US-GTI Teilenummern gesucht
Ich hab mal ne Frage an alle die bei einem VW-Händler arbeiten und Teilenummern raussuchen können
Ich suche vom US-GTI die Teilenummern für die vordere Stoßstange inkl. Seitenmakierungsleuchten und den Nummernschildhalter fürs Kennzeichen im US-Format
Bin auch am überlegen wenn ich ein kleines Kennzeichen eingetragen bekomme ob ich meine Kennzeichenausparung hinten verkleinern lasse aber im Orginaldesign
Hier mal ein paar Bilder
21 Antworten
Eine Eintragung darf nur bei Fahrzeugen erfolgen, bei denen es nicht anders möglich ist ( ab Werk ) und ein Umbau 10-20 % des Wertes übersteigt.
Seit den Selbstleuchtenden Kennzeichen machen manche Zulassungsstellen auch dann nicht mit und brauchen es auch nicht.
Selbst wenn es dir jemand einträgt, so braucht sich die Zulassungsstelle nicht daran zu halten.
Selbst bei den Ami- Importen gibt es bei den meisten Zul-Stellen ein Kuchenblech in 2-Zeiler und die Sondergeb. liegt zwischen 150 und 450 Euronen ( laut Ami-Forum )
Das sieht dann schonmal richtig dämlich aus 🙁
Bei unser Zul. Stelle braucht kein Polo oder Golf mit so einem Umbau antanzen, denn es gibt bei jedem Schrotti eine passende Stoßstange für kleines Geld.
Mit der passenden Zulassungsstelle kannst du also Glück haben.
Aber bitte nicht wundern, wenn dich dann einige Leute fotografieren und du nach einigen Wochen Post von der Zulassungsstelle bekommst...
Wiegesagt ich rede ja vorher noch einmal mit dem Dekra-Prüfer und auch dem Leiter der Zulassungsstelle.
Bin ja nicht bekloppt und gebe eventuell mehrere tausende Euro für den Umbau aus und bekomme es dann nicht eingetragen😉
Aber wenn der Leiter der Zulassungsstelle es nicht durchgehen lässt, der Tüv es aber eintragen würde,dann werd ich das machen was du grad geschrieben hast. Fotografieren und die Leute an die Zulassungsstelle melden die unberechtigt ein kurzes Kennzeichen fahren.
Wer ein Kennzeichen berechtigt fährt dem soll es ja auch gegönnt sein. Aber ich kenne einige die so ein Kennzeichen unberechtigt aufgrund von "Karrosserie-Tuning" unberechtigt fahren würden.
Generell würde ich keine Leute anschwärzen aber da sage ich dann entweder alle oder keiner😉
Aber wiegesagt ich hatte ja bei der Zulassungsstelle nachgefragt und die haben mir gesagt das es kein Problem ist, wenn es in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist😉
Weis jemand wo das mit den Sondergenehmigungen gesetzlich verankert ist???? Also das so eine Eintragung erfolgen kann.
Also ich arbeite bei der Zulassungsstelle im Landkreis Harburg.
Bei einem nachträglich umgebauten Fahrzeug vergeben wir generell kein kurzes Kennzeichen sondern verlangen den Rückbau. Mein Vorgesetzter hält sich auch immer genau an die Vorschriften in solchen Fällen.
Die Eintragung durch TÜV/Dekra etc. ist für uns nicht zwingend anzuwenden. Oft stellen wir bei der Fahrzeugvorführung (Pflicht bei der Vergabe kurzer Kennzeichen) fest, dass diese Angaben mit der wirklichen Beschaffenheit wenig zu tun haben.
Ich habe an so manchem Fahrzeug schon die "kleinen" normalen Schilder mit z. B. WL-XX11 untergebracht wo die Eintragung bei unter 40cm Breite lag.
Die gesetzliche Grundlage müsste ich nachschlagen (bin aber derzeit krank geschrieben), wobei die Ausnahmegenehmigung bei uns nur mein Vorgesetzter macht.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Selbst bei den Ami- Importen gibt es bei den meisten Zul-Stellen ein Kuchenblech in 2-Zeiler und die Sondergeb. liegt zwischen 150 und 450 Euronen ( laut Ami-Forum )Das sieht dann schonmal richtig dämlich aus 🙁
Naja zu Thema Kuchenblech und 150-und 450€ Sondergebühr würde ich mich aber als Ami Besitzer mit der Zulassungsstelle anlegen. Denn diese Gebühr könnten die ja maximal bei einer Eintragung für ein kleines Krad/Traktorkennzeichen verlangen.
Die angesprochen Kuchenbleche liegen aber in der Norm und dafür darf dann eigentlich keine extra Gebühr erhoben werden dürfen.
Denn einige Zulassungsstellen lehnen sich mit ihren Aussagen weit aus dem Fenster. Und da ist eigentlich dann das Gesetz auf der Seite der Kunden😉
Denn auch normale kurze Kennzeichen sind zulässig....denn in der bereits erwähnten FZV Anlage 4 steht drin das die 520mm Breite das Größtmaß sind. Bei den anderen Maßen steht blos da, welches genau Maß es sein muss.Also sind kürzere Kennzeichen die nach den geltenen Normen geprägt sind auch zulässig.
Da ist unsere Zulassungsstelle glücklicherweise kulant.....alles außer der Engschrift ist zulässig. Und da wurde mir gesagt das die Schilderpräger nichts anderes prägen dürfen außer bei Sondereintragungen.
In einigen Zulassungen werden allerdings nur die langen 520mm Schilder aktzeptiert.
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Zitat:
Original geschrieben von Dr.Zulassung
Also ich arbeite bei der Zulassungsstelle im Landkreis Harburg.Bei einem nachträglich umgebauten Fahrzeug vergeben wir generell kein kurzes Kennzeichen sondern verlangen den Rückbau. Mein Vorgesetzter hält sich auch immer genau an die Vorschriften in solchen Fällen.
Die Eintragung durch TÜV/Dekra etc. ist für uns nicht zwingend anzuwenden. Oft stellen wir bei der Fahrzeugvorführung (Pflicht bei der Vergabe kurzer Kennzeichen) fest, dass diese Angaben mit der wirklichen Beschaffenheit wenig zu tun haben.
Ich habe an so manchem Fahrzeug schon die "kleinen" normalen Schilder mit z. B. WL-XX11 untergebracht wo die Eintragung bei unter 40cm Breite lag.
Die gesetzliche Grundlage müsste ich nachschlagen (bin aber derzeit krank geschrieben), wobei die Ausnahmegenehmigung bei uns nur mein Vorgesetzter macht.
Vielen Dank schonmal für die Info
Wäre sehr nett wenn du mal nach der gesetzlichen Grundlage schauen würdest. Das würde mir sicherlich einiges erleichtern.
Liegt denn die die Ausnahmegenehmigung im Ermessensspielraum der Leiter/Vorgesetzten bei nachträglichen Umbauten? Oder ist es ihnen vom Gesetz her verboten für nachträgliche Umbauten eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Wie schon mehrfach erwähnt...der Mitarbeiter der Zulassungsstelle sagt wörtlich zu mir...wenn es in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, dann ist es kein Problem
Achja kleine Info noch: Wenn ich den Umbau machen lasse passt definitiv nur noch das kleine Kennzeichen dran...denn z.B. die orginale vordere Kennzeichenaufnahme ist dann vom US/Japan Modell.
Bei Ausnahmegenehmigungen läuft das leider an meinem Schreibtisch vorbei. Ich werde mal schauen ob ich da nach meinem Ausfall was finde.
Aber ich weiß bei meinem alten Chef ging eher was durch wenn ich mir so manches Fahrzeug ansehen was mir auf den Straßen begegnet. Also man kann auch Glück haben 😉
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Zulassung
Bei Ausnahmegenehmigungen läuft das leider an meinem Schreibtisch vorbei. Ich werde mal schauen ob ich da nach meinem Ausfall was finde.Aber ich weiß bei meinem alten Chef ging eher was durch wenn ich mir so manches Fahrzeug ansehen was mir auf den Straßen begegnet. Also man kann auch Glück haben 😉
Naja bisjetzt siehts ja nicht so schlecht aus. Die Zulassungsstelle sagt das es eingetragen sein muss von Tüv/Dekra und der Dekra Prüfer hat zu mir gesagt das es auch möglich ist.
Also mal schaun😉
Bin bald in Deutschland und dann kläre ich alles ab.