Vom Kaufvertrag zurück treten????
Hallo,
habe vor ein paar Tagen schonmal über die elektrischen Probleme meines BMW gepostet. (Tacho fällt aus, Blinker geht an, Fenster gehen auf)
Mein Chef meinte jetzt ich soll das DIng bei dem Händler wieder zurückgeben.
Eigentlich hat er ja auch recht. Wer Versichert mir den, das der Airbag nicht aufeinmal während der fahrt auslöst????
Als ich den gekauft habe hat mit der Verkäufer auch Versichert, das der Wagen einwandfrei ist. Und ein Tag später fingen die Probleme an.
Habe den Wagen jetzt seit 6 Tagen.
Kann ich den so einfach zurück geben?????
Mein Chef sagte, das ich einfach sagen soll, das ich kein Vertrauen mehr habe. Es wurde mir die technische Einwandfreiheit zugesichert und dann????
Also soll ich das zurückgeben, egal ob die das jetzt beheben oder nicht???
Was meint ihr???
Mfg
32 Antworten
Das die den zu BMW bringen würde ich meinen Kunden auch sagen und dann selber "rumstricken"....weil billiger...
Dem würde ich in soweit nur zustimmen, wenn ich den selber zu BMW bringen würde....
Nach einigen Händlerzusagen ( wir machen das schon ) traue ich keinem mehr, nur das was ich sehe und 100% weiß geht in Ordnung.
Also: Selber hinbringen und Leihwagen von BMW nehmen ( rechtzeitig anmelden, sonst musste Fahrrad fahren ) und Dir auch nacher eine Kopie der Rechnung geben lassen ( BMW Garantie ). Dann kann nicht viel in die Hose gehen.
War dein Händler ein "Kiesplatzverkäufer" oder ein richtiges Autohaus=?
MFG
immer wieder schön, das juristische Halbwissen hier... sorry, aber ich bin ja auch ruhig bei Dingen von denen ich keine Ahnug habe.
@AngryAngel
Generelles Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen gibt es hier nicht. Das gilt nur für solche Verträge, in denen man vor Erhalt der Sache nicht die Möglichkeit hat, diese z testen (z.B. bei Fernabsatz=Internetkäufe/Teleshopping)
Du bist noch in der glücklichen Lage, dass innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe des Fahrzeugs eine Beweislastumkehr gilt. Das heisst, dass der Verkäufer beweisen muss, dass der Wagen mangelfrei ist. Kann er das nicht, kannst du Nacherfüllung (Reparatur) verlangen. Schlägt das fehl, kannst du zurücktreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Ein Indiz für die Mangelfreiheit wäre natürlich, wenn Du entsprechendes im Kaufvertrag unterschrieben hast...
Ansonsten rate ich Dir, die Mängel beim Verkäufer schriftlich anzuzeigen und Reparatur zu verlangen. Setze ihm dabei eine Frist, innerhalb derer die Mängel beseitigt sein sollen (2 Wochen). Drohe bereits bei der Mangelanzeige an, dass du zurücktreten wirst, falls die Mängel nach Fristablauf noch vorhanden sein sollten.
Viel Erfolg!
Für Deine Aussagen braucht man aber kein Jurist zu sein, sondern nur mal bei www.adac.de oder die www.google.de Suche mit dem "Stichwort" <Rückgaberecht> zu füttern bzw beim ADAC "Kaufvertrag" einzugeben.
Innerhalb von sieben Tagen kann man den Wagen zurückgeben, da er nicht die im Kaufvertrag angegebenen Eigenschaften aufweißt.
Alles andere ist "kritisch", da man ja auch nicht weiß, was der Kaufvertrag alles an "Lücken" beeinhaltet.
MFG
Siehe hier:
http://www.adac.de/.../default.asp?...
Zitat:
Original geschrieben von gibgummi
Für Deine Aussagen braucht man aber kein Jurist zu sein, sondern nur mal bei www.adac.de oder die www.google.de Suche mit dem "Stichwort" <Rückgaberecht> zu füttern bzw beim ADAC "Kaufvertrag" einzugeben.
Innerhalb von sieben Tagen kann man den Wagen zurückgeben, da er nicht die im Kaufvertrag angegebenen Eigenschaften aufweißt.
Alles andere ist "kritisch", da man ja auch nicht weiß, was der Kaufvertrag alles an "Lücken" beeinhaltet.
MFG
mhhh... kann ja sein, dass bei google und beim adac einiges steht. was hier aber teilweise geschrieben wird ist blanker Unsinn. Will mich auch nicht als Besserwisser aufspielen (getreu dem Motto: der Rheinländer weiß nix, kann aber alles erklären - bin schließlich auch Krefelder), sondern versuche, dem Fragesteller einen Rat zu geben. und das wird umso schwieriger, je mehr Laien hier ihre Vermutungen posten.
Beispiel: dein obiger post zur 7-Tage-Regelung. Auf welcher Grundlage soll dieses Rückgaberecht stehen? Im Gesetz steht darüber nichts. Rechtsprechung dazu ist mir nicht bekannt. Also könnte es im Vertrag vereinbart sein. Aber da sagst du selbt dass man nicht weiss, was der Vertrag an Lücken aufweist.
Ich habe daher versucht, die gesetzliche Lage darzustellen. Es ist natürlich so, daß die vertragliche Abrede der Parteien vorgeht (sofern sie dem Gesetz nicht widerspricht). Ich werde daher zukünftige Postings immer mit den Worten "Unterstellt, es ist im Vertrag nichts anderes geregelt, gilt folgendes:" einleiten.
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--mit dem Gleumes konnte ich mir ja schon fast was denken...ganz in der Nähe arbeitet meine bessere Hälfte bei einer größeren RA Kanzlei..
"Dachsbau" Grüße aus Krefeld
Zu den 7 Tagen....ich habe schon mal jemandem seinen Gebrauchten nach 6 Tagen zurükgebracht, da er verdeckte Mängel hatte ( Unfall, Laufleistung )...das geschah auf Anraten meines RA...
Der Händler hat mir noch das Taxi nach Hause gezahlt..und ich von einer Klage abgesehen...
MFG
habe gerhört, dass auch Herbst Pit wieder aufgemacht hat...
Mich hats leider inzwischen ins Äppelwoi-Land verschlagen, kenne mich daher auch in der Krefelder Kanzleien-Szene nicht aus...
Klar kann es sein, dass ein Handler den Wagen nach 6 Tagen zurücknimmt. das ist dann ber seine Kulanz (bzw. Panik vor entshaften Problemen durch Anwalt des Käufers). Das ist natürlich auch ein Weg, den AngryAngel beschreiten sollte. Hinfahren mit allen Papieren, dem verkäufer die Karre auf den Hof stellen und Geld zurückfordern. Anderenfalls drohen, die Sache dem Anwalt zu übergeben. Man erkennt dann ja meist, wie der Verkäufer drauf ist. Läßt er sich darauf ein - gut. Falls nicht, obigen Weg beschreiten.
Prost!
den Stöber oder Oehring kennste doch sicherlich...zumindest vom Namen 😉
Ist ja schon eine "Institution" in Krefeld
Mhh...Ebbelwoi ...erhole mich noch vom "Piwo" Konsum im Sommerurlaub 😁...muß wohl bis Weihnachten noch "trocken" bleiben 😁
MFG
@ AngryAngel
Vorsicht, viele Ratschläge hier sind blanker Unsinn.
Wenn vertraglich nichts entsprechendes vereinbart wurde, dann steht Dir ein "Rücktrittsrecht" nicht zu (es sei denn, es liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rücktritt vor).
Da Du Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer hast, steht Dir zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung zu. In Deinem Fall wird es wohl ausschließlich um NACHBESSERUNG gehen.
Sofern der Verkäufer die Nachbesserung verweigert oder die Nachbesserung fehlschlägt, kannst Du vom Vertrag zurücktreten (und /) oder Schadensersatz fordern oder mindern...
Eine allgemeine Regel, nach der der Verkäufer 3x nachbessern darf, gibt es nicht! Vielmehr gilt nach der gesetzlichen Regelung die Nachbesserung NACH DEM 2. ERFOLGLOSEN VERSUCH als fehlgeschlagen.
Zur weiteren Vorgehensweise:
Du solltest den Verkäufer schriftlich (ES/Rückschein oder Übergabe des Schreibens vor Zeugen oder Einwurf vor Zeugen in den Hausbriefkasten) unter kurzer (aber angemessener) Fristsetzung - 14 Tage sind nie verkehrt - zur Nachbesserung unmissverständlich auffordern.
Das Schreiben sollte die aufgetretenen Mängel / Störungen genau bezeichnen.
Falls Du Dir nicht sicher bist, ob Du die Korrespondenz mit dem Verkäufer sachgerecht führen kannst, beauftrage besser schon jetzt einen Kollegen. Unter Umständen wirst Du dann jedoch die Kosten zu tragen haben.
Andernfalls führst Du die Sache zunächst alleine und gibst erst dann ab, wenn sich der Verkäufer mit der Nachbesserung in Verzug befindet.
Noch Fragen?
MfG
Finde ich gut, dass hier im Forum auch leute vertreten sind, die rechtlich ganz kompetent sind, und man so nicht nur technische Fragen stellen kann, sondern auch einen gewissen Rechtsbeistand hat...!
Allerdings muss man da vorsichtig sein, da, wie bereits meine Vorredner sagten, einige Sachen nicht ganz stimmen...
Aber BeÄmWe hat ja erstmal einiges richtiggestellt...
Zitat:
Original geschrieben von Comp316i
Allerdings muss man da vorsichtig sein, da, wie bereits meine Vorredner sagten, einige Sachen nicht ganz stimmen...
Das Problem ist, dass die meisten mal was von einem gehört haben, der einen kennt, dem irgendwas passiert ist. Man kennt dann meist den genauen Sachverhalt nicht und es fehlt die juristische Grundkenntnis, um das beurteilen zu können.
Während ein Jurist (der zumindest die Rechtslage kennt) ohne Sachverhaltskenntnis keine jur. Einschätzung abgeben wird, erteilt hier jeder den ultimativen Ratschlag, ohne Sachverhalt UND Rechtslage zu kennen... Will wirklich niemanden angreifen, mir gehts nur gerade auf den Geist.
Hm.
Ich habe heute mit dem Verkäufer gesprochen.
Der meinte er könne 3 mal nachbessern. Allerdings habe ich mich zwischenzeitlich mal schlauer gemacht.
Da habe ich was interessantest gefunden:
Ist eine Mängelbeseitigung von vornherein unmöglich oder unzumutbar, kann der Käufer gleich Wandlung oder Minderung verlangen
Andernfalls hat der Käufer anspruch auf ..... Nachbesserung.
Ich finde es unzumutbar, das ich meine Freundin mit dem Auto fahren lasse, und ich weiß das der Wagen einen elektronik Fehler hat. (auch wenn der vieleicht nachgebessert werden kann) oder auch nicht?????
Sehe ich ja dann, wenn der Airbag mal auslöst
Deswegen ist das Vertrauen einfach weg. An den Laden und das Auto. Da Riskiere ich nichts.
Sowas sehe ich als unzumutbar.
Da wird mir jeder Richter recht geben. Ich habe zudem das Fahrzeug erst 4 Tage gehabt. Nach dem ersten Tag fingen die Fehler an.
Morgen fahre ich da vorbei und lasse mir dann den Geschäftsführer geben. Und dann werde ich ihm auch sagen, das meine Rechtsschutzversicherung mir in dem Fall ihre unterstützung zugesichert hat.
Mfg
Viel Spass! Wenn meinem Chef einer mit der "Rechtsschutzversicherung" kommt, dann schält er erst richtig auf stur. Schließlich hat er auch eine :-(
Ja gut. Das kann sein. Aber mein ruf steht nicht auf dem Spiel
Immerhin vertritt der Typ das Auothaus
Oh man, soviele Probleme hab ich mit meinem 4 Wochen alten Auto Gott sei dank nicht. Hoffe für dich das deine Probleme los wirst!
Wie gesagt, Auto (siehe Sig) vor 4 Wochen etwa gekauft, erster Tag alles ok, aber dann kam zum einen das blöde kaltstart Problem, zum anderen fehlte der Ersatzreifen, und zu guter letzt ging die Anzeige für Bremsbelag wechseln an. Da ich aus Hamburg komme, den Wagen aber aus Kassel gekauft habe hatte ich erstmal mit dem Händler telefoniert. Er meinte komm vorbei, kriegst Spritkosten wieder, wir gucken mal. Ersatzreifen rein, Bremsklötze und Beläge gewechselt, Glühkerzen waren schon neu, Batterie gewechselt und nochmal los. Problem mit Kaltstart immer noch da.. Nochmal telefoniert und gesagt kein Bock rüberzudüsen jeden Tag, will das hier direkt bei BMW machen lassen, meinte er OK, mal sehen wie hoch die kosten sind, wenn niedrig lass machen, kriegst kohle von mir, wenn zu teuer bitte nochmal hierher :-)
Naja, hab nächste Woche Termin bei BMW, hoffe das es klappt.
Bisschen lang geworden, aber ich wollte kurz meine Story hier mal rein bringen.