US-Tagfahrlicht im Fernlicht bei Xenon - WIE ?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Golfgemeinde!
Kann mir jemand von Euch sagen, ob und wie es möglich ist beim Golf V mit Xenon-Licht ein Tagfahrlicht einzurichten, dass über die Fernscheinwerfer mit schwächerer Leuchtintensität ausgestrahlt wird? Beim Einschalten des Standlichtes sollte dieses dann ausgeschaltet werden. Ich habe dieses System schon oft bei BMW-Fahrzeugen gesehen. In den USA ist solch eine Lichtschaltung absolut üblich. Oder fehlen bei deutschen Fahrzeugen die nötigen elektr. Voraussetzungen?

34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von j4n


schließlich blendet man niemanden damit.

das ist DEINE meinung...aber es gibt sicherlich 99 andere die das anders sehen....und das licht nur um 10% gedimmt im fernlicht kann schon übelst dem gegenverkehr ins auge gehen!

Ein gewisses Maß an Verantwortungsbewusstsein besitze ich auch und ich fahre nicht mit meiner Rosaroten Brille durch den Straßenverkehr und denke mir "ich blende schon niemanden, die entgegenkommenden Fahrzeuge blende nur auf um mich zu grüssen".
Ich werd mir das Licht schon genau angucken bevor ich mich damit auf eine öffentliche Straße traue.
Bei vielen anderen Fahrzeugen, zb. Golf VI? (wenn ich mich nicht irre) besteht das Tagfahrlicht auch nur aus einem gedimmten Fernlicht.

mir kam die woche einer bei dämerung entgegen auch mit abgedunkeltem fernlicht, sah geil aus und hat nicht geblendet, hab mich auch schon gefragt wie der das gemacht hat.

bei xenon scheinwerfern muss das doch auch gehn denn im fernlicht sitzt ja auch nur ne h7 birne

Wenn das Fernlicht eine normale H7, also Halogen ist, dann wird das auch gehn.
Nur bei den Xenonbirnen selbst nicht.
Finds optisch auch echt geil, besonders in Verbindung mit gedämmten Blinkern als art "Standlicht",
obwohls dann langsam echt verboten wird. Da sollte man schon ne Lösung in der Hinterhand haben um sowas mal spontan abschalten zu können, zB. mit einem Schalter.

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hi @ all!

derartige lichttechnische modifikationen bringen definitif die betriebserlaubnis zum erliegen sofern danach kein neues lichtgutachten und/oder auch keine tüv-abnahme erfolgt. da diese anleitungen für den forenbetreiber aus rechtlicher sicht problematisch werden können hier der hinweis, das modifikationen dieser art gesetzlich untersagt sind. und daher ist der thread hier wohl besser zu ende...

cheers, jochen

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