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Volltreffer auf dem Parkplatz, Kosten einschätzung???

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)
Themenstarteram 24. September 2011 um 16:28

Hallo Liebe MK3 Gemeinde,

Heute stand Ich draußen und habe ein wenig an meinem Gewerkelt, kennt das ja das übliche, Scheibenwasser Öl kontrollieren bla bla...

Naja jedenfalls kam dann mein Vater vorbei und hat sich bei unserem Nachbarn vor die Garage gestellt und angefangen sich mit mir zu unterhalten, auf einmal schießt da eindad gerade....

Nunja älterer Herr mit seinem Omega rückwärts aus der Parklücke und rückt erstmal den MK3 von meinem Dad gerade...

nunja Polizei dabei geholt und das ganze Theater, kennt man ja auch...vielleicht, also die schäden die auf den ersten blick sichtbar sind wären :

-Deftiger lackshaden am vorderen Stoßfänger

-Verzogenes Spaltmaß Kotflügel zu Motorhaube

-Verzogenes Spaltmaß Kotflügel zu Stoßfänger

-Scheinwerfer Beifahrerseite gibt nach wenn man leicht draufdrückt, auf der Fahrerseite nicht!

-Schleifendes geräusch Bremse vorne auf der Beifahrerseite

-eine Halterung des Stoßfängers die eventuell ausgerissen ist. stoßfänger lässt sich circa 2 cm runterziehen

Mehr war auf den ersten blick nicht zu erkennen haben den Wagen jetzt erst mal in der Garage stehen, geht dann am Montag zwecks Gutachten zum Händler.

hat villeicht einer von euch ne ganz grobe Peilung was der Spaß kosten könnte, nicht das wir es zahlen müssten, defintiv nicht unsere Schuld, da das Fahrzeug abgeparkt war und der Kerl da reingeballert ist, aber meinen Vater interessiert halt was der schaden so grob kosten könnte.....

nebenbei es ist Ein Mondei Mk3 2.2 TDCI 155 PS Kilometerstand 198.000, ist allerdings gerade erst Generalüberholt..

Liebe Grüße

Daniel

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20 Antworten

Einen Unfallschaden wird dir hier keiner seriös diagnostizieren können, ohne Gutachter zu sein und das Fahrzeug vor sich stehen zu haben.

Aufgrund der von dir erwähnten Symptome wirds vierstellig werden. Genauer kann dir das kaum einer sagen.

Mach dir aber keine Sorgen, das muss die gegnerisch Versicherung richten....

Themenstarteram 24. September 2011 um 16:41

Hi,

Ja das ist mir und vorallem meinem Dad auch vollkommen egal, die müssen das eh zahlen,

und natürlich hast du recht eine Diagnose wird hier wohl keiner stellen können,

dafür geht der gute Ja in die Werkstatt, wir haben uns halt nur gedacht das das vielleicht jemand ganz grobv einschätzen könnte, oder da nen groben Tipp abgeben kann weil ihm auch mal das Auto zerlegt worden ist.

Dass es vierstellig wird davon gehe Ich aus, alleine nur mal den Stoßfänger der Lackiert werden muss und eventuell sogar ersetzt....

Doch danke für die Schnelle antwort.:)

Gruß

Daniel

Hatte so einen Ähnlichen Fall...

Problem liegt auch darin, dass der Wagen evt. älter ist wie 5 Jahren... und da darf sogar die Versicherung eine alternativ Werkstatt nennen wo der Wagen repariert wird. Es gab wohl ein sogenanntes "BMW Urteil". Darauf wird sich sogar die Versicherung berufen...

Ich war damals auch geschockt, dachte, bin bei meiner Werkstatt Kunde und ich bring den dahin.

Hab mich sogar bei meiner Rechtschutzversicherung erkundigt... die gaben der Gegnerischen Versicherung recht.

Ich hatte damals doch den vollen Wert bekommen, da ich mit dem Argument gekommen bin, dass die Werkstatt unverhältnis weit weg liegt...

Im Übrigen übernimmt dann für diesen Schaden die Versicherung evt. Rostschäden, da die Reparatur nicht bei Ford durchgeführt wurde und die Garantie dafür nicht mehr greift, ich meine bei einem Garantiefall

Ach hier ist das Urteil etwas beschrieben...

Urteil

Also. Ich will dir ja nicht den Wind aus den Segeln nehmen oder gar schwarz malen, aber ich hatte auch mal einen ähnlichen Unfall gehabt. Allerdings mit einem anderen Fabrikat. Mal abgeseh'n davon, dass der Wagen einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte war der Weg zum Anwalt unumgänglich. Obendrein wurde das Auto auch nur notdürftig instand gesetzt, da der Zeitwert gegenüber den Rep.-Kosten sonst überschritten wurde.

Kein besonders gutes Erlebnis trotz 100 %iger Unschuld! :rolleyes:

Grüße

Themenstarteram 24. September 2011 um 20:52

Hmm wenn man daqs hört gibt es einem doch zu denken, wie auch immer, wir müssen erst mal abwarten was die Werkstatt sagt und dann kann man sich weitere Schritte überlegen, aber wenn ich das BMW Urteil lese, (hierbei nochmal vielen vielen dank an Epex121) und von deinen Erfahrungen lese (racer4679 auch vielen dank :) ) dann würde Ich mir doch finaziell gesehen wünschen das dieser dämliche Affe auf meinen neuen MK4 geknallt wäre, alleine schon aus dem Grunde das Ich Jung bin und mir locker ein neues Auto leisten kann, wenn es sein muss.

Sorry will nicht angeben aber ist nunmal so... und mein vater der 64 ist und Krebs hat, für den das auto den Rest des Lebens halten sollte könnte nun den schaden haben weil dies Ar****lo***** zu blöd war zu gucken, da packt mich die Wut.

naja Ich danke euch erst mal soweit bis zu diesem Punkt, wir werden sehen was passiert, aber Ich werde euch auf dem laufenden halten, auf jeden Fall bin Ich darauf vorbereitet, was passieren KÖNNTE!!!

Jungs und Mädels, Ich danke euch, Ihr seid echt gold wert....

Viele liebe Grüße

Daniel

Ich trau mich mal konkrete Zahlen zu nennen, darauf wolltest du ja hinaus (natürlich alles ohne Gewähr!!!).

 

Ich würde sofort zum Anwalt und den Anwalt alles klären lassen. Die gegnerische Versicherung zahlt den Anwalt nämlich komplett, solange die Schuld zu 100% beim Unfallgegner liegt. Der Anwalt kann auch sonstige Sachen, wie Ausfallpauschale, sprich Mietwagen usw. abrechnen lassen.

Den Schaden so wie du ihn beschreibst, würde ich auf 3-4000€ schätzen, je nach dem wie stark es Karosserie- und Fahrwerkteile verzogen hat. Wenn der Wagen auf die Richtbank muss, wird´s auf jeden Fall teuer. Denke aber kaum, dass es wirtschaftlicher Totalschaden sein wird.

Je nach Bj, EZ, Halter und Ausstattung wird der Mondi bei um die 6-7k € noch liegen.

 

Halte uns mal auf dem Laufenden.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Epex121

Ach hier ist das Urteil etwas beschrieben...

Urteil

Das ist schon sehr interessant. Danach würde jede Markenwerkstatt bei Unfallreperaturen eine Autos ab einem bestimmten Alters nach Schadenshöhe leer ausgehn, da die Versicherung auf billigere Werkstätten verweist. Was ist da mit freier Werkstattwahl ? So weit ich weiß darf der Schadensfall/ Reperaturaufwand laut Gutachten bis 15% den Zeitwerte des Autos überschreiten, um noch eine Reperatur durch führen zu lassen. Ist es nicht toll wie man als Geschädigter seinem Recht hinterherläuft? Als ich einen unverschuldeten Parkplatzunfall hatte, bin ich zur Markenwerkstatt gefahren und habe eine Abtretungserklärung unterschrieben. Alle Details hat die Werkstatt geklärt und ich habe meinen Wagen inkl. einer Aufwandsentschädigung repariert zurück erhalten.:D

Keine Ahnung... ich hatte damals einen Schäden von rund 800€uro und hab den Kostenvoranschlag eingereicht.

Als ich nach Prüfung das okay bekam, wurde mir eine Werkstatt genannt die rund 80km von meinem Wohnort weg ist. Die Dekra hat den Kostenvoranschlag geprüft.

Leider haben die sich vertan, haben einfahc einen Wohnort in meinem Postleitzahlen gebiet angegeben, der schon 50km von mir weg ist... leider ist das PLZ Gebiet so groß.

Darauf hatte ich meine Rechtschutz eingeschaltet und der Anwalt hat mir die Fragen beantwortet und das BMW Urteil bestätigt...

Auch bei einem Gutachten, welches im Verhältnis zum Schaden sehr teuer ist, kann man darauf sitzen bleiben. Als Geschädigter hätte man auch eine gewissen Schadensminderungpflicht.

Im übrigen kam neulich im Fernsehn, dass bei einem Naviklau in einem Festeingebauten, die Versicherung auf ein Gebrauchtgerät verweisen kann!

Man könne sich ja eins bei Ebay kaufen... dies würde wohla uch bei einem gewissen Alter zum trgaen kommen... so im TV

Ich hatte schon zwei Fälle, wo ich nicht dran schuld war und der Gegner zu 100% Schuld trug.

Einmal wirtschaftlicher Totalschaden, war mein Motorrad.

Das zweite mal mein Mondeo, wo meiner Freundin an der Ampel hinten einer reingefahren ist, weil sie das Auto abgewürgt hat. Trotzdem er Schuld, weil zu wenig Abstand, also aufpassen.

 

Schaden über 4000€, weil der Wagen auf die Richtbank sollte. Allein dieser Posten war mit über 1000€ + Lackieren + Teile + Arbeit, auch mit knapp 1000€ mit je 60€ die Stunde, kommt einiges schnell zusammen.

Gutachter wird in der Regel ab Schäden größer 800-1000€ bezahlt. Darunter bezeichnet man Schäden als Bagatellschäden und kommt in der Regel mit Kostenvoranschlag und ohne Gutachter aus. Man hat übrigens die freie Wahl des Gutachters. Nimm am besten einen vom TÜV, die sind freizügig ;).

Ich habe den Wagen selber repariert, mir eine Stoßstange für 50€ gekauft und von einem Kumpel für einen Kasten Bier lackieren lassen. Die Beule im Kofferraum mit einem Vorschlaghammer vorsichtig ausgebeult und nachlackiert, sieht man hinter der Verkleidung ehe nicht. Nicht die feine Art, man erkennt aber kaum was und der Kofferraum ist auch dicht.

Die Reparatursumme ohne Mwst. habe ich dafür behalten.

 

Von daher, bleib erst mal locker. Geh zum Anwalt und lass ihn alles Regeln. Er wird dir auch sagen, was du noch zusätzlich einreichen kannst.

Bei meinem Motorrad habe ich sogar den vollen Tank Sprit anrechnen lassen, der ausgelaufen ist. Die Rechnung hatte ich noch vom Tag davor. Handy, Stiefel, Hose usw natürlich auch.

Das "BMW-Urteil" kommt aber nur zum tragen, wenn man per Gutachten mit der Versicherung abrechnet.

Wird der Schaden aber repariert und die tatsächliche Rechnung abgerechnet, hat man als Geschädigter nach wie vor die freie Wahl der Werkstatt.

-

Der Tip, geh erst mal zum Anwalt ist auch nicht immer der richtige.

Es gab kürzlich einen Fall, da wollte die Versicherung den gegnerischen Anwalt nicht zahlen - mit der Begründung, daß der Fall von Anfang an völlig klar war und eine Zahlung durch die Versicherung nie in Zweifel stand, der Anwalt also unnötiger Weise einbezogen wurde.

Die Sache ging dann vor Gericht und die Versicherung hat gewonnen, brauchte also den Anwalt nicht bezahlen.

Wenn die Sache vollkommen klar ist, also kein Zweifel besteht, daß die gegnerische Versicherung den Schaden regelt, kann man zwar trotzdem zum Anwalt gehen, die gegnerische Versicherung muß diesen aber nicht zahlen.

Dem Stimme ich zu! Der Anwalt sollte nicht immer gleich eingeschaltet werden. Inzwischen, bleiben immer mehr Geschädigte auf den Kosten sitzen.

Wenn keine Probleme auftauchen, einem seine Ansprüche klar sind, wozu ein Anwalt?

Die Kosten des Anwaltes, werden nur in der für die Schadenregulierung nötigen Höhe übernommen. Ein Anwalt, kann aber schnell teuer werden. Bei einem großen Schaden, mach der Anwalt nur einen kleinen Teil der Kosten aus. Bei einem kleineren Unfall mit geringeren Kosten, kann dies schnell ein großer Posten sein.

Unfallschaden: 8.500€ ~ 5%, bei 1.250€ schnell >30% des Schadens... Hier, stellen sich immer mehr Versicherungen quer, wenn sie dies als unbegründet erachten. Dann, muss meist das Gericht entscheiden.

Grundsätzlich hat man das Recht auf einen Anwalt. Bei größeren Schäden, spricht auch nichts gegen diese Praxis. Aber, die Zeche zahlen wir später alle!

MfG

Hatte vor ca. ¾ Jahr ungefähr den selben Fall. Hatte mein Fz auf den Parkplatz abgestellt, war dann im Baumarkt einkaufen.

Kam dann wieder zurück u. fand einen Zettel vor das mein Fz. angefahren wurde. Der den Unfall begangen hatte ist aber dann geflüchtet. Die Zeugin hat sich aber die Nummer u. Den Fahrzeugtyp gemerkt.

Nachdem ich dann die Polizei verständigt hatte, wurde der Schaden ( Frontschürze gerissen, verschoben, Nebelscheinwerfer verbogen zerkratzt) aufgenommen.

Ich hab dann auch über den Zentralruf die Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers ausfindig gemacht. Diese hat mir dann auch einen Unfallbogen zugeschickt, denn ich dann ausgefüllt habe. Nach ein paar Tagen hab ich nochmal die Versicherung angerufen u. Habe gefragt wie der Sachstand ist. Die Bearbeiterin hat dann gesagt „Ihr Versicherungsnehmer hat sich bis jetzt nicht gemeldet“. Da man das Fz. jetzt ausfindig gemacht hatte, wurde eine „Gegenüberstellung“ gemacht. Dort konnte man an Hand von der Anhängerkupplung u. Einer Dell in der hinteren Tür (war ein Kleintransporter) zweifellos erkennen das sich die Fahrzeuge getroffen hatten (so wie es von der Zeugin beschrieben worden ist). Habe dann auch gedacht alles geregelt. Nach 2Wochen wieder bei der Versicherung angerufen, wieder die Aussage „Versicherungsnehmer hat sich noch nicht gemeldet“. Da hab ich mein Fz. bei meinen FFH abgegeben u. den Schaden abgetreten (Anwalt Vollmacht erteilt). Ich hab dann nochmal ein Schreiben erhalten vom Anwalt,, wo er denn Schaden gelten gemacht hat bei der gegnerischen Versicherungsgesellschaft. In der Zeit wo mein Fz. repariert wurde hatte ich ein Leihfahrzeug. Nach ca. 6 Wochen kam nochmal ein Schreiben vom Anwalt das die Versicherungsgesellschaft gezahlt hatte.

Ich würde mir immer wieder einen Anwalt nehmen (im Zweifel hätte ich auch meinen Rechtschutz beauftragt, in den ich seit Jahren umsonst eingezahlt habe;)), schließlich ist es für mich nicht erkennbar ob was nicht „sauber“ läuft.

Vor allem warum soll ich meine Freizeit „opfern“ wenn einer auf „dumm“ macht.

Die bescheidene „Aufwandsentschädigung“ die man evtl. von der Versicherung zwecks Telefonanruf o. Brief schreiben bekommt ist der Rede nicht wert!

Versuch mal als Privatperson jemand zu überzeugen das er jetzt die „Gänge“ kommen muss.

Jetzt hatte ich noch Glück das mein Fz. fahrbereit war. Schwägerin hatte damals nach einen unverschuldeten Totalschaden fast 3Mon. auf das Geld gewartet.

 

mfg

abau011

Zitat:

Original geschrieben von abau011

Jetzt hatte ich noch Glück das mein Fz. fahrbereit war. Schwägerin hatte damals nach einen unverschuldeten Totalschaden fast 3Mon. auf das Geld gewartet.

Ich hatte letztes Jahr im Mai einen unverschuldeten Totalschaden. Ich habe bis heute noch nicht die ganze Zahlung erhalten...

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