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Vento stilllegen wegen zu lauter Abgasanlage!

Themenstarteram 9. Februar 2005 um 8:56

Hallo!

Habe einen 90 PS ler mit einen Remus Endschalldämpfer, der aber hauptsächlich für einen 75 PS ler gebaut worden ist! Dennoch wurde er mir vor ca 7 Jahren eingetragen und hatte auch nie Probleme damit! Selbst bei den TÜV untersuchen ( waren in der Zeit , 3 Stück ) wurde nie etwas beanstandet! Mehrere Polizeikontrollen habe ich auch bestanden , Nie Probleme!

Jetzt am Sonntag-Abend das große erwachen! 45 Minuten nur stress mit dem netten Herren in Grün! Nur wegen dem Remus! Er soll jetzt zu laut sein! Sie wollten mir an Ort und Stelle den Wagen Stilllegen!

Können die es einfach auf verdacht machen? Ist doch alles eingetragen und hatte damals deshalb extra nachgefragt und auch alles komplett eintragten lassen ! Sie liesen mich dann aber nach langem hin und her dann doch fahren und habe "nur eine Mängelkarte" bekommen! Beim TÜV sagten sie , das alles OK ist und haben sofort abgestempelt!

Kann ich jetzt die Kosten für die Prüfung absetzen und Schadensersatz in anspruch nehmen? Hatte dadurch ja auch unkosten , die ich sonst nicht gehabt hatte! Kann ich diesen Fall meiner Rechtschutz übermitteln oder kommt dafür die Autoversicherung auf oder sogar der Staat / Stadt?

Die werden mich jetzt sicherlich öfters mal wieder anhalten und solange suchen , bis sie jetzt was finden , nur um sich zu befriedigen! Stolz ist doch Geil , und im "grünen Anzug" hat man doch sowieso die Macht! Bin mal gespannt wann sie mich das nächste Mal anhalten und schauen , ob alles OK ist! Wollen dann bestimmt nur Kontrollieren , ob ich den Fehler behoben habe! Aber laut TÜV ist ja alles OK! Sonst hätten sie den Wisch auch nicht abgestempelt!

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15 Antworten

Die Fragen wird Dir wohl nur ein Anwalt beantworten können. Ggfs. würde ich mal bei der Dienstaufsicht vorsprechen.

 

Bollo

Themenstarteram 9. Februar 2005 um 16:45

Habe gerade meine originale Anlage wieder drunter gebaut , hatte sie noch in der Garage! Man sieht das sch.... aus! Von 2 ovalen auf ein rundes in ca 40mm stärke! Jeder weis wie es aussieht! Einfach nur toll! Passt richtig gut zum rest des Autos! Alus tifer und so weiter! Aber kein Auspuff!!!!

Im Standgas ist er leiser aber beim Gas geben , würde ich mal behaupten, das er gleich laut ist!

Aber dafür habe ich jetzt kein Ärger mit der Rennleitung! Karte abgestempelt , der Nächste mit richtiger ABE und der richtigen zuordnung für mein Motor findet sich bestimmt!

Dann kann ich ja jetzt richtig loslegen , zB Duplex , oder mittig mit 210mm Ofenrohr wie beim CIVIC!

am 9. Februar 2005 um 17:16

Wie hoch waren denn die kosten?

Die Rechtsschutz würde ich auf jeden fall mal einschalten. Wenn die nein sagen hats ja mal keinen sinn weiterzumachen aber wenn die einverstanden sind... is n mords aufwand gegen sowas vorzugehen. aber wenn du den stempel hast...

Der anwalt hilft dir sicher weiter.

hör dich aber vorher um, welcher anwalt bei sowas erfahrung hat und sich damit gut auskennt. n falscher anwalt kann schnell kosten verursachen...

Ich denk der Auspuff ist eingetragen? Wofür dann ABE usw. usf.?

Dein Standgeräusch muss halt stimmen. Eingetragener Wert + maximal 5dB und das bei 4.500 rpm. Wenn das auch passt dann können sie dir nix.

Ach ja, Geräuschmessung musst du nur machen wenn es kein Umweg ist und der Weg nicht über 6km ist.

Themenstarteram 9. Februar 2005 um 18:10

Das mit der Eintragung war ja mein Problem!!

Es wurde im Fahrzeugschein und Brief "" TXP:740"" eingetragen und auf dem Endtopf steht leider TYP:740 !!!!! Ist zwar nur ein Tippfehler aber ein recht schlechter!!! Ich bin dann in der Beweispflicht! Ausserdem steht mein Fahrzeug auch nicht mit in der ABE aufgeführt , deshalb hatte ich damals nachgefragt , ob ich den eingetragen bekomme oder ob es probleme gibt da mein MKB nicht dabei stand!

Es waren aufgeführt! : 1,8L mit 75 PS und andere aber kein 1,8L mit 90 PS. Daher habe ich über 6 Jahre gedacht , das alles ok sei! Bevor sie mir die Kiste stilllegen , habe ich wieder Umgebaut und abgestempelt! Der Prüfer meinte zwar es sei nicht so schlimm , aber ich bin auf den Wagen täglich angewiesen und kann somit auf den Ärger verzichten!

Der ganze spaß hat zwar nur 10€ für abstempeln gekostet , aber nee ganze menge an Zeitaufwand und Spritgeld! Hin und Her fahren zum TÜV , Strassenverkehrsamt und so weiter!

Nur weil sie meinen , es sei etwas nicht in ordnung , können sie doch nicht gleich das Auto stilllegen , oder? Wenn man diesen Leuten in Grün , liebevoll darauf hinweist , das ein Lämpchen der Schlussleuchte defekt ist , Wird man auch sofort Kontrolliert! Alles schon mitgemacht , und werde es jetzt auch nicht mehr machen! "Ich bin doch nicht Blöd" oder "Geiz ist Geil" trifft hier völlig zu ! Ich werde mit meinen Komentaren geizen und die mal machen lassen! Sitzten meist am längeren Hebel des Gesetzes!

Ich würd dir empfehlen, dann lies dir das nächste mal durch was der TÜV Mensch dir ausdruckt und lass es von dem halt ändern.

In meinem Fahrzeugschein sind auch einige Rechtschreibfehler... tolle Zulassungsstelle.

Das mit dem Buchstaben ist ein anzuhaltender Fehler, da kann dir keiner an Karren fahren, wichtig ist das das Standgeräusch bei 4.500 rpm stimmt!

Themenstarteram 10. Februar 2005 um 21:38

Es war Sonntag - Abend 21 Uhr !!!

Da kommt keiner mehr zum Prüfen und Messgerät hatten sie auch nicht dabei! Habe zudem noch Bereitschaftsdienst und bin auf den Wagen angewiesen , deshalb bin ich nur froh , das ich nur eine Mängelkarte bekommen habe und nicht der Wagen sofort Still gelegt worden ist!

Was hätten die denn bei einer Eigenbau Anlage mit Abnahme von TÜV gemacht? Ist eigentlich das selbe!

Meine wurde ja auch abgenommen und eingetragen! Ist ja nicht mal die letzten 3 male bei der HU aufgefallen! Da sieht man doch , das die auch nicht richtig geschaut haben! Habe bisher immer gedacht , das bei mir alles ok sei , da ich wirklich alles eingetragen habe , was ich geändert habe! Sogar die Sachen mit eine E-Prüfzeichen! So bescheuert muss man erstmal sein! Und jetzt der Mist! Aber ich habe mich schon wieder beruhigt , weil es werden immer die selbenrausgezogen und kontrolliert! Wenn mal mal genauer hinschaut , sind es immer die Jungen Leute mit etwas getunten Fahrzeugen! Ich habe bei uns in der Stadt noch nie jemanden "Älteres" gesehn! z.B. mein Vater wurde noch nie angehalten! Und die jungen Poliziesten sind auch die schlimmsten , was ich so feststellen musste! Sind wohl noch Karrieregeil!

Themenstarteram 11. Februar 2005 um 23:40

Durfen die denn ohne einen grund oder einfach nur auf verdacht , ein Auto still legen?

Mängelkarte zum überprüfen ist ja noch ok!

Aber einfach GOTT spielen und jemanden laufen lassen und das Auto einziehen/Still legen?

Dann will ich auch so einen "Grünen Anzug"!!!!

Moin,

soweit ich weis dürfen die normeln grünen das auti nicht still legen. Sondern nur das "verkehrskommando", das sind so lustige leute mit weissen Jacken.

Kann sein das ich mich irre, glaube es aber mal gehört zu haben, lasse mich aber gern auch eines besseren belehren.

Ach ähm, hast du nen Luftfilter drin?

Weil die Kombi Sportauspuff und Sportluftfilter ist seit 2 Jahren oder so verboten. Bin da zur Zeit mit der Dekra mal wiederim Gespräch was da wirklich dran ist usw. usf.

Wenn du auf's Auto angewiesen bist, dann tune nicht!

Wegen Stilllegen, berechtigt wären sie... aber naja...

Zur Zeit ist schlimm mit der Polizei.

Gestern sind se an mir vorbeigefahren und der eine hat so aus'm Fenster geguckt, wäre der nich angeschnallt wäre er rausgefallen... tjo ich fahr aber nich mit Neblern durch die Gegend :D :D :D

Zitat:

Original geschrieben von Haribo0815

Ich würd dir empfehlen, dann lies dir das nächste mal durch was der TÜV Mensch dir ausdruckt und lass es von dem halt ändern.

Das ist unbedingt zu empfehlen...

Wie jetzt - Du glaubst Dich absolut im Recht ... und

dann schraubst Du die Anlage ab ?!??!

 

Hmmmm - sehr seltsam !

 

Gruss ..... Börnie

 

.

Und noch was :

 

BESCHLAGNAHME VON KFZ - WANN ERLAUBT ?

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff

in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.

Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen

Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den

Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechen-

den Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen,

wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet

sind.

Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene

Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen

Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder

angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen

Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in einer angemessenen

Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:

„Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen

nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei

verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meß-

stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur,

wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ .

Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Fahrzeuglenker.

Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme

sein.

Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder

§ 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle

eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ),

hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen schein-

heiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlag-

nahmt und eingezogen werden.

Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies

rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbe-

haltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen

unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung

von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner

Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.

Zu einer „normalen“ Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit

berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer

höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnis-

mäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des

Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt oder uns telefonisch zu

erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Fahrzeug -

schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten

wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.

.............................................

Ist zumindest schön zu sehen wie die MIG auf diese

Argumentation reagieren. :-)

 

Gruss ..... Börnie

 

.

am 14. Februar 2005 um 0:28

danke Börnie, für deine aufschlussreiche Darstellung.

leider handelt es sich im genannten fall um eine (fast) stillegun, nicht um eine Sicherstellung oder beschlagnahmung des fahrzeuges.

;-)

greets

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