V-Max Aufhebung bei 335 xi

BMW 3er E90

Einen schönen Abend an Alle!

Ich wäre dankbar über Infos zur V-Max Aufhebung bzw. Erweiterung (285 km/h) bei einem 335 xi.

Bestelle meinen kommende Woche und frage mich, ob es da etwa ab Werk gibt?
Danke im Voraus für die Infos 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von cantanto


Danke für die Infos,
ich gebe aber zu ich verstehe nicht wirklich den Zusammenhang zwischen Reifenbreite und V-Max. Ist die V-Max nicht elektronisch abgeregelt - also unabhängig von allem anderen?
Bitte für Erklährungen dankbar. Es stimmt aber das mein 535d mit 245er auch Tacho über 265 schafft ???

Es geht eigentlich nicht um die Breite, sondern um die Höhe und damit um den Durchmesser bzw. Umfang. Höherer Umfang bedeutet mehr Strecke pro Umdrehung. Die Abregelung greift ganz einfach bei einer bestimmten Umdrehungszahl des Rades (soundsoviel Umdrehungen pro Stunde mal Abrollumfang = gefahrene Strecke pro Stunde). Dieser Punkt liegt beim 335i bei ca. 260km/h laut Tacho, obwohl bei neueren Progman-Versionen angeblich mehr drin sein soll (

trotzdem würde ich aktuell nicht zu einem Update raten, was Dir bei einem neuen Wagen aber nichts hilft

).

Änderst Du den Abrollumfang, fährst Du in Wirklichkeit pro Umdrehung weiter, als das Auto "denkt". Da der Tacho normalerweise ca. 5% zu viel anzeigt, ist er bei einer Umfangserhöhung von 5% genau (er darf übrigens nie zu wenig anzeigen). Ab 8% muß eine neue Abgaseinstufung erfolgen.

Die Reifendimensionen (Breite/Breitenverhältnis/Felgendurchmesser, z.B. 225/45/18) bestimmen den Umfang so:

Umfang [in mm] = (Breite [in mm] * Breitenverhältnis / 100 * 2 + Felgendurchmesser [in Zoll] * 25,4 ) * Pi

Insofern geht auch die Reifenbreite ein, wenn das Höhen/Breitenverhältnis gleichbleibt.

Bei den von mir angegebenen Dimensionen ist der Unterschied ca. 4%. Nimmt man noch die breiteren Reifen, ist es etwas mehr. Das könnte dann allerdings schon eine Tachoangleichung erfordern.

Beiseite gesprochen: Diese Dimensionen gibt es nicht als RFT, was das Ganze nochmals komfortabler macht als die Erhöhung der Reifenflanke allein.

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Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc



Ich  hab lieber ne gute Gewährleistung von BMW als irgendeine Garantie!
Bei meinem Puma (Ford) waren nach 30.000 km & 18 Monaten die Zündkerzen abgefackelt! Garantie hatte ich  4 Jahre! Und? ScXXXX Werkstatt, Scxxxx Meister, Unfägiges Personal und ne Rechnung über 500 DM!

Ich hatte mit meinen BMW's inzwischen schon einigen Ärger, allerdings (in der Gewährleistung) noch nie irgendwas gezahlt. Mir wurden selbst nach 5 Jahren und 103tkm noch einige Teile auf Kulanz gestellt.

Es sind zwei Paar Stiefel, was auf dem Papier steht und wie es durch die Werkstatt umgesetzt wird bzw. Interpretiert wird.

Das mit den Maximal 2 Tagen, da hatte ich noch nie Probleme. Fals Verfügbar ist ja auch verständlich,  es kann ja kein x-beliebiger Vorrat gehalten werden. Ich "bestelle" meinen schon gleich wenn ich den Termin mache.

gretz

Ich habe ja geschrieben, dass vieles vom Verhältnis Kunde/Autohaus abhängt. Das ist aber bei jeder Marke so.

Ich wollte nur klarmachen, dass man als Kunde bei BMW keine besonderen Rechte (also Rechte, die über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gehen) hat, sondern dass man total vom Goodwill des Autohauses bzw. von BMW abhängig ist. Das kann unter Umständen für den Kunden unangenehm sein.

Dass Du bei Ford Ärger hattest, ist ärgerlich. Aber fast jeder kann über irgendein Autohaus irgendeiner Marke schlimme Dinge erzählen. BMW kommt dabei hier vielleicht besser weg, aber nur, weil es hier ein BMW-Forum ist. Statistisch werden die BMW-Autohäuser wohl nicht besser abschneiden als die anderen. Aber das ist ein anderes Thema.

Zitat:

Original geschrieben von dr_ullrich


Ich habe ja geschrieben, dass vieles vom Verhältnis Kunde/Autohaus abhängt. Das ist aber bei jeder Marke so.
Ich wollte nur klarmachen, dass man als Kunde bei BMW keine besonderen Rechte (also Rechte, die über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gehen) hat, sondern dass man total vom Goodwill des Autohauses bzw. von BMW abhängig ist. Das kann unter Umständen für den Kunden unangenehm sein.

Dann hast du es immer noch nicht verstanden. DOCH, bei BMW hat man eben mehr als bei der normalen Gewährleistung.

"1. Der Qualitätszeitraum beträgt 24 Monate und beginnt mit der erstmaligen Auslieferung bzw. Erstzulassung des Fahrzeugs.
2. Innerhalb des Qualitätszeitraums gilt für den Anspruch des Käufers auf Mängelbeseitigung eine vollständige Beweislastumkehr zu seinen Gunsten."

So, und wo bin ich da jetzt auf Kulanz oder den guten Willen des Händlers angewiesen? Die Ausdehnung der Beweislastumkehr wird mir durch den Qualitätsbrief garantiert - das ist nicht einfach nur eine leere Behauptung. Der Händler kann doch gar nicht nachweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht bestanden hat. Somit MUSS er den Mangel kostenfrei beseitigen. So einfach ist das.

Na bitte , wieder mal eine Grundsatzdiskussion , die mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hat ....

Mir ist auch schleierhaft , welche Komplexe hier einige ausleben müssen , dass sie jeden Buchstaben auf die Goldwaage legen müssen !

Grundlegend ging es doch nur darum :
Wenn Motor kaputt , sucht die Werkstatt - bzw. das Werk selbst - nach der Ursache !
Sollte da nun eine - egal in welcher Form , Art und Weise - geänderte Motorsoftware gefunden werden , gibt es nix Geld und Ihr dürft die Reparatur selber zahlen ! ! !

Was war daran nun so schwer ?

Zitat:

Original geschrieben von kueks29


Grundlegend ging es doch nur darum :
Wenn Motor kaputt , sucht die Werkstatt - bzw. das Werk selbst - nach der Ursache !
Sollte da nun eine - egal in welcher Form , Art und Weise - geänderte Motorsoftware gefunden werden , gibt es nix Geld und Ihr dürft die Reparatur selber zahlen ! ! !

Was war daran nun so schwer ?

Keine Ahnung, was daran so schwer ist. Veränderungen am Motor - Garantie ist weg. Ist ja nicht wirklich kompliziert.

Mir ging es nur darum, dass hier keine falschen Tatsachen über die Gewährleistung verbreitet werden. Sogar die Automagazine sind inzwischen so weit, dass sie bei BMW eine zweijährige Garantie angeben, seit sie das mit der Beweislastumkehr und dem Qualitätsbrief rausbekommen haben.

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Zitat:

Original geschrieben von dr_ullrich



Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc



Ich  hab lieber ne gute Gewährleistung von BMW als irgendeine Garantie!
Bei meinem Puma (Ford) waren nach 30.000 km & 18 Monaten die Zündkerzen abgefackelt! Garantie hatte ich  4 Jahre! Und? ScXXXX Werkstatt, Scxxxx Meister, Unfägiges Personal und ne Rechnung über 500 DM!

Ich hatte mit meinen BMW's inzwischen schon einigen Ärger, allerdings (in der Gewährleistung) noch nie irgendwas gezahlt. Mir wurden selbst nach 5 Jahren und 103tkm noch einige Teile auf Kulanz gestellt.

Es sind zwei Paar Stiefel, was auf dem Papier steht und wie es durch die Werkstatt umgesetzt wird bzw. Interpretiert wird.

Das mit den Maximal 2 Tagen, da hatte ich noch nie Probleme. Fals Verfügbar ist ja auch verständlich,  es kann ja kein x-beliebiger Vorrat gehalten werden. Ich "bestelle" meinen schon gleich wenn ich den Termin mache.

gretz

Ich habe ja geschrieben, dass vieles vom Verhältnis Kunde/Autohaus abhängt. Das ist aber bei jeder Marke so.
Ich wollte nur klarmachen, dass man als Kunde bei BMW keine besonderen Rechte (also Rechte, die über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gehen) hat, sondern dass man total vom Goodwill des Autohauses bzw. von BMW abhängig ist. Das kann unter Umständen für den Kunden unangenehm sein.

Dass Du bei Ford Ärger hattest, ist ärgerlich. Aber fast jeder kann über irgendein Autohaus irgendeiner Marke schlimme Dinge erzählen. BMW kommt dabei hier vielleicht besser weg, aber nur, weil es hier ein BMW-Forum ist. Statistisch werden die BMW-Autohäuser wohl nicht besser abschneiden als die anderen. Aber das ist ein anderes Thema.

Die Kulanzregelung Seitens BMW ist sehr großzügig. Das gilt für alle BMW Fahrer und ist nur vom Teil / Km Leistung und alter abhängig (und vom Sachbearbeiter... fals der keine Lust hat nen Kulanzantrag zu stellen, ist in der NL kein Problem).

Kulanz bei Ford? Fehlanzeige! Und das obwohl mein Vater sein Leben lang Ford gefahren ist! Bei mir sind sie nicht mal den Garantiepflichten nachgekommen. Ich hätte auch keine Lust gehabt vor Gericht zu gehen um mein RECHT das mir ZUGESTANDEN hätte einzuklagen.

Wobei allerdings zwischen den AH doch unterschiede bestehen dürften.

Die Beweislastumkehr im Qualitätsbrief ist nicht wirklich ein "MEHR" gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung. Im Bereich der Produkthaftung gab es in der Vergangenheit so viele Probleme, dass es heute gängige Praxis ist, von einer "unzumutbaren Beweislast" für den Geschädigten auszugehen. Es wird daher "vermutet", dass der Fehler beim Hersteller liegt ("Beweislastumkehr"😉.

Generell glaube ich, dass das Thema Garantie / Gewährleistung / Kulanz sehr wohl auch in diesen Thread hineingehört, weil es hilft, die Konsequenzen des eigenen Handelns besser abwägen zu können. Wer zu Überzeugung kommt oder gekommen ist, dass BMW nicht nur beim Produkt sondern auch im Bereich Service Premium ist, gehört sicher zu den glücklichen und wird kaum von seiner Meinung abweichen; solle aber wissen, dass es auch andere Meinungen gibt.
Aus meiner Sicht wäre eine echte Herstellergarantie für z.B. 5 Jahre /150.000 km eine echte Ansage und würde auch BMW gut zu Gesicht stehen.

Mein technischer Ansatz war ja, aufgrund der hier diskutierten Problematik die Finger von der Motorelektronik zu lassen, insbesondere, weil der 335xi gar nicht so viel Platz nach oben hat. Durch ein einfaches Wechseln der Räder auf dezent größere Reifen kommt man bereits um 14 km/h höher, und mit 260 in einen sehr schnellen Bereich. Dann hat man auch keine Probleme mit Garantie / Gewährleistung.

Zitat:

Original geschrieben von dr_ullrich


Mein technischer Ansatz war ja, aufgrund der hier diskutierten Problematik die Finger von der Motorelektronik zu lassen, insbesondere, weil der 335xi gar nicht so viel Platz nach oben hat. Durch ein einfaches Wechseln der Räder auf dezent größere Reifen kommt man bereits um 14 km/h höher, und mit 260 in einen sehr schnellen Bereich. Dann hat man auch keine Probleme mit Garantie / Gewährleistung.

;-) so jetzt haste einen Denkfehler!

Tretten jetzt bei dir Fahrwerksmängel auf, kann es gut sein, dass dir diese Mängel deiner Änderung zugeschrieben werden und somit von der Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Aber sogesehen haste recht, ein Motorschaden ist teurer als ein Fahrwerksschaden.

gretz

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc


;-) so jetzt haste einen Denkfehler!
Tretten jetzt bei dir Fahrwerksmängel auf, kann es gut sein, dass dir diese Mängel deiner Änderung zugeschrieben werden und somit von der Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Ist das so? Das TÜV-Gutachten bestätigt die Betriebserlaubnis sowie die Beachtung der geltenden Vorschriften.

Eine Garantie durch BMW kann nicht erlöschen, weil es sie nicht gibt. Die gesetzliche Gewährleistung würde den Zusammenhang zwischen größeren Reifen und den (angenommenen) Fahrwerksmängeln verlangen. Diese Kausalität würde ein Richter aufgrund von Sachverständigen-Gutachten entscheiden müssen. Ich bin mir da nicht sicher...

Zitat:

Original geschrieben von dr_ullrich



Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc


;-) so jetzt haste einen Denkfehler!
Tretten jetzt bei dir Fahrwerksmängel auf, kann es gut sein, dass dir diese Mängel deiner Änderung zugeschrieben werden und somit von der Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Ist das so? Das TÜV-Gutachten bestätigt die Betriebserlaubnis sowie die Beachtung der geltenden Vorschriften.
Eine Garantie durch BMW kann nicht erlöschen, weil es sie nicht gibt. Die gesetzliche Gewährleistung würde den Zusammenhang zwischen größeren Reifen und den (angenommenen) Fahrwerksmängeln verlangen. Diese Kausalität würde ein Richter aufgrund von Sachverständigen-Gutachten entscheiden müssen. Ich bin mir da nicht sicher...

;-) Gilt nicht nur für größere Reifen. Andere Fahrwerksänderungen führen auch oft zu Gewählrleistungsausschlüssen. Allerdings kommt sowas nur ans Licht, wenn ein Defekt besteht. Dieser dürfte jedoch meist erst beim TÜV nach 3 Jahren aufgedeckt werden. Dies ist allerdings genauso hypothetisch wie das durch eine V-Max Aufhebung ja auch der Motor kapput gehen könnte.

Würde mich mal interessieren wo du bei mir was von Garantie gelesen hast?!

Gretz

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc


Würde mich mal interessieren wo du bei mir was von Garantie gelesen hast?!

Nirgendwo. War ganz allgemein gemeint.

Gilt diese Regelung eigentlich auch , wenn eine Frau bei Vollmond einen Yoghurt mit rechtsdrehenden Fettsäuren gegessen hat ?

Zitat:

Original geschrieben von kueks29


Gilt diese Regelung eigentlich auch , wenn eine Frau bei Vollmond einen Yoghurt mit rechtsdrehenden Fettsäuren gegessen hat ?

Welche Regelung?

Zitat:

Original geschrieben von dr_ullrich



Zitat:

Original geschrieben von kueks29


Gilt diese Regelung eigentlich auch , wenn eine Frau bei Vollmond einen Yoghurt mit rechtsdrehenden Fettsäuren gegessen hat ?
Welche Regelung?

OK , dann mal langsam (halt für Audi-Fahrer😁) :

Hier ging es einzig und allein um die Aufhebung der V-Max beim 335er !

Mir ist durchaus bewusst , dass ich hier auch eine weitreichender Diskussion angestubst habe ....

Aber das Ihr nun daraus einen Thread über Gewährleistung , Kulanz , etc.... macht , ist dann doch schon ziemlich weit am Thema vorbei ....

Zitat:

Original geschrieben von kueks29


OK , dann mal langsam (halt für Audi-Fahrer😁) :

Du hilfst nicht gerade, das Thema sauber zu beenden. Wenn Du thematisch nicht mitkommst, oder das Thema für uninteressant erachtest, kannst Du Dich ja einfach raushalten.

Das mit dem "halt für Audi-Fahrer" meinst Du wieder scherzhaft, oder sprichst Du jemand bestimmtes an?

Gutes Tuning ist absolut GEIL und um mich vorsichtig auszudrücken könnte es ja sein, dass bald Weltweit in jeder BMW-Niederlassung Leistungssteigerungen von BMW-Performace verkauft werden...

Leistung in der Werkstatt mit ISIS oder SSS per OBD programmieren, bezahlen und ohne Sorgen spaß haben !

Mos.

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