US Anhaengerkupplung, abnehmar, in Deutschland zulassen
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage bitte: wir ziehen in 6 Wochen nach Deutschland um und wollen unseren Toyota Sienna 2016er Bj mitnehmen. Da ich in Dtl unsere Fahrraeder transportieren willen brauche ich ein AHK. Die Fa welche mir das Fahrzeug in Bremerhafen umbauen wuerde sagt aber dass man nachtraeglich angebaute, nicht urspruenglich mit dem Rahmen verbundne Anhaengerkupplungen in Dtl ums Berrecken nicht ebgenommen bekommt.
Koennt ihr mir da helfen? Geht das wirklich nicht? Welche Optionen habe ich ? Ich haette mir hier einfach eine AHK von UHAUL oder E-Towing gekauft,
VIelen Dank
Rico
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@v8.lover schrieb am 5. Mai 2018 um 03:37:52 Uhr:
Nee gibt neuerdings auch Einschübe für die 1,25" Class II. Von Auto Hak glaube ich.
Ist halt aber Spielzeug.Was hast du bei deinem Caprice bitte eingetragen bekommen?
Generell hatten wir das doch schon zig mal durchgekaut - und ich bin auch auf dem Stand wie schleuti - prinzipiell alles möglich und auch legal, ABER die/eine Anhängelast muss halt in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein... also für Anhänger-Betrieb, sonst wird das nix.
Aber ist in diesem Fall hier eh egal (!), denn ein Fahrradträger ist KEIN Anhänger, es wird also nicht gezogen!
Aber genau nach dieser Eintragung habe ich den Prüfer befragt.
Die Antwort war:
NEIN, keine Eintragung notwendig.
Das hat sich in D durch eine eine einfacherere EU-Verordnung (zumBesseren) geändert.
51 Antworten
Nach meinem Kenntnisstand:
Ist es ein US-Import inklusive einer amerikanischen AHK, kann diese in einer Einzelabnahme abgenommen werden. Da gibt es extra ein Zulassungsverfahren für, wobei nicht sicher ist, dass die Maximalwerte der AHK bezüglich Stütz- und Zuglast so übernommen werden. Wenn du Pech hast, wird auch hier der schwächste denkbare Wert eingetragen.
Ist es ein EU-Fahrzeug und du möchtest eine amerikanische AHK, so wird dir das in Deutschland kein Prüfer nur anhand der Werkstellerangaben der AHK abnehmen. Theoretisch könnte man lbs einfach in kg umrechnen und gut ist. Macht aber keiner, da keiner für den Fall der Fälle Verantwortung tragen möchte.
Um neben dem in der Regel mit einem E-Prüfzeichen bereits abgenommenen Adapter-Einschubstück dieses Vorhaben komplett zu legalisieren, muss in einem Prüfverfahren eines deutschen Labors das Leben eben dieser AHK über mehrere Tage bis zur Belastungsgrenze (muss zerstört werden) geprüft werden. D.h. du benötigst eine zweite baugleiche AHK und zahlst dann über 5000 Euro für dieses Prüfverfahren, um dann deine angebaute AHK zuzulassen. Und zwar in der Hoffnung, dass die Werte hinsichtlich Stütz- und Zuglast des Herstellers tatsächlich auch in diesem Verfahren erreicht werden.
TüV Süd und TüV Nord haben ein solches Labor. Ist halt nur die Frage, ob jemand bereit ist, soviel Geld für das Projekt auszugeben.
Genau um den Fall geht's...
Und Deine Aussage deckt sich mit der meines Prüfers.
Mein Prüfer meinte mit genauen Herstellungs-/Materialdaten könnte das entsprechende Labor das Ganze auch ausrechnen, die von Dir genannte Möglichkeit (Zerstörung zur Prüfung) besteht aber genauso.
So viel Kohle für das Gimmick will ich natürlich nicht ausm Fenster werfen. Aber zumindest mal eine zweite Meinung einholen von jemandem, für den das nicht ein absoluter Sonderfall ist.
War auch schon am überlegen den Bock zu kaufen, und jedes Mal für den Urlaubseinsatz entsprechend umzubauen: Werks-AHK für "hier" für Anhängebetrieb, US-Aufnahme im Urlaubseinsatz für alles außer Anhängerbetrieb. Ist natürlich ein ziemlicher Aufwand für 3-4 Wochen Urlaubsreisen im Jahr, daher wäre es schon genial wenn sich das kombinieren ließe.
Danke auf jeden Fall und viele Grüße!
Alex
sturmtiger - ist denn bei deinem Fahrzeug, um das es geht, schon 'ne Anhängelast eingetragen?! (Feld O.1/O.2)
Hallo @v8.lover,
ja. Beim Vorbesitzer ist von Volvo die normale abnehmbare AHK nachgerüstet worden (dafür existiert allerdings KEIN! Eintrag im Schein. Es ist nur eine Anhängelast eingetragen!). Die Anhängelast (gebremst) im Schein entspricht der gleichen Anhängelast wie die der US-Variante. Ungebremst wie üblich 750kg.
Hab die PDF der AHK mal in den Anhang gepackt - ist ja kein Geheimnis sondern von der offiziellen Volvo-Shop-Seite 😁 .
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naja wenn 'ne Anhängelast eingetragen ist... ist doch alles gut?! Da würde ich den Ball (Kugelkopf) flach halten.. wie schon gesagt, die AHK selber wird keiner eintragen, auch der Kontakt von Scope nicht ;-)
Ne, macht er leider nicht. 😉 Anhängerkupplungen sind die neuen Felgen.
Gruß SCOPE
Alles klar, dann weiß ich Bescheid 😁
Vielen, vielen Dank und Euch ein schönes Wochenende! 🙂