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Verwarnung (Geldbuße) wegen umgehen einer roten Ampel - rechtens?

BMW
Themenstarteram 16. Juni 2018 um 18:28

Hi,

Bei mir in einer fast zuhause ist 5m vor einer roten Ampel eine Art Seitenstraße (um auf den Hinterhof der Tankstelle zB für die Staubsauger zu kommen), welche gerne von Leuten (wie mir) zur Abkürzung genommen wird um der (wirklich lang haltenden)Ampel zu “umgehen”.

Tatsächlich saß dahinter Polizei, und die haben such alle aufgeschrieben (und verwarnt), die da vorbeigefahren sind. Ich habe mich natürlich geweigert und meinte die mögen mir das schriftlich per Post schicken, sodass ich zum Anwalt gehe. (Hatte auch zum Glück 2 weitere Zeugen im Auto, damit die nicht auf blode Gedanken kommen und irgendeine kacke erfinden)

Meine Frage jetzt, ist das rechtens?

 

Ich habe im Internet was bezüglich des OLG Hamm gefunden: https://www.ra-rennert.de/.../

 

Der obige Fall ist ja noch offensichtlicher.

Anbei noch ein Bild um es euch zu verdeutlichen

Beste Antwort im Thema

Nun,

Du hast wissentlich eine Ampel umfahren; die Konsequenzen waren Dir bewusst.

Was soll da der Heckmeck mit einem Anwalt? Steh' dazu und zahle.

Hat aber nix mit einem F30/F31 zu tun.

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Zitat:

@gogobln schrieb am 20. Juni 2018 um 10:51:45 Uhr:

Zitat:

@Nex500 schrieb am 20. Juni 2018 um 10:43:53 Uhr:

Interressanterweise habe ich zu diesem Thema folgendes gefunden, da es bei uns auch eine solche Ampel (mit Abkürzung über Tankstelle) gibt und ich im Hinterkopf hatte, dass es verboten wäre diese zu umfahren.

https://www.fahrtipps.de/frage/ampel-tankstelle.php :mad:

Neuere Urteile besagen allerdings genau das Gegenteil.

https://www.n-tv.de/.../...chtvermeidung-verboten-article11122266.html :D

Es sollte wohl ein Grundsatzurteil gefällt werden damit es nicht Glückssache ist an welchen Richter man gerät. Es lohnt sich auf jeden Fall Einspruch einzulegen.

Das im zweiten Link erwähnte Urteil des OLG Hamm sollte rechtlich höhere Wertung erfahren als der Fahrtipp des ersten Links und der allgemeine, nicht konkretisierte Bezug auf §2 StVO.

Insofern ziemlich klar.

Das sehe ich genauso.

Das Amtsgericht Dortmund hatte einen solchen Fall noch als Rotlichtverstoss gewertet. :confused:

Das OLG Hamm hat dieses Urteil allerdings revidiert.

Das OLG ist bei Verkehrsdelikten bis 5000,- € schon die höchste Instanz, darüber geht nur noch der Bundesgerichtshof. Der wird allerdings bei einem solch geringen Streitwert nicht angerufen.

Somit würde ich das Urteil des OLG Hamm als Referenzurteil angeben. :D

Ein Verstoß gegen §2 stvo wäre hier vielleicht noch irgendwie vorstellbar. Das kostet aber keine 50€, sondern lediglich 10€. Mit Behinderung 15, mit Gefährdung 20€. Ein ampelverstoß kostet IMMER mehr als 50€.

Also welcher Verstoß soll dem TE hier angeblich vorgeworfen werden? Das müsste man erst mal wissen...

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 20. Juni 2018 um 10:14:34 Uhr:

Wieso wird hier immer mit Möglichkeiten argumentiert die laut TE gar nicht vorlagen? Er hatte nicht sein Geld vergessen, hat nicht an der Tankstelle gehalten und mit der Wahl einer anderen Routenführung über andere Straßen hat das auch nichts zu tun. Was sollen also diese Vergleiche? Das meinte ich vorher: der TE hat bewusst die Ampel via Privatgelände umfahren. Also warum den Zehner nicht zahlen? Hätte er an [..]

Gegen welchen Paragrafen der StVO hat der TE verstoßen?

Was gibt der Bussgeldkatalog ergänzend dazu her?

Dass einem Polizisten (der ja auch nur ein Mensch ist), das Verhalten des TE nicht passt, und dies als Begründung für eine Verwarnung ausreicht, halte ich für sehr gewagt.

Aber warten wir mal ab, was hier vielleicht noch an Information zur "offiziellen" Begründung kommt.

Nichtbenutzung der Fahrbahn wäre so ein Delikt. Die Tankstelle ist schließlich keine Fahrbahn, sondern dient anderen Zwecken.

https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/2-stvo/

am 20. Juni 2018 um 12:25

Zitat:

@joe_e30 schrieb am 20. Juni 2018 um 13:00:46 Uhr:

Nichtbenutzung der Fahrbahn wäre so ein Delikt. Die Tankstelle ist schließlich keine Fahrbahn, sondern dient anderen Zwecken.

https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/2-stvo/

Mein Privatgrundstück ist auch keine Fahrbahn. Muss ich jetzt mein Auto ins Carport tragen oder damit rechnen, dass ein Polizist mich wegen Verstoßes gegen §2 STVO zur Rechenschaft zieht?

am 20. Juni 2018 um 13:15

Ich denke, die Rechtslage ist vielseitig und ausreichend behandelt worden.

Auch die Frage, was richtiges oder fragwürdiges Verhalten ist wurde diskutiert.

Jetzt wäre es an der Zeit, zu erfahren, was beim Themenstarter draus geworden ist.

Zitat:

@joe_e30 schrieb am 20. Juni 2018 um 13:00:46 Uhr:

Nichtbenutzung der Fahrbahn wäre so ein Delikt. Die Tankstelle ist schließlich keine Fahrbahn, sondern dient anderen Zwecken.

https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/2-stvo/

Wie schon gesagt: das kostet keine 50€. Dem TE wird aber angeblich ein solcher 50€ Verstoß vorgeworfen. Oder doch nicht?

am 20. Juni 2018 um 13:45

50€ schreibt er, korrekt.

Ups, ich dachte es ging um nen Zehner.

Was hier abgeht ist lächerlich! Wenn, wie ursprünglich geschildert vom TE, er eine Abkürzung über eine Tankstelle (Privatgelände) genommen hat, dann gibt es keinen OWi-Tatbestand, kein Hausfriedensbruch, gar keinen Tatbestand. Egal ob es 10 oder 50 € sind, ich würde es nicht einsehen zu zahlen. Wer es doch macht, sollte sich mal überlegen, was mit ihm los ist, dass er einfach alles hinnimmt! Ich würde sogar eher darüber nachdenken, ob ich nicht gegen diejenigen vorgehe, die mir den Ärger eingebracht haben. Natürlich erst nach Fallenlassen der Strafe

am 21. Juni 2018 um 6:14

Zitat:

@afis schrieb am 21. Juni 2018 um 01:04:32 Uhr:

... Ich würde sogar eher darüber nachdenken, ob ich nicht gegen diejenigen vorgehe, die mir den Ärger eingebracht haben. Natürlich erst nach Fallenlassen der Strafe

Genau so!

Schöne Dienstaufsichtsbeschwerde... mal in Stuttgart praktiziert, als mir ein "zuvorkommender" Beamter die Durchfahrt für Anlieger mit einem Strafzettel versüßen wollte. Dabei hatte ich Einladung zur Geburtstagsfeier, samt Geschenk und Blumen dabei :D Er meinte halt, er wäre Dirty Harry oder sowas...

Im Verfahren stellte sich heraus, dass er selbst in der durchfahrtbeschränkten Straße wohnte und ihn der Verkehr der Anlieger und Besucher nervte. ;)

am 21. Juni 2018 um 6:33

Vielleicht sind die Jungs von der Straßenaufsicht im vorliegenden Fall ja Tankstellenpächter :D

Aber BTT: mir persönlich wäre die Zeit zu schade, gegen die Polizisten vorzugehen. Solange der Vorwurf im Sand verläuft und kostenlos ist..... nun ja - jedem das seine. Kann man machen.

Heute gerade per Zufall mit einem Freund gesprochen der Verkehrsrechtler ist. Gar nichts ist da. Keine OWI. Nix. Es sei denn der Inhaber der Tankstelle hat es verboten, müsste dann aber selber zivilrechtlich vorgehen. Natürlich unter der Voraussetzung, dass man von dort wo abgebogen wurde auch normal abbiegen darf und keine durchgezogene Linie oä ist.

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