Vollkaskoschaden / Regulierung am Leasingfahrzeug

BMW 5er G31

Hey... Eine versicherungstechnische Frage. Vollkaskoschaden am eigenen PKW sowie Schaden an einem anderen PKW: Der Schaden am "gegnerischen Fahrzeug" wurde aufgenommen und wird reguliert. Als ich zugleich meinen Schaden an meinem PKW aufnehmen lassen wollte, ( Vollkaskoschaden), teilten mir zwei verschiedene Mitarbeiter aus der Schadensabteilung mit, dass es keine Frist zur Schadensmeldung bei eigenen Kaskoschaden geben würde und ich diesen auch kurz gesagt erst in 2 Jahren melden könnte um diesen dann zu regulieren. Daher habe ich meinen Schaden noch nicht aufnehmen lassen.

Stimmt das? Mir kommt das etwas spanisch vor, da ich es nur mit einer 7 Tage Frist kenne und im worst case scenario man evtl auf dem Schaden sitzen bleibt oder weniger reguliert bekommt... Aber wenn es zwei verschiedene Mitarbeiter so kommunizieren, muss es doch stimmen...
weiss einer von Euch mehr? Danke ?

PS: Ja ich war schuld und daher muss mein Schaden halt über die Vollkasko laufen und augenscheinlich nur ein paar Kratzer und ne kleine Delle usw...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@TheRealRaffnix schrieb am 19. August 2019 um 20:32:14 Uhr:


Wusste ich es doch, dass du es wieder besser weißt. Fehler eingestehen ist auch nicht jedermanns Sache. die bmw Leasingverträge sind, was die Rechtslage betrifft, eindeutig. Du wolltest es ja schriftlich, damit du es glaubst. Und jetzt willst du trotzdem nichts davon wissen...
Von daher wäre ich mit deinen Tipps von wegen - lass doch einfach irgendwo reparieren - sehr vorsichtig. Das kann durchaus nach hinten losgehen, wenn du mal an den falschen Händler gerätst. Und dann geht das Geheule los.

Wenn du das Risiko persönlich eingehen willst - bitte schön. Und wenn das bisher sogar gut gegangen ist - Glückwunsch, Glück gehabt.

Ps: ich kann zumindest AGBs und Verträge lesen. Das solltest du vielleicht auch mal versuchen 😉

Ach lass gut sein, Du hast unstrittig recht. Amüsant dass der unterstellt, andere saugen sich Dinge aus den Fingern, haben keine Ahnung, können sich nicht eingestehen falsch zu liegen usw. Glashaus, ganz klassischer Fall vom Glashaus.
Du hast es wenigstens versucht, Danke für die Mühe, ich denke es schont am besten unsere Zeit und Nerven, darauf nicht mehr einzugehen.
Ich hab ihn ja auch klipp und klar gefragt, ob in seinem Vertrag steht, dass Schäden an BMW gemeldet werden müssen und ob er das entsprechend gemacht hat, eine Antwort habe ich entweder übersehen oder gab es nicht, letzteres würde ja schon einiges aussagen.
Und es ging ja um mehr als Kratzer in der Stoßstange.

Fassen wir zusammen: Veträge sind für ihn nicht bindend (Salvatorischer Klausel sei dank) und da er mit seinem Auto mehr macht als nur zur Eisdiele zu fahren sind Schäden auch absolut normal. Da mache ich wohl eindeutig was falsch...

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Ich lach mich tot - der muss jetzt noch sein. Lies doch mal die AGBs richtig.
„Der Leasingnehmer hat mit der Durchführung der Reparatur einen vom Hersteller anerkannten Betrieb zu beauftragen. In Notfällen können, falls die Hilfe eines vom Hersteller anerkannten Betriebes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar ist, Reparaturen in einem anderen Kfz-Reparaturbetrieb, der die Gewähr für sorgfältige handwerksmäßige Arbeit bietet, durchgeführt werden.“

Nur im Notfall darfst du zu einer anderen Werkstatt. Was glaubst du - welche Werkstätten erkennt bmw wohl an? Bestimmt atu 😁 und warum die werkstattbindung beim Leasing eben doch gilt (außer bei dir), habe ich ja bereits erklärt.

Einfach unglaublich, wie manche Leute mit geliehenen Sachen umgehen. Unverschämt geradezu.

Zitat:

@TheRealRaffnix schrieb am 19. August 2019 um 22:24:40 Uhr:


und warum die werkstattbindung beim Leasing eben doch gilt (außer bei dir), habe ich ja bereits erklärt.

Nö, hast du nicht und kannst du auch nicht. Du deutest das zwar so, aber erklärt oder bewiesen hast du da gar nichts. Fängt ja schon damit an, dass dir der Begriff Werkstattbindung nicht so richtig klar ist.
Da hier nichts neues mehr rauskommt und wir uns im Kreis drehen bin ich hier nun auch raus, aber lass dir nicht nehmen das letzte Wort zu haben. Die 5. Wiederholung deiner Interpretationen ist sicherlich interessanter als die vorherigen...

Zitat:

@TheRealRaffnix schrieb am 19. August 2019 um 20:32:14 Uhr:


Wusste ich es doch, dass du es wieder besser weißt. Fehler eingestehen ist auch nicht jedermanns Sache. die bmw Leasingverträge sind, was die Rechtslage betrifft, eindeutig. Du wolltest es ja schriftlich, damit du es glaubst. Und jetzt willst du trotzdem nichts davon wissen...
Von daher wäre ich mit deinen Tipps von wegen - lass doch einfach irgendwo reparieren - sehr vorsichtig. Das kann durchaus nach hinten losgehen, wenn du mal an den falschen Händler gerätst. Und dann geht das Geheule los.

Wenn du das Risiko persönlich eingehen willst - bitte schön. Und wenn das bisher sogar gut gegangen ist - Glückwunsch, Glück gehabt.

Ps: ich kann zumindest AGBs und Verträge lesen. Das solltest du vielleicht auch mal versuchen 😉

Ach lass gut sein, Du hast unstrittig recht. Amüsant dass der unterstellt, andere saugen sich Dinge aus den Fingern, haben keine Ahnung, können sich nicht eingestehen falsch zu liegen usw. Glashaus, ganz klassischer Fall vom Glashaus.
Du hast es wenigstens versucht, Danke für die Mühe, ich denke es schont am besten unsere Zeit und Nerven, darauf nicht mehr einzugehen.
Ich hab ihn ja auch klipp und klar gefragt, ob in seinem Vertrag steht, dass Schäden an BMW gemeldet werden müssen und ob er das entsprechend gemacht hat, eine Antwort habe ich entweder übersehen oder gab es nicht, letzteres würde ja schon einiges aussagen.
Und es ging ja um mehr als Kratzer in der Stoßstange.

Fassen wir zusammen: Veträge sind für ihn nicht bindend (Salvatorischer Klausel sei dank) und da er mit seinem Auto mehr macht als nur zur Eisdiele zu fahren sind Schäden auch absolut normal. Da mache ich wohl eindeutig was falsch...

Also ich hab mich i.S. Werkstattbindung beim Leasing auch versucht zu informieren, schriftlich bekommen ich hier von BMW nichts. Die Urteile i. S. Garantie deuten daraufhin, dass die Vorgabe einer BMW Werkstatt vermutlich rechtlich nicht zulässig wäre. Eindeutige Auskünfte und Urteile gibt es hierzu meines Wissens nach nicht. Mein Kumpel, Geschäftsführer einer mittelständischen GmbH, lässt seine Inspektionen an seinen geschäftlich geleasten BMW immer beim Bosch Service machen. Hierzu muss er sich bei den letzen beiden Fahrzeugen auch immer ein Serviceheft in Papierform kaufen, da Bosch in das Eletronische nicht eintragen kann. Die BMW Bank hat diese Vorgehensweise bei allen Fahrzeugen bisher nicht montiert. Bei einer Rückgabe wurden gewechselte Bremsbeläge vergessen einzutragen, dies hat der Boschservice nachgetragen, dann war das für die BMW Bank in Ordnung. Zu Reparaturen habe ich diesbezüglich bisher keine Erkenntnisse.

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zusammenfasstend kann man sagen: macht das was in eurem vertrag steht.
und das blau=gluecklich ein ziemlicher clown ist.

Zitat:

@Spike223 schrieb am 20. August 2019 um 11:53:28 Uhr:


Also ich hab mich i.S. Werkstattbindung beim Leasing auch versucht zu informieren, schriftlich bekommen ich hier von BMW nichts. Die Urteile i. S. Garantie deuten daraufhin, dass die Vorgabe einer BMW Werkstatt vermutlich rechtlich nicht zulässig wäre.

Hier musst du zwingend zwischen Garantie und Leasing AGBs unterscheiden. Die Garantie und Gewährleistung darf der Hersteller tatsächlich nicht an die Wartung bei der Vertragswerkstatt knüpfen (so wie atu das so schön in der Werbung sagt). Das ist eu recht.

Allerdings gilt das eben nicht für die AGBs beim Leasing. Schau dir zb. mal an, was die kfz-Versicherer bei Verträgen mit werkstattbindung schreiben. Hier erfolgt regelmäßig der Hinweis, dass bei leasingfahrzeugen dringend empfohlen wird zu prüfen, ob eine werkstattbindung in der Kasko überhaupt mit dem Leasingvertrag vereinbar ist. Denn die Versicherungen schicken dich regelmäßig nicht zur Vertragswerkstatt.

Und ob die bmw Bank das monieren würde, weiß dein Kumpel doch gar nicht. Oder hat er tatsächlich die bmw Bank kontaktiert? Vermutlich nur mit dem Händler Kontakt gehabt.

Ich möchte ja gar nicht bestreiten, dass die Händler die Verträge in vielen Fällen nicht so genau nehmen. Aber wenn es hart auf hart kommt, könnten sie es halt machen.

Ich hoffe nur ich werde als Gebrauchtwagenkäufer nie ein Fahrzeug von blau erwischen.

Schon schön, wie viele Leute sich doch finden, die weder einen G30/31 fahren, noch irgendwelche Erfahrungen mit deutschen Leasingverträgen sowie deren Rückgaben haben, aber trotzdem zu allem eine Meinung verbreiten wollen. Da werden AGB´s online recherchiert und ausländische Verträge als Beispiel gebracht, ich dachte die Ferien wären bereits vorbei...

Und natürlich waren alle meine zurückgegebenen Fahrzeuge Kernschrott. Zahlen musste ich nur nicht, weil ich andere gekauft hatte und die ca. 30k Restwert des Vorgängers dem Händler scheißegal waren. Man muss auch mal Glück haben...

@Jimmy_C da gibt es eine ganz einfache Lösung: Kauf neue Autos, dann kann den keiner wie ich vorher gefahren haben. Spaß kostet halt

Ich bekomme durch meinen Unfall einen neuen Reifen plus Felge... Sind zwar nur leichte Kratzer dran aber die tauschen diese direkt aus ( Sicherheitsgründen bzgl feine "haarrisse" die evtl entstanden sein können und natürlich damit man bissl Geld verdienen konnte... 😉

Weiss jemand ob ich die alte Felge plus Reifen mitnehmen kann? Also thereotisch ist BMW der Eigentümer, da Leasing, aber evtl weiss ja jemand von Euch mehr darüber :-)

Zitat:

@elvispj schrieb am 15. September 2019 um 16:17:55 Uhr:


Weiss jemand ob ich die alte Felge plus Reifen mitnehmen kann? Also thereotisch ist BMW der Eigentümer, da Leasing,

Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch.

Allerdings hat idR der Händler, der das Auto verkauft / verleased hat, das exklusive Verwertungsrecht. Insofern wird dein Händler die Felge behalten (dürfen).

Wenn du sie haben möchtest, musst du das mit ihm abklären.

Zitat:

@flosen23 schrieb am 16. September 2019 um 10:16:35 Uhr:



Zitat:

@elvispj schrieb am 15. September 2019 um 16:17:55 Uhr:


Weiss jemand ob ich die alte Felge plus Reifen mitnehmen kann? Also thereotisch ist BMW der Eigentümer, da Leasing,

Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch.
Allerdings hat idR der Händler, der das Auto verkauft / verleased hat, das exklusive Verwertungsrecht. Insofern wird dein Händler die Felge behalten (dürfen).
Wenn du sie haben möchtest, musst du das mit ihm abklären.

Okay schon klar, jedoch ist der Händler für die Reparatur nicht der Händler wo ich Ihn geleast habe...

Hm. Dann ist die Frage ja gar nicht so abwegig..
Ich würde einfach den reparierenden Händler fragen, was der mit dem Rad macht.

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