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US Anhaengerkupplung, abnehmar, in Deutschland zulassen

Toyota Sienna 2. Serie
Themenstarteram 3. Mai 2018 um 21:18

Hallo zusammen,

 

Ich habe eine Frage bitte: wir ziehen in 6 Wochen nach Deutschland um und wollen unseren Toyota Sienna 2016er Bj mitnehmen. Da ich in Dtl unsere Fahrraeder transportieren willen brauche ich ein AHK. Die Fa welche mir das Fahrzeug in Bremerhafen umbauen wuerde sagt aber dass man nachtraeglich angebaute, nicht urspruenglich mit dem Rahmen verbundne Anhaengerkupplungen in Dtl ums Berrecken nicht ebgenommen bekommt.

 

Koennt ihr mir da helfen? Geht das wirklich nicht? Welche Optionen habe ich ? Ich haette mir hier einfach eine AHK von UHAUL oder E-Towing gekauft,

 

VIelen Dank

Rico

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@v8.lover schrieb am 5. Mai 2018 um 03:37:52 Uhr:

Nee gibt neuerdings auch Einschübe für die 1,25" Class II. Von Auto Hak glaube ich.

Ist halt aber Spielzeug.

Was hast du bei deinem Caprice bitte eingetragen bekommen?

Generell hatten wir das doch schon zig mal durchgekaut - und ich bin auch auf dem Stand wie schleuti - prinzipiell alles möglich und auch legal, ABER die/eine Anhängelast muss halt in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein... also für Anhänger-Betrieb, sonst wird das nix.

Aber ist in diesem Fall hier eh egal (!), denn ein Fahrradträger ist KEIN Anhänger, es wird also nicht gezogen!

Aber genau nach dieser Eintragung habe ich den Prüfer befragt.

Die Antwort war:

NEIN, keine Eintragung notwendig.

Das hat sich in D durch eine eine einfacherere EU-Verordnung (zumBesseren) geändert.

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Zitat:

@TomsTomTom schrieb am 23. Mai 2020 um 12:31:22 Uhr:

 

Jetzt habe ich soweit alles zusammen.

Lediglich eine 13-Polige Rückleuchten Lichtleiste fehlt mir noch. Hast du einen coolen Tipp?

EBAY selbstverkabelt ab 25,-€, fertig ab 40,-€.

Ausgangslage: An meiner V-Klasse (EZ 2022) ist im Rahmen des Fahrzeugerwerbs (Übernahme als Vorführwagen) durch eine Mercedes-Fachwerkstatt ein 2-inch-Receiver von curt (13276) inklusive Elektrik fachmännisch installiert worden. Passend hierzu habe ich ein Adapter-Einschub-Stück erworben, welches über ein E-Prüfzeichen aufweist. Die AHK möchte ich in Zukunft sowohl zum Ziehen von Anhängern (i.V.m. dem Adapter-Einschub-Stück), als auch für die Nutzung von Einschubsystemen ohne das Adapterstück (zusätzliche Ladung am Heckträger / Transportboxen / Fahrradträger) nutzen. Für das letztgenannte ist mir bewusst, dass sofern verdeckt, ein Wiederholungskennzeichen sowie zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen am Heckträger installiert werden müssen. Ansonsten bräuchten die Einschub-Systeme keine "Zulassung", da sie rechtlich als Ladung betrachtet werden.

Wenn ich die Gesetzeslage richtig deute, muss aber neben dem Einschubstück auch die AHK als fest verbautes Teil am Kfz entweder ein E-Prüfzeichen aufweisen, oder über eine Einzelabnahme für den deutschen Straßenverkehr legalisiert werden. Da es sich um eine amerikanische Anhängerkupplung handelt, weist sie kein E-Prüfzeichen auf. Somit wollte ich den Weg über die Einzelabnahme gehen. Theoretisch sollte es möglich sein. So zumindest, wenn man den allgemeinen Angaben des Internet Glauben schenken darf. Praktisch finde ich aber, egal bei welcher Prüforganisation (TÜV Nord, DEKRA, TÜV Rheinland... ) ich nachfrage, keinen Prüfer, der mir diese abnehmen möchte.

Unterschiedlichste Aussagen werden mir auf Nachfrage sinngemäß entgegengebracht:

-"Das Ganze mit diesen Einsteckbolzen hat "Spiel". Das wackelt doch alles. Das ist nicht vernünftig. So etwas nehme ich nicht ab."

- "Geht nicht. Es gibt europäische AHKs für ihr Fahrzeug. Sie müssen eine europäische AHK benutzen. Bauen sie ihre amerikanische AHK ab und montieren sie eine mit einem E-Prüfzeichen, die für ihr Fahrzeug vorgesehen ist"

- "Wir können eine Einzelabnahme machen, wenn sie eine baugleiche AHK in einem Labor auf eigene Kosten zerstören lassen. Im Vorfeld muss herausgestellt werden, unter welcher Belastung die AHK bricht. "

- " Wenn sie vom Hersteller der AHK eine Computer-Simulation auftreiben könnten, aus der sich die Belastungsgrenze der AHK ergibt, dann wäre eine Einzelabnahme möglich "

- "Im Grund geht es nicht. Die AHK muss für eine Zulassung ein Prüfverfahren durchlaufen. Das kostet mehrere tausend Euro"

Nach eigener Recherche konnte ich herausfinden, dass natürlich auch die Amis eine Norm haben, die diesen Receiver mit einschließt (SAE J684). Die Frage ist aber, ob das in Europa bzw. in Deutschland für eine Einzelabnahme irgendwie anerkannt bzw. benötigt wird und hilfreich sein kann? Ansonsten stehen natürlich die Werte für Stütz- und Zuglast auf einem Aufkleber am Receiver dran. Nur halt in LBs und nicht in kg... Könnte man umrechnen und gut ist.

Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege... Aber: eine Einzelabnahme ist wohl unabdingbar, weil der Receiver nun Mal fest mit dem Kfz verbunden ist. Aus meiner Sicht legalisiert das Adapter-Stück mit dem E-Prüfzeichen doch nicht den am Fahrzeug verbauten 2-inch Receiver ! ? Andererseits stelle ich mir die Frage, wofür es denn überhaupt die Adapterstücke gibt, wenn es unmöglich scheint, die 2-inch Receiver auf den deutschen Straßen zugelassen zu bekommen....

Vielleicht bin ich auch bislang nur an Prüfer gestoßen, die keine Erfahrung mit den amerikanischen AHKs haben.

In diesem Forumsbeitrag wird ein Forschungslabor in Essen erwähnt. Kann ich dort eine Einzelabnahme durchführen lassen ? Und wie heißt dieses Labor genau ?

Über jegliche Rückmeldungen würde ich mich freuen.

ist 'ne Anhängelast eingetragen? (Feld O.1, O.2)

edit: Und steht auf dem curt-Anhängebock etwas von "V-5"?

V8.lover@: beides trifft zu. Anhängelast ist im Fzg.Schein eingetragen und auf dem Aufkleber der AHK habe ich die V-5 auch gefunden (welche Bedeutung steckt dahinter?)

D32c8925-f50f-48ba-8310-225ab08571c6
2494ae6c-1baf-4624-84aa-93c9cef0aa20

@Kungingator: magst du eben schreiben, welche Forschungsstelle du in Essen meinst ?

@TomsTomTom: hast du Daten zu dem MB Querträger ? Wie sind deine Erfahrungswerte mit dem 2“ Receiver an deinem Wagen ?

na wenn die Anhängelast auch noch eingetragen ist UND du 'nen Einschub mit ECE-Kennung hast (Auto-Hak zufällig?!), dann würde ich da auch genau garnichts mehr mit machen - und einfach ziehen.

Genau so ist das bei unserem 92er Roadmaster auch "eingetragen"...

Das "V-5" steht für VESC 5 und ist die Vorgänger-Norm der SAE J684. Im Gegensatz zu letzterer ist die aber öffentlich einsehbar:

https://vesc.org/vesc-standards/

Ich weiß nicht, ob sich die Sicherheitsfaktoren von VESC 5 zu SAE J684 geändert haben, denke mal nicht, aber bin aktuell noch zu geizig, mir die Norm mal zu leisten...

Danke für die Erläuterung zu V-5. Ja, die Norm kann man für knapp 85 Euro erwerben. Ob diese aber als Nachweis bei unseren Prüfern taugt und anerkannt wird, weiß ich nicht.

Der Eintrag im Fzg.Schein bezüglich der Anhängelast dokumentiert doch lediglich, was der Pkw theoretisch gebremst und ungebremst ziehen darf. Faktisch muss aber auch die an ihm angebrachte AHK diese Voraussetzungen erfüllen. Die europäisch geprüften und mit einem E Zeichen versehenen AHKs weisen ihre Tauglichkeit eben mit diesem Prüfzeichen, einen E in einem Kreis, nach. Alles andere muss durch eine Einzelabnahme. Das ist zumindest mein Kenntnisstand.

Und wenn keine Einzelabnahme vorliegt und die am Fahrzeug fest installierte AHK für Anhängelasten benutzt wird, so kann im Kontrollfall die ABE erlöschen. Diesen teuren Ärger will niemand haben. Auch wenn ich mir sicher bin, dass sich nur sehr wenige seitens der Kontrollorgane damit richtig gut auskennen, so möchte ich alles sauber haben. Nicht nur das E Prüfzeichen auf dem Adapterstück.

Kann mir nicht vorstellen, dass der Adapter, egal, wo er reingeschoben wird, den Receiver gleich mit legalisiert…

In welchem Bundesland hast du denn mit den Prüfern gesprochen?

Gruß SCOPE

@SCOPE: Allesamt in NRW....

Gibt es da Unterschiede ? An wen sollte ich mich denn "lieber" wenden ?

Ich kenne einen Prüfingenieur in der Eifel, der kennt sich mit Anhängerkupplungen aus. Grundsätzlich kann man sagen, dass Hessen eher schwierig ist.

 

Gruß SCOPE

Zitat:

Ich kenne einen Prüfingenieur in der Eifel, der kennt sich mit Anhängerkupplungen aus. Grundsätzlich kann man sagen, dass Hessen eher schwierig ist.

 

Gruß SCOPE

Wenn du mir den Prüfer empfehlen kannst, nehme ich gerne Kontakt mit ihm auf. Bräuchte dann entsprechend die Kontaktdaten. Darfst du mir gerne auch per P.N. zuschicken. Wäre vielleicht hilfreich... Ansonsten ist mir das mittlerweile ziemlich egal, wie weit ich dafür fahren muss. Und wenn es 700 km entfernt irgendwo in Bayern liegt, dann ist das halt so. Hauptsache, ich bekomme das Ding im Rahmen einer Einzelabnahme eingetragen...

Vielleicht meldet er sich ja auch so bei dir, ansonsten sehe ich ihn hoffentlich am 1. Mai.

Gruß SCOPE

Ich verstehe vom Grundsatz her einfach nicht, wie auf der einen Seite solche Receiver nach westlichen Qualitätsstandards fahrzeugspezifisch hergestellt, geprüft, angebaut und im Alltag seit vielen Jahren genutzt werden (in den USA, in meinem Fall an einem bauidentischen Mercedes Metris), auf der anderen Seite in Deutschland solche Normen keine Beachtung/ Anerkennung finden.

Mir persönlich ist kein Fall in Deutschland bekannt, wo ein amerikanischer Receiver im Anhängerbetrieb versagt hat. Und dann stellt sich mir die Frage, warum es überhaupt dann Adapterstücke hierfür gibt, die ein E-Prüfzeichen haben. Das ist dann ein Widerspruch in sich, wenn man argumentieren, dass die Receiver keine „vernünftigen“ Anhängerkupplungen seien ….

Zitat:

SCOPE schrieb am 26. April 2023 um 20:42:20 Uhr:

Vielleicht meldet er sich ja auch so bei dir, ansonsten sehe ich ihn hoffentlich am 1. Mai.

Gruß SCOPE

danke, aber nicht notwendig - hab' doch weiter oben meinen Standpunkt schon geschrieben ;)

Ich hänge mich hier auch mal ran - sorry fürs leichenfleddern...

Und nochmal Sorry für das direkt ansprechen: Gibt's den Kontakt zu dem Prüfer noch noch @SCOPE ?

Habe ein ähnliches Problem (Umbau eines EU-Fzg. von EU/D-Kupplung auf US-Kupplung gewünscht). Mein TÜV (mit dem ich eigentlich sehr zufrieden bin) winkt leider ab, und ich würde mir zumindest gern mal ne zweite Meinung einholen. Will meinem Prüfer nicht böse, aber das ist ein Fall der nicht tagtäglich ist, und da kann ich's verstehen wenn der sich sicherheitshalber den Rücken freihalten möchte.

Anhängebock ist original vom Fzg.-Hersteller so zu bekommen, ist "approved to VESC V-5", und Anhängelast ist identisch zu der aktuell verbauten Kupplung. Kugelkopf-Einschub ist baugleich zum Herstellerteil in D mit Zulassung/Prüfzeichen erhältlich.

Über ein paar Tipps, Info's wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße aus dem Westerwald,

Alex

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