Verwarnung (Geldbuße) wegen umgehen einer roten Ampel - rechtens?
Hi,
Bei mir in einer fast zuhause ist 5m vor einer roten Ampel eine Art Seitenstraße (um auf den Hinterhof der Tankstelle zB für die Staubsauger zu kommen), welche gerne von Leuten (wie mir) zur Abkürzung genommen wird um der (wirklich lang haltenden)Ampel zu “umgehen”.
Tatsächlich saß dahinter Polizei, und die haben such alle aufgeschrieben (und verwarnt), die da vorbeigefahren sind. Ich habe mich natürlich geweigert und meinte die mögen mir das schriftlich per Post schicken, sodass ich zum Anwalt gehe. (Hatte auch zum Glück 2 weitere Zeugen im Auto, damit die nicht auf blode Gedanken kommen und irgendeine kacke erfinden)
Meine Frage jetzt, ist das rechtens?
Ich habe im Internet was bezüglich des OLG Hamm gefunden: https://www.ra-rennert.de/.../
Der obige Fall ist ja noch offensichtlicher.
Anbei noch ein Bild um es euch zu verdeutlichen
Beste Antwort im Thema
Nun,
Du hast wissentlich eine Ampel umfahren; die Konsequenzen waren Dir bewusst.
Was soll da der Heckmeck mit einem Anwalt? Steh' dazu und zahle.
Hat aber nix mit einem F30/F31 zu tun.
72 Antworten
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 18. Juni 2018 um 17:03:40 Uhr:
Wo nimmst denn Du Deine Weisheiten her? Kannst Du bitte mal die Gesetzesstelle zitieren, aus der hervorgehen soll, dass man eine Ampel nicht umfahren darf, solange dies nicht auf dem selben Weg stattfindet?[...]
Eine Ampel umzufahren dürfte den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen 😁
BTT: ein Schmarrn, was die Rennleitung hier veranstaltet. Nicht zahlen, Widerspruch einlegen - dann sollte das Ganze ohne Anwalt etc. im Sande verlaufen.
Hallo,
würde ich auch nicht zahlen! Soll mir erstmal jemand den genauen § dazu nennen oder verlinken.
So ein Bullshit...
Gruß
Marcel
Ich habe den kompletten tatbestandskatalog durchsucht - es gibt keinen einzigen 50€ Tatbestand, der hier auch nur im entferntesten passen könnte. Also irgendwas stimmt hier nicht. Erfinden tut die Polizei nun auch keinen Tatbestand. Ein 50€ Verstoß wird dir sicher nicht vorgeworfen.
🙂 sehe ich auch so! Erstmal braucht man den genauen Tatvorwurf. Bei einer Ordnungswidrigkeit würde ich einfach zahlen. Setze die Summe ins Verhältnis zu Deinem Einkommen und überlege Dir was Dir eine Stunde Deiner Freizeit wert ist. Das sind Beamte die bezahlt der Steuerzahler ergo Du jeden Monat dafür und die haben die Pflicht Verstössen und Anzeigen nachzugehen. Was die Leute alles so zur Anzeige bringen, will man oft nicht wissen. Hatte mal ein langes Gespräch dazu. Ergo werden sie aus genau so einem Grund dort gestanden haben. Egal. Bei kleinen Beträgen suche ich mir daher immer jemanden den ich als Lenker einsetze, dann geht es noch zweimal hin und her aber dann zahle ich es. Dies ist die Rache des kleinen Mannes. Ich vermeide jedoch einen Widerspruch! Warum? Wird in der Regel nur teurer und der Widerspruch nicht akzeptiert. Geht bis zum Gericht mit Termin etc. Für 50 EUR und im Endeffekt war es genau so, Du hast die Ampel über die Tankstelle umgangen. Also warum gutes Geld schlechten Geld hinterher werfen. Steh dazu und mach die Augen in Zukunft auf bzw. Tanke! 🙂 Bei einem Rotlichtverstoss würde ich jedoch den Verkehrsanwalt einschalten, ab da wird es kritisch. Wünsche Dir viel Erfolg und die richtige Entscheidung.
Ähnliche Themen
Zitat:
@ingo999 schrieb am 17. Juni 2018 um 11:00:42 Uhr:
Zitat:
@NagasakiGG schrieb am 17. Juni 2018 um 10:58:19 Uhr:
50€. Nicht 10. Aber auch wenn es 10 sind: Geld ist Geld.auch lächerlich denn es ist dich wie absichtlich über ROT fahren. 1 Punkt 80 Euro wäre angemessener und bei ewigem rum machen einfach 1 Monta Pappe weg dann lernts jeder.
Bitte erstmal das Hirn anschalten statt sowas zu posten!
Was er macht ist nicht illegal! Und es geht ums Prinzip!
Zitat:
@afis schrieb am 20. Juni 2018 um 08:55:54 Uhr:
Und es geht ums Prinzip!
Gute Einstellung! Damit wirst Du weit kommen.
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 19. Juni 2018 um 09:14:17 Uhr:
Einer noch: Herrlich, jetzt ist das schon eine Nebenstraße und keine Tankstelle mehr. [..]
Da habe ich den Eingangspost des TE wohl zu schnell überflogen.
Er schrieb in der Art von "einer Art Seitenstraße" und keiner Nebenstraße.
Mein Fehler.
Und wie schon geschrieben: Ein Fahrzeugführer kann in diese Straße (wie immer man sie auch nennen möchte) einfahren, weil er dort etwas zu erledigen hat. Dann überlegt er es sich anders, und fährt weiter.
Erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand des Umfahrens einer roter Ampel?
Zitat:
@RalphM schrieb am 20. Juni 2018 um 09:44:27 Uhr:
Und wie schon geschrieben: Ein Fahrzeugführer kann in diese Straße (wie immer man sie auch nennen möchte) einfahren, weil er dort etwas zu erledigen hat. Dann überlegt er es sich anders, und fährt weiter.Erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand des Umfahrens einer roter Ampel?
Er hat sich aber doch nichts anders überlegt, sondern ist bewusst daher gefahren, um die Wartezeit an der Ampel zu vermeiden.
Wenn hier also die Mehrheit der Meinung ist, dass er nichts falsch gemacht hat, dann kann er das auf Befragung doch genau so sagen.
Dann werden wir erfahren, ob das rechtens ist, oder nicht.
Wieso wird hier immer mit Möglichkeiten argumentiert die laut TE gar nicht vorlagen? Er hatte nicht sein Geld vergessen, hat nicht an der Tankstelle gehalten und mit der Wahl einer anderen Routenführung über andere Straßen hat das auch nichts zu tun. Was sollen also diese Vergleiche? Das meinte ich vorher: der TE hat bewusst die Ampel via Privatgelände umfahren. Also warum den Zehner nicht zahlen? Hätte er an der Tanke gehalten würde ich das auch anders bewerten. Hat er aber nicht. Man steht zu seinen Handlungen und flieht nicht in peinliche Ausreden wie sie hier reihenweise gesucht werden - meine Meinung. Aber klar, Korinthenkacker gibt's überall, die der Rennleitung mit 4638 theoretischen Fällen kommen und bis vor Gericht ziehen, nur um sich als Sieger wider besseren Wissens zu fühlen.
Lesen bitte:
Das Rotlicht verbietet dagegen nicht, vor der Ampelanlage abzubiegen und einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich zu befahren, etwa auf einen Parkplatz oder - wie hier - ein Tankstellengelände einzufahren. Ebenso wenig untersagt es, von einem nicht durch die Signalanlage geschützten Bereich auf den hinter dieser, durch sie also geschützten Verkehrsraum zu fahren; denn das Rotlicht wendet sich selbstverständlich nur an denjenigen Verkehrsteilnehmer, der es - in seiner Fahrtrichtung gesehen - vor sich findet (BayObLG NZV 1994, 80; BayObLG, Beschl. v. 07.07.1981- 2 Ob OWi 185/81 zit. nach Janiszewski NStZ 1982, 107, 109; OLG Hamm VRS 55, 292, 293; OLG Köln DAR185, 229, 230; OLG Oldenburg NJW 1985, 1567; Janker in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., StVO § 37 Rdn. 3; vgl. auch Lehmpuhl DAR 2002, 433). Mit einer solchen Vorgehensweise nutzt der Verkehrsteilnehmer lediglich eine Lücke, die es ihm ermöglicht, sich außerhalb der Reichweite des Haltegebots fortzubewegen. Das auch ansonsten zulässige und nicht bußgeldbewehrte Verhalten des Auffahrens und Verlassens eines Privatgrundstücks wird nicht dadurch zur Ordnungswidrigkeit, dass es durch die Vermeidung des Anhaltens vor einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage motiviert ist. Die oben geschilderte Gefährdungslage ist bei einer solchen Verhaltensweise nicht gegeben."
Quelle: https://www.verkehrslexikon.de/Module/RotlichtUmfahren.php - letzter Absatz.
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 20. Juni 2018 um 10:14:34 Uhr:
Wieso wird hier immer mit Möglichkeiten argumentiert die laut TE gar nicht vorlagen? Er hatte nicht sein Geld vergessen, hat nicht an der Tankstelle gehalten und mit der Wahl einer anderen Routenführung über andere Straßen hat das auch nichts zu tun. Was sollen also diese Vergleiche? Das meinte ich vorher: der TE hat bewusst die Ampel via Privatgelände umfahren. Also warum den Zehner nicht zahlen?
Ist das wirklich so schwer zu begreifen? 🙄
Es gibt keinen OWi-Tatbestand, der das Umfahren eines Rotlichts durch Nutzung eines Privatgeländes unter Strafe stellt. Jetzt angekommen?
Zitat:
Hätte er an der Tanke gehalten würde ich das auch anders bewerten. Hat er aber nicht. Man steht zu seinen Handlungen und flieht nicht in peinliche Ausreden wie sie hier reihenweise gesucht werden - meine Meinung. Aber klar, Korinthenkacker gibt's überall, die der Rennleitung mit 4638 theoretischen Fällen kommen und bis vor Gericht ziehen, nur um sich als Sieger wider besseren Wissens zu fühlen.
Es ist völlig irrelevant, wie du das wertest. Ausschlaggebend sind Gesetze und Regelungen.
Er braucht keine Ausreden. Der TE hat das gute Recht zu erfahren, auf welcher Grundlage ein OWi-Verfahren gegen ihn eingeleidet und ein Bußgeld verhängt wurde.
Du kannst dich von mir aus für alles gerne selbst geiseln... aber verlange nicht von anderen, dass sie auf ihr gegebenes Recht verzichten.
Habe ich noch massiv verlesen oder war nicht auf den vorherigen Seiten noch die Rede davon, dass nicht klar ist, ob das eine Owi ist oder nicht?
Nach dem letzten Link liest es sich nicht so - dann ist der TE natürlich im Recht.
Was ich dann aber komisch finde ist, dass die Polizei ohne Grundlage für versucht abzukassieren.
Interressanterweise habe ich zu diesem Thema folgendes gefunden, da es bei uns auch eine solche Ampel (mit Abkürzung über Tankstelle) gibt und ich im Hinterkopf hatte, dass es verboten wäre diese zu umfahren.
https://www.fahrtipps.de/frage/ampel-tankstelle.php 😠
Neuere Urteile besagen allerdings genau das Gegenteil.
https://www.n-tv.de/.../...chtvermeidung-verboten-article11122266.html 😁
Es sollte wohl ein Grundsatzurteil gefällt werden damit es nicht Glückssache ist an welchen Richter man gerät. Es lohnt sich auf jeden Fall Einspruch einzulegen.
Zitat:
@Nex500 schrieb am 20. Juni 2018 um 10:43:53 Uhr:
Interressanterweise habe ich zu diesem Thema folgendes gefunden, da es bei uns auch eine solche Ampel (mit Abkürzung über Tankstelle) gibt und ich im Hinterkopf hatte, dass es verboten wäre diese zu umfahren.https://www.fahrtipps.de/frage/ampel-tankstelle.php 😠
Neuere Urteile besagen allerdings genau das Gegenteil.
https://www.n-tv.de/.../...chtvermeidung-verboten-article11122266.html 😁
Es sollte wohl ein Grundsatzurteil gefällt werden damit es nicht Glückssache ist an welchen Richter man gerät. Es lohnt sich auf jeden Fall Einspruch einzulegen.
Das im zweiten Link erwähnte Urteil des OLG Hamm sollte rechtlich höhere Wertung erfahren als der Fahrtipp des ersten Links und der allgemeine, nicht konkretisierte Bezug auf §2 StVO.
Insofern ziemlich klar.
Zitat:
@gogobln schrieb am 20. Juni 2018 um 10:51:45 Uhr:
Zitat:
@Nex500 schrieb am 20. Juni 2018 um 10:43:53 Uhr:
Interressanterweise habe ich zu diesem Thema folgendes gefunden, da es bei uns auch eine solche Ampel (mit Abkürzung über Tankstelle) gibt und ich im Hinterkopf hatte, dass es verboten wäre diese zu umfahren.https://www.fahrtipps.de/frage/ampel-tankstelle.php 😠
Neuere Urteile besagen allerdings genau das Gegenteil.
https://www.n-tv.de/.../...chtvermeidung-verboten-article11122266.html 😁
Es sollte wohl ein Grundsatzurteil gefällt werden damit es nicht Glückssache ist an welchen Richter man gerät. Es lohnt sich auf jeden Fall Einspruch einzulegen.
Das im zweiten Link erwähnte Urteil des OLG Hamm sollte rechtlich höhere Wertung erfahren als der Fahrtipp des ersten Links und der allgemeine, nicht konkretisierte Bezug auf §2 StVO.
Insofern ziemlich klar.
Sehe ich auch so, als Tankstellenpächter wäre ich natürlich sauer (bzw. kommt darauf an wie sich derjenigen dann auf meinem Gelände verhält, durchbrettern oder vorsichtig durchfahren) Und würde ggfls wegen Hausfriedensbruch anzeigen...