Versicherung Ärger Hilfe
Beitrag
Ärger Versicherung Hilfe (BMW-Talk Forum)
Energie0110.12.2015 | 20:03:30edit
Hallo Bmw Freunde.hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich hatte einen Vandalismus Schaden an meinem
E60 vor 7 Wochen gehabt.polizei gerufen,die haben alles aufgenommen und 3 Wochen später wurde das Verfahren eingestellt weil kein Täter ermittelt worden ist. Da ich Vollkasko habe,habe ich meine Versicherung eingesetzt. Ein eigener Gutachter der Versicherung kam und hat alles aufgenommen.2 Tage später bekam ich ein Anruf vom
Gutachter und hat mir mitgeteilt das der Schaden über 8.000 Euro beträgt. Mein Problem
Ist jetzt das ich seit 7 Wochen überhaupt keine Info habe.laut Versicherung wollen die aus 1 Schaden 3 machen.das heißt ich würde 3 mal hochgestuft werden und müsste 3 mal die sb zahlen. Heute bekam ich nach 7 Wochen einen Anruf und die meinten zu mir das jetzt ein 2.gutachten gemacht wird.das wars.....ich bitte um Hilfe da ich leider nicht weiß was ich machen soll und wollte fragen ob es rechtens ist das die Versicherung aus einem Schaden 3 machen mich 3 mal hochstufen wollen und ein 2.gutachten machen dürfen.hoffe das mir geholfen wird hier.mfg grüßen
Beste Antwort im Thema
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht, niemand wird gezwungen eine Selectwerkstatt zu sein und niemand wird gezwungen einen einen Selectvertrag abzuschließen.
68 Antworten
Ist natürlich auch nicht von der Hand zu weisen.Da wird im Allgemeinen genug Schindluder getrieben.
Zitat:
@Patrik01 schrieb am 16. Dezember 2015 um 17:18:04 Uhr:
Also ich bin ziemlich hilflos.seit 8 Wochen Fahre ich ohne pdc die Stoßstange muss ich jedes Mal aufs neue kleben.meine Blinker funktionieren nicht sodass ich schon 3 mal angehalten worden bin.und die Versicherung kümmet sich um nichts.das ist ein ganzer Vandalismus Schaden meiner Meinung nach.nur damit die nicht zahlen wollen die 3 raus machen,nur um mich hochzustufen.finde das echt ne Frechheit das ich überhaupt keine Info von denen bekomme und jedes Mal am Telefon abgewimmelt werde....
Die fehlenden PDC sind für dich schon das schlimmste? 😕😕😕
Nur mal so ... mit defekten Blinkern ist das Fahrzeug nicht verkehrstauglich. Ich finds ziemlich unverantwortlich, mit so einem unreparierten Schaden durch die Gegend zu fahren.
Zitat:
@V6 Papa schrieb am 17. Dezember 2015 um 00:28:32 Uhr:
Auch bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ist der Abschluss eines Billigvertrages bei der HUK-Coburg oder bei anderen Versicherern nicht ohne Risiko.
Fast jeder, der gegen Werstattbindung ist, bringt dieses Argument, da es in sein Weltbild passt. Entspricht aber überhaupt nicht der Wirklichkeit.
Bei Huk24 ist der Abschluss einer Versicherung mit Werkstattbindung für Leasingfahrzeuge überhaupt nicht möglich.
Kann ja online einfach und schnell überprüft werden.
O.
Zitat:
@V6 Papa schrieb am 17. Dezember 2015 um 01:34:24 Uhr:
www.kfz-experte.de › partnerwerkstatt
Mit sicherheit denke ich mir das alles aus???
Ich habe dir einen Link gegeben,jetzt kannst du Sicher meinen Schwachsin mit Argumenten und beweisen entkräften?
Die Homepage eines Sachverständigen ist keine glaubwürdige Quelle.
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Zitat:
@xAKBx schrieb am 17. Dezember 2015 um 18:21:59 Uhr:
Die Homepage eines Sachverständigen ist keine glaubwürdige Quelle.Zitat:
@V6 Papa schrieb am 17. Dezember 2015 um 01:34:24 Uhr:
www.kfz-experte.de › partnerwerkstatt
Mit sicherheit denke ich mir das alles aus???
Ich habe dir einen Link gegeben,jetzt kannst du Sicher meinen Schwachsin mit Argumenten und beweisen entkräften?
Was ist dan eine glaubwürdige Quelle? Das ist ja nur einer der Regelmäßig damit zu tun hat!
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 17. Dezember 2015 um 16:16:26 Uhr:
Die fehlenden PDC sind für dich schon das schlimmste? 😕😕😕Zitat:
@Patrik01 schrieb am 16. Dezember 2015 um 17:18:04 Uhr:
Also ich bin ziemlich hilflos.seit 8 Wochen Fahre ich ohne pdc die Stoßstange muss ich jedes Mal aufs neue kleben.meine Blinker funktionieren nicht sodass ich schon 3 mal angehalten worden bin.und die Versicherung kümmet sich um nichts.das ist ein ganzer Vandalismus Schaden meiner Meinung nach.nur damit die nicht zahlen wollen die 3 raus machen,nur um mich hochzustufen.finde das echt ne Frechheit das ich überhaupt keine Info von denen bekomme und jedes Mal am Telefon abgewimmelt werde....Nur mal so ... mit defekten Blinkern ist das Fahrzeug nicht verkehrstauglich. Ich finds ziemlich unverantwortlich, mit so einem unreparierten Schaden durch die Gegend zu fahren.
😁😁 naja gibt schlimeres..
Zitat:
@pico24229 schrieb am 18. Dezember 2015 um 08:36:38 Uhr:
😁😁 naja gibt schlimeres..
Finde ich nicht. Schade dass hier nicht mehr Strafzettel durch die Polizei verteilt werden.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 16. Dezember 2015 um 20:25:29 Uhr:
Hier gucken wohl einige zuviel Versicherungsdetektive auf RTL :-)Bleiben wir mal sachlich:
Du machst ggü der HUK Ansprüche aus dem abgeschlossen Kaskoversicherungsvertrag geltend. Diese musst Du beweisen. Du musst für jeden Euro, den Du möchtest, beweisen, dass Du hierauf Anspruchst hast.Mag sein, dass es alles ein kausal zusammenhängendes Vandalismusschadenereignis gewesen ist. Was es jedoch tatsächlich gewesen ist, ist nicht von Belang. Relevant ist das und ausschließlich das, was beweisbar ist.
Kannst du also nicht beweisen, dass es ein Schadenfall war sehe ich wenig Hoffnung.
Gruß
Wie soll man denn bitte einen Vandalismusschaden beweisen?
Wenn das so stimmt was du schreibst muss eine Versicherung nur dann einen Vandalismusschaden zahlen wenn dies der Versicherungsnehmer bewiesen hat, egal wie offensichtlich der Schaden ist.
Lange horizontal, geschlängelte Kratzer am Auto deuten schon sehr auf Vandalismus hin, oder fehlt dem Versicherungsnehmer nur etwas Geld für die nächste Bankrate und hatts selber gemacht, oder ein 3 Jähriges Kind welches nicht aus blinder Zerstörungswut gehandelt hat?
3 Varianten die möglich sind, somit ist der Vandalismus nicht BEWIESEN ergo braucht die Versicherung nicht zu zahlen? Ich glaube kaum.
Ich denke die Versicherung zahlt erst dann nicht wenn sie Vandalismus ausschließen kann. Macht ja auch nur so Sinn. Warum sollte die Versicherung einen 2ten Gutachter schicken wenn sie einfach auf den Beweis des Versicherten warten könnte und falls dieser nicht erbrach werden kann, die Zahlung verweigern?
Zitat:
@PokerJonny schrieb am 18. Dezember 2015 um 12:53:07 Uhr:
I: Wie soll man denn bitte einen Vandalismusschaden beweisen?
II: Wenn das so stimmt was du schreibst muss eine Versicherung nur dann einen Vandalismusschaden zahlen wenn dies der Versicherungsnehmer bewiesen hat, egal wie offensichtlich der Schaden ist.III: Lange horizontal, geschlängelte Kratzer am Auto deuten schon sehr auf Vandalismus hin, oder fehlt dem Versicherungsnehmer nur etwas Geld für die nächste Bankrate und hatts selber gemacht, oder ein 3 Jähriges Kind welches nicht aus blinder Zerstörungswut gehandelt hat?
IV: 3 Varianten die möglich sind, somit ist der Vandalismus nicht BEWIESEN ergo braucht die Versicherung nicht zu zahlen? Ich glaube kaum.V: Ich denke die Versicherung zahlt erst dann nicht wenn sie Vandalismus ausschließen kann. Macht ja auch nur so Sinn. Warum sollte die Versicherung einen 2ten Gutachter schicken wenn sie einfach auf den Beweis des Versicherten warten könnte und falls dieser nicht erbrach werden kann, die Zahlung verweigern?
I: irrelevant. Eine Rechtslage ergibt sich nicht aus ihrem möglichen Eintritt.
II: exakt.
III: ebenfalls korrekt.
IV: Falsche Schlussfolgerung mangels Wissen. Mache Dich bitte mit dem Begriff des Anscheinsbeweis vertraut:
- Redlicher Kunde meldet Schaden. Dann kann man erst einmal davon ausgehen, dass es so passiert ist.
- Kunde muss eine polizeiliche Meldung machen: Auch kann man erst einmal davon ausgehen, dass der Kunde sich nicht so nonchalant durch das Vortäuschen einer Straftaten (§145d) strafbar macht.
- Schließlich bringt ein Gutacher die Schadenschildung in Einklang mit der Schadenmeldung; also Sachverständliche Ermittlung, dass Schaden durch Vandalismus eingetreten ist UND das dieser so eingetreten ist, wie der Kunde gesagt hat.
- Oftmals für Vandalismus typische Schadenzeitpunkte (nachts)
Letztlich sind wir im Kaskobereich, d.h. der Anspruchsteller ist Kunde vom Versicherer (im Gegensatz zum Haftpflichtschadenfall). Natürlich würde man nicht dem Kunden sagen:" Haha, beweisen Sie es erst einmal."
Das heißt nicht, dass die Versicherung nicht prüft und eben diese Fakten (rechtlich gesehen: zum Vorteil des Kunden) ermittelt. Gleiches gilt z.B. bei Sturm- und Hagelschäden. Normalerweise könnte der Versicherer sagen:"Beweisen Sie erst einmal, dass Sturm / Hagel vorherrschte". Dann müsste der Kunde die Wetteramtsanfrage machen. Aber natürlich macht das auch hier der Versicherer und setzt das Puzzle zusammen.
Letztlich kann ein Versicherungsbetrug nie ausgeschlossen werden. Dies schließt jedoch wiederum nicht aus, dass nach der objektive Sachlage einen regulierungsfähiger Schaden vorliegt. So ist das nunmal.
V: Wir sind nicht in Amerika. Ansonsten Du schuldest mir 500€ und solange Du nciht das Gegenteil beweisen kannst, musst Du mir die zahlen. Ist klar ne😕😕😕
Da Du noch nicht mal den Grundsatz im deutschen REcht kennst, nämlich, dass jeder eine ihm günstige Rechtspositionen zu beweisen hat, solltest Du Dich m.E. mit rechtlichen Würdigungen - sagen wir mal - zurückhaltend verhalten.
kann man mit der Hand einen Stossfänger zerreissen, so das dieser komplett längs durchreisst???
Dann wäre dieses der erste Beweis dafür, dass es zumindest 2 Schäden sind.
@phaetoninteressent
Anscheinbeweis?
(wiki:
Der Anscheinsbeweis (auch: Beweis des ersten Anscheins, Prima-facie-Beweis) ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Er erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen. Die klassischen Anwendungsfälle des Anscheinsbeweises sind die Feststellung von Kausalität und Verschulden im Zivilprozess.)
Demnach reicht es aus lange, horizontale, geschlängelte Kratzer an seinem Auto zu haben um den Anscheinbeweis zu haben dass dieser aus Vandalismus stammt.
Muss man also nur einen Anscheinbeweis liefern, reicht es Fotos vom Schaden an die Schadensabteilung zu senden.
Mir mangelts also nicht an Wissen sondern mangelts deinem Text an Präzision.-> Beweis und Anscheinbeweis sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Du sprachst aber von beweisen und nicht von dem anführen eines Anscheinbeweis.
War dein Text dann so gemeint?->
Mag sein, dass es alles ein kausal zusammenhängendes Vandalismusschadenereignis gewesen ist. Was es jedoch tatsächlich gewesen ist, ist nicht von Belang. Relevant ist das und ausschließlich das, was beweisbar ist ob man einen Anscheinbeweis aufführen kann.
Du stimmst zu das alle 3 Schäden in einem kausalem Zusammenhang stehen, nun dies ist bereits der erwähnte Anscheinbeweis. Wobei man sich da streiten kann und gegebenfalls ein Richter entscheidet ob dieser Anscheinbeweis + Schadbild ausreicht.
Grundsatz im deutschen Recht?
Recht hat der, der es vom Richter zugesprochen bekommt, bis es ein anderer Richter ihm wieder aberkennt 😉
Ich verstehe auch nicht ganz warum man jemandem in einem Forum dazu rät nichts zu schreiben oder sein Wissen abwertet. Dies ist doch ein Forum, zum austausch von Gedanken, Wissen, Fachsimpeleien, aufstellen von Theorieen usw.
Sollte ich mich hier etwa geirrt haben? Dieses Verhalten beobachte ich ganz besonders bei Usern die sich ganz besonders - ich sage mal - schlau fühlen.
Hallo Leute.hab das Gutachten bekommen und die wollen mich 3 mal hochstufen.die 3 Schäden betragen mit MwSt fast 12 und ohne fast 10.die teilen das auf 3 Reparaturkosten auf.wie wird das ganze jetzt berechnet bzw was wird von den ganzen Sachen abgezogen.blicke da irgendwie nicht durch :-) liebe grüße
3xSB selber zahlen, wenn du reparieren läßt. Ansonsten fehlt dir auch noch die MWST.
So schwer kann das doch nicht sein
Vielleicht ist es ja auch ein Totalschaden
Wirst du dann auch nicht gleich 3 mal hochgestuft? Mal ausgerechnet wieviel Geld du einsparst (höhere Versicherungsbeiträge) wenn du den Schaden selbst reparieren lässt?
Ich würde mir da an deiner Stelle wohl ein Paar Angebote reinholen und auch einen Anwalt besuchen und schauen was der von der Sache hält.
Auf jeden Fall rechnet es sich wohl nicht den Spiegel auf VK reparieren zu lassen, dann doch lieber 2 auf VK = 2xSB und den Spiegel in einer guten freien Werke.
Ja ich werde 3 mal hochgestuft. Wenn ich die Summen ohne MwSt bekomme sind das mit der abgezogenen sb fast 10.000 aber die wollen noch irgendwas mit dem Restwert oder wiederbescjaffungswert abziehen.deshalb blicke ich da überhaupt nicht durch