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Verwerter kassiert 200 Euro

Themenstarteram 25. Mai 2009 um 9:03

Ich habe mein Altwagen über den Händler zum abwracken gegeben.

Vorher habe ich meine Lederaustattung ausgebaut und eine Stoffaustattung reingebaut.

Mein Händler sagte mir,der Verwerter wolle 200 Euro haben da kein Leder mehr drin sei.Der Verwerter hätte sich eine Zubehörliste des Modells ausgedruckt und darauf hin gesehen das normal Leder drin sein müsste und deswegen würde er den Altwagen kostenfrei entgegen nehmen.

Da jetzt bei Abgabe das Leder nicht mehr drin gewesen ist müsse ich 200 Euro Entsorgung an den Verwerter zahlen.Ohne Leder hätte der Verwerter das Auto nicht genommen.

Also hab ich die 200 Euro gelatzt.

 

 

eure Meinung bitte.

 

Beste Antwort im Thema

Mich würde mal interessieren warum der Autoverkäufer dem Schrotti die Daten von dem Fahrzeug preisgibt?

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Es ist doch so das NUR wenn du z.b. einen alten VW gefahren hast und einen NEUEN VW kaufst der VW Händler dazu verpflichtet ist. Oder? Wenn du z.B. einen VW gefahren hast und dir dann einen neuen Opel kaufst der Opel Händler nicht dazu verpflichtet ist !?

So verstehe ich zumindest den Gesetzestext!!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Tobi_

Ich muss ebenfalls 70.- Euro zahlen.

Begründung: durch das zahlreiche und schnelle Abwracken kann nicht so gut ausgeschlachtet werden.

Eine Runde Mitleid für den Verwerter - er kann nicht so gründlich ausschlachten, weil der Laden so gut läuft :rolleyes:

Schon sehr dreist, auch noch eine dermaßen haarsträubende Begründung abzugeben...naja, Gott sei Dank hat man mit diesen Typen nur sehr selten im Leben was zu tun ;)

Themenstarteram 25. Mai 2009 um 9:39

Zitat:

Original geschrieben von Cianluca

Zitat:

Original geschrieben von Moonschen

habe soeben die Geschäftsleitung angeschrieben.

Mal schauen was die sagen,werde euch auf dem Laufenden halten.

Was für ein Altfahrzeug hast du denn gehabt?

Und woher kennt der Händler / Abwracker die Ausstattung?

Mein :) hat sich meinen alten gar nicht angeschaut, nur eine Kopie vom Fahrzeugschein gezogen .... die ja aber nichts über die aktuelle Innenausstattung aussagt .... (habe nämlich auch überlegt die Lederausstattung vorher gegen die Stoffvariante auszutauschen :))

hatte einen Golf 3,der Händler hat die Austattungsdaten über die KFZ Brief ermittelt und dem Verwerter weitergegeben.

am 25. Mai 2009 um 9:42

Ok, und was kam nun für die Lederausstattung rüber? ;)

Zitat:

Original geschrieben von Moonschen

Zitat:

Original geschrieben von Cianluca

Was für ein Altfahrzeug hast du denn gehabt?

Und woher kennt der Händler / Abwracker die Ausstattung?

Mein :) hat sich meinen alten gar nicht angeschaut, nur eine Kopie vom Fahrzeugschein gezogen .... die ja aber nichts über die aktuelle Innenausstattung aussagt .... (habe nämlich auch überlegt die Lederausstattung vorher gegen die Stoffvariante auszutauschen :))

hatte einen Golf 3,der Händler hat die Austattungsdaten über die KFZ Brief ermittelt und dem Verwerter weitergegeben.

Dann kann er ja gar nicht wissen, ob zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch die Lederausstattung vorhanden war :D :D :D

am 25. Mai 2009 um 9:53

Zitat:

Original geschrieben von surversilver

Zitat:

Original geschrieben von call0174

War ja nur eine Frage der Zeit, bis das passiert :D

 

Aber, dein Händler ist gesetzlich verpflichtet, dein Altfahrzeug kostenfrei zurückzunehmen.

Ey gehts noch, sofort den Leuten Dampf machen!!!

 

Hier ein Auszug der Verordnung über die Überlassung, Rücknahme

und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen(Altfahrzeug-Verordnung - AltfahrzeugV)

 

§ 3 Rücknahmepflichten

(1) Hersteller von Fahrzeugen sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke

vom Letzthalter zurückzunehmen. Die Hersteller von Fahrzeugen müssen die in Satz 1

bezeichneten Altfahrzeuge ab Überlassung an eine anerkannte Rücknahmestelle oder einen

von einem Hersteller hierzu bestimmten anerkannten Demontagebetrieb unentgeltlich zurücknehmen.

 

 

surversilver

Ich kann nur nochmals meinen eigenen Post pushen!!

Laßt Euch nichts anderes erzählen.

Ihr könnt sogar das ganze Fahrzeug vorher schlachten, denn nur die Karosse mit Fahrgestellnummer muß gepresst werden!

Normalerweise könntet Ihr noch Geld beim Verwerter rausschlagen, aber da der Markt übersättigt ist, beläuft sich das auf 0, aber wirklich auf 0 und nix zuzahlen!!

 

surversilver

Noch etwas zum Thema:

Focus Artikel

Huhu,

surversilver hat recht. Ich hab vor dem Vertragsabschluss bei mehreren VW Händlern über den Zustand der Abfrackautos beim Übergabetag gesprochen. Die meinten alle das es egal wäre was noch drinn ist. Allerdings sollte er zumindest noch fahren können. Einige haben denen wohl wirklich nur die Rohkarosse vor die Tür gestellt und VW musste dann gucken wie sie das Teil vom Hof bekamen. Aber das war mehr eine Bitte, denn geklappt hat es dennoch.

Auf diese Weise noch Geld zu verlangen ist eine absolute Frechheit!

Gruß

am 25. Mai 2009 um 10:04

Zitat:

Original geschrieben von surversilver

Ich kann nur nochmals meinen eigenen Post pushen!!

Laßt Euch nichts anderes erzählen.

Ihr könnt sogar das ganze Fahrzeug vorher schlachten, denn nur die Karosse mit Fahrgestellnummer muß gepresst werden!

Normalerweise könntet Ihr noch Geld beim Verwerter rausschlagen, aber da der Markt übersättigt ist, beläuft sich das auf 0, aber wirklich auf 0 und nix zuzahlen!!

surversilver

Falsch!

 

Wenn du ihn vollständig schlachtest, und dann beim Händler abgibst, ist dieser nicht verpflichtet, diesen abzunehmen. Dann muss du selber verschrotten.

Und da muss dir kein Verwerter unentgeldlich die Karosse abnehmen.

Du bist verpflichtet, es ordnugsgemäss abzugeben, aber kein Verwerter ist verpflichtet, es dir abzunehmen!

Und auch nochmal dein Zitat, der Hersteller ist nur verpflichtet, seine Produzierten Fahrzeuge zurückzunehmen ;) Und das als vollständiges Fahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von call0174

 

[.....]

Wenn du ihn vollständig schlachtest, und dann beim Händler abgibst, ist dieser nicht verpflichtet, diesen abzunehmen. Dann muss du selber verschrotten.

[.....]

Und auch nochmal dein Zitat, der Hersteller ist nur verpflichtet, seine Produzierten Fahrzeuge zurückzunehmen ;) Und das als vollständiges Fahrzeug.

Das ein Händler nur "seine Marke" zurücknehmen muss ist klar, wo steht aber das es "vollständig" sein muss?

Zitat:

Original geschrieben von call0174

 

Falsch!

 

Wenn du ihn vollständig schlachtest, und dann beim Händler abgibst, ist dieser nicht verpflichtet, diesen abzunehmen. Dann muss du selber verschrotten.

Was erzählst Du für einen Blödsinn ? Klar ist der Verwerter verpflichtet, den Wagen abzunehmen. Und wenns nur die Rohkarosse ist.

Und wenn nicht im Vornherein schriftlich niederlegt ist, daß der Wagen komplett und original zu sein hat (z.B. Lederinnenausstattung vorhanden sein muß), kann sich der Verwerter im Nachgang auch nicht darauf berufen.

Zitat:

Original geschrieben von call0174

 

Und auch nochmal dein Zitat, der Hersteller ist nur verpflichtet, seine Produzierten Fahrzeuge zurückzunehmen ;) Und das als vollständiges Fahrzeug.

Daß der Hersteller nur seine eigenen Fabrikate annehmen muß ist klar, aber ich bin mir nicht sicher, ob der Wagen vollständig sein muß...

 

am 25. Mai 2009 um 11:17

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt

 

Was erzählst Du für einen Blödsinn ? Klar ist der Verwerter verpflichtet, den Wagen abzunehmen. Und wenns nur die Rohkarosse ist.

Zeige mir bitte das Gesetz, in dem steht, das ein Verwerter verpflichtet ist, kostenlos ein Altfahrzeug anzunehmen. Solange beherrsche dich bitte mit solchen Behauptungen, ich erzähle Blödsinn ;)

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt

Daß der Hersteller nur seine eigenen Fabrikate annehmen muß ist klar, aber ich bin mir nicht sicher, ob der Wagen vollständig sein muß...

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil 1 Nummer 41:

Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen

(Übrigens das, aus dem "surversilver" schon zitiert hat)

Absatz 4 des §3 (Der erste Absatz wurde von "surversilver" zitiert)

Absatz 1 Satz 2 gilt nicht, wenn

[...]

(3) das Altfahrzeug wesendliche Bauteile oder Komponenten, insbesondere Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator oder elektronische Steuergeräte für Fahrzeugfunktionen, nicht mehr enthält,

[...]

Wenn man es genau nimmt, kann dir jeder Verwerter sagen, nur vollständig. Das ist nunmal Amtsdeutsch ;) Und die Fahrzeugfunktion ist auserdem nur gegeben, wenn sich das Fahrzeug in einem Verkehrssicherem, funktionstüchtigem, mängelfreien Zustand befindet. (StVO)

Ich find´s kacken dreist. Mal ernsthaft, ich hab davon gehört das Verwerter bis zu 50 Euro nehmen wenn die Karre nichts mehr hergibt, aber 200 Euro?

am 25. Mai 2009 um 11:46

Zitat:

Original geschrieben von Vril1

Huhu,

surversilver hat recht. Ich hab vor dem Vertragsabschluss bei mehreren VW Händlern über den Zustand der Abfrackautos beim Übergabetag gesprochen. Die meinten alle das es egal wäre was noch drinn ist. Allerdings sollte er zumindest noch fahren können. Einige haben denen wohl wirklich nur die Rohkarosse vor die Tür gestellt und VW musste dann gucken wie sie das Teil vom Hof bekamen. Aber das war mehr eine Bitte, denn geklappt hat es dennoch.

Auf diese Weise noch Geld zu verlangen ist eine absolute Frechheit!

Gruß

Genauso haben wir es bei unserem Händler auch gehört, als wir am 12.05. bestellt haben. Es muss noch fahren können, wieviele Sitze da noch drin sind z. B. ist nebensächlich. Die Entsorgung ist kostenlos.

am 25. Mai 2009 um 13:00

Muß meine Aussage von vorhin revidieren!

("Es kann alles geschlachtet werden")

 

--> Unentgeltliche Rückgabe:

Die Letzthalter von Altfahrzeugen können diese grundsätzlich unentgeltlich an den Hersteller/Importeur zurückgeben. Von der Regelung sind Personenkraftwagen mit höchstens acht Sitzplätzen, Nutzfahrzeuge mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 t sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von dreirädrigen Krafträdern betroffen. Die Hersteller und Importeure sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben die ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. Die mit der Rücknahme und Verwertung verbundenen Kosten werden den Herstellern und Importeuren angelastet.

Voraussetzung für die unentgeltliche Rücknahme ist, dass das Fahrzeug zu einem vom Hersteller benannten Entsorgungsbetrieb gebracht werden muss, der nicht weiter als 50 km vom Standort des letzten Halters entfernt liegen darf, der Kfz-Brief oder die Kraftfahrzeugzulassung übergeben wird, das Fahrzeug innerhalb der EU zugelassen ist und nicht ausgeschlachtet ist. Es müssen alle wesentlichen Teile, wie Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator und elektronische Steuerteile vorhanden sein und es dürfen keine Abfälle im Fahrzeug lagern.

 

Wer das nochmals genau durchlesen möchte, bitte --> www.gesetze-im-internet.de/altautov/BJNR166610997.html

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