Verkehrskontrolle wegen Xenon Nachrüst! *PROBEZEIT*
hallo
ich wurde heute von der polizei angehalten wegen meinem xenon licht! ich habe keine scheinwerferwaschanlage eingebaut. ich wusste vorher nicht, dass es notwendig ist !
hier ein zitat " Richtig ist, dass §50 StVZO sagt:Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein "
nun meine fragen
1) ist es schwer eine scheinwerferwaschanlage einzubauen, auf was muss ich alles achten, wo kriege ich die her und wie teuer wird das für mich ( wenns geht link angeben wo ich die sachen finde😉 )
2) ich bin in der probezeit 🙁 . der polizist meinte das ich 1-3 punkte bekomme könnte und wahrscheinlich ne strafe bezahlen muss! wie teuer könnte die strafe ausfallen? muss ich damit rechnen, dass ich meinen führerschein für einen monat abgeben muss und muss ich dann eine nachschulung machen? und wird dann meine probezeit verlängert?
es sind viele fragen aber hoffentlich könnt ihr mir helfen . danke schon mal🙂
gruss kumho90
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mjene
Ich rate dir, mach die alten Scheinwerfer wieder rein und fahr vor.Und wegen der Probezeit würde ich mich ganz dumm stellen, ich würde sagen dass ich das Auto so gekauft habe, mit den Xenon-Scheinwerfern und du wusstest nicht dass du eine SWR dazu brauchst. Woher auch 😉
1-3 Punkte und somit Verlängerung der Probezeit find ich total übertrieben wegen sowas. Lächerlich.
unwissenheit schützt vor strafe nicht🙄🙄
und die strafe ist nicht übertrieben, richtig so! wer die gesetze nicht beachtet, da gibts keine ausnhamen.
88 Antworten
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entweder ist mir noch nie so einer mit Xenon-Kit entgegen gekommen oder aber sie blenden genauso stark wie alle anderen.
Ich hab sonen Xenon-Kit in meinen Standart-Scheinwerfer drin. Habs einstellen lassen beim ADAC und fahr damit zur Zeit nur noch auf unterster Einstellung rum. Das blendet bei korrekter einstellung mindestens so extrem wie jemand mit Fernlicht.
Hab mir schon Linsenscheinwerfer bestellt. Legaler wird es dadurch nicht, aber es blendet wenigstens nicht mehr!
Zitat:
Original geschrieben von Finiss
Ich hab sonen Xenon-Kit in meinen Standart-Scheinwerfer drin. Habs einstellen lassen beim ADAC und fahr damit zur Zeit nur noch auf unterster Einstellung rum. Das blendet bei korrekter einstellung mindestens so extrem wie jemand mit Fernlicht.Hab mir schon Linsenscheinwerfer bestellt. Legaler wird es dadurch nicht, aber es blendet wenigstens nicht mehr!
ja sobald du angehalten wirst, wirst du das gleiche problem wie ich haben. überlg dir das genau !
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Zitat:
Original geschrieben von Finiss
Ich hab sonen Xenon-Kit in meinen Standart-Scheinwerfer drin. Habs einstellen lassen beim ADAC und fahr damit zur Zeit nur noch auf unterster Einstellung rum. Das blendet bei korrekter einstellung mindestens so extrem wie jemand mit Fernlicht.Hab mir schon Linsenscheinwerfer bestellt. Legaler wird es dadurch nicht, aber es blendet wenigstens nicht mehr!
Ist immergut, sich in einem Öffentlichen Forum sich zu outen!🙄
Zitat:
Original geschrieben von typ44tdi
Ich geb Dir recht bei denen, die meinen, das es extrem blau sein muß weils ja sooo cool ist.
Die sehen wirklich peinlich aus.
Aber als 4300K ist die Farbe ok, weil der Farbunterschied zu hellen Halos (z.B. Nightbreaker) relativ gering ist.Im Moment fällt es auch noch auf, wenn alte Autos mit weiß/blauen Licht rumfahren. Geblendet hat mich aber echt noch keins. Und ich hab inzwischen doch schon reichlich gesehen.
Da find ich die originalen, wegen des kleinen Lichtpunktes schlimmer (mag auch an der höheren Anzahl liegen).
Da frag ich mich dann auch, wie sowas zugelassen werden kann.
Wird sicher interessant, wenn immer mehr alte originale Xenonsysteme verstellt sind oder die Regelung defekt ist.
Wenn man dann direkt in den Lichtstrahl schaut ist man kurzzeitig blind. Da fragt dann bei einem Unfall auch keiner nach oder wird dafür belangt.
Ich finde ein richtig eingestelltes Licht und die Benutzung der Leuchtweitenregelung wichtig.
Diejenigen, die sich das Xenon illegal nachrüsten sollten also wenigsten ihr Licht perfekt einstellen und die LWR auch nutzen. Dann blendet auch das China Xenon nicht mehr, als Halos.Und die helleren Halobirnen machen ja nun mal auch mehr Licht. Wenn die fast so hell sind, wie die Xenons müßten die genauso blenden.
Das Problem beim bleden ist nicht die Kelvin Zahl, sondern die Lumen Zahl.
Und aus diesen Grund sind nachrüst Xenon Kits in Halo Scheinwerfer verboten.
Die Mtec Super White hat ca. 4350k Xenon ca.4300k von der Farbe her optisch kein Unterschied.
Die Mtec Super White hat aber nur 900Lumen. Xenon zwischen 3200-3400Lumen. Und der Unterschied ist das was zum bleden führt.
Hätten die Xenon nachrüstkits keine 3200Lumen sondern nur 1500Lumen (wie die Nightbreaker oder X-Treme Power), dann hätte man damit überhaupt keine Probleme.
Bloß wäre es eben dann kein Xenon mehr. Weil die 3200-3400Lumen machen das Xenon so einzigartig.
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,du brauchst net nur eine SWR Anlage sondern auch ein Automatische Leuchtweitenregulierung. Außerdem müssen die Scheinwerfer für Xenon zugelassen sein was sie wahrscheinlich net sind.
Mach mal ein Foto von den Scheinwerfern,wahrscheinlich sind das originale oder Zubehörscheinwerfer die mit einem Xenon Kit "aufgerüstet" worden sind. Dann kannst du den illegalen Scheiß rausschmeißen und normale Halogen Birnen rein machen--> Problem gelöst.
Was die Probezeit angeht gibt es da ja inziwischen A und B verstöße und ich glaube mal gelesen zu haben das das nur ein A Verstoß ist und daher keine Nachschulung fällig wird.
Punkte und Bußgeld mußt du aber bezahlen,rechne mal mit 150€ ich weiß es aber net genau.
Ist zwar blöd für dich das du es net wußtest aber das bringt dir leider nix,die meisten wissen halt genau das es net legal ist. Und dann muß man eben wie ein Mann zu den verdienten Punkten stehen und net rumheulen wie ein mädchen 😉
Ich hoffe mal die Polizei kontrolliert die Scheinwerfer jetzt endlich mal Deutschlandweit viel strenger,die scheiß Xenon Kits gehen mit nämlich gewaltig auf den Sack
Gruß Tobias
Man darf ein Auto mit Xenon-Scheinwerfer nachrüsten, sobald dieses nur in Verbindung mit Originalen Teilen geschiet. Da ein Golf 4 mit Xenon ausgestattet ist, darf man durch die originalen Xenon-Scheinwerfer, diese ohne es einzutragen einbauen. Das Fgz, welches mit Xenon nachgerüstet wird vor Bj: 1998 ist, kann auch auf die ALWR und die SRA verzichtet werden. Alle Bj: 1998- müssen dieses nachrüsten. Wird jedoch dieses Super-Xenon-Kit von der Essener Motorshow verbaut, ist dieses unzulässig.
Turbotobi: Ich bin da voll deine Meinung, jedes mal wenn ich einen davon sehe mit dem Xenon-Kit von eB... denke ich mir auch immer hoffentlich fährt mit davon keiner in die Karre. Die Versicherung ist erloschen und meistens sind das unsere lieben ... die nicht mal ein Cent auf der Tasche haben. Dann hast deine Karre am Arsch und bekommst keinen Cent von dennen.
Die Polizei sollte dies echt strenger Kontrollieren. Die haben sich schon was dabei gedacht, diese Kits nicht für die Straßenverkehr zuzulassen.
Zitat:
Original geschrieben von GOLFIV 16V
Ist immergut, sich in einem Öffentlichen Forum sich zu outen!🙄Zitat:
Original geschrieben von Finiss
Ich hab sonen Xenon-Kit in meinen Standart-Scheinwerfer drin. Habs einstellen lassen beim ADAC und fahr damit zur Zeit nur noch auf unterster Einstellung rum. Das blendet bei korrekter einstellung mindestens so extrem wie jemand mit Fernlicht.Hab mir schon Linsenscheinwerfer bestellt. Legaler wird es dadurch nicht, aber es blendet wenigstens nicht mehr!
Ich hab aber wenigstens das drum rum mit verbaut 😉 SWRA und ALWR ... Legaler wird es dadurch nicht, aber ich erfülle wenigstens die allgemeinen Vorschriften für Xenon...
Zitat:
Original geschrieben von Finiss
Ich hab aber wenigstens das drum rum mit verbaut 😉 SWRA und ALWR ... Legaler wird es dadurch nicht, aber ich erfülle wenigstens die allgemeinen Vorschriften für Xenon...Zitat:
Original geschrieben von GOLFIV 16V
Ist immergut, sich in einem Öffentlichen Forum sich zu outen!🙄
interessiert keinen menschen, gleiche straftat!
Zitat:
Original geschrieben von schmittlein
interessiert keinen menschen, gleiche straftat!Zitat:
Original geschrieben von Finiss
Ich hab aber wenigstens das drum rum mit verbaut 😉 SWRA und ALWR ... Legaler wird es dadurch nicht, aber ich erfülle wenigstens die allgemeinen Vorschriften für Xenon...
So ist es!
Zitat:
Original geschrieben von Schyschka
@Sencilloso easy ist das nicht mit der TÜV-Geschichte, wie du denkst. Auch ist dafür wichtig wer die HU gemacht hat, der jetzige Halter also unser Kollege der nun die Probleme mit den Grünen hat oder der Vorbesitzer, welcher den Wagen an den jetzigen Halter verkauft hat. Bevor man dies nicht weiß vom TE sollte man da garnichts drüber schreiben, auch stellt Motor-Talk doch keine Rechtsberatung dar.
Die entsprechende Voraussetzung habe ich ja geschrieben.
Und ich habe den Anwalt empfohlen.
Also keine Rechtsberatung, sondern Tipps um da evtl. rauszukommen. 😉
Aber ich denke, es ist nur alles soweit gesagt. Wie Du schon sagtest, fehlen nun weitere Infos vom TE
wenn ich mehr weis sag ich euch bescheid wegen der probezeit etc. aber das dauert wahrscheinlich noch 😉
Zitat:
Original geschrieben von d-eagle1987
Man darf ein Auto mit Xenon-Scheinwerfer nachrüsten, sobald dieses nur in Verbindung mit Originalen Teilen geschiet.
dummfug!
auch mit zulässigen nachrüstscheinwerfern kann ein umbau auf xenon völlig legal durchgeführt werden!
Zitat:
Das Fgz, welches mit Xenon nachgerüstet wird vor Bj: 1998 ist, kann auch auf die ALWR und die SRA verzichtet werden
dummfug²
bei der umrüstung auf xenon kommt es auf das datum der umrüstung NICHT auf das datum der erstzulassung an......
Zitat:
Alle Bj: 1998- müssen dieses nachrüsten.
dummfug³
der stichtag für den verbindlichen verbau von swra & alwr bei der nachträglichen xenon-umrüstung ist der 01.04.2000
hab da mal was im KBA gefunden
" Werden innerhalb der Probezeit Verkehrsverstöße begangen, die zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar führen, verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre. Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit ist nichts zu veranlassen; der Führerschein gilt unbefristet. "
wenn ich ein aufbauseminar machen muss dann verlängert sich meine probezeit!
Maßnahmen: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unterrichtet die für den Wohnsitz zuständige Verwaltungsbehörde
(Fahrerlaubnisbehörde) über die innerhalb der Probezeit begangenen Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten. Die Verwaltungsbehörde ordnet an:
• Teilnahme an einem Aufbauseminar bei einer Zuwiderhandlung nach Kategorie A
• Teilnahme an einem Aufbauseminar bei zwei Zuwiderhandlungen nach Kategorie B
• Verwarnung und Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung bei einer erneuten Zuwiderhandlung
nach Kategorie A oder bei erneuten zwei Zuwiderhandlungen nach Kategorie B
• Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn
- der Betroffene den angeordneten Maßnahmen nicht nachkommt oder
- der Betroffene zum dritten Mal eine Zuwiderhandlung nach Kategorie A oder zwei Zuwiderhandlungen
nach Kategorie B begeht.
muss hoffen, dass ich zu der klasse B eingeteilt werde dann sollte es hinhauen🙂
Gefahrenabwehrende Maßnahmen verstärken zusätzlich die spezialpräventive Wirkung, die von der zweijährigen Probezeit ausgeht.
Unter dem Aspekt der Unfallverhütung wird bei Fahranfängern auf Probe neben dem Punktsystem eine weitere Gewichtung der Verkehrsauffälligkeit vorgenommen:
*
bei schwerwiegenden A-Delikten, zum Beispiel:
o Geschwindigkeitsüberschreitung
o Fahren unter Drogeneinfluss
o Missachten der Vorfahrtsregeln
*
bei weniger schwerwiegenden B-Delikten, zum Beispiel:
o technische Fahrzeugmängel
o telefonieren mit dem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) benachrichtigt unabhängig vom Punktestand die Fahrerlaubnisbehörde beim ersten A- oder nach dem zweiten B-Delikt. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde leitet die entsprechenden Maßnahmen zur Fahrerlaubnis ein.
ganz unten steht es ! unabhängig vom PUNKTESTAND wird die fahrerlaubnisbehöre benachrichtig ! also mit glück spielen die punkte die ich bekomme keine rolle! muss halt nur ein B delikt sein, was es sehr wahrscheinlich sein wird!
das heißt keine nachschulung und keine probezeitverlängerung🙂
was meint ihr dazu?
gruss kumho90
Zitat:
Original geschrieben von KumHo90
was meint ihr dazu?
liest du eigentlich was andere dir schreiben?! 😕 🙄
bereits in meinem ersten post auf seite zwei habe ich dir geschrieben, das es sich hierbei "lediglich" um einen b-verstoß handelt, bei dem du keine probezeitrechtlichen konsequenzen zu erwarten hast!