unverschuldeter (kleiner) Parkunfall - KVA direkt an die Versicherung schicken?

Liebe Forengemeinde,

kurz vor Weihnachten ist mir eine Frau mit ihrem PkW rückwärts vorne drauf gefahren. Nichts großes! Wir haben uns darauf verständigt, dass ich mich nach den Feiertagen melde. Ich war kurz darauf (um technische Mängel auszuschließen) in der Werkstatt, grob geschätzt wurden etwa 300-500€ (je nach dem wie viel Geld ich "rausschlagen will" -> ist nicht meine Intention!)

Dies teilte ich ihr mit und sie möchte nun, nach dem sie es ihrer Versicherung gemeldet hat, einen KVA und den soll ich ihr schicken. Das finde ich schon mal etwas seltsam. Vielleicht hat sie ja gar nicht irher Versicherung bescheid gegeben? Nun ich werde am Freitag ein Gutachten machen lassen, was mich 50€ kostet da Bag.-Schaden. Kann/ sollte ich das dann gleich an ihre Versicherung schicken? Ich bin mir sicher, dass ich nicht die 100% Kosten reinkriege und würde den Schaden selbst reparieren lassen (das ist soweit möglich oder?)

Ich bin für jeden Tipp super dankbar!!!

Beste Antwort im Thema

Wie kann man nur so Herumhampeln...
Die Unfallgegnerin hatte Gelegenheit sich so mit dir zu einigen - hat sie nicht getan, denn es kam ja kein Geld.
Also: Kontakt zur Dame einstellen, Schaden der gegnerischen Versicherung melden, Gutachten oder KVA einreichen. Nutzungsausfall nicht vergessen.
Oder wenn man keine Ahnung hat: Anwalt machen lassen. Der wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Kostet alles weniger Nerven als das was bisher gelaufen ist.

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Leute ich habe den KVA endlich und falle fast vom Stuhl! auf der 1. Seite dachte ich mir okay damit habe ich gerechnet, etwa 500€, dann folgt die 2. Seite mit der Auflistung der Ersatzteile und die Rechnung vervierfacht sich auf fast 2200€.

Ich habe "Angst", dass der Frau zu schicken, die wird doch sonst was denken. Und ich bereue ihr 1 Tag nach dem Unfall als ich i nder Werkstatt war um technische Schäden auszuschließen, dass es was kleineres wäre (etwa 200€).

Was tue ich nun? Die Versicherung von ihr wird das doch nie und nimmer zahlen..... und ein Bagatellschaden ist es ja auch nicht (mehr) :/

Auf den 1. Blick glaube ich, dass der KarosserieLaden der den KVA gemacht hat (obwohl er gut bewertet ist) Wucher ist... :/

Zitat:

@raiko87 schrieb am 10. Jan. 2018 um 12:43:43 Uhr:


Auf den 1. Blick glaube ich, dass der KarosserieLaden der den KVA gemacht hat (obwohl er gut bewertet ist) Wucher ist... :/

Möglich. Jedenfalls wäre es nicht der erste Fall in dem eine Werkstatt Dollarzeichen in den Augen sieht, wenn sie "Haftpflichtfall" hört.

Poste doch mal das Gutachten (anonymisiert) Und zwei-drei Bilder des Schadens. Dann kann man dir zumindest mal eine Tendenz nennen.

Zitat:

@raiko87 schrieb am 10. Januar 2018 um 12:43:43 Uhr:


Auf den 1. Blick glaube ich, dass der KarosserieLaden der den KVA gemacht hat (obwohl er gut bewertet ist) Wucher ist... :/

Lass mich raten, die Stoßstange hatte Risse die dank Rückverformung des Plastiks für den Laien nicht sofort ersichtlich sind und musste neu. Noch eine Zierleiste, paar Halter, Parksensor im Schadenbereich, kein Uni sondern Mehrschichteffektlack, ... und schon hat's 2000€ ohne Anstrengung und ohne Wucher.

Hier anbei der geschwärzte KVA. Soll ich diesen dann jetzt an die Frau schicken?? Wie geht es weiter ? 🙁

@guruhu
@Moers75

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Um einigermaßen beurteilen zu können ob das so passt bräuchte man schon mehr Infos und ein Bild des Schadens. Aber ist ja auch egal, man sollte schon davon ausgehen, dass das einigermaßen passt, wenn man eine seriöse Werkstatt gewählt hat.

Wie es weiter geht wurde schon hinreichend beschrieben. Entweder mit der Frau direkt abrechnen, oder zur Versicherung senden. Dass die Frau jetzt 2000€ überweist kann ich mir nicht vorstellen. Ich jedenfalls würde es garantiert nicht tun.

Bei der Schadensumme ist ein Gutachten angebracht bzw. je nach Fahrzeugtyp, Alter etc. fast schon unerlässlich.

Sendet man den KVA an die Versicherung kann man zu 99% davon ausgehen, dass diese irgendwelche Posten kürzen wird, oder einen Gutachter entwenden will.

@guruhu ich danke dir. Hmmmm, ich weiß ja nicht mal 100%, ob die Frau (wie sie gesagt hat) es wirklich ihrer V gemeldet hat. Ich frage sie nach ihrer V und der V.-Nr. und schicke es dann der V zu oder? Sie hätte nur bis 300 gezahlt und 2000€ würde wohl niemand zahlen wollen.... also kann ich jetzt (was ich vorher schon vorhatte) ein Gutachten machen lassen, da es ja kein Bagatellschaden mehr ist. Ein Freund hat mir auch gesagt, dass ich noch etwas Extra kriege, da ich beim Verkauf des Wagens ja angeben muss, dass es einen Unfall gegeben hat.

Wie sieht es mit dem Restwert aus? Der Wagen ist ca 2000€ wert, alleine deswegen erscheint mir der KVA ziemlich hoch!

Zitat:

@raiko87 schrieb am 10. Jan. 2018 um 14:18:15 Uhr:


Wie sieht es mit dem Restwert aus? Der Wagen ist ca 2000€ wert, alleine deswegen erscheint mir der KVA ziemlich hoch!

Der Restwert ergibt sich aus dem Gutachten. Möglicherweise liegt hier schon ein Totalschaden vor. Die Wertminderung ergibt sich aus dem Gutachten, wenngleich bei einem solchen Wagenwert ein Unfall keine allzugroße Auswirkungen hat.

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich professionelle Hilfe in Form eines Anwaltes holen. Sonst geht das meistens in die Hose. Ist nicht böse gemeint, sondern nur die bittere Wahrheit.

Zitat:

@guruhu schrieb am 10. Januar 2018 um 14:21:54 Uhr:



Zitat:

@raiko87 schrieb am 10. Jan. 2018 um 14:18:15 Uhr:


Wie sieht es mit dem Restwert aus? Der Wagen ist ca 2000€ wert, alleine deswegen erscheint mir der KVA ziemlich hoch!

Der Restwert ergibt sich aus dem Gutachten. Möglicherweise liegt hier schon ein Totalschaden vor. Die Wertminderung ergibt sich aus dem Gutachten, wenngleich bei einem solchen Wagenwert ein Unfall keine allzugroße Auswirkungen hat.

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich professionelle Hilfe in Form eines Anwaltes holen. Sonst geht das meistens in die Hose. Ist nicht böse gemeint, sondern nur die bittere Wahrheit.

Ich soll mir einen Anwalt holen? Also .... Totalschaden, mal ehrlich: sie ist mir rückwärts aus ner Entfernung von 4-5m vorne drauf, Stoßstange, Kennzeichen, Nebelscheinwerfer.... Frage mich wozu da lackiert werden muss und auch der Rest.... :/

Soll sie es an ihre Versicherung geben? Soll ich vorher einen Gutachter einschalten (habe ich ja das Recht zu als Beschädigter) ? Sorry, dass ich mich wiederhole und unbeholfen bin :/ will nur die Sache so gut, aber auch so unumständlich wie möglich abschließen. Eventuell möchte sie mir 4-500 € bar auf die Hand geben und wir vergessen den Rest? Ich weiß es doch auch nicht...

Dann werde dir erstmal selbst klar dadrüber was du willst.

Sorry wenn ich das so direkt sage, aber du scheinst absolut keine Ahnung von der gesamten Thematik zu haben. Ist ja auch überhaupt nicht schlimm, es kann und muss nicht jeder alles wissen. Aber dann sollte man sich halt in entsprechenden Situationen fachkundigen Rat holen. Das Forum kann da Tipps und Ratschläge geben, ersetzt aber keine ordentlich ablaufende Regulierung, wie durch jemanden der weiß was er kann, darf und muss.

Totalschaden ja, da gibt es klare Definitionen. Dieser liegt vor wenn die Rep.kosten mehr als 1,3 mal so hoch sind wie der Wiederbeschaffungswert. In diesen Regionen bewegen wir uns hier.

Den Anwalt muss übrigens, genau so wie den Gutachter die gegnerische Versicherung zahlen.

Klar kann man sich auch weiterhin mit X€ Bargeld abfinden. Aber das können wir doch hier nicht beurteilen, Wir kennen ja nichtmal das Automodell geschweige denn den Schaden. Was willst du da Also von uns hören?

Zitat:

@raiko87 schrieb am 10. Januar 2018 um 14:36:47 Uhr:


Ich soll mir einen Anwalt holen? Also .... Totalschaden, mal ehrlich: sie ist mir rückwärts aus ner Entfernung von 4-5m vorne drauf, Stoßstange, Kennzeichen, Nebelscheinwerfer.... Frage mich wozu da lackiert werden muss und auch der Rest.... :/

Mach doch mal Fotos. Laut KVA muss die Haube lackiert werden, war da auch noch was dran dass du ggf. nicht gesehen hast?

KVA in der Höhe bei Auto mit einem WBW der nicht viel höher liegt geht in die Hose, da brauchst du ein Gutachten. Besser als wenn die Versicherung erst am KVA kürzt und dann noch selber Wiederbeschaffungs- und Restwert schätzt.

Die Totalschadenthematik geht bisschen weiter als "Totalschaden ist ab 1,3 Wiederbeschaffungswert". Stichwort Integritätsinteresse, Reparatur oder fiktive Abrechnung, ...

Zitat:

@Moers75 schrieb am 10. Jan. 2018 um 15:16:24 Uhr:


Stichwort Integritätsinteresse, Reparatur oder fiktive Abrechnung, ...

Klar, Du hast recht. Ich glaube jedoch kaum, dass der TE an dieser Stelle was damit anfangen kann und es ihn weiterbringt.
Die 1,3-Regel habe ich gewählt, da diese beiden Werte relativ sicher bekannt und vor allem verständlich sind.

Zitat:

@guruhu schrieb am 10. Januar 2018 um 15:19:43 Uhr:


Klar, Du hast recht. Ich glaube jedoch kaum, dass der TE an dieser Stelle was damit anfangen kann und es ihn weiterbringt.

Denke ich auch, daher kann man in solchen Fällen nur den Tip mit dem Anwalt geben.

Es ist dein gutes Recht, dir von der Verursacherin 200 Euro bezahlen zu lassen und die Angelegenheit als erledigt zu betrachten.

Ebenso ist es dein gutes Recht, den KVA zur Versicherung zu schicken und die Auszahlung des Nettobetrages zu verlangen.

Du kannst auch einen Anwalt beauftragen, einen Sachverständigen einschalten und danach entscheiden, ob du reparieren oder fiktiv abrechnen möchtest.

Die Möglichkeiten sind vielfältig.

Zitat:

@guruhu schrieb am 10. Januar 2018 um 15:01:55 Uhr:


Dann werde dir erstmal selbst klar dadrüber was du willst.

Sorry wenn ich das so direkt sage, aber du scheinst absolut keine Ahnung von der gesamten Thematik zu haben. Ist ja auch überhaupt nicht schlimm, es kann und muss nicht jeder alles wissen. Aber dann sollte man sich halt in entsprechenden Situationen fachkundigen Rat holen. Das Forum kann da Tipps und Ratschläge geben, ersetzt aber keine ordentlich ablaufende Regulierung, wie durch jemanden der weiß was er kann, darf und muss.

Totalschaden ja, da gibt es klare Definitionen. Dieser liegt vor wenn die Rep.kosten mehr als 1,3 mal so hoch sind wie der Wiederbeschaffungswert. In diesen Regionen bewegen wir uns hier.

Den Anwalt muss übrigens, genau so wie den Gutachter die gegnerische Versicherung zahlen.

Klar kann man sich auch weiterhin mit X€ Bargeld abfinden. Aber das können wir doch hier nicht beurteilen, Wir kennen ja nichtmal das Automodell geschweige denn den Schaden. Was willst du da Also von uns hören?

Danke!

Der Ball liegt jetzt bei ihr, den sie hoffentlich an ihre V weiterpassen wird. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich nun erstmal nichts tun muss? Das Ding ist jetzt fast 3 Wochen her, ich hoffe sie hat es ihrer V gemeldet...

Mein Recht eines eigens von mir bestellten Gutachters werde ich ggf. nutzen, dafür würde ich aber die Antwort ihrer Versicherung abwarten?!

Ich danke euch, dass ihr mir so konstruktiv zur Seite steht!!

Deutlich schneller ist es, alles direkt an die Versicherung zu schicken. Aber so gehts auch. Wenn die Versicherung schlau ist, zahlt sie dir jetzt ohne weiteres den Nettobetrag aus, denn so erspart sie sich Kosten, die sie definitiv tragen müsste, z.B. Anwalt und Gutachter.

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