Verarsche beim TÜV Bericht

Opel Astra H

Hallo zusammen,

habe mir im August 2011 einen Opel Astra H 1.8 gekauft mit ca 55.000 km. Hatte damals einen sog. 5 Jahres-Big-Deal Vertrag abgeschlossen und TÜV/HA/AU wurden neu gemacht.

Mein Bruder hat mich nun gefragt wann ich denn meinen TÜV machen lassen den der läuft 03/13 aus laut KFZ-Plakette. Im Fahrzeugschein steht das gleiche.

Super, beschissen worden aber wegen nem halben Jahr egal. Das pikante an der Geschichte ist allerdings das ich Ende April 2012 einen Motorschaden hatte - Zahnriemen defekt.

Nun hat mir jeder erzählt das ich den Zahnriemen alle 60.000 KM wechseln muss was nun bedeuten müsste das der Zahnriemen beim TÜV bemängelt hätte werden müssen.

Laut Händler wird das Auto so hingestellt das es absolut fahrtüchtig ist - sollte etwas repariert werden müssen passiert das auf Kosten des Händlers.

Frage hierbei ist nun ob der Zahnriemen im TÜV-Bericht hätte stehen müssen/sollen?
Laut meiner bescheidenen Meinung hätte dann der Zahnriemen gewechselt werden müssen - somit wäre der Motorschaden in Höhe von 2.000 Euro nicht entstanden.

Vielleicht kennt sich jemand mit der Thematik aus

Beste Antwort im Thema

So, jetzt ist aber gut hier, zofft euch meinetwegen per PN weiter.

Die Dokumentation für Zahnriemenwechsel ist im Scheckheft vorzunehmen. Da steht bei jedem Kundienst dabei was zu machen ist (das wird auch angekreuzt was gemacht wurde).
Den TÜV interessiert nur, daß dein Fahrzeug verkehrssicher ist (Fahrwerk, Lenkung, Bremsen, ...) die haltbarkeit des Motors und die sonstige Wartung ist dem TÜV egal (könnte der ohnehin nicht feststellen).

Gruß Metalhead

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Dann kotz dich ruhig aus und komm mal wieder auf den Teppich der Tatsachen zurück! Nur Unterstellungen deinerseits und das wars...

Mit welcher Berechtigung legst du eigentlich fest, das meine Beiträge so sind, wie du es schreibst/unterstellst?

Ich weiß nicht, ob es andere genauso sehen wie du in meinem Fall...

Böswilliges, unfreundliches, beleidigendes und nicht den Tatsachen entsprechendes sehe oder lese ich nur von dir!

So, jetzt ist aber gut hier, zofft euch meinetwegen per PN weiter.

Die Dokumentation für Zahnriemenwechsel ist im Scheckheft vorzunehmen. Da steht bei jedem Kundienst dabei was zu machen ist (das wird auch angekreuzt was gemacht wurde).
Den TÜV interessiert nur, daß dein Fahrzeug verkehrssicher ist (Fahrwerk, Lenkung, Bremsen, ...) die haltbarkeit des Motors und die sonstige Wartung ist dem TÜV egal (könnte der ohnehin nicht feststellen).

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von cheffe86


Mittlerweile finde ich es sehr lustig was die Angaben bzgl. Zahnriemen welchseln angeht. 5 Leute 6 Meinungen aber ist ja auch schon rum ums Eck.

Nicht so auf die User schimpfend die dir helfen wollen. Wie wäre es mal wenn man selbst aktiv wird?

Hast du mal in das Checkheft hinein schaut? Dort steht alles genau drin was und wann bei den Wartungen gemacht werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von cheffe86


Das mit dem TÜV weiß ich ja nicht deswegen frage ich ja - es könnte ja durchaus passieren das der TÜV Mensch sieht ah 60.000 KM Opel Astra ist der Zahnriemen gewechselt worden bzw. sollte gewechselt werden und das als zusätzliche Info reinschreiben.

Der Tüv macht doch keine Durchsicht für dich, oder?

Was soll er denn noch alles aus dem Checkheft für dich prüfen?

Hi,
ich möchte das was metalhead geschrieben hat noch einmal betonen:
Bitte etwas mehr Sachlichkeit und weniger Emotionen!
Zur Hauptuntersuchung:
Die Hauptuntersuchung dient ausschließlich dazu eine "Momentaufnahme des technischen Zustandes zu ermitteln", nicht mehr und nicht weniger.
Es soll sichergestellt werden, dass keine Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am Straßenverkehr teilnehmen.
Ob irgendwelche Wartungsintervalle des Herstellers eingehalten wurden oder nicht, ist keine Aufgabe der HU.

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Zitat:

Original geschrieben von cheffe86


Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

Mittlerweile finde ich es sehr lustig was die Angaben bzgl. Zahnriemen welchseln angeht. 5 Leute 6 Meinungen aber ist ja auch schon rum ums Eck.

Das mit dem TÜV weiß ich ja nicht deswegen frage ich ja - es könnte ja durchaus passieren das der TÜV Mensch sieht ah 60.000 KM Opel Astra ist der Zahnriemen gewechselt worden bzw. sollte gewechselt werden und das als zusätzliche Info reinschreiben.

Grundlage ist ja folgende.

Ich als nicht fachwissender Kunde gehe zum Händler schaue mir ein Auto an usw. - dann sagt der Händler zu mir wir schauen uns das Auto noch einmal an ob was in Ordnung gebracht werden muss + TÜV wird neu gemacht. Ich verlasse mich natürlich darauf und bin der Meinung ich habe ein Auto das ohne Probleme eine Zeit lange seinen Dienst verrichten sollte.

Nach nem 3/4 Jahr und 15.000 km später Motorschaden und die Aussage vom Händler Das Auto kannst wegschmeißen oder neuen Motor reinbauen.

Es gibt auch einen Prüfungskatalog seitens der Händler (beim Kundendienst gesehen) wo eben auch der Zahnriehmen auf Tausch zu prüfen ist. Somit hätte das Auffallen müssen!!! Kostendeckend arbeiten und Kunde verarscht.

Ob der TÜV nun ein halbes Jahr früher oder später kommt ist egal - es geht ja um die grundätzliche Verarschung - mein Auto wird nur noch mit sehr großem Widerwillen in diese Werkstatt gefahren werden.

Bei all dem Ärger, den du nun hast, solltest du dir jetzt immer Eines merken. Lieber sich erstmal die Daten vom Auto aufschreiben und dann in Ruhe in den Auto- Foren nach dem Bautyp suchen und dessen Alltagstauglichkeit prüfen. Der Händler verkauft nur seine Autos und wie seriös das geschieht, kann man immer erst, wie bei dir, hinterher beurteilen. Was mal gesagt wurde oder nicht, kann keiner ohne schriftlichem Nachweis mehr nachvollziehen. 

Also bist am Ende wieder nur du Schuld an Allem. 

Auch wenn du dir etwas Neues anschaffst, dann bist du in der Pflicht dich mit der Beschreibung soweit einzulesen, dass du die neue Anschaffung ohne Probleme nutzen und einstellen kannst. Dafür gibt es immer die Beschreibungen, Service- und Garantiehefte und das Internet. Hast du dir eigentlich die tolle Anschlussgarantie überhaupt durchgelesen??? Die Garantie schützt nicht vor Unwissenheit und ist auch kein Garant dafür, sich aus Bequemlichkeit nicht damit auseinanderzusetzen.

Es wird von dir nicht verlangt, dass du über Alles bescheid wissen musst, aber in der heutigen Zeit solltest du immer alles Mögliche dafür tun, dass du nie in eine derartige Situation gerätst. Das gilt beim Kauf einer Hose genauso wie beim Kauf deines Traumautos. 

Vorallem bei solchen Kostenfaktoren, wie einem Autokauf ist es wichtig, sich nicht blauäugig in die Verkaufsverhandlung zu setzen. Dann nimmst du dir eben einen Bekannten mit, der sich mit der Materie besser auskennt wie du.

Aber dass man sich beim Autokauf darüber informiert, ob das Auto einen Zahnriemen hat und wann der Wechselturnus ist, dass kann man wissen.  

Zitat:

Original geschrieben von meisterjaeger


ECOService ab MJ 2006

Z18XE
alle 6 Jahre / 90.000 km

Wer bietet noch was Anderes? Ich frage mich wo ihr eure Infos bezieht!

Z18XER
alle 6 Jahre / 150.000 km

Genau so kenne ich das auch, jedoch sollte man den Motorraum (inkl. Riemensteuerung ect.) regelmäßig sichtprüfen bzw. prüfen lassen!

LG __OPTiMAL

Zitat:

Original geschrieben von __OPTiMAL



Zitat:

Original geschrieben von meisterjaeger


ECOService ab MJ 2006

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Wer bietet noch was Anderes? Ich frage mich wo ihr eure Infos bezieht!

Z18XER
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Genau so kenne ich das auch, jedoch sollte man den Motorraum (inkl. Riemensteuerung ect.) regelmäßig sichtprüfen bzw. prüfen lassen!

LG __OPTiMAL

Tja, da das nun geklärt wäre, was sagt der TE eigentlich dazu????

Ab zum Anwalt und Anzeige wegen Betrug gegen den Händler erstellen, sofern er den Wagen nicht zurücknehmen will.
Weiter würde ich mich nichtmehr damit beschäftigen.

Denkt hier vllt. auch mal einer Nach ? Wenn der TÜV 2011 im März abgelaufen war, wurde er wahrscheinlich zurück geklebt. Da kann der Händler rein gar nicht's für...

Nicht immer gleich nach Anwalt schreien...

Zitat:

Original geschrieben von __OPTiMAL



Zitat:

Original geschrieben von meisterjaeger


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Z18XER
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Genau so kenne ich das auch, jedoch sollte man den Motorraum (inkl. Riemensteuerung ect.) regelmäßig sichtprüfen bzw. prüfen lassen!

LG __OPTiMAL

Ich habe noch mal andere Zahlen😁

Z18XER hab ich 10 jahre oder 150 tKm vor MY 2011

ab MY 2011/2012 stimmt dann 6 jahre / 150 tkm
Sonst hätte meiner auch schon letztes Jahr gemacht werden müssen.

Quelle:
http://www.opel-niedersachsen.de/zahnriemen.html

Und genau da hab ich für den Z18XE die 4/60 bis MJ 2002 und dann ab MJ 2003 die 6/90 her...

Ok ich hab mich nunmal speziell auf den XER bezogen. Mir ist jetzt auch nicht direkt ersichtig welchen der TE hat. Passt schon.

so jetzt muss ich mich auch noch einmal zu Wort melden.

Grundsätzlich möchte ich festhalten das ich niemanden angreifen wollte/möchte etc. Im Gegenteil, mich freut es ja das sich so viele an dem Thema beteiligen.

Zum Thema "Autokauf"

Natürlich muss ich mich bei einem Kauf vorher über das Produkt informieren, vorallem bei Autokäufen. Nur kann ich als NICHT-PROFI natürlich nicht alles abdecken. Dafür habe ich ja meine vertrauenswürdige Werkstatt. Wie weit diese Prüfung gehen sollte ist natürlich die bekannte Streitfrage. Ich weiß nicht welchen Motor ich genau habe und das interessiert mich im Normalfall auch nicht - dies ist doch bei jedem Nutzangebot das man in Anspruch nimmt so. Nur auf einem versierten Computerfachmann wird es interessieren welcher Prozessor in seinem PC verbaut wurde. Trotzdem muss ich mich natürlich mit dem Thema auseinandersetzen und prüfen - darüber brauchen wir nicht reden. Eine Prüfung der TÜV Unterlagen beim Kauf hätte von mir erfolgen müssen.

Es geht hier auch gar nicht um einen Anwalt einschalten oder jemanden zu prellen sondern darum das etwas versprochenes (schriftlich festgehalten und durch andere Verkäufer bestätigt) nicht durchgeführt wurde.

Das ich jetzt natürlich mein Vertrauen verloren habe und mir Gedanken mache bzgl. meinem Motorschaden im letzten Jahr ist doch normal. War der Spaß zu verhindern? Andere kaufen für den Austauschmotor ein neues Auto.

Zum Thema TÜV auch noch einmal.

Bevor ich den Astra gekauft habe (mit Garantie etc. deswegen auch Kundendienst beim Händler) war ich mit meinen vorherigen PKWs in einer anderen Werkstatt und dort wurde mir das sehr wohl aufgeführt wann ich was erledigen sollte. Auch vom TÜV. Das dies nicht die Aufgabe des TÜVs und auch nicht der Regelfall ist habe ich jetzt von euch ja erfahren. Ich hatte hier scheinbar einen sehr netten TÜV-Prüfer.

Der Tüv hat mit der Wartung des Motors nichts zu tun. Er macht seine Messungen, schaut nach wo er nachschauen muss und das wars.

Der Tüv kann nur etwas bemängeln was offensichtlich ist bzw was zu seinem Kontrollgebiet gehört. Deswegen gibt es ja Inspektionen.
Der Autohalter hat für den sicheren Zustand seines Wagens zu sorgen. Kriegt er das nicht alleine gebacken, wird die Arbeit an Werkstätten vergeben, welche die korrekte Arbeit garantieren müssen, bzw dafür haften.

Du hättest dir den Austauschmotor vom Verkäufer bezahlen lassen müssen, bzw er hätte den Schaden reparieren müssen. Den der Verkäufer hat nachzuschauen ob das Fahrzeug technisch einwandfrei ist, wenn er sagt das mit dem Wagen alles in Ordnung ist, dann muss er dafür gerade stehen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Den Anwalt brauchst du nur um deine berechtigte Forderung durchzusetzen.

Und ja, der Schaden wäre vermeidbar gewesen wenn der Verkäufer/seine Werkstatt mal nachgeschaut hätte was gemacht wurde und ob das wirklich stimmt (Soll-/Istzustand)..nur sowas macht heutzutage niemand mehr...

Hast du den vorherigen TÜV Bericht denn noch ? Da kannst du nämlich schön sehen, wann der TÜV abgelaufen war. So wie du das Schilderst, kann der TÜV nur im März 11 entweder abgelaufen sein oder der Händler hat ihn im März getüvt.

Sollte er im März 11 fällig gewesen sein, trifft deinen Händler keine Schuld. Dann wurde der TÜV zwar im August ? gemacht, wurde aber durch den TÜV Prüfer zurück geklebt auf März.

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