Vollkaskoschaden / Regulierung am Leasingfahrzeug
Hey... Eine versicherungstechnische Frage. Vollkaskoschaden am eigenen PKW sowie Schaden an einem anderen PKW: Der Schaden am "gegnerischen Fahrzeug" wurde aufgenommen und wird reguliert. Als ich zugleich meinen Schaden an meinem PKW aufnehmen lassen wollte, ( Vollkaskoschaden), teilten mir zwei verschiedene Mitarbeiter aus der Schadensabteilung mit, dass es keine Frist zur Schadensmeldung bei eigenen Kaskoschaden geben würde und ich diesen auch kurz gesagt erst in 2 Jahren melden könnte um diesen dann zu regulieren. Daher habe ich meinen Schaden noch nicht aufnehmen lassen.
Stimmt das? Mir kommt das etwas spanisch vor, da ich es nur mit einer 7 Tage Frist kenne und im worst case scenario man evtl auf dem Schaden sitzen bleibt oder weniger reguliert bekommt... Aber wenn es zwei verschiedene Mitarbeiter so kommunizieren, muss es doch stimmen...
weiss einer von Euch mehr? Danke ?
PS: Ja ich war schuld und daher muss mein Schaden halt über die Vollkasko laufen und augenscheinlich nur ein paar Kratzer und ne kleine Delle usw...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@TheRealRaffnix schrieb am 19. August 2019 um 20:32:14 Uhr:
Wusste ich es doch, dass du es wieder besser weißt. Fehler eingestehen ist auch nicht jedermanns Sache. die bmw Leasingverträge sind, was die Rechtslage betrifft, eindeutig. Du wolltest es ja schriftlich, damit du es glaubst. Und jetzt willst du trotzdem nichts davon wissen...
Von daher wäre ich mit deinen Tipps von wegen - lass doch einfach irgendwo reparieren - sehr vorsichtig. Das kann durchaus nach hinten losgehen, wenn du mal an den falschen Händler gerätst. Und dann geht das Geheule los.Wenn du das Risiko persönlich eingehen willst - bitte schön. Und wenn das bisher sogar gut gegangen ist - Glückwunsch, Glück gehabt.
Ps: ich kann zumindest AGBs und Verträge lesen. Das solltest du vielleicht auch mal versuchen 😉
Ach lass gut sein, Du hast unstrittig recht. Amüsant dass der unterstellt, andere saugen sich Dinge aus den Fingern, haben keine Ahnung, können sich nicht eingestehen falsch zu liegen usw. Glashaus, ganz klassischer Fall vom Glashaus.
Du hast es wenigstens versucht, Danke für die Mühe, ich denke es schont am besten unsere Zeit und Nerven, darauf nicht mehr einzugehen.
Ich hab ihn ja auch klipp und klar gefragt, ob in seinem Vertrag steht, dass Schäden an BMW gemeldet werden müssen und ob er das entsprechend gemacht hat, eine Antwort habe ich entweder übersehen oder gab es nicht, letzteres würde ja schon einiges aussagen.
Und es ging ja um mehr als Kratzer in der Stoßstange.
Fassen wir zusammen: Veträge sind für ihn nicht bindend (Salvatorischer Klausel sei dank) und da er mit seinem Auto mehr macht als nur zur Eisdiele zu fahren sind Schäden auch absolut normal. Da mache ich wohl eindeutig was falsch...
56 Antworten
Bei meiner Frau hat die Versicherung gesagt, Schäden direkt aufnehmen und die Schadensnummer behalten und für die Behebung/Reparatur gibt es kein Limit...
Am besten schriftlich geben.... bei uns Pflicht umgehend zu melden. Regulierung ist dann bisher recht flexible gehandhabt
Was hindert dich daran das Ganze jetzt zu melden und mit der Reparatur noch zu warten?
Zitat:
@BMW_M_ schrieb am 17. August 2019 um 22:35:28 Uhr:
Was hindert dich daran das Ganze jetzt zu melden und mit der Reparatur noch zu warten?
Ja theoretisch nichts... Die Mitarbeiter schlugen es quasi von sich aus selbst vor, da die etwaige Reparatur im Verhältnis zum "Aufwand" der Schadensregulierung sich evtl. nicht lohnt ( SB und Hochstufung) ich weiss jedoch nicht wie hoch der Schaden wirklich ist... Muss dazu erst ein Kostenvoranschlag erstellen lassen um das beurteilen zu können.
wenn Sie diesen Schaden jetzt aufnehmen, zahle ich noch für 2 Jahre eine erhöhte / hochgestufte Prämie oder halt erst kurz vor Leasingrückgabe melden und dann halt hochgestuft werden... Daher die Frage ob es wirklich so einfach funktioniert im nachhinein den Schaden regulieren zu lassen usw usw
DENN: wieso verzichtet eine Versicherung daher freiwillig auf eine 2jahrige höhere Einnahme von Versicherungsgeldern ( durch die Hochstufung) wenn Sie den Schaden in 2 Jahren übernehmen würden und mich dann erst hochstufen... Denke der Schaden wird in 2 Jahren doch fast die selben Kosten beim Freundlichen verschlingen...
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Du kannst den Schaden melden, wenn Du ihn privat - also nicht über die Versicherung - abrechnest, wirst Du auch nicht hochgestuft.
Der Versicherung entgeht kein Gewinn, wenn Du erst in 2 Jahren hochgestuft wirst, zahlst Du auch 2 Jahre länger die höheren Prämien ....
Zitat:
@Dragon-fruit schrieb am 17. August 2019 um 22:56:44 Uhr:
Du kannst den Schaden melden, wenn Du ihn privat - also nicht über die Versicherung - abrechnest, wirst Du auch nicht hochgestuft.
Der Versicherung entgeht kein Gewinn, wenn Du erst in 2 Jahren hochgestuft wirst, zahlst Du auch 2 Jahre länger die höheren Prämien ....
Also entweder ist es zu spät oder ich steh auf DEM Schlauch... :-) sorry
Mein Leasing für diesen Wagen läuft noch 2 Jahre... Wenn ich kurz vor Leasingrückgabe den Schaden regulieren lasse und dann hochgestuft werde ich danach aber die Versicherung wechsel, entgeht denen doch der "Gewinn" an höheren Prämien...
Klar bei der etwaigen neuen Versicherung wird die Info weitergeben sodass ich dort hochgestuft werde aber hat mein alter Versicherer doch nichts von...
Hat er doch auch nicht, wenn du zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigst. Dann freut sich auch nur der neue Versicherer.
Ich habe es bisher so gehandhabt, Schaden neutral bewerten lassen und entscheiden, was du machst. Ist der Schaden deutlich über der höheren Prämie, die Versicherung zahlen lassen. Ist der Schaden darunter, den Schaden selbst begleichen und über die weiterhin geringen Beiträge (sofern es sowas noch gibt) freuen.
Zitat:
@dieterfohlen schrieb am 18. August 2019 um 08:30:46 Uhr:
Hat er doch auch nicht, wenn du zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigst. Dann freut sich auch nur der neue Versicherer.Ich habe es bisher so gehandhabt, Schaden neutral bewerten lassen und entscheiden, was du machst. Ist der Schaden deutlich über der höheren Prämie, die Versicherung zahlen lassen. Ist der Schaden darunter, den Schaden selbst begleichen und über die weiterhin geringen Beiträge (sofern es sowas noch gibt) freuen.
Sorry evtl blöde Frage: aber BMW bzw BMW Leasing schon den Schaden melden ( bzgl Anzeigepflicht) und dann sehen wie wir es regeln? ( ist mein erster Unfall, bis dato immer Glück gehabt.... Oder ich werde einfach alt :-)
Eigentlich ja. Ist es ein großer Schaden? Bekommt es nur bmw wieder hin oder schafft es zur Not auch die Schrauberbude deines Vertrauens? Mal ehrlich. Heftigen Auffahrunfall natürlich melden - und sei es nur, um Spätfolgen zu vermeiden. Ist es ein Parkrämpler gewesen und der Lack ein wenig zerkratzt, dann sich dir einen kleinen Lackierer, der macht das für ein paar Euro und kein Mensch merkt was davon.
Bis bei der Leasingrückgabe dann mal der Lackdichtemesser auspackt wird, toller Tipp!
Es geht auch nicht darum, die gesamte Seite lackieren zu lassen. Es geht um kleine Stellen.
Zitat:
@dieterfohlen schrieb am 18. August 2019 um 12:12:45 Uhr:
Eigentlich ja. Ist es ein großer Schaden? Bekommt es nur bmw wieder hin oder schafft es zur Not auch die Schrauberbude deines Vertrauens? Mal ehrlich. Heftigen Auffahrunfall natürlich melden - und sei es nur, um Spätfolgen zu vermeiden. Ist es ein Parkrämpler gewesen und der Lack ein wenig zerkratzt, dann sich dir einen kleinen Lackierer, der macht das für ein paar Euro und kein Mensch merkt was davon.
Lacksschaden sowie leichte Delle Tür hinten rechts...
Aber denke der Freundliche möchte ne neue Tür sehen und baut diese ein... Gut und schön und alles kein Thema
Aber mein Verständnisproblem liegt ja an folgendem:
Lt der Versicherung kann ich den Schaden auch erst beispielsweise in 2 Jahren melden und die regulieren diesen dann. Daher könnte ich mir ja 2 Jahre eine höhere Prämie sparen da ich hochgestuft würde und auch erst dann den Schaden bei BMW melden und alles würde seinen Gang nehmen...
Wirklich auffällig ist der Schaden nämlich nicht...
Daher steh ich auf dem Schlauch... Möchte dann natürlich nur nicht dass die Versicherung sagt : ja hör ma, jetzt kommste an, ne zahlen wir nicht... Du hast deine Frist zur Meldepflicht versäumt obwohl mir halt zwei Versicherungsmitarveiter aus der Schadensabteilung mitteilten es gäbe keine Frist bei denen für Schäden die über die Vollkasko abgedeckt werden...
Wenn du das rechtlich sauber machen moechtest führt kein Weg daran vorbei es sofort zu melden. In den Leasing Bedingungen dürfte das eindeutig beschrieben sein.
Ansonsten melden und von der Versicherung bestätigen lassen dass eine Reparatur unmittelbar vor Rückgabe genehmigt wird.
Das Auto gehört dem Leasinggeber, der muss denke ich mal (steht alles im Vertrag) informiert werden und der entscheidet dann auch über das weitere Vorgehen.