.
Ist zwar irsinnig komisch, das 3 Sachen auf einmal kaputt gehen, aber naja..........
Händler meinte aber das die jetzt erstmal gucken müssen wieviel die Garantie abdeckt.
Weil bei elektrischen Sachen wohl nicht alles abgedeckt wird.
Wenn die mich da jetzt verarschen wollen bin ich aber beim Anwalt.
Die können wir ja viel erzählen, von wegen das der Wagen vom meister persönlich getestet wurde.
Aber ich glaube nicht das nach einem tag 3 Sachen gleichzeitig kaputt gehen. Das können die sonst jemanden erzählen.
Aber ich warte erstmal ab was da kommt.
Trotzdem danke.
P.S. Habe soweit eigentlich nichts in Frage gestellt. Ich habe nur das gelesen mit der unzumutbarkeit und mein Chef (Händler, zwar nicht von Autos aber egal) meinte zu mir das mit jeder Richter recht geben würde mit der unzumutbarkeit.
Und ich blöd wäre wenn ich das nicht machen würde.
Desweiteren habe ich natürlich versucht sämtliche Missverständnisse aus der Welt zu räumen. Sprich ich wollte alles probieren um den wieder zurück zu geben.
Als nächstes käme hinzu, das ich auch für sämtliche Kosten die der Händler hatte, bezüglich anmeldung usw... für aufgekommen wäre.
Aber das hat sich ja eh erledigt. Nehme ja jetzt den Wagen.