Verkaufe meinen BIG X
Hallo Leute,
Möchte mich wieder tiefer auf die Straße legen :-) und deshalb meinen BIG X verkaufen
Hier die DATEN:
X5 3.0D
Bj 02/08
km 104000
Außenfarbe grau, innen beige, Siebensitzer
• Navigationssystem Professional 16:9
•Xenon Scheinwerfer
•Klimaautomatic
•Lichtpacket
•USB Audio Schnittstelle
•Handyvorb. Business Bluetooth.
•Niveau Regulierung
•Park Distance Controll ( PDC) Einparkhilfe
•Regensensor
•3 Sitz Reihe (7 Sitzer)
•Memory Sitze
•Sport Leder Lenkrad
•Frontscheibe mit Grünkeil
•Edelholz Ausführung aus Bambus Maser Dunkel
•Innen sowie Aussenspiegel Elek. Abblendbar
•Sitzverstellung Elek. + Memory Sitze
•Ski Sack
•Scheinwerfer Waschanlage
Preis dachte ich an 31000 Euro VB
Bei Interesse melden.
Jemand interesse?
Bilder auf Nachfrage....
Beste Antwort im Thema
quoteWill aber jetzt auch keine Endlosdiskussion anzetteln... Jeder wie er mag und wenn sich jemand besser fühlt, weil sein Auto bar bezahlt ist... sehr gerne 🙂
unquoteJa, ich fühl mich besser wenn ich bar zahle und unabhängig bleibe. Und auch mein Fernseher ist bezahlt, meine Wohnungseinrichtung, mein Urlaub...... etc. Und die Hypothek auf die Wohnung wird auch immer kleiner. Altmodisch eben. Aber ich fühl mich besser dabei und kann mit der "Fremdfinanzierungs-Mentalität" gar nichts anfangen.
lg
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
Kommt demnächst vlt noch.. 😛Zitat:
Original geschrieben von mfre
Ich lebe ja nicht in der Steuerhölle 😁
Das sagen alle Neider rundum ;-)
Leasing bringt dem Privatmann in der Schweiz gar keine Steuervorteile, sondern höchstens Steuernachteile, da der Leasingaufwand nicht vom Einkommen absetzbar ist, das nach wie vor vorhandene Vermögen zum Vernögenssteuersatz versteuert werden muss und der auf dem Wagen mögliche Abschreiber (nicht einkommens- aber vermögensteuerrelevant) beim Leasing natürlich nicht möglich ist. Je nach Ausgestaltung des Leasingvertrages dürfen auch Unternehmer den Wert des Leasingsgegenstandes in der Bilanz wieder aktivieren (vor allem bei Sale & Leaseback), wenn entweder ein full pay out leasing vereinbart wurde oder die Konditionen des Leasings mit zu tiefem Restwert so gewählt sind, dass ein Kauf bei Leasingende quasi zwingend ist.
Leasing bei Privatpersonen ist bei uns etwas für Personen:
- am Anfang der beruflichen Karriere ohne Ersparnisse
- Gutverdiener, welche einfach nichts auf die Seite legen können, weil sie mit dem Geld nicht wirklich umgehen können
- Investmentgenies, welche sich zutrauen, den Zisnsatz des Leasingsunternehmens über die Leasingdauer hinweg zu schlagen
- Fahrer, welche bei Zuvielkilometern entweder während Monaten auf das geleaste Auto verzichten können oder bereit sind, die überproportional teuren Zusatzkilometer beim Leasinggeber auf den Tisch zu blättern
- am Auto auch nach 48 Monaten nie einen Kratzer haben werden, welcher zu einem massiven Abzug am Restwert führen kann, wenn man die gerügten Kratzer nicht vor der Rückgabe fachmännisch aber günstiger entfernen lässt
Alle anderen können auch Bar kaufen und fahren wohl insgesamt günstiger
Zitat:
Original geschrieben von mfre
Das sagen alle Neider rundum ;-)
Meinst du zufällig die, die mit ihrem M auch schneller als 130 fahren dürfen?? 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
Meinst du zufällig die, die mit ihrem M auch schneller als 130 fahren dürfen?? 😁 😁Zitat:
Original geschrieben von mfre
Das sagen alle Neider rundum ;-)
Auf diesen EINZIGEN Vorteil kann ich gut verzichten, kann ja immer noch kostenlos (ohne Vignette) bei euch draussen heizen. 😁 Du finanzierst wenigstens als Besucher in der Schweiz unsere Autobahnen mit... smile.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von mfre
Du finanzierst wenigstens als Besucher in der Schweiz unsere Autobahnen mit... smile.
Warum sollte man die Schweiz besuchen wollen..? 😁
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
Warum sollte man die Schweiz besuchen wollen..? 😁Zitat:
Original geschrieben von mfre
Du finanzierst wenigstens als Besucher in der Schweiz unsere Autobahnen mit... smile.
Um euer Schwarzgeld uns abzuliefern! 😁
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
Achso... was ich ganz vergessen habe, aber ja auch schon genannt wurde... die Steuer!Wenn du das Auto voll kaufst, ist das Geld sofort weg, kannst die Kosten aber (in D) nicht auf einmal absetzen, sondern musst es über mehrere Jahre abschreiben. Das ist ein großer steuerlicher Nachteil für Unternehmer, der beim Leasing nicht entsteht. Du setzt deine Raten (und bis zu 30% Sonderzahlung sofort) voll ab und alles ist gut.
Die schweizer Regelung kenne ich hier leider nicht.
Sorry, aber das stimmt so nicht! Nach geltendem dt. Steuerrecht kannst Du sogar
bis zu 3 Jahre vor der eigentlichen Anschaffung bis zu 40%des Anschaffungswertes als sofort abzugsfähigen Aufwand ansetzen und den steuerpflichtigen Gewinn mindern (sog. Bildung eines Investitionsabzugsbetrages).
Genau die Möglichkeit der zeitlichen Steuerung führt dazu, dass Du in Jahren, in denen der Gewinn recht hoch ist eine Minderung vornehmen kannst und in Jahren niedrigeren Gewinns durch die Auflösung der Rücklage eine entsprechende Erhöhung erzieltst.
Derartige steuerliche "Glättungsmaßnahmen" (mit deutlichen Vorteilen in der Steuerprogression) kannst Du mit Leasing nicht erreichen, da der mtl. Aufwand immer anfällt - egal wie hoch/niedrig der Gewinn am Ende ist.
Zitat:
Original geschrieben von lachelle
Sorry, aber das stimmt so nicht! Nach geltendem dt. Steuerrecht kannst Du sogar bis zu 3 Jahre vor der eigentlichen Anschaffung bis zu 40% des Anschaffungswertes als sofort abzugsfähigen Aufwand ansetzen und den steuerpflichtigen Gewinn mindern (sog. Bildung eines Investitionsabzugsbetrages).
Kenne ich alles schon... lustig wirds vor allem, wenn du die Investition dann aus irgendeinem Grund doch nicht tätigst... dann fliegt dir diese nämlich im Hochgewinnjahr rückwirkend um die Ohren und nicht etwa in einem späteren Jahr mit vlt niedrigerem Gewinn (Verschiebung geht seit 2006 nicht mehr). War mal ein schönes Schlupfloch zum Glätten... wenn aber nicht alles nach Plan läuft, hat man damit nur Ärger und hohe Nachzahlungen. Und am Restwertrisiko ändert das ja auch nichts.
Zitat:
Original geschrieben von lachelle
Sorry, aber das stimmt so nicht! Nach geltendem dt. Steuerrecht kannst Du sogar bis zu 3 Jahre vor der eigentlichen Anschaffung bis zu 40% des Anschaffungswertes als sofort abzugsfähigen Aufwand ansetzen und den steuerpflichtigen Gewinn mindern (sog. Bildung eines Investitionsabzugsbetrages).Genau die Möglichkeit der zeitlichen Steuerung führt dazu, dass Du in Jahren, in denen der Gewinn recht hoch ist eine Minderung vornehmen kannst und in Jahren niedrigeren Gewinns durch die Auflösung der Rücklage eine entsprechende Erhöhung erzieltst.
ist das so auch ein Fahrzeugen mit Privatnutzung?
mein Steuerberater hat mir mal gesagt das dies nur bei rein geschäftlich genutzten Fahrzeugen geht - wie Lieferwagen etc
Antworte mal selbst:
lt. Goggel geht das nur wenn der Privatanteil nich größer als 10% ist - was ja m.e. gleichbedeutend mit Fahrtenbuch verbunden wäre :-(
Zitat:
Original geschrieben von brkr
Antworte mal selbst:lt. Goggel geht das nur wenn der Privatanteil nich größer als 10% ist - was ja m.e. gleichbedeutend mit Fahrtenbuch verbunden wäre :-(
Simmt !
Auch ich möchte unser Dickerchen abgeben. Da wir heuer nicht mehr so einen riesigen Kofferraum brauchen wie beim X5 (kein Kinderwagen...), hat sich Papa jetzt für einen X6 entschieden.
Details von dem hübschen, kräftigen, immer zuverlässigen Burschen findet ihr hier:
http://www.autoscout24.de/Details.aspx?...