Vollkaskoschaden / Regulierung am Leasingfahrzeug
Hey... Eine versicherungstechnische Frage. Vollkaskoschaden am eigenen PKW sowie Schaden an einem anderen PKW: Der Schaden am "gegnerischen Fahrzeug" wurde aufgenommen und wird reguliert. Als ich zugleich meinen Schaden an meinem PKW aufnehmen lassen wollte, ( Vollkaskoschaden), teilten mir zwei verschiedene Mitarbeiter aus der Schadensabteilung mit, dass es keine Frist zur Schadensmeldung bei eigenen Kaskoschaden geben würde und ich diesen auch kurz gesagt erst in 2 Jahren melden könnte um diesen dann zu regulieren. Daher habe ich meinen Schaden noch nicht aufnehmen lassen.
Stimmt das? Mir kommt das etwas spanisch vor, da ich es nur mit einer 7 Tage Frist kenne und im worst case scenario man evtl auf dem Schaden sitzen bleibt oder weniger reguliert bekommt... Aber wenn es zwei verschiedene Mitarbeiter so kommunizieren, muss es doch stimmen...
weiss einer von Euch mehr? Danke ?
PS: Ja ich war schuld und daher muss mein Schaden halt über die Vollkasko laufen und augenscheinlich nur ein paar Kratzer und ne kleine Delle usw...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@TheRealRaffnix schrieb am 19. August 2019 um 20:32:14 Uhr:
Wusste ich es doch, dass du es wieder besser weißt. Fehler eingestehen ist auch nicht jedermanns Sache. die bmw Leasingverträge sind, was die Rechtslage betrifft, eindeutig. Du wolltest es ja schriftlich, damit du es glaubst. Und jetzt willst du trotzdem nichts davon wissen...
Von daher wäre ich mit deinen Tipps von wegen - lass doch einfach irgendwo reparieren - sehr vorsichtig. Das kann durchaus nach hinten losgehen, wenn du mal an den falschen Händler gerätst. Und dann geht das Geheule los.Wenn du das Risiko persönlich eingehen willst - bitte schön. Und wenn das bisher sogar gut gegangen ist - Glückwunsch, Glück gehabt.
Ps: ich kann zumindest AGBs und Verträge lesen. Das solltest du vielleicht auch mal versuchen 😉
Ach lass gut sein, Du hast unstrittig recht. Amüsant dass der unterstellt, andere saugen sich Dinge aus den Fingern, haben keine Ahnung, können sich nicht eingestehen falsch zu liegen usw. Glashaus, ganz klassischer Fall vom Glashaus.
Du hast es wenigstens versucht, Danke für die Mühe, ich denke es schont am besten unsere Zeit und Nerven, darauf nicht mehr einzugehen.
Ich hab ihn ja auch klipp und klar gefragt, ob in seinem Vertrag steht, dass Schäden an BMW gemeldet werden müssen und ob er das entsprechend gemacht hat, eine Antwort habe ich entweder übersehen oder gab es nicht, letzteres würde ja schon einiges aussagen.
Und es ging ja um mehr als Kratzer in der Stoßstange.
Fassen wir zusammen: Veträge sind für ihn nicht bindend (Salvatorischer Klausel sei dank) und da er mit seinem Auto mehr macht als nur zur Eisdiele zu fahren sind Schäden auch absolut normal. Da mache ich wohl eindeutig was falsch...
56 Antworten
Wo ist das Problem einen Schaden gleich zu melden?
Vermeidet Stress.
Zitat:
@BMW_M_ schrieb am 18. August 2019 um 12:19:46 Uhr:
Bis bei der Leasingrückgabe dann mal der Lackdichtemesser auspackt wird, toller Tipp!
Und was soll dann passieren? Man muss ja keinen Neuwagen zurückgeben. Wenn das sauber gemacht wurde, dann gilt das klar als fachmännische Reparatur.
Ich hab bei meinem letzten Wagen mal im Halbschlaf die Kante meiner Garage touchiert. Tiefe Kratzer in der hinteren rechten Tür sowie auch Dellen usw. am Radlauf. Die Tür wurde nur poliert, so dass die Kratzer zu 80% weg waren. Am Radlauf wurden die Dellen gezogen, alles gespachtelt und teillackiert, natürlich als Smart Repair. Kostenpunkt 180,- zzgl. Steuer, bei BMW wär das locker 4-stellig.
Hab ich letzte Woche so bei einer Niederlassung zurückgegeben und es wurde von niemandem irgendwo aufgeschrieben. Für die Dekra gilt das also als vertragsgemäße Nutzung und Reparatur...
Es kommt auf die Verträge an, da es nicht dein Auto ist hast du auch nicht das Recht, die Reparatur zu bestimmen, aber da kann ja jeder in seinen Bedingungen nachlesen und dann entscheiden inwieweit er sich an den Vertrag hält und was dieser überhaupt sagt.
Schon witzig, wie manche mit fremdem Eigentum umgehen.... wenn ich das schon lese Kratzer zu 80% weg. Da schaffen es ja teils fahranfänger Autos drei Jahre in besserem Zustand zu halten.
Interessant, dass sowas noch als normale Gebrauchsspur geduldet wird, Anschlussleasing?
Ansonsten entspricht das generell nicht meinem Verständnis von korrektem Verhalten, ich würde fast wetten im Vertrag steht, dass sowas meldepflichtig ist
Bei der BMW Leasing ist es so, dass alle Schäden (egal ob Kasko oder Haftpflicht), sobald Lackierarbeiten anstehen, gemeldet werden müssen! Zumindest war das vor wenigen Wochen die Aussage, da ich einen Sturmschaden am FZG hatte.
Im übrigen, wer will denn 2 Jahre mit einem verbeulten Fahrzeug herum fahren??
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Kratzer zu 80% weg bedeutet halt, dass man sie noch minimal sehen konnte bei genauer Betrachtung, ist aber an den Türkanten auch mal zu akzeptieren. Leasinggeber war die BMW Bank, Rücknahme bei einer großen BMW Niederlassung und Prüfung durch die Dekra, wir reden also nicht über Mauscheleien auf irgendeinem Hinterhof.
Die alle finden das ok und halten das ohne Diskussion oder Rückfragen für eine vertragsgemäße Nutzung, da ist mir recht egal was man in einem Internetportal dazu sagt. Vielleicht guckt ihr euch einfach mal bei der Dekra an was darunter zu verstehen ist, kann man als Merkblatt runterladen.
Wer einen Neuwagen erwartet, der sollte vielleicht nicht bei Fahrzeugen mit 6-stelligem Kilometerstand gucken, sondern eben bei den Neuwagen.
Zitat:
@blau=gluecklich schrieb am 18. August 2019 um 21:01:07 Uhr:
Kratzer zu 80% weg bedeutet halt, dass man sie noch minimal sehen konnte bei genauer Betrachtung, ist aber an den Türkanten auch mal zu akzeptieren. Leasinggeber war die BMW Bank, Rücknahme bei einer großen BMW Niederlassung und Prüfung durch die Dekra, wir reden also nicht über Mauscheleien auf irgendeinem Hinterhof.
Die alle finden das ok und halten das ohne Diskussion oder Rückfragen für eine vertragsgemäße Nutzung, da ist mir recht egal was man in einem Internetportal dazu sagt. Vielleicht guckt ihr euch einfach mal bei der Dekra an was darunter zu verstehen ist, kann man als Merkblatt runterladen.
Wer einen Neuwagen erwartet, der sollte vielleicht nicht bei Fahrzeugen mit 6-stelligem Kilometerstand gucken, sondern eben bei den Neuwagen.
Das hat nichts mit der Auskunftspflicht bei entsprechenden Schäden des Leasingsnehmers gegenüber der Leasingbank zu tun!
Dann zitier doch einfach mal den Teil, den du meinst. Am besten mit Angabe des § in den AGBs, dann kann das jeder nachvollziehen. Mir persönlich ist es recht wumpe, was man sich so denkt, oder was man vermutet, interessant ist das geschriebene Wort im Vertrag, ggf. die Rechtsprechung dazu und die reale Abwicklung bei BMW. Find ich immer wieder klasse, wenn solch unsinnige Tipps zum besten gegeben werden und nichts davon auf Fakten basiert. Auch der Hinweis, dass da ein Fahranfänger besser mit dem Auto umgehen könnte, ist wirklich schön. Von mir aus kann sich jeder über seinen ach so schönen 5er definieren, diesen jeden Sonntag polieren und damit dann zur Eisdiele fahren, bei mir ist das ein Arbeitsgerät mit dementsprechender Nutzung und gewerblichem Leasingvertrag.
Das o.g. ist ein realer und aktueller Fall von mir selbst. Kennst du denn einen, wo durch nicht melden von irgendwelchen Kratzern oder Lackmängeln Probleme mit der Leasingbank entstanden sind?
Genau du solltest doch Deinen Leasingvertrag kennen und entsprechend wissen, ob Dein Verhalten vertragskonform war...
Ich lese Verträge in der Regel durch und halte mich an diese, wenn mir Punkte nicht passen schließe ich den Vertrag nicht ab. Wenn BMW der Schaden verschwiegen wurde ist schon klar warum da nichts gesagt wurde, besonders bei gewerblichen Kunden. Ob das korrekt ist, bewerte ich mal nicht. Ich bin auf jeden Fall nicht der Typ der Fremde Autos kaputtfährt und dann am Vertrag vorbei irgendwo günstig repariert, mit seinem eigenen Auto kann das ja jeder machen, allgemein fehlt leider aktuell bei vielen der Respekt vor fremden Eigentum.
Zitat:
@BMW_M_ schrieb am 19. August 2019 um 00:34:37 Uhr:
Genau du solltest doch Deinen Leasingvertrag kennen und entsprechend wissen, ob Dein Verhalten vertragskonform war...Ich bin auf jeden Fall nicht der Typ der Fremde Autos kaputtfährt und dann am Vertrag vorbei irgendwo günstig repariert
Ich weiß das ziemlich genau, du behauptest doch das Gegenteil. Einen Beweis, oder auch nur die Passage willst du aber nicht nennen. „Fremde Autos kaputtfahren“ ist echt mal eine geile Aussage, eventuell liest du da mal das ein oder andere über Leasing-/ Mietrecht nach. Klär mich doch mal auf, an welchem Punkt ich am Vertrag vorbei etwas repariert habe?
Keine Ahnung vom Thema, aber im Internet falsche Tipps geben und auch noch drauf beharren. Nochmal zu mitschreiben: In meinem vertag gibt’s NICHTS was dagegenspricht. Wenn du deine Behauptungen also weiter aufrecht erhalten willst, dann solltest du vielleicht auch mal ein paar Fakten nennen und nicht nur irgendwelchen Blödsinn behaupten.
ich kann mir kaum vorstellen, dass ein deutscher leasingvertrag mit bmw financial anders aussieht. der hier ist aus der schweiz.
4. Fahrzeugübergabe und Eigentum
4.2. Der Leasingnehmer nimmt das Fahrzeug für den Leasinggeber in Besitz. Das Fahrzeug bleibt während der ganzen Vertragsdauer, aber auch nach Ablauf und Auflösung des Vertrages, ausschliesslich Eigentum des Leasinggebers. Der Verkauf des Fahrzeuges ist ausdrücklich untersagt und kann strafrechtlich geahndet werden.
10. Reparaturen und Wartungsarbeiten
10.1. Reparaturen und Wartungsarbeiten sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, vom Lea- singnehmer zu zahlen und in jedem Fall bei einer offiziellen Markenvertretung auszufrhren.
10.2. Wird ein schriftlicher Mobilitätsvertrag abgeschlossen, so gehen Reparaturen und Wartungsarbeiten, soweit vereinbart, zu Lasten des Leasinggebers, und dieser bestimmt, ob und wo die Arbeiten ausgeführt werden können (sog. Freigabe).
10.3. Der Leasingnehmer nimmt zur Kenntnis und ist einverstanden, dass Reparaturen grundsätzlich in- nert 2 Wochen ab Meldung des SchadenslMangels erfolgen und dass sich diese Frist bei erheblichen Mängeln verlängern kann.
10.4. Im Mobilitätsvertrag können spezielle Vereinbarungen über folgende Dienstleistungen getroffen werden: Reifenwechsel, Kosten für Treibstoff inkl. 01 nachfüllen, Wagenreinigung und Stellen eines Ersatzfahrzeuges. Ohne entsprechende Vereinbarung sind die entsprechenden Kosten vom Leasingnehmer zu tragen.
10.5. Reparaturen von Schäden infolge eines Unfalls oder äusserer Einwirkung auf das Fahrzeug sowie Reparaturen von Schäden, die auf das Verschulden des Leasingnehmers oder von Drittpersonen zurückzuführen sind, gehen stets zu Lasten des Leasingnehmers. Dies gilt insbesondere für Schäden an Karosserie, Interieur und Reifen, soweit diese nicht von einer Versicherung gedeckt sind.
13. Unfall, Diebstahl und andere Schadenfälle
13.1 . Jeder Unfall (ausgenommen Bagatellschäden bis zu einem Betrag von CHF 1 '000.-) ist der zuständigen Versicherungsgesellschaft und dem Leasing- geber sofort mit dem Formular 'Europäisches Unfallprotokoll» eingeschrieben zu melden.
13.2. Desgleichen sind andere Schadenfälle am Fahrzeug unverzüglich der zuständigen Versicherungsgesellschaft und dem Leasinggeber zu melden, wie auch das Abhandenkommen des Fahrzeuges (Entwendung zum Gebrauch, Diebstahl, Veruntreuung und dergleichen).
13.3. Der Leasingnehmer zediert hiermit seine Ansprüche gegen die Haftpflichtversichewng des am Unfall beteiligten anderen Fahrzeughalters oder gegen Dritte im Umfang des Schadens am Leasinggegenstand (Reparaturkosten und Minderwert) an den Leasinggeber.
13.4. Der Leasingnehmer bleibt aber verpflichtet, diese Ansprüche für den Leasinggeber gegen den Unfall- beteiligten oder dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Kommt bei einem Unfall ein Selbstbehalt zum Tragen, so geht dieser zu Lasten des Leasingnehmers.
13.5. Im Falle eines Totalschadens oder Abhandenkommens des Fahrzeuges (Entwendung zum Gebrauch, Diebstahl, Veruntreuung und dergleichen) wird der Leasingvertrag automatisch aufgelöst. Für den Leasingnehmer entstehen keine weiteren Folgen, falls genügend Versicherungsdeckung besteht und die Versicherung, gestützt auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, keine Kürzung der Leistung vornimmt (siehe Ziff. 7.5.).
1 3.6. Der Leasingnehmer verpflichtet sich, dem Leasinggeber den Selbstbehalt sowie eine allfällige Differenz zwischen dem effektiven, dem Leasinggeber entstandenen Schaden und der bezahlten Versicherungsleistung auszugleichen.
i 3.7. Aus Unfall, Diebstahl oder einem anderen Schadenfall kann der Leasingnehmer gegen den Leasinggeber keine anderen Ansprüche geltend machen als diejenigen, die ihm bzw. dem Leasinggeber gegen die Versicherung zustehen. Ein Ersalzfahrzeug kann daher nur im Rahmen der zugesicherten Versicherungsentschadigung beansprucht werden.
da. dein verhalten würde zumindest gegen meinen vertrag verstossen. und gegen meine moralischen ansichten.
Vielen Dank @UCBarkeeper 🙂
Schön, dass ihr euch einig seid, aber der sieht hier in D tatsächlich anders aus.
Die Vorschrift mit der offiziellen BMW Markenvertetung wurde hier bereits vor Ewigkeiten gekippt, da steht nun nur noch „vom Hersteller anerkannter Fachbetrieb“. Gem. unserer Rechtsprechung ist das jeder mit Gewerbeschein und es wird im Zweifelsfall eh nur die Arbeit bewertet, diese muss natürlich nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt sein. Smart Repair gehört da ganz offiziell dazu.
Da steht auch in D, dass Unfälle zu melden sind, nur ab wann ist denn ein Auto ein Unfallwagen? Auch dazu gibt’s genug Fälle und kleinere Lackschäden gehören da nicht zu. Mein alter gilt hier noch offiziell als unfallfrei, nach der Beschreibung des TE seiner ebenfalls.
Ganz unten in diesen Verträgen steht übrigens die salvatorische Klausel in D, da auch heute noch ne Menge Blödsinn drin steht. Ich hab eingangs geschrieben, das mich das geschriebene Wort, die Rechtsprechung und eben die Dekra interessiert, danach ist das alles sauber. Beim schweizer Recht und Internetmeinungen bin ich raus. Das war übrigens nicht mein erstes Auto, welches ich zurückgegeben habe, mal mit Anschlussvertrag und mal ohne. Außer Mehr- und Minderkilometern hab ich noch nie über Geld gesprochen.
Delle, zu 80% beseitigte Kratzer, hätte bei BMW vierstellig gekostet aber gilt offiziell als unfallfrei 😁 spätestens jetzt wird’s aber ganz wild oder meinst Du ein anderes Auto als das angesprochene?
Ansonsten ist es doch ganz einfach: steht in deinem Vertrag, dass du Schäden an BMW melden musst und hast du das auch gemacht oder nicht?
Wüsste nicht wie man es sonst nennt wenn man sich ne Delle ins Auto fährt. Temporärer Kontakt zu externen Einflüssen mit anschließender Kaltverformung? 😉
Mir hat ein Gutachter mal gesagt dass es einen Unterschied zwischen kein Unfallwagen und unfallfrei gibt. Laut seiner Einschätzung kann man die Bezeichnung unfallfrei auch bei Bagatellen nicht mehr verwenden, muss es jedoch nicht als unfallwagen angeben.
Die Definitionen deines Gutachters sind mir wumpe, siehe oben wessen Meinung hier zählt. Und wenn der Schwager deines Nachbarn noch was beizutragen hat, dann darfst du mich gerne damit verschonen. Von mir aus kannst du auch bei jedem Kratzer oder jeder Delle an Türen, die dir andere auf Parkplätzen zuführen, sofort bei der BMW Bank anrufen, aber Sinn macht das nicht. Genauso wie jegliche weitere Diskussion mit dir, du weißt es ja eh wieder besser. Dass du keine Ahnung hast, hat man ja spätestens gesehen als du auf den Zug mit schweizer Verträgen aufgesprungen bist...
BTT
Bei der Versicherung würde ich den Schaden direkt melden, Mehrkosten im Beitrag entstehen aber erst nach der Regulierung, wann auch immer die stattfindet. Wenn du das auf eigene Rechung reparierst, dann entstehen die überhaupt nicht. Meinen o.g. Schaden habe ich dort auch gemeldet, aber da die Reparatur günstiger war als die 300,- SB hab ich es halt nicht über die abgerechnet. Prozente bleiben dann wie sie waren.
Wie ein Auto bei Rückgabe auszusehen hat, kannst du dir bei der Dekra runterladen, die begutachten das bei den Niederlassungen im Normalfall auch. Smart Repair wird dort übrigens explizit als Reparaturmöglichkeit erwähnt, also kann man das auch machen. Eine Lackiererei hab ich auch noch in keiner Niederlassung gesehen, die geben das nämlich auch nur weg und lassen es extern auf die identische Weise reparieren. Dort werden höchstens Karosserieteile vollständig getauscht.
Hier findest du die mehrmals angesprochene Dekra-Übersicht (prüft die Leasingrückläufer diverser Hersteller, ob allerdings auch BMW aktuelle ist, kann ich nicht sagen. VW-Konzern lässt beispielsweise über TÜV Süd prüfen. Ein Freund von mir fährt durch Norddeutschland und prüft die strittigen Fälle. Und das sind weit weniger, als vermutlich angenommen.)
Leitfaden Dekra
Lies und entscheide selbst, ob und wann du deinen Parkrämpler BMW meldest.