Vergleichsfahrt GTI + Box vs. R
Habe ja nun seit ca. 2 Monaten eine Tuning-Box von MTB.
Wollte mal wissen, wie sich mein GTI mit der Box auf der BAB gegen einen R schlägt.
Also habe ich mit einem Kollegen hier aus dem Forum eine Vergleichsfahrt gemacht.
Hier zunächst einige Angaben zu den Fahrzeugen:
GTI: 260 PS / 417 NM (lt. Prüfstand), DSG, 4-türig, 18" Austin
R: 300 PS / 380 NM (Werksangaben), DSG, 4-türig, 19" Pretoria
Wir haben insgesamt 3 Vergleichsfahrten gemacht, die wie folgt abliefen:
Der R fuhr vor meinem GTI mit ca. 100 km/h.
Per Telefon hat der Fahrer des R von 3 heruntergezählt, und bei 0 haben beide Vollgas gegeben.
Einmal haben wir 190 km/h erreicht, einmal 200 km/h und einmal 250 km/h 😁
Die spannende Frage vorher war:
Kann sich der R von meinem GTI absetzen, und falls ja wie schnell.
Bevor ich das Ergebnis der Vergleichsfahrt hier mitteile würde mich interessieren, welchen Tipp ihr abgebt:
A: Der R ist deutlich schneller und kann sich locker absetzen
B: Der R kann sich kaum bis gar nicht absetzen
C: Der GTI kann den R sogar einholen
Ich hatte vorher übrigens auf A getippt.
Wir haben auch ein Video gemacht, da müssen wir aber erst das Nummernschild des R wegretuschieren (Kamera war in meinem GTI) 😉
Viel Spaß beim Tippen!
Beste Antwort im Thema
Schwanzvergleich deluxe? Mal ernsthaft Jungs: Dieses wie schnell ist meine Karre ist zum Fremdschämen. Nimms nicht persönlich. Macht doch stattdessen ein richtig geiles R oder GTI Performance Video mit genialen Aufnahmen, tollen Schnitten, gerne auch unterwegs auf der Bahn (vom Beifahrer gefilmt!) und versucht mal den Spaß an diesen Autos einzufangen. Dazu braucht es imho mehr als den 114. Welche Karre geht schneller und welcher GTI verbläst welchen Porsche Quak. DAS würden sicherlich viele viel spannender finden, als ein verwackeltes Video von irgendwelchen Speedmessfahrten.
By the way tippe ich auf B oder sogar C. Allrad ist bei 100 Vollgas und trockener Strecke gar nicht der Riesenvorteil, dazu kommt das enorme Gewicht. Die werden sich kaum was tun, trotz 300 PS auf dem Papier.
1066 Antworten
Praktisch wenn was kaputt geht schieben sich Abt oder andere Tuner und VW gegenseitig den schwarzen Peter zu.
Zitat:
Original geschrieben von Keron
Praktisch wenn was kaputt geht schieben sich Abt oder andere Tuner und VW gegenseitig den schwarzen Peter zu.
So sieht's aus 😉
Tuning-Garantien dienen m.M.n. eher der Gewissensberuhigung 😛
Ist es nicht so bei diesen Garantien dass im Schadensfalle der Kunde beweisen muss dass der Schaden durchs Tuning kam. Beispiel euch verreckt der Lader. VW sagt keine Garantie weil getunt (die koennen im Steuergeraet auch frueheres Tuning nachweisen) also wendet ihr euch an den Tuner der sagt Materialfehler das geht uns nix an: und nu?
Hoffentlich eine Rechtschutzversicherung am Start 🙂
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Die Abt Garantiebedingungen sind da aber klar: Abt übernimmt die ursprünglich von VW gewährte Neuwagengarantie. D.h. der Kunde hat bei Motorschaden (aber auch bei jeglichen anderen Schäden) einen unmittelbaren Reparaturanspruch gegenüber Abt, unabhängig davon, wodurch der Schaden verursacht wurde (sofern keine unsachgemäße Behandlung). Ob Abt sich dann etwas von VW zurückholt ist eine andere Frage, kann ich mir aber zumindest bei einem Motorschaden nicht vorstellen.
Gibt es konkrete entsprechende Erfahrungen, dass das in der Praxis so nicht klappt?
Ich persönlich zünde jeden Abend eine Kerze an und spreche ein Stoßgebet zum Auto Gott. Er möge meinen Motor vom frühzeitigen Tod bewahren.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von gti_3006
Hoffentlich eine Rechtschutzversicherung am Start 🙂
Die dann die Kostenübernahme verweigert 😰 😁
Zitat:
Original geschrieben von Keron
Ich persönlich zünde jeden Abend eine Kerze an und spreche ein Stoßgebet zum Auto Gott. Er möge meinen Motor vom frühzeitigen Tod bewahren.
Amen
Also so wie ich 😁 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von la_corriente
Die Abt Garantiebedingungen sind da aber klar: Abt übernimmt die ursprünglich von VW gewährte Neuwagengarantie. D.h. der Kunde hat bei Motorschaden (aber auch bei jeglichen anderen Schäden) einen unmittelbaren Reparaturanspruch gegenüber Abt, unabhängig davon, wodurch der Schaden verursacht wurde (sofern keine unsachgemäße Behandlung). Ob Abt sich dann etwas von VW zurückholt ist eine andere Frage, kann ich mir aber zumindest bei einem Motorschaden nicht vorstellen.Gibt es konkrete entsprechende Erfahrungen, dass das in der Praxis so nicht klappt?
Soll wohl schon Fälle gegeben haben, wo man das geschädigte Fahrzeug (Turbo-oder Motorschaden) auf eigene Kosten zu Abt hin transportieren lassen darf.
Hauptsitz: Kempten im Allgäu ... wenn ich das recht in Erinnerung habe.
Aus eher mitteldeutschen oder nördlichen Gefielden kann das recht aufwändig werden.
Und dann kommt natürlich noch die Möglichkeit des sich gegenseitig Schuld in die Schuhe schieben hinzu.
Vor dem Kauf meines R hatte ich tatsächlich 2 Überlegungsalternativen zum R:
GTI P + Box .... rund 300 PS und den
Seat Leon Cupra 280 ohne Tuning
Ich wollte einfach die Fahrleistungen haben die meinen alten GTI (260PS/370Nm) doch recht deutlich in den Schatten stellen.
Und die bietet eR allemal😉
Zitat:
Original geschrieben von Keron
Praktisch wenn was kaputt geht schieben sich Abt oder andere Tuner und VW gegenseitig den schwarzen Peter zu.
Also nicht anders als bei anderen Tunern? Im Schadensfall zeigt sich, dass Abt eben doch nicht VW ist?
Zitat:
Original geschrieben von la_corriente
Die Abt Garantiebedingungen sind da aber klar: Abt übernimmt die ursprünglich von VW gewährte Neuwagengarantie. D.h. der Kunde hat bei Motorschaden (aber auch bei jeglichen anderen Schäden) einen unmittelbaren Reparaturanspruch gegenüber Abt, unabhängig davon, wodurch der Schaden verursacht wurde (sofern keine unsachgemäße Behandlung). Ob Abt sich dann etwas von VW zurückholt ist eine andere Frage, kann ich mir aber zumindest bei einem Motorschaden nicht vorstellen.
Oh, das klingt ja dann doch wieder besser.
j.
Zitat:
Original geschrieben von la_corriente
Die Abt Garantiebedingungen sind da aber klar: Abt übernimmt die ursprünglich von VW gewährte Neuwagengarantie. D.h. der Kunde hat bei Motorschaden (aber auch bei jeglichen anderen Schäden) einen unmittelbaren Reparaturanspruch gegenüber Abt, unabhängig davon, wodurch der Schaden verursacht wurde (sofern keine unsachgemäße Behandlung). Ob Abt sich dann etwas von VW zurückholt ist eine andere Frage, kann ich mir aber zumindest bei einem Motorschaden nicht vorstellen.Gibt es konkrete entsprechende Erfahrungen, dass das in der Praxis so nicht klappt?
War aber nicht die Garantie von ABT mit dem Pferdefuss versehen, das das betroffenen Kfz zu ABT geschafft werden muss bei Garantieansprüchen ?
Sollte dem so sein, wäre das höchst unkomfortabel.
Gruß
Edit sagt, ich war zu langsam, dieser Umstand wurde schon geschrieben.
Abt Garantie:
§ 5 Abwicklung der Garantie
I. Reparatur beim Garantiegeber
Wird eines von der Garantie umfassten Teile funktionsunfähig, hat der Garantienehmer Anspruch auf Reparatur des garantiepflichtigen Schadens durch den Garantiegeber. Der Garantienehmer hat nach Feststellung eines durch die Garantie gedeckten Schadens diesen unverzüglich zu melden und das Fahrzeug grundsätzlich dem Garantiegeber für eine Reparatur zur Verfügung zu stellen, wenn der Garantiefall innerhalb eines Umkreises von 50 km vom Standort des Garantiegebers eintritt.
II. Reparatur bei einer Vertragswerkstatt, die nicht Garantiegeber ist (Fremdreparatur) Der Garantienehmer kann bei Schäden, die aufgrund eines Garantiefalls außerhalb eines Umkreises von 50 km vom Standort des Garantiegebers eintreten, die Reparatur im Inland und im europäischen Ausland durch eine vom Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt ausführen lassen. Der Garantienehmer hat vor Beginn der Reparatur den Garantiegeber von dem Schadenfall zu verständigen und mit ihm den Reparaturumfang abzustimmen.
abt behält sich aber schon folgendes recht vor, was aber eher selten zum tragen kommt:
ABT Sportsline behält sich das Recht einer Schadensfeststellung oder einer Reparatur im eigenen Hause vor. Hierzu ist das Fahrzeug auf eigene Kosten und Gefahr bei ABT Sportsline anzuliefern. Auf Verlangen sind uns Ersatzteile zur Prüfung einzusenden.
Zitat:
Original geschrieben von Malefje
Abt Garantie:
§ 5 Abwicklung der GarantieI. Reparatur beim Garantiegeber
Wird eines von der Garantie umfassten Teile funktionsunfähig, hat der Garantienehmer Anspruch auf Reparatur des garantiepflichtigen Schadens durch den Garantiegeber. Der Garantienehmer hat nach Feststellung eines durch die Garantie gedeckten Schadens diesen unverzüglich zu melden und das Fahrzeug grundsätzlich dem Garantiegeber für eine Reparatur zur Verfügung zu stellen, wenn der Garantiefall innerhalb eines Umkreises von 50 km vom Standort des Garantiegebers eintritt.II. Reparatur bei einer Vertragswerkstatt, die nicht Garantiegeber ist (Fremdreparatur) Der Garantienehmer kann bei Schäden, die aufgrund eines Garantiefalls außerhalb eines Umkreises von 50 km vom Standort des Garantiegebers eintreten, die Reparatur im Inland und im europäischen Ausland durch eine vom Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt ausführen lassen. Der Garantienehmer hat vor Beginn der Reparatur den Garantiegeber von dem Schadenfall zu verständigen und mit ihm den Reparaturumfang abzustimmen.
Wollte nur kurz darauf hinweisen, dass ich die Box verkaufe: KLICK
Die Box ist ja schon nicht schlecht, aber ich möchte jetzt doch lieber ein OBD-Tuning.
APR oder Siemoneit, mal sehen, tendiere momentan zu APR...