Verkehrszeichenerkennung, aber keine autom. Anpassung der Geschwindigkeit im ACC-Modus
Hallo,
seit Dienstag fahre ich einen neuen T8, bei dem die automatische Reduktion der Geschwindigkeit beim Erkennen von Verkehrszeichen nicht funktioniert.
Road Sign Information ist eingeschaltet.
Tempomat (konventionell) ist ausgeschaltet
Verkehrszeichenerkennung mit dem Tempomat-Symbol ist eingeschaltet
Im Modus ACC oder im Pilot Assist erkennt der T8 die Zeichen und meckert, wenn man zu schnell fährt. Er bremst auch bei Autos, die vor einem langsamer fahren und beschleunigt wieder, wenn man überholt (bis zur eingestellten ACC Geschwindigkeit.
Er bremst aber nicht automatisch ab, wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgt. (er zeigt sie an, reagiert aber nicht).
Das soll doch sicherlich nicht so sein, oder? Ich habe erwartet, dass er im ACC oder Pilot-Modus automatisch beim Erkennen der Geschwindkeitsbegrenzung das Tempo reduziert und nach Abheben wieder beschleunigt.
Beste Antwort im Thema
Sensus Auflösung 1024x768 bei 9“ wenn ich mich nicht irre, also ca 144ppi die wohl im Schnitt aus ca 1m Entfernung von den meisten betrachtet werden - gibt scheinbar einige Habichte die den Führerschein bekommen haben ...
Das Gesudere kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen... 😕 😕 😕
98 Antworten
Zitat:
@StefanLi schrieb am 19. Dezember 2017 um 10:06:46 Uhr:
....Sollte das heute bei anderen Herstellern schon besser gehen, als bei meinem A6 für Bj. 2012, haben diese die Nase vorn.
Da hat Audi in der Tat mit dem Q7 im Jahr 2015 und dann im A4 einen riesen Schritt gemacht.
Wie auch nun wieder mit dem vollautonomen A7 in tausenden Testkilometern (anders als Google oder Tesla).
Nur wenn der Kurvenverlauf entsprechend eng ist und das Tempo zu hoch errechnet wird.....und diese Stelle in den Kartendaten auch vermerkt ist.
Das mit der Einfahrt ist kein Mythos. Das Beispiel im Fokusartikel ist ja keine AB Einfahrt. Da muss man schon differenzieren ind ja, nicht alles was in die Autobahn einmündet ist eine AB Einfahrt 😁
Nicht ganz sicher bin ich mir bei Parkplätzen, glaube auch danach muss ein Hinweisschild stehen, somst ist aufgehoben. Denn temporäre Limits würde man sonst nicht mitbekommen. Und da ist das Recht eindeutig, man muss sauber das Limit erkennen um dafür belangt zu werden.
Im Fokusartikel wurde eindeutig und mehrmals die Autobahn erwähnt um die es ja auch vorrangig ging. Für mich ist das ziemlich eindeutig.
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Bei uns gibt es mittlerweile riesige Streckenabschnitte mit Wechselsignalen, welche gemäss Verkehrsaufkommen geregelt werden, entsprechend steht auch bei jeder Einfahrt ein solches Signal, ansonsten die Einfahrenden nicht wissen können, welches Limit gerade gültig ist.
Es kommt auch recht selten vor, dass mal kein Schild nach Auffahrten plaziert ist. Ist ja auch extra für die Auffahrenden gemacht, die sonst im absolut Unklaren sind,
Können wir den Threat umbenennen?
IMHO Rechtslage: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt grundsätzlich immer, bis sie konkret aufgehoben wird. Ausnahmen:
Abbiegen/Übergang in eine neue Straße: Es gilt das Limit der Straße. Das Limit ist erst mal ein bauliches Limit (BAB, Stadt, Ausserhalb Stadt) oder ein geregeltes Limit (Schild). Das neue Limit gilt auch, wenn der Fahrer das Schild nicht passiert hat, es aber kennt oder kennen muß. Sollte man zu schnell fahren und das Schild nicht haben sehen und kennen können, geht man idR. straffrei aus, hat aber trotzdem gegen das Limit verstoßen.
Situative Limits innerhalb von geregelten Begrenzungen, also temporäre 80 in einer Strecke von sonst 130, die dann aufgehoben werden, lassen das alte Limit wieder aufleben und beenden nicht die 130er Strecke.
Leider sind Schilder nicht immer gut und verkehrsgerecht oder rechtlich einwandfrei aufgestellt. Dies ist vor allem ein Problem mit Wechsellichtzeichenbrücken. In der Theorie hebt eine ausgeschaltete WLZB nicht das Limit auf, in der Praxis wird dies wohl nicht geahndet, da es keinen zeitlichen Versatz zwischen dern Schildern gibt. Hier müssen die Schilderbauer und Straßenwächter noch etwas lernen. 😉😉 Mir ist hierzu allerdings keine Rechtsprechung bekannt.
Insgesamt eine nicht ganz triviale Materie, was z.B. das Limitdrama am Kölner Ring verursacht hat und ab und an zu skurrilen Situationen führt, da keine das Limit kennt und die schnelle Masse den Verkehr einfach mit zieht.
Genau, die dynamische Verkehrsbeeinflussung auf der A2 um Hannover ist immer eine Herausforderung. Wenn dann mal wieder "Außer Betrieb" an einzelnen Brücken steht, bin ich froh die Erkennung zu haben.
Blöd nur, wenn die Brücken aus sind, man zügig fährt und das Auto vor einem dann ohne Grund eine Vollbremsung hinlegt und....ja da sind die stationären Blitzer, da wird dann, trotz Sicherheitsabstand, gerne mal der Platz ganz schön eng, weil man einfach nicht damit rechnet, da ja alles frei ist. Hätte der Vorfahrer eine Verkehrszeichenerkennung wie im Volvo, Audi, MB etc. dann könnte er das unnötige Bremsmanöver vermeiden.
Zitat:
@mattberlin schrieb am 21. Dezember 2017 um 09:48:11 Uhr:
Genau, die dynamische Verkehrsbeeinflussung auf der A2 um Hannover ist immer eine Herausforderung. Wenn dann mal wieder "Außer Betrieb" an einzelnen Brücken steht, bin ich froh die Erkennung zu haben.
Verstehe ich nicht - muß ich auch nicht, befürchte ich. Wenn "Aus" dann "Aus"
Ich habe nun die Bestätigung vom Freundlichen. Die automatische Abbremsen beim Erkennen von Verkehrszeichen funktioniert nur bei Limiter, nicht im ACC Modus.
War doch hinlänglich bekannt. Der soll lieber mal sagen, wann das endlich geändert wird. 😉
Der Limiter ist doch überflüssig - spätestens wenn man auf ACC nicht verzichten möchte.
Zitat:
@v70 2,4T schrieb am 24. Dezember 2017 um 12:55:38 Uhr:
Ich habe nun die Bestätigung vom Freundlichen. Die automatische Abbremsen beim Erkennen von Verkehrszeichen funktioniert nur bei Limiter, nicht im ACC Modus.
So so! Du traust uns hier also weniger als dem Freundlichen - na wenn das mal in Zukunft gut geht... 😁😁😁
Frohe Bescherung!
Jürgen
Hallo,
Da der Volvo scheinbar nicht automatisch bei neuen Geschwindigkeitslimits abbremst - erkennt er sicherlich auch nicht Kurven automatisch oder?
Was ja mittlerweile C-Klasse, Passat und Co. machen.
Nein, eine Streckenerkennung via Navi geht beim Sensus (noch) nicht. Volvo ist beim PA2 sehr konservativ, also sicherheitsbetont eingestellt. Im Grunde genommen bin ich froh darüber. Ich habe mich schon öfters mal über Fahrspuren quer über neue Kreisverkehre gewundert und mich gefragt, wie schnell man seinen muss, um einen Kreisverkehr nicht rechtzeitig zu erkennen. Eine Erklärung können ABM-Fahrer seinen, die ihrem System zu sehr vertrauen....
Zitat:
@richinbg schrieb am 13. Juli 2019 um 15:09:52 Uhr:
Hallo,
Da der Volvo scheinbar nicht automatisch bei neuen Geschwindigkeitslimits abbremst - erkennt er sicherlich auch nicht Kurven automatisch oder?
Was ja mittlerweile C-Klasse, Passat und Co. machen.
Was die Kurven angeht, zumindest bei Audi auf der Landstrasse wie ein Fahranfänger in der erste Stunde, auf so etwas verzichte ich gerne.
Da Schilder leider nicht immer korrekt aufgestellt werden, können diese auch nicht immer korrekt gelesen werden, oder es werden solche an Fahrzeugen als gültig gelesen, darum verzichtet Volvo bis jetzt darauf.