Verkauf an Export, Gewerbe, Händler?

BMW 3er E36

Immer wieder liest man Anzeigen, in denen steht:
"Verkauf nur für Export"
"nur an Gewerbebetreibende"
"nur an Händler"

Mir ist klar, das solche Autos irgendwelche Macken haben müssen (Unfall, verdeckte Schäden, etc.)

Warum kann ich als Privatmann diese Autos nicht kaufen?
(natürlich ohne Garantie als Bastlerfahrzeug)

Beste Antwort im Thema

Moin,

De Fakto darf der Verkäufer das Auto an einen Privatverbraucher mit dieser Klausel nicht verkaufen. Als Verkäufer ist er in der Pflicht zu kontrollieren, ob der Käufer gewerbetreibend ist.

Daher ist diese Klausel bei Vertragsabschluss nichtig und hat gerichtlich keinen Bestand. Je nach Art des Vertrages und Geschäftes - kann das Finanzamt durchaus interesse daran haben. Wäre aber eher ein Sonderfall.

Achtung - macht man es wie vorgeschlagen - dann ist der Bekannte, Freund usw. Gewährleistungsgebender ... an sowas sind bereits Familien und gute Freundschaften zerbrochen - hinzu kommt, der Gewerbetreibende muss dieses Fahrzeug versteuern. Je nach Vertragslage den Erlös oder den vollen Umsatz.

MFG Kester

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkauf nur an Gewerbetreibende oder Wiederverkäufer?' überführt.]

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Bitte.....!

Du willst doch keinen V 40 mit einem C 70 vergleichen,oder?

Das wäre in BMW-Sprache: Einen 316ér Compact mit einem M3 zu vergleichen!:-)

Die C 70-Serie war eine Kleinstserie,die in Handfertigung nur auf Kundenbestellung gebaut wurde.

Der V 40 war ein in Holland gefertiger Misubishi Galant.....!
Nicht schlecht,aber in Wirklichkeit kein echter Volvo,weder preislich noch qualitativ......!

Und man kann schon viel selbst machen,nur bei Tuningteilen muß man auf sündhaft teure Einzelteile zurückgreifen,da nur sehr wenige Tuner an die Schweden rangehen!

Martin

Hallo, wenn ich Privat ein Auto kaufe und im Kaufvertrag steht " Auto verkauf nur an Gewerbetreibende und Wiederverkäufer", was passiert da?

Sind da jetzt nur die Garantieansprüche ect. gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.
Oder habe ich da gegenüber dem Finanzamt oder so noch irgendwelche Probleme???

Gruß Alex

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkauf nur an Gewerbetreibende oder Wiederverkäufer?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von mbiker75



Oder habe ich da gegenüber dem Finanzamt oder so noch irgendwelche Probleme???

Moin,

Du selber wohl kaum, denn Du willst den Kauf ja nicht von der Steuer absetzen.
Möglicherweise aber der Verkäufer, aber das kann Dir ziemlich egal sein.
Ob die Garantie-Ansprüche mittels einer solchen Klausel einfach ausgeschlossen werden können, bezweifle ich, da gibt´s klare gesetzliche Regelungen, die ich jetzt aber auch nicht im Kopf hab.

Gruß, Erik.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkauf nur an Gewerbetreibende oder Wiederverkäufer?' überführt.]

Soweit mir bekannt ist, ist dieser Passus bei Verkauf an Privatleute automatisch nichtig, weil nicht gesetzeskonform.
Ungeachtet dessen, ob man es nun unterschrieben hat oder nicht.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkauf nur an Gewerbetreibende oder Wiederverkäufer?' überführt.]

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Ein Gewerblicher kann die Gewährleistung beim Verkauf an Privat nicht komplett ausschließen. Wird zwar gerne gemacht, aber hat vor Gericht kaum eine Chance.
Von daher verkaufen vorsichtige gewerbliche Verkäufer Autos oder sonstige technische Gerätschaften nur an Gewerbetreibende oder ins Ausland, weil sie sonst damit rechnen müßten, daß der private Käufer irgendwann mit Gewährleistungsansprüchen kommt. Deshalb gehen leider viele gute Autos in den Export.
Man kann das umgehen, indem man zum Kauf irgendjemanden mitnimmt, der ein Gewerbe betreibt und der als Käufer auftritt. Das muß kein Autohändler sein, also z.B. die Schwester, die einen Friseurladen hat oder der Wirt der Stammkneipe oder wer auch immer. Dann kann man die Gewährleistung ausschließen und der Händler kann ohne Risiko verkaufen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkauf nur an Gewerbetreibende oder Wiederverkäufer?' überführt.]

Moin,

De Fakto darf der Verkäufer das Auto an einen Privatverbraucher mit dieser Klausel nicht verkaufen. Als Verkäufer ist er in der Pflicht zu kontrollieren, ob der Käufer gewerbetreibend ist.

Daher ist diese Klausel bei Vertragsabschluss nichtig und hat gerichtlich keinen Bestand. Je nach Art des Vertrages und Geschäftes - kann das Finanzamt durchaus interesse daran haben. Wäre aber eher ein Sonderfall.

Achtung - macht man es wie vorgeschlagen - dann ist der Bekannte, Freund usw. Gewährleistungsgebender ... an sowas sind bereits Familien und gute Freundschaften zerbrochen - hinzu kommt, der Gewerbetreibende muss dieses Fahrzeug versteuern. Je nach Vertragslage den Erlös oder den vollen Umsatz.

MFG Kester

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkauf nur an Gewerbetreibende oder Wiederverkäufer?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von VolkerIZ


Ein Gewerblicher kann die Gewährleistung beim Verkauf an Privat nicht komplett ausschließen. Wird zwar gerne gemacht, aber hat vor Gericht kaum eine Chance.
Von daher verkaufen vorsichtige gewerbliche Verkäufer Autos oder sonstige technische Gerätschaften nur an Gewerbetreibende oder ins Ausland, weil sie sonst damit rechnen müßten, daß der private Käufer irgendwann mit Gewährleistungsansprüchen kommt. Deshalb gehen leider viele gute Autos in den Export.
Man kann das umgehen, indem man zum Kauf irgendjemanden mitnimmt, der ein Gewerbe betreibt und der als Käufer auftritt. Das muß kein Autohändler sein, also z.B. die Schwester, die einen Friseurladen hat oder der Wirt der Stammkneipe oder wer auch immer. Dann kann man die Gewährleistung ausschließen und der Händler kann ohne Risiko verkaufen.

besser kann man es kaum beschreiben !

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkauf nur an Gewerbetreibende oder Wiederverkäufer?' überführt.]

Gewährleistung kann bei Privatpersonen ausgeschlossen werden.Ein Gewerbetreibender kann die Gewährleistung gegen über einem Privatperson nicht ausschliessen.
Bei Gewerbetreibenden kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden oder ist beschränkt,dies gilt aber nur bei Vollkaufleuten zu.
,also nicht für den gewerblichen Blumenverkäufer vom Markt.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkauf nur an Gewerbetreibende oder Wiederverkäufer?' überführt.]

Ich habe einen Bekannten der wollte ein Fahrzeug unbedingt," Verkauf nur an Gewerbetreibende ", er hat im Vertrag unterschrieben das er ein Gewerbe betreibt .
Sollte er jetzt Probleme mit dem Wagen haben dann geht er wohl leer aus , war ihm allerdings auch klar.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkauf nur an Gewerbetreibende oder Wiederverkäufer?' überführt.]

Vielleicht geht es dem Verkäufer weniger um die Garantie als um die Mehrwertsteuer. An Gewerbetreibende verkauft er zum Nettopreis, an Privatleute müsste er die Mehrwertsteuer draufschlagen. Wer unterschreibt, er betreibe ein Gewerbe, dies aber in Wahrheit nicht tut, würde somit den Verkäufer durch seine Falschaussage um die Mehrwertsteuer betrügen (- sofern das FA davon etwas mitbekommt).
Wenn ich richtig liege, wäre das ein echter Betrug und somit strafbar.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkauf nur an Gewerbetreibende oder Wiederverkäufer?' überführt.]

Nene, der Verkäufer muß dem Gewerbebetreibenden wie dem Privaten genauso die Mwst. berechnen - und sie stets brav ans Finanzamt überweisen.
Gewerbetreibende können die an den VERkäufer bezahlte Mwst. von ihren EIGENEN Zahlungsverpflichtungen aus EIGENEN Verkäufen abziehen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkauf nur an Gewerbetreibende oder Wiederverkäufer?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von newer82


kommt drauf an , ob er als "Firma" oder privat eingetragen ist .

spielt aber letzdendlich auch keine Rolle , er kann ja als Firma das Auto an privat verkauft haben ( auch wenn es seine Frau ist ) .... es müßte ein Kaufvertrag existieren !

da ist es nicht relevant wer als Halter im Brief steht .

seine Frau ist ja nicht verpflichtet das Auto auf ihren Namen zu zulassen oder anzumelden ,....sie kann es ja auch 2 jahre so stehen lessen ........ es gehört aber trotzdem Ihr , laut Kaufvertrag .....

N82

Falsch, wenn seine Frau nicht im Brief steht, dann gehört ihr das Auto auch nicht. Was der Händler da gemacht hat ist strafbar! Immerhin behauptet er, das Auto gehöre seiner Frau, was ja durch den Brief wiederlegt ist.

Wenn der Händler als halter im Brief steht, dann darf er nicht "im Kundenauftrag" verkaufen und somit die Gewährleistungspflicht umgehen.

Zitat:

Original geschrieben von jonnydepp1984


Falsch, wenn seine Frau nicht im Brief steht, dann gehört ihr das Auto auch nicht.

Sorry, aber genau das ist ziemlicher Unsinn. In den neuen KFZ-Briefen ist sogar ein Hinweis dazu, dass dieses Dokument kein Eigentumsnachweis ist.Beispiel: Firma A - auf die das Fahrzeug auch zugelassen wird - least ein Fahrzeug bei Fa. B. Eigentümer ist natürlich B. A ist als Leasingnehmer lediglich Besitzer.

Zitat:

Original geschrieben von jonnydepp1984


Was der Händler da gemacht hat ist strafbar!

Nach welcher Rechtsgrundlage?

Zitat:

Original geschrieben von jonnydepp1984


Wenn der Händler als halter im Brief steht, dann darf er nicht "im Kundenauftrag" verkaufen und somit die Gewährleistungspflicht umgehen.

Na ja, das darf er schon. Dass hier die Gewährleistungspflicht umgangen werden soll, ist auffällig und unschön, aber nicht zwingend illegal. Es gibt keinen Kontrahierungszwang und Vertragsfreiheit. Wer unter den Bedingungen nicht kaufen will, kauft halt nicht ;-).

Viele Grüße

Micha

Ihr habt schon gesehen, dass der Thread fast 8 Jahre alt ist?

Immerhin paßt es zum Thema....und das ist ja auch durchaus noch jetzt aktuell. 😉

Es geht ja auch anders.... 🙄

Greetz

Cap

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