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unverschuldeter (kleiner) Parkunfall - KVA direkt an die Versicherung schicken?

Themenstarteram 3. Januar 2018 um 17:08

Liebe Forengemeinde,

kurz vor Weihnachten ist mir eine Frau mit ihrem PkW rückwärts vorne drauf gefahren. Nichts großes! Wir haben uns darauf verständigt, dass ich mich nach den Feiertagen melde. Ich war kurz darauf (um technische Mängel auszuschließen) in der Werkstatt, grob geschätzt wurden etwa 300-500€ (je nach dem wie viel Geld ich "rausschlagen will" -> ist nicht meine Intention!)

Dies teilte ich ihr mit und sie möchte nun, nach dem sie es ihrer Versicherung gemeldet hat, einen KVA und den soll ich ihr schicken. Das finde ich schon mal etwas seltsam. Vielleicht hat sie ja gar nicht irher Versicherung bescheid gegeben? Nun ich werde am Freitag ein Gutachten machen lassen, was mich 50€ kostet da Bag.-Schaden. Kann/ sollte ich das dann gleich an ihre Versicherung schicken? Ich bin mir sicher, dass ich nicht die 100% Kosten reinkriege und würde den Schaden selbst reparieren lassen (das ist soweit möglich oder?)

Ich bin für jeden Tipp super dankbar!!!

Beste Antwort im Thema

Wie kann man nur so Herumhampeln...

Die Unfallgegnerin hatte Gelegenheit sich so mit dir zu einigen - hat sie nicht getan, denn es kam ja kein Geld.

Also: Kontakt zur Dame einstellen, Schaden der gegnerischen Versicherung melden, Gutachten oder KVA einreichen. Nutzungsausfall nicht vergessen.

Oder wenn man keine Ahnung hat: Anwalt machen lassen. Der wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Kostet alles weniger Nerven als das was bisher gelaufen ist.

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Zitat:

@raiko87 schrieb am 11. Jan. 2018 um 12:18:16 Uhr:

Der Gutachter kann dann später vorbeikommen oder sollte der Anwalt erstmal übernehmen und ich mache vorerst nichts? Vielleicht reicht der KVA für die V schon aus...

Bespricht am besten das weitere Vorgehen mit dem Anwalt. Handle nicht mehr auf eigene Faust. Der wird dir nach dem kompletten Informationsstand sagen, was die klügste Vorgehensweise ist. Du kannst mit ihm auch noch genau besprechen, dass du dich ggf. So einigen willst. Er Word dir dann alles weitere erklären. Werde dir aber vorher klar, ob du

A) den Wagen in der (Fach)werkstatt reparieren willst

B) Die Netto-Summe des Gutachten ausgezahlt haben willst und eventuell selbst (Freunde?) teilweise oder ganz reparierst oder

C) einfach nur ein paar € haben willst und mit dem Schaden weiter fährst.

Die Entscheidung kann und wird dir der Anwalt nicht abnehmen

Themenstarteram 11. Januar 2018 um 11:33

Zitat:

@guruhu schrieb am 11. Januar 2018 um 12:24:17 Uhr:

Zitat:

@raiko87 schrieb am 11. Jan. 2018 um 12:18:16 Uhr:

Der Gutachter kann dann später vorbeikommen oder sollte der Anwalt erstmal übernehmen und ich mache vorerst nichts? Vielleicht reicht der KVA für die V schon aus...

Bespricht am besten das weitere Vorgehen mit dem Anwalt. Handle nicht mehr auf eigene Faust. Der wird dir nach dem kompletten Informationsstand sagen, was die klügste Vorgehensweise ist. Du kannst mit ihm auch noch genau besprechen, dass du dich ggf. So einigen willst. Er Word dir dann alles weitere erklären. Werde dir aber vorher klar, ob du

A) den Wagen in der (Fach)werkstatt reparieren willst

B) Die Netto-Summe des Gutachten ausgezahlt haben willst und eventuell selbst (Freunde?) teilweise oder ganz reparierst oder

C) einfach nur ein paar € haben willst und mit dem Schaden weiter fährst.

Die Entscheidung kann und wird dir der Anwalt nicht abnehmen

A fällt weg, bleibt nur B und C, wobei ich grundsätzlich mit dem Schaden weiterfahren würde und das Geld ausgezahlt gekriegt haben will. Dann blase ich den Termin für den Gutachter ab ja?!

wie oft willst du es noch hören?

Klär das mit deinem Anwalt!

Es könnte Probleme geben mit dem KVA, da dieser u.U. bei WBW und der Schadenssumme nicht geeignet ist, Es könnte ebnso Probleme mit einem Gutachten geben, da du (über die Schädigerin) schon einen KVA eingereicht hast.

Du hast dich da selbst in eine Situation manövriert, aus der du mMn nicht mehr alleine heraus kommst ohne Federn zu lassen.

Themenstarteram 11. Januar 2018 um 14:56

Mega sympathischer Sachverständiger war da. Eine gute Stunde hat er sich Zeit genommen und meinte er würde fiktiv abrechnen lassen und es sieht für ihn nach 2-2.500 aus und je nach V sollte es auch drinnen sein. Mein Anwalt ist darüber informiert, alles weitere (das Gutachten wird minimal 5 Tage dauern) läuft dann über den Anwalt.

Zitat:

@raiko87 schrieb am 11. Januar 2018 um 15:56:50 Uhr:

...und es sieht für ihn nach 2-2.500 aus undje nach V sollte es auch drinnen sein. ...

Wie ist denn das zu verstehen?

Themenstarteram 11. Januar 2018 um 17:36

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 11. Januar 2018 um 16:55:05 Uhr:

Zitat:

@raiko87 schrieb am 11. Januar 2018 um 15:56:50 Uhr:

...und es sieht für ihn nach 2-2.500 aus undje nach V sollte es auch drinnen sein. ...

Wie ist denn das zu verstehen?

Ich habe dem Gutachter natürlich den KVA gegeben und meinte, dass die veranschlagten Kosten weitaus höher sind als gedacht und er hat mal eben so paar grundlegende Dinge zusammengerechnet und kam da schon auf (konservativ geschätzt) ohne Arbeitskosten etc. auf 15-1700€ (Motorhaube verbogen, Speziallack, Stoßstange.....) und und und... Der Wagen sei in einem guten Zustand und mit Sicherheit noch locker 2400€ wert. Es könnte wirtschaftlich gesehen auch ein Totalschaden sein.

Ich hoffe einfach darauf, dass hier alles glatt läuft und es keine Probleme geben wird...

Themenstarteram 22. Januar 2018 um 10:30

Das umfangreiche Gutachten wurde erstellt und lag am Samstag in meinem Briefkasten.

Der berechnete Schaden übersteigt die Summe des KVA und ist in etwa 15-20% höher als der Wiederbeschaffungswert des Wagens von 2.400€. Einer von drei angefragten Händlern würde den Wagen für 150,- € kaufen. Meinem Anwalt wurde dieses Gutachten weitergeleitet, jetzt frage ich mich, ob die Versicherung der Frau ebenfalls eine Kopie erreicht hat (alles andere wäre doch hirnrissig oder)?

Wie lange dauert die Bearbeitung in etwa und erhalte ich dann tatsächlich die ca. 2250€ oder vielleicht sogar die Kosten für die Reparatur von etwa insgesamt ca. 2800€ ?

Du erhälst entweder netto den WBW minus Restwert bei fiktiver Abrechnung, oder die Reparaturkosten brutto, wenn du auch reparierst.

Der WBW ist vermutlich brutto = netto. was willst du mit dem Fahrzeug machen?

Stimmt, das Fahrzeug scheint ja recht alt zu sein und somit nur noch auf dem "Privatmarkt" gehandelt werden. Ein Blick ins Gutachten schafft da Klarheit.

Themenstarteram 22. Januar 2018 um 15:17

Danke euch beiden. mein Anwalt übernimmt alles weitere. also ich möchte das Geld haben, jedoch nicht reparieren lassen. das lohnt sich für mich nicht.

laut der Rechnung von @guruhu erhalte ich also 2400-150€ womit ich absolut Leben könnte.

die Versicherung wird es hoffentlich alles zahlen... mal sehen....

Ja, mal sehen....

Die Versicherung wird vermutlich deutlich höhere Restwertangebote aus dem Ärmel zaubern.

Lass dich da mal von deinem Anwalt beraten.

Themenstarteram 22. Januar 2018 um 15:57

Hmmmm..... ich rechne schon mit dem Geld und der Schaden ist entstanden. ob ich es reparieren lasse oder eben das Geld nehme und dafür ein beschädigtes Auto habe sollte denen doch bei der (aus Sicht der Versicherung) geringen Höhe am A... vorbei gehen oder? ich habe meinen Anwalt der alles weitere klärt und werde mal abwarten....

Zitat:

@raiko87 schrieb am 22. Jan. 2018 um 16:57:47 Uhr:

ob ich es reparieren lasse oder eben das Geld nehme und dafür ein beschädigtes Auto habe sollte denen doch bei der (aus Sicht der Versicherung) geringen Höhe am A... vorbei gehen oder?

Theoretisch (und rechtlich) Ja, für gewöhnlich besteht jedoch das Geschäftsmodell einer Versicherung nicht darin Gelder auszuzahlen.

 

Mit dem Anwalt hat man aber erstmal alles sinnvoll mögliche getan. Der Rest wird sich ergeben, wenn die Versicherung antwortet/zahlt

@TE:

Ich hatte dir in einem Anderen Thread ja hieruzu schon geantwortet und reiche es deshalb hier nach:

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 22. Januar 2018 um 14:25:53 Uhr:

Du hast doch bereits einen Anwalt beauftragt;

Also wende dich an ihn. Er soll deine Interessen wahren... .Aber du musst ihm sagen was du letztlich willst.

Und den Gutachter fragen wohin er das Gutachten geschickt hat. :D

Zum Thema "fiktiv abrechnen" gibt es gerade einen aktuellen Thread ---- :D

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