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Vollabnahme nach Paragraph 19 + 21

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 12. April 2024 um 0:34

Schönen guten Tag,

Ich habe ein paar Änderungen an mein Auto vornehmen lassen und musste leider feststellen das ich eine änderungsabnahme nach Paragraph 19 und vollabnahme nach paragraph 21machen muss da sich leistung etc geändert hat.

Nur hab ich ein wenig Angst, ob ich alles eingetragen kriege.

Ich habe mein turbolader upgraden lassen auf den TTE485 Lader, hab eine downpipe von hjs (edelstahl Ø70mm mit 200 Zellen Sport Katalysator) verbaut, ladedrucksensor, HF-Series Ladeluftkühler VAG 1.8-2.0 T(F)SI EA888 Gen.3 , HFI Carbon Air Intake Kit Gen.3 VAG 1.8-2.0 und dazu halt eine Softwareoptimierung auf 432 PS.

Dazu kommen noch paar karosserie Sachen.

Für alles ist eine ABE oder teilgutachten vorhanden. Hab eigentlich gedacht das sobald eine ABE vorhanden ist alles gut ist, die Firma ASK-Performance hat mich aber darüber aufgeklärt das alles abgenommen werden muss.

Krieg ich mit irgendeiner Kombination Probleme?

Ist es möglich schon vorab mit einen dekra oder TÜV Prüfer zu reden ob alles so durchgehen würde, bevor ich hinfahren und die BE fürs Auto erlischt Vorort und ich muss den mit hänger holen.

 

Mfg

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Was meinst Du mit "klingt fishy"?

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