Vollkaskoschaden / Regulierung am Leasingfahrzeug

BMW 5er G31

Hey... Eine versicherungstechnische Frage. Vollkaskoschaden am eigenen PKW sowie Schaden an einem anderen PKW: Der Schaden am "gegnerischen Fahrzeug" wurde aufgenommen und wird reguliert. Als ich zugleich meinen Schaden an meinem PKW aufnehmen lassen wollte, ( Vollkaskoschaden), teilten mir zwei verschiedene Mitarbeiter aus der Schadensabteilung mit, dass es keine Frist zur Schadensmeldung bei eigenen Kaskoschaden geben würde und ich diesen auch kurz gesagt erst in 2 Jahren melden könnte um diesen dann zu regulieren. Daher habe ich meinen Schaden noch nicht aufnehmen lassen.

Stimmt das? Mir kommt das etwas spanisch vor, da ich es nur mit einer 7 Tage Frist kenne und im worst case scenario man evtl auf dem Schaden sitzen bleibt oder weniger reguliert bekommt... Aber wenn es zwei verschiedene Mitarbeiter so kommunizieren, muss es doch stimmen...
weiss einer von Euch mehr? Danke ?

PS: Ja ich war schuld und daher muss mein Schaden halt über die Vollkasko laufen und augenscheinlich nur ein paar Kratzer und ne kleine Delle usw...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@TheRealRaffnix schrieb am 19. August 2019 um 20:32:14 Uhr:


Wusste ich es doch, dass du es wieder besser weißt. Fehler eingestehen ist auch nicht jedermanns Sache. die bmw Leasingverträge sind, was die Rechtslage betrifft, eindeutig. Du wolltest es ja schriftlich, damit du es glaubst. Und jetzt willst du trotzdem nichts davon wissen...
Von daher wäre ich mit deinen Tipps von wegen - lass doch einfach irgendwo reparieren - sehr vorsichtig. Das kann durchaus nach hinten losgehen, wenn du mal an den falschen Händler gerätst. Und dann geht das Geheule los.

Wenn du das Risiko persönlich eingehen willst - bitte schön. Und wenn das bisher sogar gut gegangen ist - Glückwunsch, Glück gehabt.

Ps: ich kann zumindest AGBs und Verträge lesen. Das solltest du vielleicht auch mal versuchen 😉

Ach lass gut sein, Du hast unstrittig recht. Amüsant dass der unterstellt, andere saugen sich Dinge aus den Fingern, haben keine Ahnung, können sich nicht eingestehen falsch zu liegen usw. Glashaus, ganz klassischer Fall vom Glashaus.
Du hast es wenigstens versucht, Danke für die Mühe, ich denke es schont am besten unsere Zeit und Nerven, darauf nicht mehr einzugehen.
Ich hab ihn ja auch klipp und klar gefragt, ob in seinem Vertrag steht, dass Schäden an BMW gemeldet werden müssen und ob er das entsprechend gemacht hat, eine Antwort habe ich entweder übersehen oder gab es nicht, letzteres würde ja schon einiges aussagen.
Und es ging ja um mehr als Kratzer in der Stoßstange.

Fassen wir zusammen: Veträge sind für ihn nicht bindend (Salvatorischer Klausel sei dank) und da er mit seinem Auto mehr macht als nur zur Eisdiele zu fahren sind Schäden auch absolut normal. Da mache ich wohl eindeutig was falsch...

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Junge Junge, was für ne Aufregung.
Ich habe selbst mehrere Kratzer in der Stoßstange (einmal vorn links, einmal vorn rechts - beide fremdverschuldet durch Unbekannt).
Als ich zur Inspektion war, meinte der Meister von sich aus: "Ach, das is ja nicht wild. Einfach mit Smartrepair machen lassen vor der Rückgabe und gut ist."

Zum eigentlichen Thema, @TE:
Melde den Schaden schriftlich bei deiner Versicherung und lasse dir schriftlich geben, dass du ihn auch später erst beheben lassen kannst.
Somit bist du auf der sicheren Seite.

Wenn du es schon jetzt beheben lassen willst, kannst du das auch machen.
Nach Abschluss der Regulierung wird dir deine Versicherung mitteilen, ob es sich für dich lohnt, den Schaden selbst zu übernehmen. Du kannst ihn dann quasi von der Versicherung "zurückkaufen".

@blau=gluecklich
Hier mal ein deutscher mustervertrag
https://www.bmw-maertin.de/.../AGB_Fahrzeug_Leasing.pdf

Besonders interessant ist Punkt 10.2
„Im Schadenfall hat der Leasingnehmer den Leasinggeber unverzüglich zu unterrichten. Der Leasingnehmer hat die notwendigen Reparaturarbeiten unverzüglich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführen zu lassen, es sei denn, dass wegen Schwere und Umfang der Schäden Totalschaden anzunehmen ist oder die voraussichtlichen Reparaturkosten 60% des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs übersteigen.
Der Leasingnehmer hat mit der Durchführung der Reparatur einen vom Hersteller anerkannten Betrieb zu beauftragen. In Notfällen können, falls die Hilfe eines vom Hersteller anerkannten Betriebes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar ist, Reparaturen in einem anderen Kfz-Reparaturbetrieb, der die Gewähr für sorgfältige handwerksmäßige Arbeit bietet, durchgeführt werden.“

Ein von bmw anerkannter betrieb ist übrigens ein bmw Händler. Für die Wartung gilt dies bei leasingfahrzeugen ebenso - siehe Punkt 12. und bei einem leasingfahrzeug darf bmw das auch verlangen, da das Auto bmw gehört und du nur Mieter bist. Bei einem gekauften Auto hat eine Wartung zb. Bei atu tatsächlich keinen Einfluss auf garantie etc. Aber eben nur da. Nicht bei Leasing.

Und zum Thema: in den allermeisten avb findet sich der passus, dass Schäden unverzüglich zu melden sind. Tut aber auch nicht weh. Bezahlte Schäden kann man in der Regel sogar rückwirkend „zurückkaufen“. Hier aber besser nochmal mit der Versicherung Rücksprache halten.

Du kennst die salvatorische Klausel und deren Bedeutung? Meinst du wirklich, wenn die in D auf eine BMW Werkstatt bestehen dürften, dass die das dann nicht da rein schreiben würden? In der Schweiz machen die das ja offensichtlich noch... In D darfst du mit deinem Auto auch den Service bei ATU machen, kannst ja mal googeln wie viele Urteile es dazu bereits gibt. Ist dann zwar schwer bei der Kulanz, aber im Leasing gibt es keine Probleme.

Außerdem schrieb ich oben bereits, dass ja jeder machen darf was er will. Offensichtlich habe ich bei unterschiedlichen Autohäusern immer mit denen zu tun gehabt, die zu blöde waren das richtig zu deuten (Verkäufer + Dekra), denn sonst hätte ich ja Probleme bekommen. Glück gehabt würde ich sagen...

@blau=gluecklich
Du kannst so oft mit salvatorischer Klausel um dich werfen wie du willst, die Klausel im bmw Vertrag ist keineswegs unwirksam. Siehe zb. den adac Beitrag hier auf motor-Talk: https://www.motor-talk.de/.../...n-die-vertragswerkstatt-t6376380.html

Aber das weißt du vermutlich auch wieder besser?

Wie schon gesagt: du bist MIETER, nicht Eigentümer. Da gelten andere Spielregeln. Fakt ist: du hast bisher einfach glück gehabt, dass bmw nichts gesagt hat. Womöglich wegen einem anschlussvertrag - den gab es vermutlich immer?

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Nein, hab ich schon mehrfach geschrieben, dass das mit oder ohne Anschlussvertrag bei unterschiedlichen Autohäusern so läuft. Man könnte ja mal lesen was der andere so schreibt...
Dem Dekra Menschen ist beim Aufschreiben auch völlig egal, ob ich was neues kaufe oder lease, der müsste es einfach aufschreiben. Natürlich könnte der Händler das einfach nicht berechnen, aber wie ich oben bereits schrieb, war auch das nicht der Fall. Offensichtlich können die alle im Internet noch viel lernen...

Wusste ich es doch, dass du es wieder besser weißt. Fehler eingestehen ist auch nicht jedermanns Sache. die bmw Leasingverträge sind, was die Rechtslage betrifft, eindeutig. Du wolltest es ja schriftlich, damit du es glaubst. Und jetzt willst du trotzdem nichts davon wissen...
Von daher wäre ich mit deinen Tipps von wegen - lass doch einfach irgendwo reparieren - sehr vorsichtig. Das kann durchaus nach hinten losgehen, wenn du mal an den falschen Händler gerätst. Und dann geht das Geheule los.

Wenn du das Risiko persönlich eingehen willst - bitte schön. Und wenn das bisher sogar gut gegangen ist - Glückwunsch, Glück gehabt.

Ps: ich kann zumindest AGBs und Verträge lesen. Das solltest du vielleicht auch mal versuchen 😉

Da brauch man auch nichts eingestehen, wo nichts ist. Seitdem es diese schöne Klausel gibt kann man nämlich in seine Verträge schreiben was man will, mach ich selbst nicht anders. Die meisten Verträge, die dir so unterkommen, verstoßen gegen geltendes deutsches oder auch EU Recht, dank dieser Klausel bleibt der Rest aber wirksam. Außerdem gibt’s immer wieder Menschen, die sowas für die Bibel halten und einfach alles so hinnehmen wie es drin steht. Dass du machen darfst was du willst schrieb ich schon, genauso wie ganz am Anfang worauf ich mich beziehe, das hat mit Glück wenig zu tun. Die Dekra und die BMW Verkäufer wissen ziemlich genau, was davon haltbar ist und was nicht.

PS: Es hat bei mir vor Ewigkeiten auch schon mal ein Händler anders gesehen, der Richter sah das dagegen wieder so wie ich. Ich spreche also eher aus Erfahrung, wie viel hast du denn davon?

ok, also fassen wir zusammen: du bist der Meinung, die Klausel im Vertrag mit der werkstattbindung ist unwirksam, und du willst es besser wissen als der adac, weil du schon ein Mal (oder sogar zwei mal?) Glück hattest? Ist ja allerhand. Eu recht gilt ja auch - siehe adac Beitrag, den du vielleicht mal lesen solltest (das hat mir doch irgendwer grad auch schon vorgeworfen *grübel*). Nur eben nicht beim Leasing.

Leute. Geht Ihr noch ohne Rechtsanwalt auf die Straße?

Zitat:

@ChrisM550 schrieb am 19. August 2019 um 21:39:43 Uhr:


Leute. Geht Ihr noch ohne Rechtsanwalt auf die Straße?

Ein gewisses grundverständnis für Verträge ist halt schon wichtig, sonst ist nachher das Geheule groß. Außer man hat ganz viel Erfahrung und kennt die salvatorische Klausel - dann kann man machen, was man will.

Am Schluss gilt immer das Prinzip türkischer Bazar. Man sieht sich in die Augen und einigt sich auf kleinstem gemeinsamen Nenner.

Habe übrigens grad mal geschaut - keine salvatorische Klausel in den bmw Leasing AGBs. Wenn also die werkstattbindung hinfällig ist, sind es die gesamten AGBs. BMW hätte das seit 2010 (Entfall werkstattbindung laut eu recht) auch sicher nicht geändert, wenn es unwirksam wäre 😁

Also erstmal steht im Vertrag keine Werkstattbindung. Wenn du drauf rumreiten willst, dann lies das mal genauer. Früher stand da mal was von der BMW Vertragswerkstatt (so wie heute offensichtlich in CH immer noch), das wurde dann aufgrund diverser Urteile mal geändert in „von BMW anerkannter Betrieb“, also nicht zwangsläufig BMW selbst. Da es dafür selbst auf Nachfrage keine Liste der Betriebe gibt, bleibt das im Streitfall Auslegungssache und bisher fällt das immer zugunsten der Verbraucher aus. Ausnahmen gibt’s da nur wenn man über freiwillige Leistungen wie Garantie oder Kulanz redet, da gelten nachhaltig diese Vorgaben der Hersteller.

Mir wird das hier auch zu blöde, denn offensichtlich bist du schlauer als die Niederlassungen, deren Dekra Ingenieure und Anwälte zusammen. Glückwunsch dazu...
Es gibt hier auch Leute, die nicht für die Eisdiele auf 36/0/10 leasen, sondern so einen 5er tatsächlich bestimmungsgemäß nutzen und viel fahren. Dabei kommt es halt regelmäßig zu Bagetellschäden, die nicht zwangsläufig meldepflichtig sind. Zum Umfang kannst du das bei der Dekra mal nachlesen, ist ja hier mittlerweile sogar verlinkt. Die Dekra steht bei den mir bekannten Niederlassungen übrigens direkt als Gutachter für Streitfragen im Rücknahmeprotokoll (gedruckt) mit drin.

Anerkannte Werkstatt ist also JEDE Werkstatt deiner Meinung nach? Dann brauche ich das ja gar nicht erwähnen. Wie überflüssig von bmw, das überhaupt zu schreiben. Damit ist natürlich der bmw Händler gemeint ...

Drehen wir das ganze mal um: du kaufst ein gebrauchtes Auto. Das eine wurde bei bmw gewartet und ein schaden repariert, das andere bei atu gewartet und repariert. Für welches Auto wirst du wohl mehr bezahlen? BMW entsteht hier ein wirtschaftlicher Schaden, wenn jeder einfach in eine hinterhofwerkstatt fahren kann. Und genau deswegen dürfen sie dir bei einem leasingfahrzeug immer noch vorschreiben, wo du zu reparieren hast.

Aber musst mir, den AGBs und dem adac ja nicht glauben. Alles gut. Gute Nacht 🙂

Edit: ein Schaden, bei dem ausgebeult und gespachtelt wird ist eine BAGATELLE?? HALLELUJA, das ist mal eine Ansage. Damit verliert dein Wagen das Attribut „unfallfrei“. Das ist alles andere als Bagatelle.

Muss ich nicht, mach ich nicht und da du anfängst geschriebene Wörter zu interpretieren, würde ich das auch keinem anderen empfehlen. Entweder steht das im Vertrag oder es existiert einfach nicht. Und selbst wenn es drin steht, dann muss es den Getrichten noch standhalten. "Damit ist natürlich der BMW Händler gemeint..." ist ja nun ernsthaft der größte Unfug, den du bisher rausgehauen hast. Diesen Text findest du übrigens mittlerweile bei allen Marken, war nämlich noch nie haltbar mit der Werkstattbindung.
Was der Händler später für die Karre noch bekommt ist mir auch ziemlich egal, ich rechne nach Kilomertern ab. Was der Händler dafür kalkuliert ist dem überlassen und zur Rückgabe ist ja alles gesagt. Für Gebrauchtwagenkäufer ist das natürlich schön, dass es Leute gibt, die das so wie du betrachten. Aber die Preise werden eher für Leute wie mich kalkuliert, denn alles was ich da mache ist vertraglich sauber. Zumindest würde ich so kalkulieren

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