Verlust der Werksgarantie wenn ich Standheizung selbst einbau ?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Wenn Ich in unseren Golf 6, bis januar 2011 Werksgarantie, eine Standheizung selbst einbaue, verliere Ich dann die Werksgarantie 😕

Beste Antwort im Thema

Sofern VW seine Garantiebestimmungen die letzten Jahre nicht grundlegend geändert hat oder sofern diese nicht völlig von den üblichen Regelungen im Automobilbereich abweichen, gilt eigentlich folgender Passus:

"Garantieverpflichtungen bestehen ferner nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass:

- in das Fahrzeug Teile an- oder eingebaut worden sind, deren Verwendungen die Volkswagen AG nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von der Volkswagen AG nicht genehmigten Weise verändert worden ist (z. B. Tuning) ..."

Insofern sollte eine Garantie erst erlöschen, sofern zwischen konstruktiver Veränderung und reklamiertem Mangel ein kausaler Zusammenhang besteht.

Eine Garantie, die vollständig für das gesamte Fahrzeug erlischt sobald irgendwelche Veränderungen vorgenommen werden, ist im Übrigen auch ziemlich ralitätsfern. Dann würde diese auch gelten, wenn man Felgen eines Drittanbieters (Stichwort: Winterreifen) verwendet oder Tuning-Spiegelkappen montiert.

MfG
roughneck

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Zitat:

Original geschrieben von roughneck78


Insofern sollte eine Garantie erst erlöschen, sofern zwischen konstruktiver Veränderung und reklamiertem Mangel ein kausaler Zusammenhang besteht.

Eine Garantie, die vollständig für das gesamte Fahrzeug erlischt sobald irgendwelche Veränderungen vorgenommen werden, ist im Übrigen auch ziemlich ralitätsfern. Dann würde diese auch gelten, wenn man Felgen eines Drittanbieters (Stichwort: Winterreifen) verwendet oder Tuning-Spiegelkappen montiert.

MfG
roughneck

Das ist im Ernstfall Wunschdenken. Mit dem Einbau einer SH greift man in den

Kühlkreislauf und in die Elektrik ein. Und bei diesen Eingriffen gibt es bei einem

etwaigen Garantiefall immer 1000 Gründe für den 🙂 den Kopf zu schütteln.

Wunschdenken hin oder her. Die meisten Garantiebestimmungen beziehen sich relativ eindeutig auf einen Zusammenhang zwischen Veränderung und Schaden. Nur diese können hier diskutiert werden. Niemand kann sagen, wie bockig sich VW im Ernstfall anstellt. Wenn ein Schaden am Getriebe, am Fahrwerk oder der Lenkung auftritt, wird auch VW Mühe haben, diesen auf den nachträglichen Einbau einer SH zurückzuführen. Das gilt selbst für einen Motorschaden. Wie aufwändig der Einbau ist und in welche Systeme eingegriffen wird, ist dabei unerheblich. Und wie schon gesagt, könnte VW ansonsten bei jeder Veränderung am Fahrzeug Garantieleistungen verweigern. Auch mit dem Tausch des Radios veränderst du die ursprüngliche Konstruktion und greifst in die Fahrzeugelektronik ein.

In Übrigen erlischt die Garantie auch wenn "das Fahrzeug unsachgemäß behandelt" wurde. Quasi ein Freibrief für VW im Fall der Fälle sämtliche Garantieverpflichtungen abzulehnen.

MfG
roughneck

roughneck es hat hier keiner behauptet das die komplette garantie wegfällt.

aber da die standheizung in der elektrik, kühlkreislauf und kraftstoff drin hängt

fällt da schonmal die komplette garantie weg wo sich vw weigern wird was zu zahlen

sollte also fahrzeug abrauchen, elektrik spinnen oder die karre zu heiß werden auch wenn es nichts mit der SH zu tun hat wird die schuld darauf geschoben

das ist genau das gleiche wie mit der gasanlage im auto, motorgarantie fällt sofort weg.

Fakt dürfte sein, dass VW bei Schaden zunächst gar nichts bezahlen wird, egal was kaputt geht, kannst ja dann mit einem Anwalt Dein Recht einfordern, viel Spaß dabei , VW dürfte dann am längeren Hebel sitzen. Bis Gerichte dann eine Lösung gefunden haben, hast Du den wagen ehe nicht mehr. Bin ich froh, dass ich die Standheizung ab Werk habe :-)

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Ok. Wir drehen uns eh im Kreis 🙄

MfG
roughneck

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