V-Max Aufhebung bei 335 xi

BMW 3er E90

Einen schönen Abend an Alle!

Ich wäre dankbar über Infos zur V-Max Aufhebung bzw. Erweiterung (285 km/h) bei einem 335 xi.

Bestelle meinen kommende Woche und frage mich, ob es da etwa ab Werk gibt?
Danke im Voraus für die Infos 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von cantanto


Danke für die Infos,
ich gebe aber zu ich verstehe nicht wirklich den Zusammenhang zwischen Reifenbreite und V-Max. Ist die V-Max nicht elektronisch abgeregelt - also unabhängig von allem anderen?
Bitte für Erklährungen dankbar. Es stimmt aber das mein 535d mit 245er auch Tacho über 265 schafft ???

Es geht eigentlich nicht um die Breite, sondern um die Höhe und damit um den Durchmesser bzw. Umfang. Höherer Umfang bedeutet mehr Strecke pro Umdrehung. Die Abregelung greift ganz einfach bei einer bestimmten Umdrehungszahl des Rades (soundsoviel Umdrehungen pro Stunde mal Abrollumfang = gefahrene Strecke pro Stunde). Dieser Punkt liegt beim 335i bei ca. 260km/h laut Tacho, obwohl bei neueren Progman-Versionen angeblich mehr drin sein soll (

trotzdem würde ich aktuell nicht zu einem Update raten, was Dir bei einem neuen Wagen aber nichts hilft

).

Änderst Du den Abrollumfang, fährst Du in Wirklichkeit pro Umdrehung weiter, als das Auto "denkt". Da der Tacho normalerweise ca. 5% zu viel anzeigt, ist er bei einer Umfangserhöhung von 5% genau (er darf übrigens nie zu wenig anzeigen). Ab 8% muß eine neue Abgaseinstufung erfolgen.

Die Reifendimensionen (Breite/Breitenverhältnis/Felgendurchmesser, z.B. 225/45/18) bestimmen den Umfang so:

Umfang [in mm] = (Breite [in mm] * Breitenverhältnis / 100 * 2 + Felgendurchmesser [in Zoll] * 25,4 ) * Pi

Insofern geht auch die Reifenbreite ein, wenn das Höhen/Breitenverhältnis gleichbleibt.

Bei den von mir angegebenen Dimensionen ist der Unterschied ca. 4%. Nimmt man noch die breiteren Reifen, ist es etwas mehr. Das könnte dann allerdings schon eine Tachoangleichung erfordern.

Beiseite gesprochen: Diese Dimensionen gibt es nicht als RFT, was das Ganze nochmals komfortabler macht als die Erhöhung der Reifenflanke allein.

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Ist doch irgendwie logisch! Reserven haben alle Motoren, ist ja auch so gewollt, da sie dadurch länger haltbar sind, wenn diese nicht am Maximum ihrer Leistung laufen.

Ich denke nicht, dass ein 335i mehr als ECHTE 270 km/h bringt – und diese halt auch nur mit etwas „Anlauf“, wie andere Fahrzeuge halt ihre max. Geschwindigkeit erreichen! Immerhin schafft ein 360 PS-starker 3er „nur“ ECHTE 280/285 km/h!

@dr_ulrich

Zitat:

Jede BMW-Werkstatt hat die Möglichkeit, in einem Steuergerät Veränderungen vorzunehmen. Ob jede BMW-Werkstatt in der Lage ist, die vmax-Programmierung zu lokalisieren und fehlerfrei zu verändern, wage ich zu bezweifeln. Dazu hat es viel zu lange gedauert, bis dies überhaupt am Markt verfügbar war.

Tu mir einen Gefallen und lese aufmerksam was ich schreibe ! ! !

Ich sprach von der größten Niederlassung in Norddeutschland und nicht von einem Hinterhofschrauber auf dem Dorf !

Zitat:

Eine Werksgarantie gibts gar nicht. Es gibt die gesetzliche Gewährleistung und die Kulanz. Weitere Garantieleistungen müßten separat abgeschlossen werden, wobei es viel Kleingedrucktes zu lesen gibt. In jedem Fall wirds ernst, wenn ein größerer Schaden am Motor auftreten sollte.

Jeder Motorschaden - speziell an den 335i/d-Motoren wird Werksseitig untersucht und ausgewertet !

Hierbei wird auch das Steuergerät kontrolliert - und somit auch ein Schaden ganz klar eroiert und ausgewertet !

Somit erlischt die Gewährleistung !

Zitat:

Noch mal bitte: In seiner Werkstatt sind schon 100 Fälle bekannt, wo ein 335i-Motor wegen vmax-Aufhebung ersetzt werden mußten?
Ich sehe die Problematik darin, dass die vmax nicht - wie in früheren Zeiten üblich - an einer bestimmten Speicherstelle eingetragen ist, so dass sie einfach änderbar wäre. Die Steuerung ist verfremdet/verschlüsselt/künstlich verkompliziert, so dass das Verständnis der Steuerung fast unmöglich ist.
Außerdem wird in den meisten Fällen des Eingriffs in die Steuerung eine Leistungssteigerung mit im Spiel sein, die noch schwieriger zu realisieren ist. Ein Motorschaden wird wohl eher nicht aufgrund der vmax-Aufhebung, sondern wegen eines deletantischen Turbo-Aufblasens zustande kommen.

Worin Du die Ursache für die Motorschäden liegt kann ich Dir nicht im Detail sagen - und es interessiert mich eigentlich auch nicht !

Wenn mir ein Versierter in diesem Fach etwas sagt , den ich auch noch privat sehr gut kenne , dann vertraue ich ihm da !

Dieser Mann hat seine Position sicherlich nicht erreicht in dem Märchen erzählt oder irgendeinen Schwachsinn verbreitet !

Zitat:

Generell sicher die richtige Entscheidung! Wenn man allerdings davon ausgeht, dass die vmax-Begrenzung zu früh greift (in meinem Fall eben bei 246 km/h), ist eine Radvergrößerung eine echte Alternative zum Chippen. Die vmax liegt dann bei 260, und man hat weitere Komfort-Vorteile. Ein 335xi läuft sowieso nicht (viel) schneller als 270; ein 335i vielleicht 275.

Zum einen habe ich meinen mit 19"-Rädern geordert , zum anderen will ich mich hier nicht um ein oder zwei km/h streiten - die sind mir persönlich eigentlich egal !

Die Idee lag eigentlich darin begründet durch kurze "Zwischensprints" die 250-Bremsen mal abhängen zu können !

Zitat:

Original geschrieben von kueks29



Zitat:

Noch mal bitte: In seiner Werkstatt sind schon 100 Fälle bekannt, wo ein 335i-Motor wegen vmax-Aufhebung ersetzt werden mußten?
Ich sehe die Problematik darin, dass die vmax nicht - wie in früheren Zeiten üblich - an einer bestimmten Speicherstelle eingetragen ist, so dass sie einfach änderbar wäre. Die Steuerung ist verfremdet/verschlüsselt/künstlich verkompliziert, so dass das Verständnis der Steuerung fast unmöglich ist.
Außerdem wird in den meisten Fällen des Eingriffs in die Steuerung eine Leistungssteigerung mit im Spiel sein, die noch schwieriger zu realisieren ist. Ein Motorschaden wird wohl eher nicht aufgrund der vmax-Aufhebung, sondern wegen eines deletantischen Turbo-Aufblasens zustande kommen.

Worin Du die Ursache für die Motorschäden liegt kann ich Dir nicht im Detail sagen - und es interessiert mich eigentlich auch nicht !
Wenn mir ein Versierter in diesem Fach etwas sagt , den ich auch noch privat sehr gut kenne , dann vertraue ich ihm da !
Dieser Mann hat seine Position sicherlich nicht erreicht in dem Märchen erzählt oder irgendeinen Schwachsinn verbreitet !

he he... je höher die Position um so mehr Schwachsinn wird erzählt !

Der gemeine Schrauber, also jedem der noch wirklich am Auto Hand anlegt kann man mehr vertrauen, als den Selbstdarstellern in höheren Positionen.

Mos.

Zitat:

Original geschrieben von kueks29



1. Tu mir einen Gefallen und lese aufmerksam was ich schreibe ! ! !

2. Somit erlischt die Gewährleistung !

3. Wenn mir ein Versierter in diesem Fach etwas sagt , den ich auch noch privat sehr gut kenne , dann vertraue ich ihm da !
Dieser Mann hat seine Position sicherlich nicht erreicht in dem Märchen erzählt oder irgendeinen Schwachsinn verbreitet !

4. Zum einen habe ich meinen mit 19"-Rädern geordert , zum anderen will ich mich hier nicht um ein oder zwei km/h streiten - die sind mir persönlich eigentlich egal !

zu 1. Ich meine, aufmerksam gelesen zu haben - bereue es aber schon. Du hast doch geschrieben: "Prinzipiell hat jede BMW-Vertragswerkstatt und Niederlassung die Möglichkeit die V-Max aufzuheben" oder nicht? Nur darauf habe ich mich bezogen. Weil ich es (immer noch) bezweifle.

zu 2. Sag ich doch.

zu 3. Nix gegen Deinen Werkstattmeister. Erlaubst Du mir bitte dennoch gütigst die Nachfrage: "In seiner Werkstatt sind schon 100 Fälle bekannt, wo ein 335i-Motor wegen vmax-Aufhebung ersetzt werden mußten?" Ich muß doch nicht auch sofort Deinem Werkstattmeister bedingungslos folgen, oder doch?

zu 4. 19 "-Räder haben zunächst nichts mit der Radgröße zu tun. Übersetzungen werden von den Reifen, nicht von den Felgen bestimmt. Wenn Du die BMW-Vorgaben fährst, sind Deine 19 Zoll Räder nicht größer als die originalen 16, 17 oder 18 Zoll-Räder.
Und: Mit wem willst Du Dich (ja oder nein) um ein oder zwei km/h streiten? Mit mir doch bitte nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von dr_ullrich


Eine Werksgarantie gibts gar nicht. Es gibt die gesetzliche Gewährleistung und die Kulanz. Weitere Garantieleistungen müßten separat abgeschlossen werden, wobei es viel Kleingedrucktes zu lesen gibt. In jedem Fall wirds ernst, wenn ein größerer Schaden am Motor auftreten sollte.

Das hatten wir doch schon mal. Die BMW-"Händlergarantie" geht schon deutlich über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Viel Unterschied zu einer echten Garantie sehe ich da nicht mehr.

Grüße, south

Zitat:

Original geschrieben von southlight


Das hatten wir doch schon mal. Die BMW-"Händlergarantie" geht schon deutlich über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Viel Unterschied zu einer echten Garantie sehe ich da nicht mehr.

Im Bereich "Lack" gibt es Zusagen von BMW, die weiter als die gesetzliche Gewährleistung gehen.

Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen. Die Japaner, Koreaner und Co. geben teilweise 3 bis 7 Jahre Garantie. Ist ne Menge Unterschied, finde ich.

Zitat:

Original geschrieben von Moskva



Zitat:

Original geschrieben von kueks29



Worin Du die Ursache für die Motorschäden liegt kann ich Dir nicht im Detail sagen - und es interessiert mich eigentlich auch nicht !
Wenn mir ein Versierter in diesem Fach etwas sagt , den ich auch noch privat sehr gut kenne , dann vertraue ich ihm da !
Dieser Mann hat seine Position sicherlich nicht erreicht in dem Märchen erzählt oder irgendeinen Schwachsinn verbreitet !
he he... je höher die Position um so mehr Schwachsinn wird erzählt !
Der gemeine Schrauber, also jedem der noch wirklich am Auto Hand anlegt kann man mehr vertrauen, als den Selbstdarstellern in höheren Positionen.

Mos.

Faszinierend , welche Aussagen Du treffen kannst , ohne den jenigen zu kennen , ohne zu wissen wie er seinen Job macht und ohne zu wissen , wie er sich gibt ! Da erübrigt sich eigentlich jeder weitere Kommentar zu Deiner Aussage !

@dr_ullrich

Zitat:

zu 1. Ich meine, aufmerksam gelesen zu haben - bereue es aber schon. Du hast doch geschrieben: "Prinzipiell hat jede BMW-Vertragswerkstatt und Niederlassung die Möglichkeit die V-Max aufzuheben" oder nicht? Nur darauf habe ich mich bezogen. Weil ich es (immer noch) bezweifle.

Prinzipiell bedeutet "im Prinzip" - also theoretisch , was aber nicht heißt , dass es wirklich jede Werkstatt kann ! Obwohl sie es können müsste !

Zitat:

zu 3. Nix gegen Deinen Werkstattmeister. Erlaubst Du mir bitte dennoch gütigst die Nachfrage: "In seiner Werkstatt sind schon 100 Fälle bekannt, wo ein 335i-Motor wegen vmax-Aufhebung ersetzt werden mußten?" Ich muß doch nicht auch sofort Deinem Werkstattmeister bedingungslos folgen, oder doch?

Ich kenne diesen Mann seit über 30 jahren ! Wir sind zusammen zur Schule gegangen , haben die gleichen Mädels geküsst (schon lange her) und sind auch heute noch sehr eng befreundet !

Er hat mir schon einige Dinge an meinen Autos verändert , die nicht unbedingt im Sinne von BMW sind ....auch V-Max-Aufhebung !

Nur hat er nun das erste Mal abgelehnt ! ! !

Nun ist es auf einer Party blöd sich nur über sowas zu unterhalten - aber er wird sowas nicht grundlos von sich geben !

Zudem wird er sicherlich ausreichend Überblick haben und sieht auch sicherlich eine ganze Menge 335er - auch mit Chip-Tuning etc....

Nur wird er mir sicherlich keinen Schwachsinn erzählen und insofern nehme ich die "Warnung" seinerseits mal einfach so zur Kenntnis !

Zitat:

zu 4. 19 "-Räder haben zunächst nichts mit der Radgröße zu tun. Übersetzungen werden von den Reifen, nicht von den Felgen bestimmt. Wenn Du die BMW-Vorgaben fährst, sind Deine 19 Zoll Räder nicht größer als die originalen 16, 17 oder 18 Zoll-Räder.

Und: Mit wem willst Du Dich (ja oder nein) um ein oder zwei km/h streiten? Mit mir doch bitte nicht.

Wie schon vorher erwähnt :

Es interessiert mich nicht ! Das Auto soll fahren und mir optisch gefallen !

...und wenn dem nicht so ist , läuft eh nach 24 Monaten der Leasingvertrag aus und dann wird halt was anderes gekauft ....

Zitat:

Original geschrieben von kueks29



Es interessiert mich nicht ! Das Auto soll fahren und mir optisch gefallen !
...und wenn dem nicht so ist , läuft eh nach 24 Monaten der Leasingvertrag aus und dann wird halt was anderes gekauft ....

ihhh alter, das ist nicht mal dein auto und änderst rum am motor...

Zitat:

Original geschrieben von dr_ullrich



Zitat:

Original geschrieben von southlight


Das hatten wir doch schon mal. Die BMW-"Händlergarantie" geht schon deutlich über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Viel Unterschied zu einer echten Garantie sehe ich da nicht mehr.
Im Bereich "Lack" gibt es Zusagen von BMW, die weiter als die gesetzliche Gewährleistung gehen.
Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen. Die Japaner, Koreaner und Co. geben teilweise 3 bis 7 Jahre Garantie. Ist ne Menge Unterschied, finde ich.

Den praktischen Unterschied zwischen einer zweijährigen Garantie (das geben ja die meisten anderen Hersteller) und einer Gewährleistung mit zweijähriger Beweislastumkehr müsstest du mir schon erklären. Wenn ein Hersteller natürlich mehr als zwei Jahre Garantie gibt, hast du Recht. Macht das Mercedes, Audi oder Porsche?

Grüße, south

Zitat:

Den praktischen Unterschied zwischen einer zweijährigen Garantie (das geben ja die meisten anderen Hersteller) und einer Gewährleistung mit zweijähriger Beweislastumkehr müsstest du mir schon erklären.

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, welche sich aus §437 BGB ergeben, verjähren nach §438 BGB grundsätzlich nach zwei Jahren. Die Beweislastumkehr nach § 476 BGB besteht jedoch nur in den ersten 6 Monaten ab Gefahrübergang (idR also Übernahme des Kfz), d.h. nur während dieser Zeit besteht zu Deinen Gunsten die Vermutung, dass der Fehler bereits von Anfang an vorhanden war. Praktisch gesehen mußt Du also nach den ersten 6 Monaten nicht nur beweisen, dass ein Fehler vorlag, sondern auch dass dieser bereits von Anfang an vorlag und nicht erst später aufgetreten ist.

Eine Garantie hingegen geht sehr viel weiter. Diese ist ein unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen und räumt - je nach Vertragsgestaltung - dem Käufer Reparaturansprüche während eines Zeitraumes ein (hier bei BMW zwei Jahre), ohne prinzipiell irgendeinen Beweis zu verlangen, daß dieser Mangel bereits von Anfang an vorlag. Letztlich wird - jedenfalls für eine Reihe von Komponenten - die Beweislastumkehr des §476 von sechs auf 24 Monate ausgedehnt. Außerdem ist es nicht unüblich, daß während dieses Zeitraumes dem Käufer auch Rechte eingeräumt werden, die über die Ansprüche des §437 BGB hinausgehen.

Beide Fallgestaltungen unterscheiden sich daher erheblich. Alles weitere hängt dann vom Kleingedruckten ab und sollte daher sorgfältig gelesen werden, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Alpina_B3_Lux

Zitat:

Original geschrieben von Alpina_B3_Lux



Zitat:

Den praktischen Unterschied zwischen einer zweijährigen Garantie (das geben ja die meisten anderen Hersteller) und einer Gewährleistung mit zweijähriger Beweislastumkehr müsstest du mir schon erklären.

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, welche sich aus §437 BGB ergeben, verjähren nach §438 BGB grundsätzlich nach zwei Jahren. Die Beweislastumkehr nach § 476 BGB besteht jedoch nur in den ersten 6 Monaten ab Gefahrübergang (idR also Übernahme des Kfz), d.h. nur während dieser Zeit besteht zu Deinen Gunsten die Vermutung, dass der Fehler bereits von Anfang an vorhanden war. Praktisch gesehen mußt Du also nach den ersten 6 Monaten nicht nur beweisen, dass ein Fehler vorlag, sondern auch dass dieser bereits von Anfang an vorlag und nicht erst später aufgetreten ist.

Eine Garantie hingegen geht sehr viel weiter. Diese ist ein unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen und räumt - je nach Vertragsgestaltung - dem Käufer Reparaturansprüche während eines Zeitraumes ein (hier bei BMW zwei Jahre), ohne prinzipiell irgendeinen Beweis zu verlangen, daß dieser Mangel bereits von Anfang an vorlag. Letztlich wird - jedenfalls für eine Reihe von Komponenten - die Beweislastumkehr des §476 von sechs auf 24 Monate ausgedehnt. Außerdem ist es nicht unüblich, daß während dieses Zeitraumes dem Käufer auch Rechte eingeräumt werden, die über die Ansprüche des §437 BGB hinausgehen.

Beide Fallgestaltungen unterscheiden sich daher erheblich. Alles weitere hängt dann vom Kleingedruckten ab und sollte daher sorgfältig gelesen werden, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Alpina_B3_Lux

Tut mir Leid, dass du Dir so viel Mühe gemacht hast, wo meine Frage ironisch war. 😉

Was ich damit sagen wollte ist, dass BMW zwar nur eine Gewährleistung anbietet (keine Garantie wie du schreibst), dabei aber die Beweislastumkehr des § 476 auf 2 Jahre ausdehnt. Im Ergebnis ergibt sich dadurch kein Unterschied zu einer "echten" Garantie, zumal BMW diese Gewährleistung über jeden BMW-Händler in Deutschland (wenn nicht Europa) abwickelt. Bei BMW gibt's sogar die Zusicherung eines Ersatzwagens, hab ich in mancher Garantiebedingung (z.B. Audi) nicht gefunden.

Grüße, south

Zitat:

Original geschrieben von kueks29


Prinzipiell bedeutet "im Prinzip" - also theoretisch , was aber nicht heißt , dass es wirklich jede Werkstatt kann ! Obwohl sie es können müsste !

Du bist ja ein richtiger Philosoph! Nur ist das hier doch ein technisches Autoforum, oder?

Zitat:

Ich kenne diesen Mann seit über 30 jahren ! Wir sind zusammen zur Schule gegangen , haben die gleichen Mädels geküsst (schon lange her) und sind auch heute noch sehr eng befreundet !
Er hat mir schon einige Dinge an meinen Autos verändert , die nicht unbedingt im Sinne von BMW sind ....auch V-Max-Aufhebung !
Nur hat er nun das erste Mal abgelehnt ! ! !
Nun ist es auf einer Party blöd sich nur über sowas zu unterhalten - aber er wird sowas nicht grundlos von sich geben !
Zudem wird er sicherlich ausreichend Überblick haben und sieht auch sicherlich eine ganze Menge 335er - auch mit Chip-Tuning etc....
Nur wird er mir sicherlich keinen Schwachsinn erzählen und insofern nehme ich die "Warnung" seinerseits mal einfach so zur Kenntnis !

Eine lange Geschichte. Ich freu mich für Euch zwei. Ich entnehme jetzt mal für mich die Antwort: "Nein, das hat er so wohl nicht gesagt bzw. gemeint. 100 Motorschäden beim 335i aufgrund von vmax-Aufhebung sind es sicher nicht gewesen."

Zumal ich mal davon ausgehe, dass er die meisten dieser vmax-Aufhebungen selbst durchgeführt hätte, oder?

Zitat:

Wie schon vorher erwähnt :
Es interessiert mich nicht ! Das Auto soll fahren und mir optisch gefallen !
...und wenn dem nicht so ist , läuft eh nach 24 Monaten der Leasingvertrag aus und dann wird halt was anderes gekauft ....

Na dann...

Zitat:

Original geschrieben von southlight


Im Ergebnis ergibt sich dadurch kein Unterschied zu einer "echten" Garantie, zumal BMW diese Gewährleistung über jeden BMW-Händler in Deutschland (wenn nicht Europa) abwickelt. Bei BMW gibt's sogar die Zusicherung eines Ersatzwagens, hab ich in mancher Garantiebedingung (z.B. Audi) nicht gefunden.

Diese tolle Zusage lautet exakt:

"4. Dauert die Beseitigung eines Sachmangels voraussichtlich länger als 2 Stunden, so
wird der Käufer bis zum Abschluss der Reparatur wahlweise mit einer der folgenden
Möglichkeiten mobil gehalten:
– ein Ersatzfahrzeug aus der Modellpalette der BMW Group (falls verfügbar) für die
Dauer von maximal 2 Tagen - eine oder mehrere Taxifahrten bis zu einem
Gesamtbetrag von 65,– EUR
– einen Hol- und Bring-Service, bei welchem der Käufer und die Begleitpersonen bis
zur nächstgelegenen Anschlussmöglichkeit gebracht werden. Soweit eine
Mobilitätsleistung außerhalb Deutschlands benötigt werden sollte, übernimmt der
Mobile Service zudem die Organisation vor Ort. Die anfallenden Kosten werden
dem Käufer erstattet."

und ist gespickt mit Einschränkungen:
... Beseitigung eines Sachmangels ... (nicht beim Service!)
... länger als 2 Stunden ...
... wahlweise ... (wer wählt?)
... falls verfügbar ... (ist für den Kunden nicht prüfbar)
... bis zu einem Gesamtbetrag von 65,- EUR ...
... bis zur nächstgelegenen Anschlussmöglichkeit ... (Bushaltestelle)

BMW fährt folgende Strategie:
Rein rechtlich gilt die gesetzliche Gewährleistung. Darüber hinaus gibt es keine "echte" Garantie, sondern nur vage Formulierungen in einem "Qualitätsbrief".
Damit ist man, was über die Gewährleistung hinaus geht, vom Goodwill der BMW-Niederlassung abhängig, die dann in Form von Kulanz behilflich werden können. Diese Kulanz hängt aber vom Verhältnis des Kunden zu der Niederlassung ab und vom Sonnenstand...

KIA gibt 7 Jahre / 150.000 km auf den Antriebsstrang und 5 Jahre / 150.000 km auf das komplette Fahrzeug. Nur mal so als Beispiel für eine weitreichende Garantie.
(Ich nehme jetzt schon mal den Kommentar vorweg: "Dann kauf doch einen KIA!"😉

Zitat:

Original geschrieben von dr_ullrich



Zitat:

Original geschrieben von southlight


Im Ergebnis ergibt sich dadurch kein Unterschied zu einer "echten" Garantie, zumal BMW diese Gewährleistung über jeden BMW-Händler in Deutschland (wenn nicht Europa) abwickelt. Bei BMW gibt's sogar die Zusicherung eines Ersatzwagens, hab ich in mancher Garantiebedingung (z.B. Audi) nicht gefunden.
Diese tolle Zusage lautet exakt:

"4. Dauert die Beseitigung eines Sachmangels voraussichtlich länger als 2 Stunden, so
wird der Käufer bis zum Abschluss der Reparatur wahlweise mit einer der folgenden
Möglichkeiten mobil gehalten:
– ein Ersatzfahrzeug aus der Modellpalette der BMW Group (falls verfügbar) für die
Dauer von maximal 2 Tagen - eine oder mehrere Taxifahrten bis zu einem
Gesamtbetrag von 65,– EUR
– einen Hol- und Bring-Service, bei welchem der Käufer und die Begleitpersonen bis
zur nächstgelegenen Anschlussmöglichkeit gebracht werden. Soweit eine
Mobilitätsleistung außerhalb Deutschlands benötigt werden sollte, übernimmt der
Mobile Service zudem die Organisation vor Ort. Die anfallenden Kosten werden
dem Käufer erstattet."

und ist gespickt mit Einschränkungen:
... Beseitigung eines Sachmangels ... (nicht beim Service!)
... länger als 2 Stunden ...
... wahlweise ... (wer wählt?)
... falls verfügbar ... (ist für den Kunden nicht prüfbar)
... bis zu einem Gesamtbetrag von 65,- EUR ...
... bis zur nächstgelegenen Anschlussmöglichkeit ... (Bushaltestelle)

BMW fährt folgende Strategie:
Rein rechtlich gilt die gesetzliche Gewährleistung. Darüber hinaus gibt es keine "echte" Garantie, sondern nur vage Formulierungen in einem "Qualitätsbrief".
Damit ist man, was über die Gewährleistung hinaus geht, vom Goodwill der BMW-Niederlassung abhängig, die dann in Form von Kulanz behilflich werden können. Diese Kulanz hängt aber vom Verhältnis des Kunden zu der Niederlassung ab und vom Sonnenstand...

KIA gibt 7 Jahre / 150.000 km auf den Antriebsstrang und 5 Jahre / 150.000 km auf das komplette Fahrzeug. Nur mal so als Beispiel für eine weitreichende Garantie.
(Ich nehme jetzt schon mal den Kommentar vorweg: "Dann kauf doch einen KIA!"😉

Ich  hab lieber ne gute Gewährleistung von BMW als irgendeine Garantie!

Bei meinem Puma (Ford) waren nach 30.000 km & 18 Monaten die Zündkerzen abgefackelt! Garantie hatte ich  4 Jahre! Und? ScXXXX Werkstatt, Scxxxx Meister, Unfägiges Personal und ne Rechnung über 500 DM!

Ich hatte mit meinen BMW's inzwischen schon einigen Ärger, allerdings (in der Gewährleistung) noch nie irgendwas gezahlt. Mir wurden selbst nach 5 Jahren und 103tkm noch einige Teile auf Kulanz gestellt.

Es sind zwei Paar Stiefel, was auf dem Papier steht und wie es durch die Werkstatt umgesetzt wird bzw. Interpretiert wird.

Das mit den Maximal 2 Tagen, da hatte ich noch nie Probleme. Fals Verfügbar ist ja auch verständlich,  es kann ja kein x-beliebiger Vorrat gehalten werden. Ich "bestelle" meinen schon gleich wenn ich den Termin mache.

gretz

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