Verwirrung richtiges Motoröl Golf IV 1,9 TDI PD - AJM

VW Golf 4 (1J)

Hallo zusammen,

kann mir vielleicht mal jemand helfen wenn es um die wirklich richtige Wahl des Motoröls geht? Folgendes: ich fahre einen Golf IV TDI mit 85KW, EZ war 09/2000 mit dem Motorkennbuchstaben AJM. Soweit ich weiß ist das Auto nicht auf LongLife eingestellt, zumindest sagt VW es nach Abgleich der Daten im PC und im Checkbuch war LL auch immer mit "nein" ankreuzt. Ich habe vor ca. 12.000km einen Austauschmotor bekommen. Wie mir nun aufgefallen ist, hat der Motoreninstandsetzer immer (laut Rechnung) folgendes Öl verwendet "Aral SuperTronic Longlife III 5W30". Also bei Erstbefüllung und den beiden Ölwechsel, die er bereits hatte. Erster Ölwechsel war nach 1000km, der zweiter nach 5000km (zur Sicherheit oder so). Da nun mein Öl leer war und ich das erste mal selbst auffüllen wollte, habe ich mich nunmal mit der Suche nach dem richtigen Öl auseinander gesetzt. Wenn ich es richtig verstehe, gibt VW die Norm 505.001 vor (laut Internet).

Nach der Aral-Seite hat das bislang vom Motoreninstandsetzer verwendete Öl aber nur die W 504 00/ 507 00 Freigabe. Wenn ich zb bei anderen Ölherstellern gucke, finde ich bei dem Öl oftmals die Warnung "ausgenommen R5- und V10-TDI-Pumpe-Düse-Motoren in Phaeton und Touareg sowie VW Pumpe-Düse-Motoren ohne LongLife-Service. "
-> aber genau das trifft ja auf mein Auto zu, wenn ich es richtig verstehe.

Ich habe zwar übrigens einen Partikefilter, aber der ist nachgerüstet.

Wurde nun immer das falsche Öl verwendet? Welches ist richtig?

Vielen Dank

27 Antworten

Zitat:

@Taubitz schrieb am 20. Januar 2015 um 14:53:48 Uhr:



Zitat:

@das-markus schrieb am 19. Januar 2015 um 20:32:34 Uhr:


Der AJM ist definitiv Longlife fähig.
Ich hatte auch den AJM der ersten Generation (noch mit 60.000km Zahnriemenwechselinterval und anfälligen Zylinderkopf), und der hatte bereits variables Interval gehabt, also Longlife.
Das ist so pauschal nicht korrekt, sorry Markus!
Der AJM ist dann longlifefähig, wenn er entsprechend so codiert ist und sich das entsprechende QG1-Kürzel im Servicebuch und auf dem Aufkleber auf dem Kofferboden findet!

Daher wundert mich auch sehr, dass Dein o.g. AJM (Modelljahr VOR 2001) bereits LL gehabt haben soll, das kann ich persl. nicht wirklich glauben und führe es daher auch auf einen Irrtum zurück!

Mein weit neuerer AJM aus Prod. Mai 2000, EZ 6/2000 und Modelljahr 2001 lt. FIN hat noch kein Longlife (zum Glück), obwohl der z.B. den Sensor an der Ölwanne hat.
Das Vorhandensein z.B. des Ölstandssensors an der Ölwanne (siehe Bild unten) ist daher auch kein hinreichendes Kriterium dafür, dass der betr. Motor LL hat und in diesem Modus auch betrieben werden kann und darf (was die ganze Sache beim Golf IV ja auch so kompliziert macht, selbst für VW, siehe QG0 und QG2 hier im Text.

.........
Klar ist, dass
- der AJM (wenn er bereits auf LL = QG1 codiert ist lt. PR-Nummer) und
- das entsprechende LL-Öl gem. VW 507.00
abwärtskompatibel und festintervallfähig sind

Umgekehrt gilt´s nicht:
- FI-Öl gem. VW 505.01 ist für LL nicht zugelassen und
- ein AJM ohne entsprechende Ausstattung und Codierung ist nicht LL-fähig, es sei denn, die PR-Nummer QG1 sagt dieses aus und der LL-Intervall ist auch eingestellt worden von der Werkstatt.
Selbst & ohne Hilfsmittel kann man den Ölwechselservice bekanntlich ja immer nur auf FI zurücksetzen am Kombiinstrument, gem. Bedienungsanleitung, nicht auf LL.

Man kann also in einen AJM auf FI=QG0/QG2 gern LL-Öl gem. VW 507.00 füllen (womöglich aus Angst um den offenen DPF), damit wird er aber noch nicht LL-fähig, jedenfalls nicht, wenn das LL-System in der Werkstatt nicht zu schalten / von FI umzustellen / zu programmieren ist.
Ergo sollte man weiterhin das Öl jährlich oder alle 15tkm wechseln, auch, wenn´s LL-Öl ist.

Sonst gehört da gem. FI-Öl gem. VW 505.01 rein und mit VW 505.01 darf man keinen LL-Intervall fahren, selbst wenn der AJM LL-fähig wäre, weil eben nicht aufwärtskompatibel!
http://www.michaelneuhaus.de/golf/golf4basteltip1.shtml#qg1

Wichtig für den TE ist, dass er in den o.g. Links auf michaelneuhaus GENAU liest und versteht, dass LL1 und LL2 nichts mit den modernen LL3-Ölen gem. VW 507.00 zu tun hat, die dürfen nämlich in seinen AJM (LL1 und LL2 nicht, weil zu dünn!).

Da der TE offenbar einen AJM ohne LL aber mit DPF (wenngleich offenes, nachgerüstetes System) hat, würde ich VW 507.00 (aschearm) empfehlen (deshalb füllte vermutlich auch die Werkstatt LL3-Öl gem. VW 507.00 ein, obwohl, wie gesagt, offener DPF).
Der Wechsel muss aber weiterhin im FI=Festintervall alle 15tkm/1x im Jahr (je nachdem, was eher eintritt) durchgeführt werden, sofern das Auto nicht wirklich von der Werkstatt oder privat mit VCDS auf LL=QG1 umstellbar ist (was ich nicht glaube).
Nur durch Einfüllen von LL-Öl wird aus einem FI-Motor und -Wartungssystem (im STG) naturgemäß ja noch kein Auto mit LL-Intervallservice-System & -Berechnung.

Also mein Golf 4 ist Baujahr 12/2000 und er hat Longlife (fahre aber nicht Longlife).

Das mag sein.
Schließlich ist Dein Golf IV damit jünger als mein Bora unten und zudem deutlich jünger als der alte AJM, von dem Markus behauptete, dass dieser schon LL-fähig gewesen sein soll.
Markus AJM stammt weit vor MJ 2001 (und nebenbei bemerkt, daher noch ohne die Änderungen, die u.a. die freie Lauflänge des ZRs reduziert und daraus resultierend die Verlängerung des ZR-Wechselintervalls von 60tkm auf 90tkm gebracht haben).

Da mein AJM aus Bj. 5/2000, EZ 6/2000 und lt. FIN Modelljahr 2001 noch kein QG1=LL hat, obwohl er z.B. auch über den im Bild gezeigten Ölstandssensor verfügt (und den verlängerten ZR-Wechselintervall hat), bezweifele ich daher, dass ältere AJMs, zumal ältere <= MJ 2000, mit kurzem ZR-Intervall, dennoch schon über LL-Modus verfügten.
Das erscheint mir anachronistisch und widersinnig.

Wenn man dann dennoch auf "LL" fährt, ggf. weil das so einstellbar ist, und überdies z.B. den ZR-Intervall von 60tkm auf 130tkm ausdehnt, so tut man das letztlich immer auf eigenes Risiko.
Bei so einem alten Auto wie dem Golf IV ist das peng, da schon weit über 10 Jahre aus der Wahrscheinlichkeit heraus, für irgendwas Kulanz bei VW zu bekommen, nur ändert das ja nichts an den Fakten, dass die Aussage "ein AJM ist immer LL-fähig" so schlichtweg nicht stimmt und daher, sorry, falsch ist.

Andere lesen das hier mit und ggf. nur diese Aussagen und verlassen sich dann auf diese!
So pauschal ist diese Aussage aber schlichtweg falsch und somit, so pauschal, halt irreführend.

..................
Zwar OT, aber weil es hier von Markus angesprochen wurde:
Motornummer AJM – ZR-Wechselintervallverlängerung von 60tkm auf 90tkm
- ab Motor-Nr. 185 671 sind die neuen Komponenten für 90tkm drin.
- bis 185 670 gelten die Intervalle von 60tkm.
Das korrespondiert m.W.n. dann mit der Modelljahrumstellung von MJ 2000 auf MJ 2001.

Geht aber nicht einher mit der Ölwechsel-Frage "Longlife oder Festintervall"!
Bei einem ATM=Austauschmotor wird das letztlich nur der Lieferant bzw. VW sagen können.

Zudem: Wenn ein (neuerer) ATM aus einem neuerem Fahrzeug mit LL in eine (ältere) Fahrzeugumgebung eingebaut wird, die LL noch nicht vorsieht (z.B. älterer Golf IV, der noch kein LL hatte), nützt das ganze m.W.n. naturgemäß auch nichts, denn die indiv. Berechnung des Ölwechseltermins im LL-Modus erfolgt ja nicht im/am (AT-)Motor, sondern in den STG des Fahrzeugs.

Ich zitiere mal aus

http://michaelneuhaus.de/golf/golf4modjahr.htm:

Zitat:

Modelljahr 2000
5/99 verlängerte Wartungsintervalle auf 30.000km (Benzin) bzw. 50.000km (Diesel, nicht Pumpe-Düse) für Fahrzeuge mit Ausstattungs-Code QG1 durch:
•intelligente Service-Intervallanzeige
abhängig vom Fahrstil kann der Intervall auch wieder auf 15.000km sinken

Zitat:

Modelljahr 2002
05/01 alle Motoren sind jetzt für den Longlife-Service geeignet
neuer Motor: 130-PS-TDI, dafür entfällt der 115-PS-TDI

@Taubitz, prinzipiell stimme ich dir zu. Mit gesundem Menschenverstand muss man nicht zwingend den Ölwechsel bei dem AJM bei 15tkm machen. Und mit dem 5W30 macht der Themenstarter nichts falsch.

Wegen meinem damaligen "alten" AJM:
Ich bin mir zu 80% sicher dass er den QG1 Code hatte. Kann ich leider nicht mehr nachsehen.
Was ich jedoch sagen kann: Meine VW Niederlassung wollte auch den LL Service machen anhand der Unterlagen.
Und auch ein anderer Kfz Meister, mit dem ich diskutieren musste ob er 50.000er Intervall hat, oder 30.000er. Er hat dann den LL Service gemacht und kam dann auch zu dem Ergebnis dass es mal 50tkm war, und nun 30tkm ist.

Zitat:

@das-markus schrieb am 21. Januar 2015 um 07:55:10 Uhr:


@Taubitz, prinzipiell stimme ich dir zu. Mit gesundem Menschenverstand muss man nicht zwingend den Ölwechsel bei dem AJM bei 15tkm machen. Und mit dem 5W30 macht der Themenstarter nichts falsch.

Wegen meinem damaligen "alten" AJM:
Ich bin mir zu 80% sicher dass er den QG1 Code hatte. Kann ich leider nicht mehr nachsehen.
Was ich jedoch sagen kann: Meine VW Niederlassung wollte auch den LL Service machen anhand der Unterlagen.
Und auch ein anderer Kfz Meister, mit dem ich diskutieren musste ob er 50.000er Intervall hat, oder 30.000er. Er hat dann den LL Service gemacht und kam dann auch zu dem Ergebnis dass es mal 50tkm war, und nun 30tkm ist.

Mit gesundem Menschenverstand hat das aber nichts zu tun, Markus.

Das wäre zu kurz gesprungen und daher so, als behauptetest Du:

Na ja, die Benziner und die VEP-TDI zu dieser Zeit waren ja alle bereits auf QG1 = LL umgestellt

(siehe Zitat michaelneuhaus oben),

da werden die PD-TDIs ganz bestimmt auch schon LL-fähig gewesen sein, VW wird sich nur nicht getraut haben bei dieser neuen TDI-Technik und mit "gesundem Menschverstand" (?) verlängere ich jetzt einfach mal meinen FI-Ölwechselservice nach Gutdünken auf 30 oder gar 50tkm.

Vom 50tkm-Maximalwert ist VW ja bekanntlich ganz, ganz schnell wieder zurückgerudert, aus gutem Grund!

Ich halte Deine Aussage in Bezug auf die (generelle) LL-Fähigkeit (!) Deines AJM aus MJ 2000 daher noch immer für einen Irrtum (ob von Dir oder Deiner Werkstatt ist ja einerlei), dem übrigens auch viele, viele VW-Vertrags-Werkstätten und teil- & tragischerweise sogar das VW-Kundencenter selbst aufgesessen sind, in dieser Zeit hochgradiger Verwirrung!

Warum, steht auch auf michaelneuhaus:

Zitat:

Dann gibt es noch die Problemfälle: das sind Fahrzeuge, die prinzipiell schon für Longlife vorbereitet sind, aber denen noch das eine oder andere entscheidende Merkmal fehlt. Davon betroffen sind einige Fahrzeuge aus 1999 - 2001, dem Übergangszeitraum bei der Einführung von Longlife. Leider enthalten auch diese Fahrzeuge den Ausstattungscode QG1! Auf dem Inspektionsaufkleber ist aber dann nicht Longlife angekreuzt. Longlife wurde bei den Benzinern und den 90- und 110-PS-TDI im Mai 1999 eingeführt. Seit Mai 2001 sollen alle Motoren longlife-fähig sein. Ausschlaggebend hierfür ist das genaue Produktionsdatum, nicht der Zulassungsmonat.

Dieses Kriterium trifft z.B. auf meinen u.g. AJM mit Prod.Datum 25.05.2000 zu!

Der hat sowohl den Ölstandssensor als auch die Bremsbelagverschleißanzeige, aber anderes scheint zu fehlen, weshalb er eben NICHT Longlife hat (für mich gut, ich hätte eh sofort auf FI umgestellt...🙂).

LL-Berechnung:

http://www.michaelneuhaus.de/golf/golf4_info4.htm

Ich weiß von konkreten Falschaussagen (meist später korrigiert) in Bezug auf
- LL-Fähigkeit
- ZR-Wechselintervall
sowohl durch Werkstatt als auch durch VW selbst.

Beispiel:
In meinem Fall klebte bis zum 1. ZR-Wechsel z.B. der ZR-Hinweis-Aufkleber auf dem Schlossträger:
"Achtung: Zahnriemen alle 60.000 km wechseln"
Folgerichtig verwies mich mein Freundlicher auf der Rg. der 60tkm-Inspektion (realer km-Stand etwas geringer) im 4.Jahr auch darauf hin, dass in Bälde der ZR-Wechsel fällig sei, wogegen aber die Infos auf michaelneuhaus sprachen, wo ich damals recht aktiv war im Forum, da eben bereits MJ 2001 und ZR-Intervall alle 90tkm.
Erst die Nachfrage bei VW ergab, zur Verwunderung meines ansonsten sehr gut informierten, kleinen & feinen Freundlichen in Hamburg, dass der ZR-Wechsel tatsächlich erst mit 90tkm fällig sei und im Werk versehentlich noch der alte, falsche ZR-Aufkleber verwendet wurde.
Später fand mein Freundliche diese gleichlautende Info auch in seinen elektr. Serviceunterlagen.

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D.h. selbst auf QG1 ist nicht 100% Verlass? (laut Michael Neuhaus)

"Leider enthalten auch diese Fahrzeuge den Ausstattungscode QG1! Auf dem Inspektionsaufkleber ist aber dann nicht Longlife angekreuzt."

Na Prima.
Dann ist klar dass keiner mehr durchblickt.

Aber das Problem hat sich ja erledigt. Der ARL ist wenigstens zweifelsfrei LL-fähig.

Jo, da stimme ich Dir in beidem gern zu.
VW hat da damals einen richtigen Bock geschossen.

Ich war, weil mein Freundlicher keinen kurzfristigen Termin frei hatte, ich in den Sommerurlaub nach Kroatien wollte und damals den Ölwechsel noch nicht wieder selbst machte (das hatte ich ja Jahrzehnte vorher getan...), ein einziges Mal bei ATU, zum Ölwechsel, in Lüneburg!
(Zuvor hatte ich aus Neugier und ohne echte Absicht mal nach den Kosten nebenan bei VW = D&L gefragt und wäre vor Lachen fast an Luftnot gestorben!).

Der Servicemensch von ATU an der Kasse war der erste nach meinem Freundlichen, der den Durchblick bei den richtigen Ölnormen und LL-oder-nicht-LL hatte. Selbst viele zuvor mal befragte Freundliche hatten mir falsche Angaben gemacht.
Der guckte 1x ins Serviceheft und schlug mir gleich 2 passende, korrekte Öle (Fassware und 5l-Kanister) gem. VW 505.01 vor.

So sollte es eigentlich überall sein!
Hut ab, der Mann hatte Plan, mehr, als mancher Fuzzi beim Freundlichen (meinen kleinen, feinen in HH "auf´m Dorf" ausdrücklich ausgenommen!)

Zitat:

@Taubitz schrieb am 21. Januar 2015 um 17:00:56 Uhr:


Ich halte Deine Aussage in Bezug auf die (generelle) LL-Fähigkeit (!) Deines AJM aus MJ 2000 daher noch immer für einen Irrtum (ob von Dir oder Deiner Werkstatt ist ja einerlei), dem übrigens auch viele, viele VW-Vertrags-Werkstätten und teil- & tragischerweise sogar das VW-Kundencenter selbst aufgesessen sind, in dieser Zeit hochgradiger Verwirrung!

Das kann ich bestätigen. Ich fahre einen AJM. Auslieferung: 14.04.2000 und laut FIN auch Modelljahr 2000, aber QG2 = nicht Long life fähig und folglich auch Zahnriemenintervall 60.000 KM.

So, kurzes Update: Ich habe Anfragen gestellt.
Aral, Castrol, LIQUI MOLY (mit Einschränkung, es sei eigentlich Quatsch) und VW (mit Rücksprache an die eigene Technik) sagen, es darf in den Motor nur 505.01 Öl. Alles andere sei _nicht_ freigegegben und würde ggfsl. zu Verlust der Garantie bzw. Gewährleistung führen. Warum nur das freigegeben ist und nicht 505.07, das sagt VW nicht. Die Ölhersteller sprechen vom "verbesserten Verschleissschutz", und verweisen auf die drei Ausnahmen (PD ohne WIV in den Baujahren, und die anderen beiden Motoren) - mehr erfahre ich als Laie aber auch nicht.
Ich muss also davon ausgehen, das beim Austauschmotor nicht freigegebenes Öl in den ersten 20.000km verwendet wurde, ich bin nur froh, dass ich es in der Zeit sicher 3x wechseln lassen hab. Um auf der sicheren Seite zu sein, kommt dann nun das 505.01 rein.

Will keine neue Verwirrung stiften, wundere mich aber, weil im Golf V ja auch noch 1.9er verbaut wurden, bereits mit DPF und Longlife und daher 507.00, weshalb ich daraus schließe, dass das 507.00 ebenso über EP=extreme pressure-Eigenschaften verfügt wie das explizit für PD vorgesehene Festintervallöl gem. VW 505.01.
Allerdings weiß man bzw. ICH nicht, ob die Plunger bei den PD-TDIs im Golf IV ggf. noch nicht so verschleißfest waren wie später bei den PD-TDIs im Golf V.
Das wäre, wenn, eine Erklärung dafür, im Golf IV besser nur VW 505.01 einzufüllen.

Na, mir ist´s wurscht, ich hab aktuell das unten drin.
Im Frühsommer kommt versuchsweise endlich mal Castrol Edge FST 5W-40 Turbodiesel rein (voraussichtlich), dann mal sehen, ob ich die Wunder bemerke, die andere von Castrol behaupten... 😁

Zitat:

@Taubitz schrieb am 16. Februar 2015 um 14:35:08 Uhr:


Im Frühsommer kommt versuchsweise endlich mal Castrol Edge FST 5W-40 Turbodiesel rein (voraussichtlich), dann mal sehen, ob ich die Wunder bemerke, die andere von Castrol behaupten... 😁

Genau das habe ich mir nun bestellt, soll das so gut sein? Es ist wohl auch aschearmund dann auch wohl ganz gut für meinen (offenen) nachgerüsteten Partikelfilter und hat genau die geforderte Freigabe.

Nee, aber sobald hier ein "welches Öl soll ich nehmen?"-Thread auftaucht, werden im allg. immer nur zwei Marken empfohlen: Castrol (weil first-filler bei VW) und, natürlich, Mobil1. 😁

Zitat:

@Taubitz



Allerdings weiß man bzw. ICH nicht, ob die Plunger bei den PD-TDIs im Golf IV ggf. noch nicht so verschleißfest waren wie später bei den PD-TDIs im Golf V.
Das wäre, wenn, eine Erklärung dafür, im Golf IV besser nur VW 505.01 einzufüllen.

Ich habe da eine andere Erklärung.

Man will einfach nur ausschließen, falls jemand 507.00 Öl nimmt (wo fett drauf steht: LONGLIFE III ), dass Derjenige dann auch sein Öl 30.000km drin lässt und auch LongLife Intervall nutzt.

Um eben den DAU (dümmsten anzunehmenden user) zu schützen, gibt man einfach nicht das 507er Öl frei.

Undenkbar ist das nicht, Markus.
Schon gar nicht vor dem Hintergrund unserer obigen Diskussion und der Verwirrung beim Golf IV, ob nun schon QG1 oder doch noch QG0 oder gar QG2, Longlife oder noch nicht Longlife trotz Bremsbelagverschleißanzeige, Ölsensor, wartungsfreier Batterie etc., Du weißt ja...

Ich kenne bzw. kannte bisher allerdings auch nur die u.a. hier beschriebenen Ausschlusskriterien.

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