Volvo Canbus Extender, extra Funktionen für mein Elchpanzer
Sollte doch mal ein Thema erstellen, ich glaube das CFE/VolCanExt braucht das.
Ich habe schon lange gesucht nach ein Fernbedienung für mein Standheizung, wollte gerade €150 ein Telestart set kaufen bis ich dan las das man mit der CFE das gleiche hat. Samstag bin ich in .NL und hohl der CFE da ab. Nach einbau melde ich mir dan wieder hier.
Habe übrigens keine Aktien/Anteil/Kommission aber ich finde es ein Super initiatieve !
Ausser STH FB hat es viele andere Funktionen.
Seit heute geht das Menu auch in Deutsch. Mehr info hier, nur Englisch:
CFE/VolCanExt
und Betriebsanleitung hier
Hier die 2 Bilder vom Software (DE)
Beste Antwort im Thema
könnten wir bitte zum eigentlichen Thema zurück kehren:
Volvo Canbus Extender, extra Funktionen für mein Elchpanzer
besuche jedesmal diesen Beitrag in der Hoffnung neue Infos zu der Box zu bekommen und nicht um irgendwelche "Ängste/Sorgen/nicht mit dem Gewissen zu vereinbaren" von User zu lesen, die bedenken haben sich nicht zugelassene Zubehörteile zu verbauen.
Man kauft für rund 200€ eine Box in der Funktionen/Ausstattung von mehreren hundert bald tausend € befinden, bzw. die es damals noch nicht gab und in den manchen neuen Fahrzeugen heute noch nicht gibt.
Was erwartet ihr? Eine TÜV abgenommene, zertifizierte, Iso genormte Einbaubox, zu dem Preis?
Denke mal das kann sich ja jeder selber ausrechnen das es dann mit einer Zulassung und dem angebotenen Verkaufspreis nicht übereinstimmen kann.
Ihr habt sicherlich recht, besonders die Gesetzeslage ist wie immer in D schwierig und entweder zu genau definiert oder schwammig, jedoch sollte man dazu einen eigenen Thread aufmachen.
Hier geht es um die möglichen Funktionen des Extender!
430 Antworten
Aber Gedanken sollte man sich trotzallem machen, dein Radio gereift ja nicht auf deine Beleuchtung ein! nur um einbeispiel zu nennen!
Technisch gesehen könnte das Radio aber auf die Beleuchtung eingreifen (hängt auch am Can-BUS), oder noch schlimmer könnte es bei einem Defekt die ganze Boardelektronik lahm legen, indem es den CAN-Bus mit Müll spammt... Aber man muss ja nicht immer gleich vom Schlimmsten ausgehen. Denke doch meist, dass der Schwachpunkt viel mehr im Bediener liegt als in den Geräten selbst.
Zitat:
Original geschrieben von Paddy74
Na siehste mal. Ich hatte mir sowas schon gedacht, da ja auch ein Autoradio nicht zertifiziert sein muss.Nichts desto Trotz werde ich nochmal beim TÜV nachhaken, die sollen ruhig mal was tun an dieser mysteriösen Hotline. 😁
Hallo mitsammen,
also große Erleichterung kommt aufgrund dieser Antwort des Herstellers bei mir nicht auf!
Für "Na siehste!" ist es noch deutlich zu früh...
Nur weil etwas entfernbar ist, kann es die ordnungsgemäße Funktion eines komplexen, mikroprozessorgesteuerten Systems eines Fahrzeugs sehr wohl und sehr maßgeblich stören!! Der Gutachter in meinem vorher schon skizzierten Schadenersatzprozess könnte ja Fragen stellen, wie:
- Hat der Fahrzeughersteller den Anschluss fremder Hard-/Software am OBD II-Bus gestattet? (Antwort: nein)
- Steht in der Betriebsanleitung, dass dies ein Anschlussport für Fremdgeräte wäre? (Antwort: nein)
- Haben Sie ihn gefragt, ob Sie dort etwas anschließen dürfen? (Antwort: nein, ich habe es vor der jährlichen Überprüfung sogar versteckt!)
Nebenbei bemerkt kann ich in der Betriebsanleitung (oder irgendeinem anderen Dokument von Volvo) auch Nichts über den Einbau eines zusätzlichen Autoradios finden... (sehr wohl aber über von Volvo genehmigte Zusatzgeräte, wie Bluetooth-FSE, Subwoofer, etc.)
Und für die letzten Zweifler: Schaut mal nach, was mit der Sicherung Eures OBDII-Ports noch so abgesichert ist... (wenn DAS dann nicht relevant für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Fahrzeugs ist...)
Fahrzeuge sind ohnehin - und aufgrund meist menschlicher Fehlleistung und Unaufmerksamkeit - schon rollende Waffen; bei Körperverletzung oder gar Todesfolgen nach einem Unfall hat man es heutzutage ohnehin schwer genug, die Verantwartung dafür (endlich) wahrzunehmen und einzusehen und dann auch zu tragen und dafür finanziell geradezustehen. Ein unautorisierter Eingriff in die komplexe, digitale Fahrzeugelektronik (an einer Schnittstelle die ausschließlich dem zertifizierten Kfz-Meister vorbehalten ist) wird Gutachter/Richter nicht gerade milde stimmen!
Das war früher vielleicht anders, ist aber heute eine sachlich kalte und brutale Angelegenheit. Jeder sehe mal selbst in sich hinein (oder lese so manches Posting auch in diesem Forum): Kaum klappt etwas mal nicht oder gleich (wofür man einen Bruchteil des eigentlichen Werts in der Bucht gezahlt hat) oder wurde in der Werkstätte mal was übersehen, wird gleich mit Schadenersatzforderung und Rechtsschutz und Haftung gedroht. So ist die heutige Welt...
Übt doch Druck auf die Hersteller (Volvotech und Volvo selbst) aus! Die sollen sich darum kümmern, dass es genehmigt oder möglich wird. Wenn was passiert ist es dann deren Sache (und kann - siehe Toyota in USA - auch für die recht haarig werden). Aber dieses (Haftungs-)Risiko selbst einzugehen ist eher .... unüberlegt (um es nett auszudrücken)!!
Beste Grüße,
Tibor
Zitat:
Original geschrieben von DR_V70
Technisch gesehen könnte das Radio aber auf die Beleuchtung eingreifen (hängt auch am Can-BUS)...
Welches
Nachrüst-Radio hängt denn am CAN-Bus?
Im Verkehrsblatt von 1999 war mal ein Beispielkatalog "Änderungen an Fahrzeugen und ihre Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen (§ 19 Abs. 2, 3, 4 und 5 StVZO)" drin, evtl. gibt es auch schon eine neuere Version davon. Kann man hier bestellen.
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Oder Hier kannst du lesen. Mustergenehmigung kann ein Stichwort sein! Aber ich werde die Tage mal Herr Volvo mal anschreiben wie er dazu steht, was alles so verbaut werden darf!?
Wenn ihr schon solche Haare spaltet, dann hab ich noch Futter für euch:
Wie sieht es bei der EMV dieses Bauteils aus?
Wurde das Bauteil bei der Restbussimulation der restlichen Elektronik am Canbus berücksichtigt?
In welcher IP Schutzklasse ist der Extender gefertigt?
Ist in der Gebrauchsanleitung auch berücksichtigt, dass Amerikaner das Gerät benutzen. (Mikrowelle etc.) 😁
Ihr seht also man kann alles in Frage stellen. Ich möchte nicht wissen wie viele von euch ein illegales Chiptuning, oder Nachbaufelgen fahren und sich darüber keinen Kopf zerbrechen, also entspannt euch und geniesst euren Extender.
Wer sich keinen leisten kann oder will, der soll hier auch nicht seine Waswärewenntheorien posten und zukünftig mit der Bahn fahren!
Zitat:
Original geschrieben von Gerry440Turbo
Wenn ihr schon solche Haare spaltet, dann hab ich noch Futter für euch:Wie sieht es bei der EMV dieses Bauteils aus?
Wurde das Bauteil bei der Restbussimulation der restlichen Elektronik am Canbus berücksichtigt?
In welcher IP Schutzklasse ist der Extender gefertigt?
Ist in der Gebrauchsanleitung auch berücksichtigt, dass Amerikaner das Gerät benutzen. (Mikrowelle etc.) 😁Ihr seht also man kann alles in Frage stellen. Ich möchte nicht wissen wie viele von euch ein illegales Chiptuning, oder Nachbaufelgen fahren und sich darüber keinen Kopf zerbrechen, also entspannt euch und geniesst euren Extender.
Wer sich keinen leisten kann oder will, der soll hier auch nicht seine Waswärewenntheorien posten und zukünftig mit der Bahn fahren!
Einen schönen guten Abend auch!
QED...
ad Teil 1: das sind weitere richtige Fragen an den/die Hersteller (die er beantworten sollte ohne gefragt worden zu sein!)
ad Teil 2: Wer schon begonnen hat, den Kopf in den Sand zu stecken, soll das also auch weiter tun??? Seltsam..
und allgemein: Offenbar darf hier - in gepflegter Weise - jeder seine Meinung posten, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen.
Schon klar: Risikobewusstsein ist nicht jedem in die Wege gelegt; aber ob die Vogel-Strauß-Taktik hier die richtige ist...??!
Jedenfalls ist der Blinde kein guter Anführer für die Sehenden...
Aber es darf ja auch jeder entscheiden, was er tut und was er liest und was er schreibt.
In diesem Sinne - ebenfalls beste Grüße...
Zitat:
Original geschrieben von Gerry440Turbo
Wenn ihr schon solche Haare spaltet, dann hab ich noch Futter für euch:Wie sieht es bei der EMV dieses Bauteils aus?
Wurde das Bauteil bei der Restbussimulation der restlichen Elektronik am Canbus berücksichtigt?
In welcher IP Schutzklasse ist der Extender gefertigt?
Ist in der Gebrauchsanleitung auch berücksichtigt, dass Amerikaner das Gerät benutzen. (Mikrowelle etc.) 😁Ihr seht also man kann alles in Frage stellen. Ich möchte nicht wissen wie viele von euch ein illegales Chiptuning, oder Nachbaufelgen fahren und sich darüber keinen Kopf zerbrechen, also entspannt euch und geniesst euren Extender.
Wer sich keinen leisten kann oder will, der soll hier auch nicht seine Waswärewenntheorien posten und zukünftig mit der Bahn fahren!
PS: Die Haarspalterei brauchen wir gar nicht zu betreiben - das machen im Bedarfsfall die Anwälte und Sachverständige - als Futter für den Richter
PPS: in einem Punkt hast Du Recht: Gleiches gilt natürlich für illegales Chiptuning und nicht zugelassene Felgen - keine Frage.
So, nun ist die Verwirrung bei mir komplett! Habe mit der Kundenberatung von Volvo telefoniert:
Es ist eine Schnittstelle wo man wissen sollte was man macht!
Sicherlich können z.B. ODB2-Code Reader angeschlossen werden aber nicht wenn das Kfz in Bewegung ist. Diesen Hinweis findet man auch bei ELV in der ODB Abteilung (Anleitungen). In modernen Kfz sind bis zu 120 Geräte am CAN Bus und dort jetzt ein weiteres einzubringen ist nach Auffassung der Frau am Telefon der TÜV, der das bewerten könne, bei dem könne man im Zweifel eine Freigabe erhalten.
Die große Frage die sich nun bei mir stellt, wie ist es mit anderen Geräten die am Bus eingebracht werden (Blackbox von Delphi).
Ich glaube erst mal etwas drüber schlafen!
Ach ja und die nötigen euros um die Kiste zu kaufen sich schon da, aber nur weil man nicht jeden dünnekis kauft und viele Sachen somit doppelt!
also darf man nach dieser Logik nicht einmal mehr eine externe Freisprecheinrichtung oder einen IMIV Ipodadapter am Radio anschliessen.....viel zu gefährlich? Jetzt wirds aber langsam kurios hier.
könnten wir bitte zum eigentlichen Thema zurück kehren:
Volvo Canbus Extender, extra Funktionen für mein Elchpanzer
besuche jedesmal diesen Beitrag in der Hoffnung neue Infos zu der Box zu bekommen und nicht um irgendwelche "Ängste/Sorgen/nicht mit dem Gewissen zu vereinbaren" von User zu lesen, die bedenken haben sich nicht zugelassene Zubehörteile zu verbauen.
Man kauft für rund 200€ eine Box in der Funktionen/Ausstattung von mehreren hundert bald tausend € befinden, bzw. die es damals noch nicht gab und in den manchen neuen Fahrzeugen heute noch nicht gibt.
Was erwartet ihr? Eine TÜV abgenommene, zertifizierte, Iso genormte Einbaubox, zu dem Preis?
Denke mal das kann sich ja jeder selber ausrechnen das es dann mit einer Zulassung und dem angebotenen Verkaufspreis nicht übereinstimmen kann.
Ihr habt sicherlich recht, besonders die Gesetzeslage ist wie immer in D schwierig und entweder zu genau definiert oder schwammig, jedoch sollte man dazu einen eigenen Thread aufmachen.
Hier geht es um die möglichen Funktionen des Extender!
Zitat:
Original geschrieben von andre440
Hat jetzt jemand Schiss und will die Box loswerden? ich nehm sie 😁.
Für diesen Fall habe ich mich schon vor zwei Seiten gemeldet 😁
Grüße
braucki
Hier eine Möglichkeit nach der aktuellen Version zu schauen, ohne Programm!
http://www.volvotech.eu/firmware/cfe/Latest.txt
So, ich hole das mal wieder hoch, auch wenn es von manchen scheinbar nicht gewünscht ist. Sorry, aber mich interessiert es sehr, ob und wie eine entsprechende Zulassung oder eben auch nicht Zulassung möglich bzw. von Nöten ist. Nur wenn man eine definierte Basis hat, kann man auch entscheiden, ob das gut oder schlecht für einen selbst ist. Und es betrifft sehr wohl die Box an sich... 🙂
So genug der Vorrede, jetzt mal zum wesentlichen:
Ich habe heute endlich mal Zeit gefunden, eine lange Unterhaltung mit "meinem" KÜS-Menschen zu führen. Was dabei heraus kam, ist sicherlich für Einige interessant, gerade wenn es um den Einbau der Box geht.
Grundsätzlich ist die Box nicht zulassungs- oder eintragungspflichtig. Einzelne Funktionen der Box können verboten sein, deren Freischaltung obliegt aber ja dem jeweiligen Benutzer. Ein Beispiel wäre die Zuschaltung der Rückfahrscheinwerfer beim Homecomming. Dies ist nicht erlaubt. Andere Dinge wie z.B. Tipp-Blinker oder Aussenspiegelanklappen bei Fahrzeug verschliessen bedürfen keiner Zulassung oder Eintragung.
Die Empfehlung war grundsätzlich, sich nochmals rückzuversichern, ob die Box denn entstört sei (im elektronischen Sinne), da es sonst zu möglichen Beeinträchtigungen im Fahrzeug kommen könnte. Ebenso wurde mir empfohlen, eine Anschlussart zu wählen, die nicht der OBDII-Stecker ist. Zum Einen aus dem Grund, dass der für manche Sachen verwendet wird (z.B. AU), und zum Anderen weil das scheinbar eine höhere Störanfälligkeit haben kann. Daher der Rat, es lieber über AEm oder RTI anzuschliessen.
Kann oder hat vielleicht sogar schon jemand in Erfahrung bringen können, ob die Box funkentstört ist? Das wäre dann ja wirklich der Knaller. 🙂
Ich hoffe, dass hilft bei der Entscheidung, ich persönlich werde nochmal nachfassen beim Hersteller, denn meine am meisten vermisste Funktion (Tipp-Blinker) ist ausgerechnet in meinem Modelljahr nicht möglich (bislang). Ich hoffe schwer, das ändert sich noch! 😉
Allen eine gute Fahrt mit der Box, diejenigen, die sie ohnehin schon haben, können sie nun mit ruhigerem Gewissen nutzen. 🙂