Verkauf an Export, Gewerbe, Händler?

BMW 3er E36

Immer wieder liest man Anzeigen, in denen steht:
"Verkauf nur für Export"
"nur an Gewerbebetreibende"
"nur an Händler"

Mir ist klar, das solche Autos irgendwelche Macken haben müssen (Unfall, verdeckte Schäden, etc.)

Warum kann ich als Privatmann diese Autos nicht kaufen?
(natürlich ohne Garantie als Bastlerfahrzeug)

Beste Antwort im Thema

Moin,

De Fakto darf der Verkäufer das Auto an einen Privatverbraucher mit dieser Klausel nicht verkaufen. Als Verkäufer ist er in der Pflicht zu kontrollieren, ob der Käufer gewerbetreibend ist.

Daher ist diese Klausel bei Vertragsabschluss nichtig und hat gerichtlich keinen Bestand. Je nach Art des Vertrages und Geschäftes - kann das Finanzamt durchaus interesse daran haben. Wäre aber eher ein Sonderfall.

Achtung - macht man es wie vorgeschlagen - dann ist der Bekannte, Freund usw. Gewährleistungsgebender ... an sowas sind bereits Familien und gute Freundschaften zerbrochen - hinzu kommt, der Gewerbetreibende muss dieses Fahrzeug versteuern. Je nach Vertragslage den Erlös oder den vollen Umsatz.

MFG Kester

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkauf nur an Gewerbetreibende oder Wiederverkäufer?' überführt.]

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Zitat:

Original geschrieben von FlorianA.


Die Masche kenn ich, machen aber viele Händler. Ist das eigentlich so ganz legal?

Kommt drauf an!

Wenn der Händler den Kaufvetrag selbst unterschreibt,ist er in der Gewährleistung!

Sonst müßte er schon seinen "Kunden" unterschreiben und ausliefern lassen!

Er tritt als Vermittler und Händler auf!

Zitat:

Original geschrieben von newer82


es sind doch in der Regel noch "hochwertige" Autos , die meistens aber nicht mehr so fit sind .

der Händler weiß schon , was er in so eine Kiste noch stecken müßte um ihn gut zu verkaufen , aber er macht sich die Mühe nicht ..denn beim Export bekommt er das gleiche Geld .... und er erspart sich den eventuellen Ärger zwecks Garantie etc.

ich persönlich würde ein Auto auch nicht kaufen , wo ich weiß ich müßte noch 5000 Euronen reinstecken , aber den Exportkäufern ist das doch egal , die machen auf jeden Fall auch noch ein Schnäppchen dabei

N82

Wenn man den Wagen selber wieder günstig herrichten kann und der Preis passt, warum nicht?

ja sicher , ...aber die Händler sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen und verschenken was .

zumind. ist es billiger sein Auto im Ausland machen zu lassen als in D , darum kaufen ja viele Ausländer diese Autos ..ist für sie viel billiger .

der Händler bekommt trotzdem sein Geld und brauch keine Gewährleistung bzw. keine Garantie zu geben ....

ist ja fast so wie auf dem Schrottplatz , wenn da ein Auto zum Beispiel mit einem 2003 Baujahr als unfaller reinkommt , macht sich keiner die Mühe das Auto zu schlachten von denen oder es schlachten lassen ..........weil der Schrott weiß , irgendwann kommt eine Pole, Russe oder Tscheche usw. vorbei ....und nimmt die Kiste im ganzen mit .

N82

B I N G O !

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Zitat:

Original geschrieben von T5-Power


Kommt drauf an!

Wenn der Händler den Kaufvetrag selbst unterschreibt,ist er in der Gewährleistung!

Sonst müßte er schon seinen "Kunden" unterschreiben und ausliefern lassen!

Er tritt als Vermittler und Händler auf!

Ich hatte mir neulich erst ein M3 Cabrio angeschaut. Stand bei einem recht großen Gebrauchtwagenhändler (fast nur Mercedes, BMW, Jaguar, usw)

Der Wagen war ganz normal ausgeschrieben + im Kundenauftrag.

Der Kunde war die Frau des Verkäufers. Das heißt, wenn er den Kaufvertrag von seiner Frau unterschreiben hätte lassen wäre es vollkommen korrekt?

(jedoch ist ER im Fahrzeugbrief eingetragen)

Wenn er den Kaufvetrag mit dem Label seines Hauses ausfüllt,ist er in der Verpflichtung.

Aber er wird es nicht tun,weil er genau weiß,das keine Gebrauchtwagengarantie einen BMW M3 versichert,und wenn,dann nur gegen horrende Gebühren.

Übrigens: So muß ein Auto aussehen!;-)

kommt drauf an , ob er als "Firma" oder privat eingetragen ist .

spielt aber letzdendlich auch keine Rolle , er kann ja als Firma das Auto an privat verkauft haben ( auch wenn es seine Frau ist ) .... es müßte ein Kaufvertrag existieren !

da ist es nicht relevant wer als Halter im Brief steht .

seine Frau ist ja nicht verpflichtet das Auto auf ihren Namen zu zulassen oder anzumelden ,....sie kann es ja auch 2 jahre so stehen lessen ........ es gehört aber trotzdem Ihr , laut Kaufvertrag .....

N82

@ T5-Power

ein IKEA Auto ? *fg*

((((((((((((( SCHERZ ))))))))

N82

Kann ich eigentlich ohne weiteres auf mich ein Gewerbe anmelden?
Mit einem Gewerbeschein könnte ich dann ja auch Autos kaufen die nur für Händler sind?
was kostet dieser schein?

@Newer82

Jepp!

Nur vier Sitze,dafür aber Dampf ohne Ende........!;-)

Martin

@ FlorianA

nur wegen einem Autokauf ??

schau mal ,ob das dir weiterhilft :

http://www.promoconection.de/.../read.php?f=2&%3Bi=371&%3Bt=371

N82

NIX MEHRWERTSTEUER

Das hat ausschließlich mit der Gewährleistung zu tun, zu der die Händler verpflichtet sind. Ob es sich deswegen lohnt, ein Gewerbe anzumelden, weiss ich nicht. Da schaut das Finanzamt schon drauf, dass man auch Einnahmen hat und nicht nur sein Auto abschreibt.

Zur Mehrwertsteuer:

Für einen Gebrauchtwagen zahlt man keine MwSt. Das ist Schwachsinn - sorry. Ausser ein Selbstständiger verkauft an einen Händler und der Händler wiederum an einen Selbstständigen. Dann ist diese ausweisbar.

Auf Gebrauchtgegenstände wird diese sonst nicht erhoben, denn mit dem Verkauf entsteht ja kein Mehrwer. Bsp. für MwSt. Firma sägt Bäume ab und verkauft diese ans Sägewerk. Mehrwert ensteht duch das abholzen, da Holz nun verarbeitbar. Sägewerk zahlt Vorsteuer, verarbeitet Bäume zu Holzplatten, Mehrwert entsteht. Holzplatten werden an Schreiner verkauft, Sägewerk erhält Umsatssteuer und verrechnet diese mit gezahlter Vosteuer. Schreiner verarbeitet Holzbretter zu einem Schrank - ein mehrwert ist entstanden. Darauf zahlt der Käufer auch wieder Mehrwertsteuer. Das wars. Wird der Schrank irgendwann mal bei ebay oder so verkauft gibt es keine Mehrwertsteuer mehr.

Wenn jeder Gebrauchtwagenhändler auf den Preis noch 16% MwSt draufschlagen müßte, wären Gebrauchtwagen ja garnicht mehr bezahlbar. Und solche Kisten, die für den Export sind, selbst, wenn sie mal Geschäftswagen waren, meist komplett abgeschrieben.

Ich hoffe, ich habe euch nicht mit meiner Ausführung über die Mehrwertsteuer genervt. Aber leider wird hier öfter so etwas verbreitet. 🙂

Martin hat es schon recht gut auf den Punkt gebracht! Unter Gewerbetreibenden entfällt die Garantie/Gewährleistung.

Wenn "im Kundenauftrag" verkauft wird, wird halt mal ein "Bekannter" des Händlers als Verkäufer in den Kaufvertrag eingetragen und bekommt dafür dann halt nen grünen - ist gängige Praxis😉

Und mit Gewerbetreibend ist nicht zwangsläufig der Autohändler gemeint, es kann jedes andere Gewerbe sein.

@Florian

Ja, es ist keoin Problem ein Gewerbe anzumelden, und ist auch nicht teuer.

Es kommt darauf an welches Gewerbe du anmelden willst. Ich würde dir zu einem Gewerbe raten für welches keine Erlaubnispflicht besteht z.B Import-Export, Warenhandel (Textilien), Schlüsseldienst etc.

Musst mit deinem Perso zum Gewerbeamt in eurem Rathaus, ca. 20 Euro Gebühren zahlen und das wars. Vergiss es aber nicht wieder abzumelden falss du es nicht nutzt - sonst kommt am Ende das FA und schätzt dich, das kann dann böse ins Auge gehen.

Mein Gewerbe ist Erlaubnispflichtig nach §34 (Pfandleihgewerbe), und ich muss allein für die Erlaubnis/Zuteilung 500 Euronen berappen😠

@ T5-Power

**** ohne Dampf keinen Kampf ****

ist sicherlich auch ein schönes Auto , Kumpel von mir fährt auch einen V40 1,9 Diesel .... schon nicht schlecht ! ..ist aber auch so ein Auto ,wo man wenig dran selber machen kann , fast so wie bei den "Franzosen" mit ihren Spezialschlüsseln usw.

N82

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