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Variant B6 Scheinwerferglas erneuern

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 15. Dezember 2021 um 19:48

Hallo zusammen,

Der TÜV hat meinem Passat von 2006 (BVY/GXV) "Abblendlichtscheinwerfer Abschlussscheibe matt" beanstandet - ich soll das Glas wechseln. Ich habe ein paar Fragen:

In den Fahrzeugdaten habe ich die PR-Nummern (sagt falls ihr die VIN braucht)

8BG Halogen-Hauptscheinwerfer.

8WD Nebelscheinwerfer

8X0 Ohne Scheinwerferreinigungsanlage

sind das hier die richtigen?

https://www.daparto.de/Teilenummernsuche/Valeo/088977?kbaTypeId=4907

https://www.daparto.de/Teilenummernsuche/Valeo/088978?kbaTypeId=4907

Komme ich ohne Ausbauen der Stossstange davon?

Wird eine Fachwerkstatt die neuen Scheinwerfer einstellen müssen?

 

Mein grösstes Problem ist, dass ich fast keine Möglichkeit habe, das jetzt in den vier Wochen zu schaffen die mir dafür gegeben wurden, schon gar nicht in der Werkstatt - deswegen die vielen Fragen, es wird alles auf Anhieb klappen müssen. Sagt bescheid wenn euch noch was einfällt auf das ich mich einstellen muss...

Könnte ich auch mit polieren davonkommen - oder wird der Prüfer das nicht akzeptieren?

Danke!

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19 Antworten

Die Stoßstange muss definitiv zumindest vorgezogen werden, was aber kein Akt ist. Die Scheinwerfer müssen selbstverständlich eingestellt werden, die verlinkten Scheinwerfer sind die passenden für einen Passat mit Halogen.

 

Polieren kann man die mit Erfolg, merken tut das keiner, jedoch: es ist in Memmenland illegal, weil danach durch die dünnere Streuscheibe das Licht anders gebrochen wird.

Themenstarteram 15. Dezember 2021 um 20:04

Merci.

Kann man das einstellen selber machen, so dass der TÜV zufrieden wird?

Ich nehme mal an dass das bedeutet, dass ich die Polieroption verzockt habe - der Prüfer wird wohl merken, dass das Glas nicht neu ist. Oder?

Wie der Prüfer drauf ist, kann ich von hier nicht sagen, wenn irgendwo Politurreste sind und das Glas komisch aussieht, könnte er misstrauisch werden.

 

Licht einstellen machen die allermeisten Werkstätten für ne Spende in die Kaffeekasse ;)

Themenstarteram 15. Dezember 2021 um 22:11

Alles klar danke. Das Ding ist ja, dass der Prüfer bei der Nachuntersuchung die Mängelliste abarbeitet, und wohl sehen wird, dass das Glas kein Neuteil ist.

Gibt im Zubehörhandel auch Scheinwerfer, die vielleicht etwas schöner aussehen. Glaube CR Lights heisst die Firma.

Wenn Du schon 100 Teuros pro Lampe in die Finger nimmst, könntest ja auch gleich bissl aufpeppen. So sind an meinen schwarze Rauchglasrücklichter gekommen. Der Vorbesitzer hatte eine Seite eingefahren und so....

Einstellen kannst prinzipiell auch selbst, wobei das wohl unterm Strich 3x länger dauert, als schnell zur nächsten Werkstatt um die Ecke zu fahren und dort nen 10er in der Kaffeekasse zu versenken.

Hallo, nimm einen weichen Schwamm und Zahnpaste und reibe mit etwas Wasser dabei ca 5 min die Scheibe und du wirst sehen, dass sie wieder fast wie neu aussieht.

Ich habe das schon 2x gemacht immer vor dem TUV-Besuch, hat wunderbar geklappt!

Es gibt dazu aber einen Klarlack, den man nach dem Polieren aufbringen sollte, den hatte ich nicht, muss ich doch noch besorgen vor dem naechsten TUV.

Zitat:

@Zahnbuerstenlecker schrieb am 15. Dezember 2021 um 20:56:45 Uhr:

weil danach durch die dünnere Streuscheibe das Licht anders gebrochen wird.

Die Begründung ist Käse. Der Brechungsindex wird vom Material bestimmt, und gebrochen wird an der Grenzfläche (=dem Übergang) Material-Luft. Wie dick die Scheibe ist, ist für die Lichtbrechung vollkommen wumpe.

Der Grund ist mehr, daß Polycarbonat auch versprödet ohne UV-Schutz (welcher durch die Lackierung gegeben ist, die ist, was milchig-stumpf wird) und man nicht sagen kann, wie weit dieser Prozeß schon fortgeschritten ist, wenn der Scheinwerfer seinen TÜV nicht bekommt. Außerdem besteht die Gefahr, daß bei einer Bearbeitung der Flächenwinkel verändert wird (z.B. durch zu langes "Rumschleifen" auf einer Stelle), was dann genau zu dem unerwünschten Effekt führt, daß in andere Richtungen abgestrahlt wird, die man nicht will.

Das polieren der Scheinwerferstreuscheiben ist in D verboten, da es zum erlöschen der Einzelbetriebserlaubnis (EBE) gleich fahren ohne Betriebserlaubnis führen würde.

Nur wer es richtig macht, kann den Prüfer täuschen/überlisten...

https://www.autobild.de/artikel/scheinwerfer-polieren-12770243.html

Naja, der Stoßfänger muss nicht unbedingt abgebaut werden; den kompletten Scheinwerfer und auch die Nebelscheinwerfer kann man so auswechseln....allerdings benötigt man beim Scheinwerfer etwas Fingerfertigkeit....

Jedes Jahr im Oktober wird ein kostenloser Lichttest mit Einstellung der Scheinwerfer von den teilnehmenden Werkst#tten durchgeführt.

Da die Scheinwerfer beim B6 eher Funzeln ähneln, könnte hier der Umbau (bei geeigneten Scheinwerfern!) auf LED viel für die Sichtverbesserung und die Verkehrssicherheit bringen....

Themenstarteram 16. Dezember 2021 um 16:06

Guter input!

Das Problem mit der Werkstatt ist für mich, dass ich mit wenig Vorlauf nur ein kleines Zeitfenster haben werde es machen lassen zu können, und es wird wohl schwierig eine zu finden die das "mal eben jetzt" macht.

Zitat:

@charysm schrieb am 15. Dezember 2021 um 21:04:25 Uhr:

Merci.

Kann man das einstellen selber machen, so dass der TÜV zufrieden wird?

Ich nehme mal an dass das bedeutet, dass ich die Polieroption verzockt habe - der Prüfer wird wohl merken, dass das Glas nicht neu ist. Oder?

der Pruefer merkt garnichts, weil die Zahnpasta nicht so stark auf die Scheibe einwirkt wie ein Schleifpapier und auch fast nichts kostet. Ich war schon 2x beim TUV, mit Lichtpruefung, und das Licht wurde nicht bemaengelt.

Mach es auch so und du hast wieder 2 Jahre Zeit, um vielleicht vorm naechsten TUV doch einen neuen Scheinwerfer zu kaufen.

Das dies verboten ist, ist hoechst unverstaendlich, wenn der TUV trotzdem ein gutes Licht bescheinigt mit richtiger Streuung. Wer jetzt anderer Meinung ist, soll einen neuen Scheinwerfer kaufen!

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 16. Dezember 2021 um 14:00:06 Uhr:

Das polieren der Scheinwerferstreuscheiben ist in D verboten, da es zum erlöschen der Einzelbetriebserlaubnis (EBE) gleich fahren ohne Betriebserlaubnis führen würde.

Auch das ist Blödsinn. Eine Korrelation ist keine Kausalität.

Nicht das Polieren der Streuscheibe führt zum Erlöschen der EBE, sondern das Ergebnis dieser Arbeit. Das ist etwas anderes.

Zitat:

@schnellerhase schrieb am 16. Dezember 2021 um 18:00:14 Uhr:

Das dies verboten ist, ist hoechst unverstaendlich, wenn der TUV trotzdem ein gutes Licht bescheinigt mit richtiger Streuung.

Das kann der TÜV überhaupt nicht, weil die Streuung nicht gemessen wird. Und mit Augenmaß kannst Du das nicht feststellen.

Zitat:

@ampassator schrieb am 16. Dezember 2021 um 13:05:13 Uhr:

Die Begründung ist Käse. Der Brechungsindex wird vom Material bestimmt, und gebrochen wird an der Grenzfläche (=dem Übergang) Material-Luft.

Vollkommen egal, ob das Käse ist oder nicht.

Man besteht in Deutschland mit polierten Kunststoffscheinwerfern keine HU, ob man da nun pro / contra Gründe findet oder nicht.

Obs einer merkt?

Wer weiss das schon.

Ich kenne einen Fall da wurde es bemerkt und keine Plakette erteilt, ich kenne Fälle bei denen es geklappt hat.

Ob das von seinem Grundsatz her nicht generell ein sehr "deutsches Problem" ist?

Mag durchaus sein.

Zitat:

@Matsches schrieb am 17. Dezember 2021 um 09:43:38 Uhr:

Vollkommen egal, ob das Käse ist oder nicht.

Nein, es ist nicht egal. Deine Erklärung ist schlicht und ergreifend falsch.

Mit Deiner Einstellung könntest Du auch "der Mond ist aus Käse" behaupten und wenn jemand sagt, nein, deshalb erscheint er den Menschen nicht gelblich, mit "vollkommen egal" antworten. Merkste selber, oder!?

Alles was ich hier merke ist, daß Du dich gerade in etwas hinein verrennst, das die Realität leider nicht abbildet.

Ansonsten schönes Wochenende!

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