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Vollkasko-Reparatur: Freie vs. Markenwerkstatt

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Heya,

ich habe meinen Golf beschädigt und werde den Schaden über die Vollkasko abwickeln lassen (er ist hoch genug).
Die Versicherung bietet mir gerade zwei "Partnerbetriebe" an, mir wäre der VW-Händler lieber.

Bei den Beiden Betrieben (Stierstorfer in Barbing, Listl in Regenburg) würde ich für die Zeit der Reparatur sogar einen Mietwagen gestellt bekommen. Lasse ich den Wagen von meinem Freundlichen reparieren (der ihn nicht nach außen gibt für diese Arbeiten), müsste ich den Mietwagen selber zahlen (etwa eine Woche, also rechne ich mal 200€)

Irgendwie habe ich ein besseres Gefühl, wenn die VW-Werkstatt das macht, vor allem im Hinblick auf spätere Garantie- oder Kulanzfälle.
Natürlich hat die Versicherung gemeint, dass die von ihnen favorisierten Betriebe da auch 6 Jahre Garantie geben und eben einspringen würden.

Was meint Ihr?

Elderian

21 Antworten

shashi -

Zitat:

Und schon isse aufgeklärt...

noch nicht ganz - QM = qualitätsmanagement...

Zitat:

Original geschrieben von tomold


shashi -

Zitat:

Original geschrieben von tomold



Zitat:

Und schon isse aufgeklärt...

noch nicht ganz - QM = qualitätsmanagement...

😰😰😰 Danke!!!!!

🙂 *was fürn Wissensschub!*  😁

Heya,

da die Garantieverlängerung eh nicht über VW läuft (aber von einem VW-Händler verkauft) denke ich mal nicht, dass diese Probleme machen sollte.

Dann wären da noch so Durchrostungsfragen: VW gibt ja 12 Jahre, der Karosseriebetrieb "nur" 6...

Elderian

" ... besteht seitens dem Versicherer ohnehin die Möglichkeit an Partnerbetriebe zu verweisen. ... "

Ich sehe folgendes Problem:

Ich habe z.B. einen Neuwagen mit Garantieanspruch. Bei einem Unfall werde ich doch tunlichst zu dem Händler ( Vertragshändler) gehen bei dem ich den Wagen gekauft habe zumal der Hersteller auch verlangt daß Reparaturen in Vertragswerkstätten gemacht werden. Ich will ja auch den Garantieanspruch nicht verlieren.

Ich nehme an daß die Versicherung vermutlich die (teurere) Vertragswerkstätte von mir dann nicht unter Vertrag hat. Also muß ich doch als Neuwagenfahrer mit Garantieanspruch auf jeden Fall die Versicherung ( Vollkasko) so vertraglich ausgestalten ( höherer Beitrag)daß ich die freie Wahl habe und ich nicht von der Versicherung an ihre Werkstätten verwiesen werden kann.

Die Versicherung nimmt ja nicht auf meinen Neuwagen-Garantieanspruch Rücksicht sondern sie sieht nur meinen Versicherungsschaden den sie begleichen muß.

Oder habe ich da was falsch verstanden?

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Hallo,
ich hatte einen Unfallschaden an meinem Peugeot. Optisch war eigentlich nichts zu erkennen, ausser einem kleinen Kratzer an der Stoßstange. Das Gutachten kam dann aber doch auf 1500-200€Schaden, verborgen hinter der weichen Stoßstange+lackieren.
Meine Versicherung bot mir folgendes an: Reparatur in der Partnerwerkstatt mit
1. halbierung der Eigenbeteiligung (150 statt 300€)
2. Leihwagen
3 Bring und Abholdienst des Wagens/Leihwagens
4. Reinigung
Nachdem ich den Namen der Werkstatt erfahren habe, ging ich auf das Angebot ein. Die Werkstatt ist bei uns im Ort bekannt und macht zB für BMW und auch viele weitere Autohäuser der Umgebung Lackierarbeiten und Leasingrückläufer. Die Reparatur wurde gut vollzogen. Insofern hat sich das Angebot für mich gelohnt. Als ich die Abrechnung sah wurde mir auch klar warumn die Versicherung froh bei dem Geschäft ist. Aus den veranschlagten 1500-2000€ wurden real 1000€ Reparaturkosten. Die Werkstatt legte sich ins Zeug und entfernte sogar noch einen weiteren Kratzer per kostenloser Lackierung. Sie waren sehr darauf bedacht eine gute Bewertung von mir bei der Versicherung zu bekommen. Ich war der erste Kunde dieser Versicherung.

Ich habe den Eindruck der eine oder andere hat nicht verstanden auf was ich raus will.

Auf Grund eines zufälligen Artikels ( BGH-Urteil) zu diesem Thema in unserer Zeitung hatte ich heute schon eine konträre Diskussion mit meiner Versicherung.

Es soll sich mal keiner darauf verlassen daß im Falle eines Garantieanspruches alles so abläuft wie gedacht!

Hallo,
ich haben dem Treadersteller geantwortet.
Ob bei Herstellergarantie wirklich Probleme entstehen, wenn man zb eine Beule in der Tür herausdrücken lässt und dann der Motor defekt ist, kann ich nicht beurteilen.

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